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Bußgeldbescheid € 83.50 wegen abgelaufener 5 Tages Kurzzeitkennzeichen Verkehr

Themenstarteram 22. Januar 2021 um 19:09

Guten Abend alle beisammen

Heute am 22 Januar 2021 ist dieser Liebesbrief der Bußgeldstelle im gelben Umschlag in den Briefkasten geflattert.

Es geht um das Parken eines Autos mit abgelaufenem 5 Tages Kennzeichen am 28 Oktober 2020

die Kurzzeitkennzeichen wurden auf meine Lebensgefährtin zugelassen, diese hat aber das Auto dort nicht geparkt.

In genau der gleichen Angelegenheit hatte die Bußgeldstelle auch schon mal

Anfang Dezember 2020 geschrieben, aber wir haben nicht darauf reagiert, und nun kommt heute am 22 Januar 2021 dieser Brief der Bußgeldstelle

Hat jemand die juristische Vorschläge (Kniffe) hinsichtlich " Tipps" , wie man darauf reagieren kann

In der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite des Schreibens steht auch noch etwas,

dass man 14 Tage Zeit hat, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch bzw Widerspruch einzulegen

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187 Antworten

Lebst du in einem kleinen Dorf?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 00:48:16 Uhr:

Lebst du in einem kleinen Dorf?

... @ welchem User ... ist das gemünzt :confused:

Themenstarteram 23. Januar 2021 um 23:55

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 00:48:16 Uhr:

Lebst du in einem kleinen Dorf?

Depends how you see it...... das liegt im Auge des Betrachters, aber wenn du die Örtlichkeit meinst, wo das Auto abgestellt war:

Dort ist immer zu jeder Tages und Nachtzeit genug Parkraum vorhanden, dort sind immer freie Parkplätze, und dort stehen auch ständig überwiegend polnische Abschleppwagen oder polnische Autoanhänger.

Und die nehmen auch keinen Platz weg, weil schlicht und ergreifend es dort genug Parkraum gibt.

Das wird vor der Behörde vermutlich nicht genügen. Die Erhebung einer Straßensondernutzungsgebühr dürfte sich im Nachgang dann auch noch ergeben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 00:55:45 Uhr:

Das wird vor der Behörde vermutlich nicht genügen. Die Erhebung einer Straßensondernutzungsgebühr dürfte sich im Nachgang dann auch noch ergeben.

Hallole ...

" Straßensondernutzungsgebühr "

Was ist das jetzt wieder für ein neuer " Querschläger " in diesem Falle des TE :confused:

Bitte um mehr / genauere Infos zur Aufklärung in Bezug auf das Problems des TE ...

... so nach dem dem Motto der Behörden , ... 1x Verstoß gegen § X und man hat mindestens 3x X - § - Paragrafen gegen sich ... ;)

Gruß Hermy

Die Gemeinden erheben für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung (Sondernutzung) Gebühren. Das gibt es z.B. auch für Warenaufsteller, Webeaufsteller, Imbisswägen, Freiluftplätze von Restaurants (Gehsteig) etc..

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 01:28:29 Uhr:

Die Gemeinden erheben für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung (Sondernutzung) Gebühren. Das gibt es z.B. auch für Warenaufsteller, Webeaufsteller, Imbisswägen, Freiluftplätze von Restaurants (Gehsteig) etc..

Hallole ...

Sorry .., aber dieses " Veto " geht jetzt wohl komplett in eine falsche Richtung , bezüglich gewerblicher Nutzung der Parkbucht des TE ... :eek:

Gruß

Hermy

Themenstarteram 24. Januar 2021 um 0:56

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 00:55:45 Uhr:

Das wird vor der Behörde vermutlich nicht genügen. Die Erhebung einer Straßensondernutzungsgebühr dürfte sich im Nachgang dann auch noch ergeben.

Na die Behörde kann aber auch nicht ständig einen Bescheid zurücknehmen, und dann wieder einen zweiten erlassen im Umkehrschluss weil der erste nicht juristisch gepasst hat

Dagegen sprechen dann wirklich zum einen Verjährungsfristen und zum anderen gibt es auch so etwas wie ein Strafklageverbrauch, und den wird es auch im ordnungswidrigkeitenrecht geben, auch wenn dieser vielleicht nicht Strafklageverbrauch heißt sondern einen anderen Namen hat.

