Bußgeld wegen Parken auf Bewohnerparkplatz
...angeblich! Hallo erstmal. Heute Abend habe ich in der Innenstadt von Mainz in einer kleinen Straße geparkt. Dort sind die Parkplätze markiert, also soweit alles im grünen Bereich. Am Anfang der Straße steht das Verkehrsschild, welches im Anhang zu sehen ist. Daraus habe ich zumindest verstanden, dass Bewohner mit Ausweis durchgehend kostenlos parken können, alle anderen müssen Mo-Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr ein gültiges Parkticket haben.
Nun ja, dann habe ich einen Parkticket gekauft und es sichtbar im Auto hinter der Windschutzscheibe hingestellt, so wie es sein muss. Das war um 19:32 Uhr. Um 22:35 kam ich zurück und siehe da, ein Knöllchen im "Wert" von 15 €. Tatbestand xy Parken auf Bewohnerparkplatz Zeichen 314:315, festgestellt um 21:55. Ehm, Moment. Habe ich das Verkehrsschild etwa falsch verstanden?!
Mal ganz abgesehen davon, auf der einen Seite der Straße ist ein Museum und eine Baustelle, auf der anderen nur eine Schule und sonst gar nichts! Wen habe ich bitte dort behindert?
Ich bin der Meinung, dass ich Recht habe, möchte aber auch eure Meinung hören. Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Das Schild bedeutet, dass du bis 20.00 Uhr mit Parkschein da parken darfst. Dann musst du weg sein, da dann nur noch das Parken für Anwohner statthaft ist. Die 15,00€ wirst du wohl zahlen müssen! Hast du etwa gedacht, nach 20.00 Uhr kannst du da kostenlos weiter parken?
Meiner Meinung nach ist das untere Zusatzschild so nicht zulässig. Da steht eindeutig drauf Mo-Fr 8-20h. Richtig wäre 8-20 Uhr. Die Bezeichnung -h- heißt Stunden, nicht Uhr!
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Es ging um die Grundsätzliche Aussage weiter oben das wenn auf einem Parkticket draufsteht Parkzeitende 20 Uhr man um 20:01 Uhr den Parkplatz geräumt haben muss. Das ist nämlich Grundsätzlich nicht der Fall!Anderes Beispiel:
In der Nebenstraße hier bei mir steht auch Parkzeitende 19 Uhr. trotzdem darf ich die Nacht über dort Legal parken. Ich verstehe nicht was daran Lächerlich sein soll? Das Parkplätze nicht rund um die Uhr Gebührenpflichtig sind ist nichts ungewöhnliches! Trotzdem darf man außerhalb der Gebührenpflicht dort Gratis parken....
Aber eben nicht, wenn die Plätze ausserhalb dieser Zeit als Anwohnerparkplätze ausgewiesen sind.🙂
Ich hatte es weiter oben schonmal geschrieben aber keine Antwort darauf bekommen: Bei mir in Köln steht die Schilderkombi ganz Oben Parken, darunter Anwohner mit Ausweis Nummer XXX, darunter 15 - 19 H. Demnach dürfen in der Zeit von 15 - 19 Uhr nur Anwohner mit entsprechenden Ausweis dort parken sonst jeder. Oder ist genau anders rum?
BTW:
Für mich ist es immer so gewesen: Wenn Parkzeitende = Gebührenende dann
alles danach Gratis Parken. Ich wette diese Schilderkombi hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand!
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Um hier noch mehr Verwirrung zu stiften: Genau genommen steht hier was ganz anderes - nämlich dass nur Anwohner hier parken dürfen, die zusätzlich dazu in den genannten Zeiten einen Parkschein lösen müssen.In der StVO §39 Abs. 3 heißt es:
(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.Wenn ich also von oben nach unten lese, ist hier zunächst mal ein Parkplatz (oberes Schild). Auf diesem Parkplatz dürfen Anwohner immer parken (Zusatzschild darunter). Zu den angegebenen Zeiten müssen sie einen Parkschein ziehen (Zusatzschild unten, welches sich ja auf das darüber liegende bezieht).
Dass auch andere Verkehrsteilnehmer hier parken dürfen, steht da überhaupt nicht. Insofern ist diese ganze Kombination völlig sinnfrei (weil ja wohl so nicht gemeint); ob das nun eine Prüfung der Rechtmäßigkeit rechtfertigt, sei mal dahingestellt.
Keine Verwirrung gestiftet, m. M. die richtige Interpretation der Schilder:
1. Oberstes Schild Z. 314 - PARKEN - eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer wäre da nicht
2. zweites Schild, Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis ALZ 0-24 h" schränkt Schild 1 auf diese Berechtigten ein, d. h., kein anderer darf hier parken
3. drittes Schild, mit Parkschein Mo-FR 08 - 20 h ... schränkt widerrum das zweite Schild insoweit ein, dass die parkberechtigten Anwohner in dieser Zeit einen Parkschein kaufen müssen.
