Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
N'abend,
Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.
302 Antworten
Da in Peine wiehert aber der Amtsschimmel gewaltig…Ich dachte immer hier oben im Norden ist es schlimm…
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 17. August 2021 um 21:13:08 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 21:08:59 Uhr:
18 €. Auf so was muss man erst mal kommen. 😁Naja, € 18 von € 35 sind 51.42 % nach Adam Riese
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 17. August 2021 um 21:13:08 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 21:08:59 Uhr:
😁 ist das Lex Peine?Was oder wer ist "Lex Peine"?
Lex = Gesetz
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 21:14:21 Uhr:
Wenn Du Deinen Einspruch nicht Begründest, weshalb sollte sie dem statt geben.
Was ist, wenn ich beim Begründen einen Fehler mache, sei es Formfehler oder ein sonstiger Fehler materiellen Rechts z.B.
Niedergeschrieben ist niedergeschrieben.
So kann ich mir noch bis zur Gerichtsverhandlung
-falls die Behörde nicht von vornherein den Bussgeldbescheid zurückzieht-
die Einspruchbegründung überlegen und "ausarbeiten".
Laut Paragraf 23, Absatz 4 der StVO ist es verboten, das Gesicht beim Autofahren so zu bedecken, dass der Fahrer nicht mehr identifiziert werden kann.
Dies ist meiner Meinung nach nicht der Fall.
Darauf würde ich mich berufen.
Wenn andere die Person auf dem Foto eindeutig identifizieren können hast du nichts zu befürchten.
Zur Not an die Bild-Zeitung wenden. Die bringen so was gerne und helfen auch oft in solchen Fällen.
Die Bilder haben übrigens normalerweise eine sehr gute Qualität, die kann man sich auch in groß und guter Qualität anschauen.
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Wenn Du unbedingt zum Gericht willst, lässt die Begründung halt weg.
Bekommst Du die Zurückweisung des Einspruchs, kurz um knapp,weil ja kein Bezug auf Einlassungen Deinerseits erfolgen müssen, kannst Du dann Klage einreichen.
Wie kommst Du darauf beim Begründen des Einspruchs einen Fehler zu machen, den Du bei Gericht nicht machen wirst?
Du hast zu viel Lange Weile
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 21:41:36 Uhr:
Wenn Du unbedingt zum Gericht willst, lässt die Begründung halt weg.
Bekommst Du die Zurückweisung des Einspruchs, kurz um knapp,weil ja kein Bezug auf Einlassungen Deinerseits erfolgen müssen, kannst Du dann Klage einreichen.Wie kommst Du darauf beim Begründen des Einspruchs einen Fehler zu machen, den Du bei Gericht nicht machen wirst?
Du hast zu viel Lange Weile
Ja, da hast Du Recht damit.
Also einen teilweisen Einspruch begrenzt auf das Angebliche Vermummen einlegen,
also somit den Einspruch nur auf die Maske begrenzen.
Demnach wäre ja (dann nur noch)
die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Email der Behörde mit € 18 zu begleichen, und die Sache ist erledigt.
Wenn die Bußgeldbehörde Deiner Argumentation folgt,könnte das so kommen.
Warum Du die Maske nicht unters Kinn gezogen hast, verstehe ich nicht.
Hast gedacht mit Kurzzeitkennzeichen kommt nix?
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. August 2021 um 21:08:59 Uhr:
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 17. August 2021 um 21:03:36 Uhr:
Ich hatte heute einmal der Sachbearbeiterin beim Landkreis eine E Mail geschrieben mit der höflichen Bitte um Aufschlüsselung des Betrages € 88 und bekam folgende Antwort heute (siehe Bild)18 €. Auf so was muss man erst mal kommen. 😁 ist das Lex Peine?
Hallole ...
Für + 17 km/h ... 18,00 € + 10,00 € Zuschlag = " Schnäpp'chen " - Preis😁
1,06 € pro km/h zu schnell 😁
1,65 € pro km/h mit Zuschlag
... bloß nicht die Dame vom Amt , nach der "neuen" Berechnungs - Formel fragen 😉
Vielen Dank ersteinmal an @Alle für die vielen netten Antworten und Tipps!🙂🙂😉
Ich melde mich dann wieder hier im Forum, sobald ich etwas von der Behörde gehört habe.
Jetzt im Moment kann ich ja sowieso nichts weiter machen
Nun bin ich endgültig verwirrt... wo kosten denn 17km/h Überschreitung der zHG innerorts 18€? Ok, in den USA gibt es einige Staaten, da kostet jede mph die oberhalb von 20mph zuviel war einen Tag im Bau. Aber wurde hier für jedes km/h zuviel 1€ angesetzt und dann auf 18€ aufgerundet?