Außerdem würde sich aber auch durch solche Aktionen die Behörde selbst unglaubwürdig machen Punkt und durch solche Aktionen entstehen dann auch beim Bürger Meinungen wie Behördenwillkür

Zitat:

@Kruemmerkater schrieb am 24. Januar 2021 um 01:56:22 Uhr:

 

Außerdem würde sich aber auch durch solche Aktionen die Behörde selbst unglaubwürdig machen Punkt und durch solche Aktionen entstehen dann auch beim Bürger Meinungen wie Behördenwillkür

Und was, glaubst du, entstehen „beim Bürger“ für Meinungen bei der Aktion die du hier bei unseren Behörden versuchst?

 

Meine, als Nicht-Jurist und in einfacher Sprache formulierte Meinung:

 

Ganz ehrlich, finde solche Aktionen zum kotzen.

Und ich wünsche mir dass die Keule (oder der Holzhammer) richtig zuhaut. Würde mir wünschen dass der Behördenmitarbeiter hier mal ganz genau wird und dir so sehr die Finger verbrennt dass solche Aktionen zukünftig schwer fallen.

 

Das ist auch keine Moralkeule. Denn du hast ganz offensichtlich ein Problem.

Entweder hast du so dick Dreck am Stecken, dass dieser Fall mit dem nicht angemeldeten KFZ größere Folgen für dich hat.

Oder du hast einfach zu viel Zeit um dich mit sowas rumzuschlagen anstatt einfach einen Fehler einzugestehen und das Problem zu klären.

 

Ganz offensichtlich möchtest du in diesem Forum eine Hilfe bekommen, oder einen Ratschlag, um einem berechtigten Bußgeld zu entgehen.

Weiß nicht was ich von sowas halten soll.

Das ist für mich wie eine Bitte, eine Säge in den Knast zu schmuggeln.

 

Just my 5 cents

Eigentlich könnte, zur Ausweitung des Themas, Lucie hier auch mal was schreiben.

So z.B., warum sie sich von ihrem Lebenspartner ohne Not in eine für sie absolut dumme Situation manövrieren lässt, oder

warum sie überhaupt mit ihm zusammen ist, da er doch offensichtlich nicht um ihr Wohl bemüht ist - im Gegenteil, er denkt nur an SEINE Verjährung oder

welche außergewöhnlichen, hier nicht sichtbaren, Qualitäten der TE besitzt, dass man ihn nicht vor die Tür setzt bzw. aus seinen Gemächern auszieht (was immer anwendbar ist), oder oder oder ;) .

Der Hauptteil der Geschichte ist abgearbeitet, bis Februar kommt da jetzt nicht neues mehr vom Amt. Dann wird' s wieder interessant - wie gesagt, bin gespannt, was das Amt sich einfallen lässt....

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 24. Januar 2021 um 09:19:02 Uhr:

Zitat:

@Kruemmerkater schrieb am 24. Januar 2021 um 01:56:22 Uhr:

 

Außerdem würde sich aber auch durch solche Aktionen die Behörde selbst unglaubwürdig machen Punkt und durch solche Aktionen entstehen dann auch beim Bürger Meinungen wie Behördenwillkür

Und was, glaubst du, entstehen „beim Bürger“ für Meinungen bei der Aktion die du hier bei unseren Behörden versuchst?

 

Meine, als Nicht-Jurist und in einfacher Sprache formulierte Meinung:

 

Ganz ehrlich, finde solche Aktionen zum kotzen.

Und ich wünsche mir dass die Keule (oder der Holzhammer) richtig zuhaut. Würde mir wünschen dass der Behördenmitarbeiter hier mal ganz genau wird und dir so sehr die Finger verbrennt dass solche Aktionen zukünftig schwer fallen.

 

Das ist auch keine Moralkeule. Denn du hast ganz offensichtlich ein Problem.

Entweder hast du so dick Dreck am Stecken, dass dieser Fall mit dem nicht angemeldeten KFZ größere Folgen für dich hat.

Oder du hast einfach zu viel Zeit um dich mit sowas rumzuschlagen anstatt einfach einen Fehler einzugestehen und das Problem zu klären.

Ja, klar, jemandem der versucht die legalen Schlupflöcher im Vorschriftendschungel zu nutzen werden gleich mal weitere, schwerwiegendere Vergehen angedichtet. Weil jemand der sich derart erdreistet, kann ja nur ein Staatsfeind sein, der weggesperrt gehört.

