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Bussgeld wegen nicht zugelassenes Auto mit Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 16:19

Wir haben das Folgendes Problem: Im August haben wir ein Auto gekauft und das Auto mit dem gelben Kennzeichen nach Hause gefahren. Das Kennzeichen war bis 10.08 gultig und am 11.08 haben wir das normales Kennzeichen abgeholt - aber erst am Nachmittag. Also, das Auto war zugelassen aber nur stand drausen bis 11.08 Nachmittag ohne gultiges Kennzeichen.

 

Ein Monat spaeter, haben wir ein Anhörungsbogen bekommen - Drin steht das am 11.08 um 12:00 Uhr eine nicht zugelassene Fahrzeug im offentlichen Verkehrsraum steht und muss entfernt sein. Da ich den Brief schelcht verstanden habe, habe ich nicht reagiert.

Vor ein Paar Tage, haben wir ein Bussgeldbescheid bekommen - Ich muss 60 Euro zahlen + Kosten des Verfahrens.

Ich habe die Moeglichkeit ein Einspruch einzulegen. Was denkt ihr? Lohnt sich das? das Auto war am 11.08 zugelassen aber stand um12:00 Uhr mit dem alten Kennzeichen drausen.

Wass passiert wenn unser Einspruch abgelenht wird? Wie hoch sind dann die Gebuehren?

Danke

VG

Collois

 

Beste Antwort im Thema

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Feststellung nicht zugelassen. Auf welcher Grundlage soll da der Widerspruch lauten?

 

Wenn das Fahrzeug ein KZK hat welches bis 10.08. gültig war, darf man das Fahrzeug ab 00:00 Uhr nicht mehr im öffentlichen Verkehr stehen lassen.

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Kurze Erinnerung.

Sollte das Kfz korrekt zugelassen sein, dann fehlte das Kennzeichen und das wiederum kostet wieviel?

Ich würde auch in Widerspruch gehen. Es gibt ein Opportunitätsprinzip, "wonach die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde steht und diese das Verfahren, solange es bei ihr anhängig ist, einstellen kann, ist auch auf alle Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden, anzuwenden.

Die jeweils zuständige Verfolgungsbehörde ist angehalten, in jedem Einzelfall abzuwägen, inwieweit die zu treffende Entscheidung den... grundsätzlichen Zielen dient, und ob der Einsatz der Mittel dazu in einem angemessenen Verhältnis steht. Unbedeutende oder geringfügige Normenverstöße müssen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Von einer formalen Verfolgung festgestellter Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehend von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in solchen Bereichen, in denen lediglich Bagatellverstöße zu erwarten sind, ist daher abzusehen."

 

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Oktober 2020 um 10:33:11 Uhr:

Kurze Erinnerung.

Sollte das Kfz korrekt zugelassen sein, dann fehlte das Kennzeichen und das wiederum kostet wieviel?

Auch das würde ich nicht gelten lassen. Denn es kann ja schließlich nicht verboten sein, sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, wenn man die Kennzeichen gerade zur Zulassungsstelle trägt.

Um jedes Kreishaus, Landratsamt, Straßenverkehrsamt usw. stehen wahrscheinlich tagtäglich die verschiedensten Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf der Straße bzw. dem zugehörigen Parkplatz.

Da ist es im Rahmen der Verfolgbarkeit sogar fast positiv zu werten, dass ein (abgelaufenes) Kurzzeitkennzeichen montiert war, wo man offensichtlich den Besitzer ausfindig machen konnte.

Zitat:

@querys schrieb am 30. Oktober 2020 um 13:04:24 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 30. Oktober 2020 um 10:33:11 Uhr:

Kurze Erinnerung.

Sollte das Kfz korrekt zugelassen sein, dann fehlte das Kennzeichen und das wiederum kostet wieviel?

Auch das würde ich nicht gelten lassen. Denn es kann ja schließlich nicht verboten sein, sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, wenn man die Kennzeichen gerade zur Zulassungsstelle trägt.

Gemäß dem Motto, was nicht ausdrücklich verboten ist, muss ja erlaubt sein. Ich kann nur im Bußgeldkatalog nicht finden, dass das Abstellen im öffentlichen Raum vor Zulassungsstellen explizit erlaubt ist.

Zitat:

@querys schrieb am 30. Oktober 2020 um 13:04:24 Uhr:

Denn es kann ja schließlich nicht verboten sein, sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, wenn man die Kennzeichen gerade zur Zulassungsstelle trägt.

genau das ist aber verboten. Woher soll es das Ordnungsamt denn wissen?

Deshalb sollte der TE das dem Ordnungsamt auch mitteilen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:12:25 Uhr:

 

Wenn Deinem Einspruch statt gegeben wird, kostet es nichts. Wenn die Akte ans Gericht weitergeleitet wird, kannst Du den Einspruch immer noch zurückziehen, bevor es zu einer Verhandlung kommt.