Hier dazu auch ein Auszug aus dem Berliner Bürgeramt für Parkraumbewirtschaftung:
Im Parkraumbewirtschaftungsgebiet gelten folgende Regelungen:
Parkzonen 4, 6, 16, 17, 19
In der Zeit von Montag bis Freitag sowie an den Adventssamstagen von 09.00 bis 19.00 Uhr, an den übrigen Samstagen von 09.00 bis 14.00 Uhr ist das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis ("Anwohnervignette"😉 oder Ausnahmegenehmigung zum Parken betrieblich genutzter Fahrzeuge zulässig.
Denke mal, dass dies Schilder ähnlich aussehen wie vom TS gezeigt.
NT
Meine Interpretation zur Beschilderung.
Von 0 - 24 mit Parkausweis AL2 sonst keiner steht auf der 1. Zusatztafel
Die Ausnahme steht dann auf der 2. Zusatztafel
Von Mo 0 - 07:59 nur Anwohner mit AL2 von 08:00 - 20:00 auch ander mit Parkschein von 20:01 - 07:59 nur Anwohner mit AL2 Mo - Fr
Von Sa 0 - 08:59 nur Anwohner mit AL2 von 09:00 - 16:30 auch ander mit Parkschein von 16:31 - Mo 07:59 nur Anwohner mit AL2.
An sich sind das Bewohnerparkplätze "Privatparkplätze AL2"
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Pardon ... Ich habe einen ANWOHNERPARKAUSWEIS und muß KEIN zusätzliches Ticket ziehen, wenn ich z.B. auf dem Parkplatz gegen über stehe in dem das parken MIT Parkschein in der Zeit von MO-FR von 8-18 Uhr und SA von 8-14 Uhr erlaubt ist!
Zusätzlich gibt es hier in der Straße Anwohnerparkplätze auf denen das parken von 8-18 Uhr MIT Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt ist. Ansonsten dürfen nur Anwohner mit Anwohnerparkausweis (Hier mit dem Buchstaben K) PARKEN.
Ergo ist NUR das parken MIT Parkschein in der angegebenen Zeit für FREMDE erlaubt. Ansonsten dürfen nur Anwohner MIT Parkausweis dort parken.
Ach so, ein Anwohnerparkausweis kostet HIER 30 EURO pro Jahr! Warum sollte ich dann noch zusätzlich ein Ticket ziehen müssen? Das wäre doch absurd!
Nun alles klar?
Anwohner zahlen für ihren Anwohnerparkausweis eine Gebühr! Darum müssen sie nicht auch noch ein zusätzliches Parkticket erwerben. MIT dem Ausweis dürfen sie aber nur da kostenlos parken, wo IHR Parkausweis auch güldet!
Dass AL2 schon ein "Parkschein" ist ist für mich so klar, dass ich das nicht extra geschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Pardon ... Ich habe einen ANWOHNERPARKAUSWEIS und muß KEIN zusätzliches Ticket ziehen, wenn ich z.B. auf dem Parkplatz gegen über stehe in dem das parken MIT Parkschein in der Zeit von MO-FR von 8-18 Uhr und SA von 8-14 Uhr erlaubt ist!
Zusätzlich gibt es hier in der Straße Anwohnerparkplätze auf denen das parken von 8-18 Uhr MIT Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt ist. Ansonsten dürfen nur Anwohner mit Anwohnerparkausweis (Hier mit dem Buchstaben K) PARKEN.
Ergo ist NUR das parken MIT Parkschein in der angegebenen Zeit für FREMDE erlaubt. Ansonsten dürfen nur Anwohner MIT Parkausweis dort parken.
Ach so, ein Anwohnerparkausweis kostet HIER 30 EURO pro Jahr! Warum sollte ich dann noch zusätzlich ein Ticket ziehen müssen? Das wäre doch absurd!Nun alles klar?
Anwohner zahlen für ihren Anwohnerparkausweis eine Gebühr! Darum müssen sie nicht auch noch ein zusätzliches Parkticket erwerben. MIT dem Ausweis dürfen sie aber nur da kostenlos parken, wo IHR Parkausweis auch güldet!
Das ist genau Richtig und habe ich in meinen zwei Beiträge auch schon nieder geschrieben, aber anscheinend versteht es hier mancher anderes und wundert sich dann noch wieso man ein Verwarngeld bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Anwohner zahlen für ihren Anwohnerparkausweis eine Gebühr! Darum müssen sie nicht auch noch ein zusätzliches Parkticket erwerben. MIT dem Ausweis dürfen sie aber nur da kostenlos parken, wo IHR Parkausweis auch güldet!