Sachen gibts.....
Den Einspruch sollte man schon begründen...
Zitat:
So, jetzt weißt du, wie ich handeln würde. Im Gegenzug wäre es natürlich nett, wenn du uns erläutern würdest, wie deine Vorgehensweise wäre.
Die Beträge für Verkehrsverstösse sind viel zu niedrig, als das ich mir Gedanken über Einwendungen machen würde. Ist nicht überheblich gemeint, ist so.
Wichtiger ist mir der Umgang miteinander sowie ein umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 18. August 2021 um 08:51:37 Uhr:
Die Beträge für Verkehrsverstösse sind viel zu niedrig, als das ich mir Gedanken über Einwendungen machen würde. Ist nicht überheblich gemeint, ist so.
Du würdest also die 60,- € Bußgeld für das Tragen der Maske zahlen, ohne auch nur den Versuch zu machen, dagegen z.B. durch einen Telefonanruf etwas zu unternehmen.
Das ist ein großes Problem in unserer Gesellschaft, dass überall stillgehalten wird, dass man nichts bewirken will. Später wird dann über das gemeckert, wofür man durch seine Duldung mitverantwortlich ist.
Für dich mögen die 60,- € Pillepalle sein. Für z.B. eine alleinerziehende Mutter, die sich liebevoll um ihr Kind kümmert und daher nur halbtags arbeiten kann, also wenig Geld zur Verfügung hat, sind die 60,- € eben viel Geld.
Mir geht es bei meinem Einspruch auch nicht um die 60,- €, die ich bezahlen müsste (tun auch mir nicht weh). Das ist vielmehr eine grundsätzliche Ungerechtigkeit, die nicht nur mich betrifft, sondern auch andere, so z.B. die alleinerziehende Mutter. Denn eins ist doch wohl klar, so ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid verschickt die Dame eben nicht nur an mich.
Darum würde ich dagegen angehen und eben, wenn die Sachbearbeiterin kein Einsehen hat, weitere Möglichkeiten nutzen.
Allerdings habe ich inzwischen den Eindruck, dass die Sachbearbeiterin irgendwie noch unerfahren ist und ein einfaches Telefongespräch ausreicht, sie davon zu überzeugen, dass der Vorwurf bezüglich der Maske ungerechtfertigt ist.
Summa summarum kann man also festhalten, im Gegensatz zu dir hätte ich meinem einfachen Telefonanruf etwas bewirkt und das eben auch für andere.
@BS-041619
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du zwar schriftlich Einspruch erhoben, diesen aber noch nicht begründet. Daher würde ich die Sachbearbeiterin anrufen und ihr begründen, weshalb ihr Vorwurf wegen der Maskentragerei unberechtigt ist. Begründungen wurden hier ja genannt. Sicherlich hat auch deine Landesregierung die Aussage getroffen, dass mit Augenmaß zu handeln ist. Auch das würde ich mir als Argumentationstütze raussuchen (findest du bestimmt im Internet).
Ich bin fast sicher, dass du sie überzeugen wirst und ihr euch einigt, dass du deine mündliche Begründung nochmals schriftlich zu dem schon gemachen Einspruch hinzufügst und dann dem Einspruch entsprochen wird. Damit wird das Thema dann erledigt sein, und dies eben nicht nur für dich, sondern auch für andere, an die sie sonst auch solche Bußgeldbescheide schicken würde. 🙂
Gruß
Uwe
Ach so, nein in der Substanz habe ich kein Problem mit der Ahndung von Geschwindigkeitsübertungen. Und wenn ich ne Maske da trage, wo es völlig überflüssig ist, schreibe ich mir die Konsequenzen selbst zu.
Wäre es jedoch vice versa Pflicht gewesen, auch allein im Auto eine Maske zu tragen, hätte ich DAMIT ein Verständnisproblem.😉
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 17. August 2021 um 21:58:33 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2021 um 21:41:36 Uhr:
Wenn Du unbedingt zum Gericht willst, lässt die Begründung halt weg.
Bekommst Du die Zurückweisung des Einspruchs, kurz um knapp,weil ja kein Bezug auf Einlassungen Deinerseits erfolgen müssen, kannst Du dann Klage einreichen.Wie kommst Du darauf beim Begründen des Einspruchs einen Fehler zu machen, den Du bei Gericht nicht machen wirst?
Du hast zu viel Lange Weile
Ja, da hast Du Recht damit.
Also einen teilweisen Einspruch begrenzt auf das Angebliche Vermummen einlegen,
also somit den Einspruch nur auf die Maske begrenzen.Demnach wäre ja (dann nur noch)
die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Email der Behörde mit € 18 zu begleichen, und die Sache ist erledigt.
... naja, plus 28,50! Euro