Warum sollte die Widerspruchsbehörde irgendeine Akte an irgendein Gericht weiterleiten? :confused:

Wieso sollte aufgrund eines Einspruchs eine Gerichtsverhandlung stattfinden? :rolleyes:

Na was soll denn damit passieren wenn die Behörde deinem Einspruch nicht statt gibt und du ihn nicht zurück ziehst? Meinst du sie versuchen es danach einfach nochmal bei dir?

Dann bekomme ich einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, gegen den ich dann fristgemäß Klage ergeben muss. Ansonsten wird er bestandskräftig und die Behörde hat, was sie möchte.

Eine Widerspruchsbehörde, welche statt einer Entscheidung ein Gericht anruft? Warum dann überhaupt Bußgelder verhängen, wieso nicht gleich zum Gericht laufen und den Bürger - ja was eigentlich, verklagen? :rolleyes:

Zitat:

@molchhero schrieb am 30. Oktober 2020 um 17:46:28 Uhr:

Dann bekomme ich einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, gegen den ich dann fristgemäß Klage ergeben muss. Ansonsten wird er bestandskräftig und die Behörde hat, was sie möchte.

Eine Widerspruchsbehörde, welche statt einer Entscheidung ein Gericht anruft? Warum dann überhaupt Bußgelder verhängen, wieso nicht gleich zum Gericht laufen und den Bürger - ja was eigentlich, verklagen? :rolleyes:

Anhörungsbogen - Bußgeldbescheid - Einspruch (und nicht Widerspruch, den gibt's beim Mahnbescheid) - Bußgeldbehörde gibt dem Einspruch statt und stellt das Owi-Verfahren ein; andernfalls bekommt der Betroffene eine Mitteilung, dass dem Einspruch nicht statt gegeben wurde und die Akte an die Staatsanwaltschaft übersandt wurde. Die gibt die Akte dann an das örtlich zuständige Amtsgericht weiter.

Mein Vorschlag: Praxiswissen aneignen. Such dir die nächste Radarkontrolle und knall da mit mind. 100 km/h zu schnell durch. Lächeln nicht vergessen. Natürlich sollte das Fahrzeug auf dich auch zugelassen sein, erspart der Bußgeldbehörde Arbeit.

In der ersten Stufe würde es vielleicht schon helfen zu berücksichtigen, dass ein Bußgeldverfahren verfahrenstechnisch eher so läuft wie ein Strafverfahren und nicht wie andere Verwaltungssachen, obwohl es (zunächst) ein Verwaltungsverfahren ist.

Deswegen nennt man das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid ja auch nicht Widerspruch sondern Einspruch.

Zitat:

@molchhero schrieb am 30. Oktober 2020 um 17:46:28 Uhr:

Dann bekomme ich einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, gegen den ich dann fristgemäß Klage ergeben muss. Ansonsten wird er bestandskräftig und die Behörde hat, was sie möchte.

Eine Widerspruchsbehörde, welche statt einer Entscheidung ein Gericht anruft? Warum dann überhaupt Bußgelder verhängen, wieso nicht gleich zum Gericht laufen und den Bürger - ja was eigentlich, verklagen? :rolleyes:

In dem von mir geposteten Link und nochmal weiter oben steht wie es läuft.

Zitat:

@collois schrieb am 28. Oktober 2020 um 17:19:29 Uhr:

Ein Monat spaeter, haben wir ein Anhörungsbogen bekommen - Drin steht das am 11.08 um 12:00 Uhr eine nicht zugelassene Fahrzeug im offentlichen Verkehrsraum steht und muss entfernt sein. Da ich den Brief schelcht verstanden habe, habe ich nicht reagiert.

Vor ein Paar Tage, haben wir ein Bussgeldbescheid bekommen - Ich muss 60 Euro zahlen + Kosten des Verfahrens.

Es ist immer blöd, wenn man auf etwas nicht reagiert, weul man es nicht versteht. :rolleyes:

Was musste beim ersten Schrieben gezahlt werden? Was sind aktuell die Kosten des Verfahrens?

Ist in Deutschland etwas anders als in Frankreich. Hier gibt es einen Anhörungsbogen und dann den Bußgeldbescheid. Betrag steht dann fest und ändert sich im Bußgeldverfahren (eigentlich) auch nicht. Erst wenn der Vorgang dann beim Gericht gelandet ist, kann dort das Bußgeld geändert werden.

Bei euch gibt's soviel ich aus Erfahrung weiß, verschiedene Zahlungsfristen, bei deren Überschreitung es teurer wird.

Hier wird seitens des TE nix mehr kommen...

Das sagt mir meine Glaskugel :D

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