Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren

N'abend,

Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.

Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.

Bußgeld wegen Tragen Covid 19 Maske
Rechtsmittelbelehrung Covid 19 Maske
302 Antworten

Zitat:

@Foggy schrieb am 15. August 2021 um 23:56:19 Uhr:


fq

Hast du Quellen für diese Behauptungen ?

Zitat:

@Foggy schrieb am 15. August 2021 um 23:56:19 Uhr:


Wenn im Fahrzeug keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden.

Demnach dürfte der Mundschutz immer getragen werden…

Der Staat ist bei Geschwindigkeitskontrollen halt einfach ein schlechter Verlierer. Alles was dazu führt, ihm das Leben schwerer zu machen, (auch wenn es in dem Moment nicht so war) wird sanktioniert bzw. bestraft. Also auch das Tragen einer Maske. Wie man sich also hier nun wundern kann, wenn man mal erwischt wurde, ist mir schleierhaft. Ich wurde mal angehalten, weil ich beim Losfahren (also im Sinne von gerade 1m angerollt) die Maske entfernt habe. Dies hat eine Streife gesehen und fühlte sich genötigt, hier direkt auf mein Fehlverhalten hinzuweisen. Also wenn es um Möglichkeiten geht, den Autofahrer zu schröpfen, versteht Vatter Staat keinen Spaß. 😁

Ja ich weiß, muss ja auch so sein blabla. Seh ich ein, aber nervt trotzdem. 😉

Also es ist doch simple.

Man verweist auf die

Vorgaben der Landesregierung

. Dort heißt es:

Zitat:

Das Tragen einer Maske/Mund-Nasen-Bedeckung (Mund-Nasen-Schutz) beim Autofahren verstößt zwar vermeintlich gegen die Regelung des § 23 Abs. 4 StVO. Der Normzweck besteht darin, dass der Fahrzeugführende während seiner Verkehrsteilnahme, insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen, erkennbar und seine Identität feststellbar bleibt. Die Länder haben sich jedoch bundesweit darauf geeinigt, dass das Tragen einer medizinischen Maske nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

Wenn wir hier den Fall haben, dass die Maske nur am Kinn hing, dann ist von einer Vermumung wohl nicht zu sprechen. Hier war wohl einer übereilig und hat nicht nachgedacht.

(Gelöscht)

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Wird die "Maske" überhaupt geahndet?

Vermummung -> 60€
17km/h innerorts zu schnell -> 70€ plus Erhöhung als Wiederholungstäter. (Laut Bescheid wird nach 11.3.3 BKat geahndet)

Selbst ohne Erhöhung komme ich auf 130€ Bußgeld wenn beides geahndet wird. Da es nur 88€ Strafe sind kann das nicht hinkommen.
Von 70€ auf 88€ entspräche einer "angemessenen Erhöhung" für Wiederholungstäter. Insofern denke ich, dass die "Maske" gar nicht geahndet wird.

Aber ob BKat 11.3.3 tatsächlich der Richtige ist, das würde ich unter Umständen anzweifeln... Was war denn das für ein Fahrzeug? Kein PKW? Sollte es ein ganz normaler PKW sein, dann ist der Bußgeldbescheid falsch.

Die Masken-Diskussion erübrigt sich damit. Aus meiner Sicht, wird dies gar nicht verfolgt.

…der Steuerzahler….zahlt auch die Impfdosen der anderen mit…wenn er ungeimpft ist @HJOrtmann der Ton ist wohl unangebracht.

Guten Morgen,
Ich habe mal einiges an OT entfernt und bitte darum, beim Thema zu bleiben.

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