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das ist genau Richtig und habe ich in meinen zwei Beiträge auch schon nieder geschrieben, aber anscheinend versteht es hier mancher anderes und wundert sich dann noch wieso man ein Verwarngeld bekommt.
Vielleicht werdet auch ihr beiden irgendwann mal verstehen, dass es darum nicht geht. Natürlich ist es absurd, dass von Anwohnern Parkgebühren verlangt werden. DIE BESCHILDERUNG IST ABER GENAUSO UND LÄßT KEINE ANDERE INTERPRETATION ZU, so dämlich das auch ist.
Ergo stimmt was an der Beschilderung nicht und sollte von der Stadtverwaltung schleunigst geändert werden.
Jetzt kapiert, oder soll man es noch 10mal erklären?
Mann mann mann...
PS. Es heißt "gilt", nicht "güldet" 😁
Das Schild besagt eindeutig, dass das Füttern von Tauben zwischen 12:50 und 16:45 zu unterlassen ist, falls man Anwohner ist und keinen Parkschein gezogen hat. Ich verstehe nicht, was daran so unverständlich sein kann.
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Für mich ist es immer so gewesen: Wenn Parkzeitende = Gebührenende dann
alles danach Gratis Parken. Ich wette diese Schilderkombi hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand!
Und ich wette du warst in der Schule nicht das hellste Köpfchen.
Arbeitszeitende = du hörst auf zu arbeiten
Laufzeitende = dein Mobilfunkvertrag endet und die Leistungen werden eingestellt
Parkzeitende = du darfst gratis weiterparken ???
Ich hoffe du merkst wo dein Defizit liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Anwohner zahlen für ihren Anwohnerparkausweis eine Gebühr! Darum müssen sie nicht auch noch ein zusätzliches Parkticket erwerben. MIT dem Ausweis dürfen sie aber nur da kostenlos parken, wo IHR Parkausweis auch güldet!
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Vielleicht werdet auch ihr beiden irgendwann mal verstehen, dass es darum nicht geht. Natürlich ist es absurd, dass von Anwohnern Parkgebühren verlangt werden. DIE BESCHILDERUNG IST ABER GENAUSO UND LÄßT KEINE ANDERE INTERPRETATION ZU, so dämlich das auch ist.Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Das ist genau Richtig und habe ich in meinen zwei Beiträge auch schon nieder geschrieben, aber anscheinend versteht es hier mancher anderes und wundert sich dann noch wieso man ein Verwarngeld bekommt.
Ergo stimmt was an der Beschilderung nicht und sollte von der Stadtverwaltung schleunigst geändert werden.Jetzt kapiert, oder soll man es noch 10mal erklären?
Mann mann mann...
PS. Es heißt "gilt", nicht "güldet" 😁
Der einzige der hier was nicht versteht bist du und du solltest dich mal besser erkundigen statt hier solch ein Mist weiter zu geben.😉
Die Stadt hat die Schilder korrekt aufgestellt und die Kunst liegt nur darin solchen Leuten wie dir es verständlich zu machen.
Leuten die von ihrer Interpretation so was von überzeugt sind wie bei dir, ist es schwer was anderes klar zu machen, so dass alle versuche zwecklos sind und es dann irgendwann auch kein Sinn mehr ergibt.
Ich habe einen Behindertenparkausweis und hier darf ich mit diesem Ausweis auch alle Parkplätze nutzen die Gebührenpflichtig sind ohne was bezahlen zu müssen.😉
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Arbeitszeitende = du hörst auf zu arbeiten
Laufzeitende = dein Mobilfunkvertrag endet und die Leistungen werden eingestellt
Parkzeitende = du darfst gratis weiterparken ???Ich hoffe du merkst wo dein Defizit liegt.
Wenn in einem bestimmten Zeitfenster(Beispiel Parkschein von 8:00-20:00Uhr) Gebühren verlangt werden, ist in dieser Zeit nur mit Parkschein erlaubt. Wenn nach der Zeitvorgabe(laut diesem Beispiel um 20:00Uhr) keine weiteren Einschränkungen mehr bestehen, dann darf dort auch Gebührenfrei geparkt werden.
Deine Beispiele im Zusammenhang ergeben sowieso kein Sinn.
Nochmals für alle...
In diesem Fall darf ein Parkplatz nur dann genutzt werden wenn eines der Voraussetzungen erfüllt sind. Entweder man hat einen Einwohnerparkausweis und darf dort ohne Ticket parken oder man muss ein Ticket dazu haben. Nach Ablauf der Zeit dürfen nur noch die Einwohner dort parken. Da hier dann die Parkplätzen den Einwohner vorbehalten sind.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Der einzige der hier was nicht versteht bist du und du solltest dich mal besser erkundigen statt hier solch ein Mist weiter zu geben.😉
Die Stadt hat die Schilder korrekt aufgestellt und die Kunst liegt nur darin solchen Leuten wie dir es verständlich zu machen.Ich habe einen Behindertenparkausweis und hier darf ich mit diesem Ausweis auch alle Parkplätze nutzen die Gebührenpflichtig sind ohne was bezahlen zu müssen.😉
Ich geb's auf. Wer nicht mal einen simplen Satz der StVO richtig verstehen kann... naja, lassen wir das.
