Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren

N'abend,

Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.

Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.

Bußgeld wegen Tragen Covid 19 Maske
Rechtsmittelbelehrung Covid 19 Maske
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Kann man das anhand des Fotos auch sicher beurteilen?

Bei nur einer Person im Fahrzeug ist die Maske obsolet. Wenn man aber auf dem Blitzerfoto nicht erkennen kann, ob du evtl. Mitfahrer hattest, dann hättest du die Auswahl zwischen Pest und Cholera:
Entweder "Vermummung" wobei hier wohl untauglicher Versuch, wenn du trotzdem erkennbar bist
Oder Verstoß gegen die Coronaregeln, weil Maske nicht über Mund und Nase getragen.

Ich würde jedenfalls Einspruch einlegen, auch hinsichtlich der Erhöhung wegen "Vorbelastung".

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. August 2021 um 21:55:47 Uhr:


Kann man das anhand des Fotos auch sicher beurteilen?

Man sieht es auf jeden Fall

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 15. August 2021 um 21:58:02 Uhr:


Bei nur einer Person im Fahrzeug ist die Maske obsolet.

Das stimmt.

Es geht ja nur darum, dass ich die Maske beim Aussteigen aus dem Auto nicht vergesse

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Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 15. August 2021 um 22:07:00 Uhr:


Wenn ich unterwegs bin zwischen zwei Geschäten (beim fahren) , dann habe ich auch noch den "Kaffeefiltet im Gesicht. Wo ist das Problem ???

Siehst Du,

es gab sogar mal Zeiten, da mußte man das Staubtuch auch auf der Strasse tragen, selbst wenn man nicht in einem Geschäft war.

Fast hätte ich da früher schon einmal von den Ordnungshütern ein Bußgeld abgefasst, weil die Maske im Auto lag.

Antwort des Polizisten damals:

Dann setzen Sie das Ding doch gleich auf, wenn Sie Autofahren, dann können Sie niemals vergessen, die Maske mit dabei zu haben!

Also mir ist die Begründung absoltu unverständlich... Ich kann aus §17 OWIg keinen Zusammenhang mit alteinträgen erkennen/rauslesen Ebenso kann ich , wie bereits gesagt, nicht erkennen wie welcher Vorwurf bestraft wird...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 17 Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.

Und dann noch das:
Auf Bitte von Maria Brendel-Sperling (SHT-Beauftrage der Landes Verkehrswacht NRW) hat das NRW-Gesundheitsministerium (Referat II A 1) zu Masken im Auto folgende Stellung bezogen:

„Es ist richtig, dass gemäß § 23 Absatz 4 StVO beim Autofahren grundsätzlich ein Vermummungsverbot besteht. Hiernach ist es aber lediglich verboten, wesentliche Gesichtsmerkmale zu verdecken oder zu verhüllen, die die Feststellbarkeit der Identität gewährleisten. Mit dem Verkehrsministerium und dem für die Polizei zuständigen Innenministerium ist hier geklärt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung alleine keine unzulässige Vermummung darstellt. Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ist regelmäßig zwar die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale der fahrzeugführenden Person sind noch zu erkennen. Mithin steht § 23 Absatz 4 StVO dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung – auch für den Fahrer - nicht entgegen.“ Quelle: https://steinfurt.polizei.nrw/.../...auto-darf-ich-oder-darf-ich-nicht I

Hätte nicht gedacht, dass es Leute gibt, die die Dinger länger tragen als nötig bzw auch da wo man es nicht muss. Kenn ich nur anders herum. Ist doch voll unangenehm, selbst wenn nicht über dem Mund, dann aber immer hinter den Ohren. Ich hasse sie und trage sie keine Sekunde länger als ich muss.

Ich muss die Schnuffeltüte manchmal 8 Stunden am Tag tragen 😠. Ab und zu erwische ich mich dabei, wie ich das Teil auch noch auf dem Weg von der Arbeit zur Straßenbahn aufhabe. Oft fällt mir das erst auf, wenn die Leute mich blöd anschauen 🙄

Ich verstehe dass Gejammer ehrlich nicht und kann nur den Kopf schütteln. Abgesehen davon, das es Leute gibt, die tatsächlich Stundenlang teils mit 2 Masken übereinander arbeiten.... Aber stimmt schon, mit Schlauch im Hals atmets sich natürlich leichter....

Vielleicht sollte man auch mal vernünftiges Material probieren, nicht Spahn-China-Billig? Just my 2 semi-OT-cent

On-Topic: Ich würde Einspruch einlegen. Wurde aber ja schon geraten.

ind.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um die Identität feststellen zu können. Bei einem Mundschutz aus Gesundheitsgründen soll vorübergehend aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung abgesehen werden. Das ist jedoch alles eine Einzelfallentscheidung und steht letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten.

Wenn im Fahrzeug keine Ansteckungsgefahr droht, darf kein Mundschutz getragen werden.
Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren durch.

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. Die Regelung des Gesetzes kann nicht einfach aufgehoben werden. Die Bußgeldbehörden handhaben das zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (Taxis).

Wer alleine im Fahrzeug Maske trägt ist also nicht korrekt unterwegs.

Bei uns auf der Arbeit gibt's eine klare Anweisung wer wann Maske tragen muss und wann nicht.

Im Auto jeder nur der Fahrer darf nicht mit Maske fahren.

Ausnahmen gelten für den Fahrer nur bei Einsätzen mit stark erhöhten Infektionsrisiko.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. August 2021 um 21:26:18 Uhr:


Edith, hat sich erledigt.

Wer ist Edith? 😁

Ciao
Ratoncita

uuups, ein "h" zuviel, ansonsten Piaf 😁

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