Du solltest dringend mal deine Einstellung anderen Menschen gegenüber überdenken.

Zitat:

@Kruemmerkater schrieb am 24. Januar 2021 um 01:56:22 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2021 um 00:55:45 Uhr:

Das wird vor der Behörde vermutlich nicht genügen. Die Erhebung einer Straßensondernutzungsgebühr dürfte sich im Nachgang dann auch noch ergeben.

Na die Behörde kann aber auch nicht ständig einen Bescheid zurücknehmen, und dann wieder einen zweiten erlassen im Umkehrschluss weil der erste nicht juristisch gepasst hat

Dagegen sprechen dann wirklich zum einen Verjährungsfristen und zum anderen gibt es auch so etwas wie ein Strafklageverbrauch, und den wird es auch im ordnungswidrigkeitenrecht geben, auch wenn dieser vielleicht nicht Strafklageverbrauch heißt sondern einen anderen Namen hat.

Außerdem würde sich aber auch durch solche Aktionen die Behörde selbst unglaubwürdig machen Punkt und durch solche Aktionen entstehen dann auch beim Bürger Meinungen wie Behördenwillkür

Ich denk die Glaubwürdigkeit einer Behörde ist Dir doch vollkommen Wurst. Du machst Dir einen Spaß und nun möchte Deine Lissi nicht dafür aufkommen.

Man muss nicht mal viel Gesetze wälzen,um zu wissen, dass das abstellen von nicht angemeldeten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen rechtswidrig ist. Du hast Dir gedacht,das montieren eines abgelaufenen KZK könne daran was ändern, tut es nicht.

Da das was Du so spielst mittlerweile Alltag geworden ist, ist Dein gewünschter Stänkereffekt mit der Behörde sehr gering. So ein Spaßvogel hat man ein zweimal die Woche.

Hier hat es ja schon einer erwähnt,dass solche Spielchen nur zu Mehraufwand in der Verwaltung führen und da die Behörde einen ausgeglichenen Haushalt haben muss, wird sie Haushaltsdefizite durch Erhöhung der Verwaltungsgebühren ausgleichen müssen. Da haben dann alle was davon.

Der Tatbestand,der Lusi vorgeworfen wurde, ist eindeutig erfüllt, dass weißt Du selber ganz genau, denn soviel musste dafür ja nicht erfüllt werden.

Und da es sich um ruhenden Verkehr handelt,ist auch vollkommen egal, wer den Wagen dorthin gefahren und mit abgelaufenen KZK abgestellt hat. Wir wissen natürlich alle,dass Du das warst. Verantworten muss das jetzt der Inhaber des KZK. Vielleicht hat sie ja genauso einen Spaß dran, sich mit Behörde zu rollen. Scheint ja so sonst hätte sie schon die erste Anhörung beantwortet, mit einer ordentlichen Begründung,wäre es dann ggf noch mit einem Bußgeld ausgegangen. Da sie Dir aber hörig zu sein scheint,wird sie Deinen Bockmist nun ausbaden müssen.

Da wird sich nix mehr tun hier.

Erst Recht nicht wenn es wie zu erwarten negativ ausgeht.

 

Das kennt man hier doch schon von Leuten, die einfach ihre Autos verkehrswidrig auf Brücken abstellen um Behörden zu ärgern.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 24. Januar 2021 um 09:38:29 Uhr:

 

Das kennt man hier doch schon von Leuten, die einfach ihre Autos verkehrswidrig auf Brücken abstellen um Behörden zu ärgern.

Beim Schreibstil bin ich mir sicher,dass es sich genau um diesen handelt.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 24. Januar 2021 um 09:36:13 Uhr:

 

Ja, klar, jemandem der versucht die legalen Schlupflöcher im Vorschriftendschungel zu nutzen werden gleich mal weitere, schwerwiegendere Vergehen angedichtet. Weil jemand der sich derart erdreistet, kann ja nur ein Staatsfeind sein, der weggesperrt gehört.

Du solltest dringend mal deine Einstellung anderen Menschen gegenüber überdenken.

Wieso sollte ich meine Einstellung anderen Menschen gegenüber überdenken?

 

Jemand macht einen Fehler und steht nicht gerade dafür, wenn er dabei „erwischt“ wird. Wozu macht man denn so nen Aufriss?

 

Das finde ich nicht okay. Und was soll daran nun zu überdenken sein?

 

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