Dein Behindertenausweis ist eine völlig andere Geschichte und hat mit der hier überhaupt nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun. Das zu verstehen, ist allerdings eigentlich gar nicht soooo schwierig 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Mein logisches Verständnis sagt mir, dass der Sinn der Sache ist, den Parkplatz abends und nachts für die Anwohner freizuhalten; tagsüber, wenn diese beim Arbeiten sind, können auch andere Verkehrsteilnehmer mit Parkschein dort parken. Ob dieser logische Gedankengang durch die vorliegende Beschilderung klar dargestellt wird, ist allerdings in der Tat zweifelhaft...
Erstens sollten Verkehrsschilder eigentlich so offensichtlich sein, dass man sie selbst im schnellen Vorbeifahren eindeutig begreift. Ich kann ja schlecht an jedem Schild mit Zusatzzeichen anhalten und mit einem Anwalt für Verkehrsrecht telefonieren.
Zweitens macht in meinen Augen die Beschränkung 8-20 Uhr für Nicht-Anwohner auch gar keinen Sinn. Es geht ja darum, dass genug Parkplätze für Anwohner zur Verfügung stehen, wenn diese sie benötigen. Nur arbeiten die meisten Menschen eher von 8-16 oder 9-17 Uhr, sind je nach Entfernung zum Arbeitsplatz also um ca. 7:00-8:45 von den Anwohnerparkplätzen weg und um ca. 16:15-18:00 wieder da. Da bringt es absolut gar nichts, wenn erst wieder um 20 Uhr genügend Parkplätze frei sind. Daher ist auch die Interpretation verständlich, dass es bei dem genannten Schild eigentlich darum geht, den Parkraum unabhängig vom Anwohnerparken von 8-20 Uhr gebührenpflichtig zu bewirtschaften (da dann der meiste Andrang von Leuten ist, die IN die Stadt fahren) und nachts dann eben (mit etwas Vorsprung für die Anwohner) die Parkplätze auf der First-Come-First-Serve-Basis verteilt werden.
PS: Das Argument, dass die Anwohner mit der Gebühr für den Bewohnerparkausweis bereits für den Parkplatz gezahlt haben, stimmt zwar formal meistens, ist aber nicht zwangsläufig logisch, da die 30 € pro Jahr DEUTLICH unter dem liegen, was man in 365 Tagen an Parkgebühren zahlen würde. So gesehen handelt es sich um eine Subvention, die die Parkplatz- und Parkgebührensituation zu Gunsten von Anwohner verzerrt. Auch unter Verkehrs- und Umweltgesichtspunkten (Muss ein Innenstadtbewohner wirklich ein Auto besitzen bzw. müssen Leute die aufs Auto angewiesen sind wirklich mitten in die Innenstadt ziehen?) ist das ganze äußert fragwürdig. Vielleicht wäre eine Gebührengleichheit beim Parken für Anwohner und Nicht-Anwohner ein viel effektiveres Mittel zur Verkehrslenkung als die viel gefürchtete City-Maut.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Der einzige der hier was nicht versteht bist du und du solltest dich mal besser erkundigen statt hier solch ein Mist weiter zu geben.😉
Zitat:
Die Stadt hat die Schilder korrekt aufgestellt und die Kunst liegt nur darin solchen Leuten wie dir es verständlich zu machen.
Leuten die von ihrer Interpretation so was von überzeugt sind wie bei dir, ist es schwer was anderes klar zu machen, so dass alle versuche zwecklos sind und es dann irgendwann auch kein Sinn mehr ergibt.
Ich habe einen Behindertenparkausweis und hier darf ich mit diesem Ausweis auch alle Parkplätze nutzen die Gebührenpflichtig sind ohne was bezahlen zu müssen.😉
Was für einen Ausweis hast du denn?
Wie sieht er aus. 😁
Was für einen Behindertengrad hast du?
Der entsprechende Behindertenausweis berechtigt zu kostenlosen parken in der gebührenpflichtigen Zeit in diesem Fall für Nichtanwohner.
Die Bewohner haben ja mit den Anwohnerausweis einen Parkausweis.
Außerhalb der ausgewiesenen Zeit bin ich - da ich keinen Anwohnerausweis besitze - nicht parkberechtigt und muß mit einer Spendenaufforderung rechnen.
So meine persönliche lesart der Beschilderung und Inhaber eines EU- Behindertenausweises.