Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
N'abend,
Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.
302 Antworten
Dann interpretieren wir Gegenwind machen und im Vorhinein schon an den Vorgesetzten denken doch etwas unterschiedlich😉
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. August 2021 um 18:03:04 Uhr:
Man oh Mann, was du dir da zurechtschusterst. Aber lassen wir das.Gruß
Uwe
Du machst einen recht aggressiven, unentspannten Eindruck. Alles wird gut.
Vielleicht hat sich die gute Frau nur vertan.
Macht mal ein Praktikum in der Bußgeldstelle, dann könnt ihr mal erleben, mitzählen wieviel Anrufe dort sachlich seitens des Bürgers geführt werden.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 19:02:33 Uhr:
Macht mal ein Praktikum in der Bußgeldstelle, dann könnt ihr mal erleben, mitzählen wieviel Anrufe dort sachlich seitens des Bürgers geführt werden.
Jetzt mach den Leuten doch nicht alles kaputt.....
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 19:02:33 Uhr:
Macht mal ein Praktikum in der Bußgeldstelle, dann könnt ihr mal erleben, mitzählen wieviel Anrufe dort sachlich seitens des Bürgers geführt werden.
Liegt vielfach auch daran, weil sie Ratschläge aus Foren wie dieses hier annehmen.😁
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 18:54:53 Uhr:
Du machst einen recht aggressiven, unentspannten Eindruck. Alles wird gut.
Sag mal, was ist mit dir los, dass du mir irgendeine negative Handlungsweise unterschieben möchtest? Schon aus meinen Beiträgen zu dem Thema ist zu entnehmen, dass das nicht stimmt. Nix mit alles wird gut, nein alles ist bereits gut. 🙂
Ich gehöre zu denen, die sich kaum aus der Ruhe bringen lassen und sich viel gefallen lassen. Wenn ich dann aber zum Schluss komme, dass ich handeln muss, dann handle ich auch mit guter Vorbereitung und das Vorgehen wird geplant. In solchen Situationen handle ich aber nie aggressiv oder mit persönlichen Angriffen, sondern vielmehr geplant und strategisch, denn ich weiß, anders komme ich nicht zum Ziel.
Gruß
Uwe
Also wir halten fest: du fährst nachgewiesen zu schnell, wirst deswegen geblitzt und trägst zudem eine Maske dort, wo es nicht vorgesehen ist.
Die Reaktion ist dann also massiver Gegenwind und präventiv den Vorgesetzten schon mal raussuchen?
Nein, das ist nicht entspannt und solche Leute, liebe ich ja😉
Nö.
Wenn ich nur ein Verwarngeldangebot oder Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung bekomme würde, zahle ich einfach.
Wird mir noch ein Verstoß gegen §23, Abs. 4 der StVO vorgeworfen, dann rufe ich die Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter an und versuche das mit den bereits genannten Argumenten zu klären. Es bedarf keinen Gegenwind. Falls wir uns nicht einigen können, lasse ich mir den Vorgesetzten geben bzw. nennen oder würde mir etwas anders einfallen lassen. Das wäre dann der Gegenwind. Warum sollte ich mir die Mühe machen, mir den schon im Vorfeld rauszusuchen?
Ich sehe den Vorwurf wegen der Maske als unangebracht an, gerade in der jetzigen Situation. So etwas kann mich dann schon aus meiner Komfortzone schupsen, so dass ich etwas unternehmen würde.
So, jetzt weißt du, wie ich handeln würde. Im Gegenzug wäre es natürlich nett, wenn du uns erläutern würdest, wie deine Vorgehensweise wäre.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 20:03:58 Uhr:
Also wir halten fest: du fährst nachgewiesen zu schnell, wirst deswegen geblitzt
Was nicht das Thema des TE war.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 17. August 2021 um 20:03:58 Uhr:
trägst zudem eine Maske dort, wo es nicht vorgesehen ist.
Was, wie nun schon mehrfach zitiert und auch verlinkt von den Ländern und auch vom Bund als nicht Ahnungswürdig eingestuft wurde und es hierzu auch eine interne Verfügung die Ordnungsbehörden aufgefordert werden das Opportunitätsprinzip anzuwenden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 19:02:33 Uhr:
Macht mal ein Praktikum in der Bußgeldstelle, dann könnt ihr mal erleben, mitzählen wieviel Anrufe dort sachlich seitens des Bürgers geführt werden.
Genau darüber wurde bereits ein Imagefilm gedreht
https://regionalheute.de/kreis-auszubildende-drehen-imagefilm/
und ein Youtube Video dazu
https://www.youtube.com/watch?v=4NybGewtuFQ
Ich hatte heute einmal der Sachbearbeiterin beim Landkreis eine E Mail geschrieben mit der höflichen Bitte um Aufschlüsselung des Betrages € 88 und bekam folgende Antwort heute (siehe Bild).
Jedenfalls habe ich
E I N S P R U C H
gegen den Bussgeldbescheid eingelegt.Zunächst ohne Begründung, einfach nur Einspruch eingelegt, um die Frist zu wahren.
Einspruchbegründung kann man ja auch später noch verfassen, falls die Behörde dem Einspruch nicht statt gibt, bzw. den gesamten Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidungsfindung abgibt.
Hilfsweise kann man ja dann auch im Hauptverhandlungs Termin im Amtsgericht mündlich vortragenZitat:
@BS-041619 schrieb am 17. August 2021 um 21:03:36 Uhr:
Ich hatte heute einmal der Sachbearbeiterin beim Landkreis eine E Mail geschrieben mit der höflichen Bitte um Aufschlüsselung des Betrages € 88 und bekam folgende Antwort heute (siehe Bild)
18 €. Auf so was muss man erst mal kommen. 😁 ist das Lex Peine?
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 21:08:59 Uhr:
18 €. Auf so was muss man erst mal kommen. 😁
Naja, € 18 von € 35 sind 51.42 % nach Adam Riese
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 21:08:59 Uhr:
😁 ist das Lex Peine?
Was oder wer ist "Lex Peine"?