Bußgeld?
Hallo Elchgemeinde!
Ich habe neulich erfahren, das wenn eine Frontscheibe gerissen ist! Das man diese sofort wechseln lassen muß!
Wenn man es nicht gleich macht und die Polizei bemerkt es, droht Bußgeld!
Ich frage nun die Experten hier: Stimmt das?
Anmerkung noch dazu: Seit wann kann eine Verbundglasfrontscheibe reißen? Das verstehe ich so nicht!
Schöne Grüße
von
DOS6.2
Beste Antwort im Thema
Klick
So und jetzt habt euch alle wieder lieb 😛
Kaum zu glauben, dass hier erwachsene Männer mit(durch)einander diskutieren...
🙄
DOIT
Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁
75 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ja nee is klar, grosser Guru. Alle unwissend hier, ausser du. 😁😁😁
Deine Beiträge haben eindeutig die Zielsetzung, dass sich "unwissende Forumuser" umgehend zum Autoglaser begeben, dabei stellst du Dinge so dar, wie sie eigentlich nicht sind. Das ist nicht nur Werbung, sondern in meinen Augen unlautere Methoden. Wenn man das im Zusammenhang mit der Verlinkung der Firmenseite sieht, ist das Werbung. Wenn du sagst, es sei keine, ist es sogar Schleichwerbung, also Werbung, die vorgibt, keine zu sein. Hab mal zur Sicherheit den Mod angebimmelt 😁
Da musste ich jetzt noch mehr lachen.
Fakten:
-Alles was ich geschrieben habe war richtig.
-In diesem Thread findet sich kein einziger Link auf eine unsere Homepages.
-Noch nicht einmal der Name oder Ort meiner Firma wird hier genannt.
Es ist halt hier im Forum schon über Jahre Usus, dass wenn jemand keine Argumente hat, sich solche unsachlichen Texte einfallen lassen muss, wie den, welchen ich oben in das Zitat eingefügt habe.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Da musste ich jetzt noch mehr lachen.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ja nee is klar, grosser Guru. Alle unwissend hier, ausser du. 😁😁😁
Deine Beiträge haben eindeutig die Zielsetzung, dass sich "unwissende Forumuser" umgehend zum Autoglaser begeben, dabei stellst du Dinge so dar, wie sie eigentlich nicht sind. Das ist nicht nur Werbung, sondern in meinen Augen unlautere Methoden. Wenn man das im Zusammenhang mit der Verlinkung der Firmenseite sieht, ist das Werbung. Wenn du sagst, es sei keine, ist es sogar Schleichwerbung, also Werbung, die vorgibt, keine zu sein. Hab mal zur Sicherheit den Mod angebimmelt 😁Fakten:
-Alles was ich geschrieben habe war richtig.
-In diesem Thread findet sich kein einziger Link auf eine unsere Homepages.
-Noch nicht einmal der Name oder Ort meiner Firma wird hier genannt.
Stimmt, der Link ist nicht im Thread. Muss er ja auch nicht, ist ja viel wirksamer, den Link woanders unter zu bringen. Zumal dein User-Name ja in keinster Weise darauf hinweist, welche Dienstleistung du an den Mann zu bringen versuchst 😁😁😁
Was du zum Thema Betriebserlaubnis geschrieben hast, ist nicht zutreffend. Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man einen Riss in der Frontscheibe hat, es sei denn, dieser hat solche Ausmasse, dass das Auto in der Tat nicht mehr verkehrssicher ist. Das ist Panikmache, die du da betreibst. Auch die Nummer mit dem Airbag stimmt nur bei erheblichen Beschädigungen der Scheibe.
Weiterlachen, aber bitte verschone uns mit deinem Spam. (Ich glaub ich bin schon der zweite in diesem Thread, der dich darum bittet).
Zitat:
Es ist halt hier im Forum schon über Jahre Usus, dass wenn jemand keine Argumente hat, sich solche unsachlichen Texte einfallen lassen muss, wie den, welchen ich oben in das Zitat eingefügt habe.
Was machste denn dann hier seit Jahren, wenn´s hier so unerträglich ist? Vielleicht doch Werbung??? 😁
Hallo zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Was machste denn dann hier seit Jahren, wenn´s hier so unerträglich ist? Vielleicht doch Werbung??? 😁
Manche lesen hier doch tatsächlich Dinge, die keiner geschrieben hat.
1. Es hat keiner geschrieben, dass es auf MT unerträglich wäre.
2. Nein ich mache hier keine Werbung, sondern versuche Aufzuklären, auch wenn dies dem ein oder andern nicht passt.
3. Fakten sind kein Spam.
Und nochmals:
Es ist seit Jahren Usus, dass manche Leute mangels fehlender Argumente plötzlich beginnen Dinge zu sehen und zu lesen, welche gar nicht da sind, aber dennoch schreiben, sie hätten dies dann im gleichen Thread gelesen.
Man schaue nur auf die Zitate in diesem und in meinem vorherigen Post.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Was du zum Thema Betriebserlaubnis geschrieben hast, ist nicht zutreffend. Die BE erlischt nicht automatisch, wenn man einen Riss in der Frontscheibe hat, es sei denn, dieser hat solche Ausmasse, dass das Auto in der Tat nicht mehr verkehrssicher ist.
Ich sage nur:
Zulassungspflichtiges Bauteil.
Ups...ich hab mich doch nochmal hierher verirrt!😕
Aber nur um dir zu sagen: "Selbst wenn du der einzige Autoglaser wärest, würde ich mir von dir
keine neue Scheibe verpassen lassen! Nichtmal geschenkt!"
Eher kleb ich mir ne Plastikfolie rein!
Ich hab was gegen Penetranz!😠
ENDE UND AUS
Nur mal zur Information:
Die Betriebserlaubnis kann bei einer gesprungenen Scheibe überhaupt nicht erlöschen, weil eine Betriebserlaubnis ausschließlich durch vorsätzliches Handeln erlöschen kann.
Auch ein defekter Auspuff führt ganz sicher nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!
Zitat:
Zulassungspflichtiges Bauteil
JEDES Bauteil am Auto ist im Prinzip zulassungspflichtig. Na und? Das ist Geschwafel, was du da von dir gibst. Kann mich da nur Dolomit anschließen, eher würd ich mir ne Plastikfolie einkleben, als von Dir ne Scheibe einbauen zu lassen 😠
Wäre schade, wenn MT zu einem Portal für penetrante Schleichwerbung verkäme. Kann den nicht mal einer stoppen, bitte??? 🙁
(Bei dieser "Ich-will-doch-nur-Aufklären"-Nummer kommt mir gleich das Frühstück hoch).
Glasmann, was Du in der Sache von Dir gibst sind primär Halbwahrheiten, nichts weiter. Die Praxis sieht einfach anders aus, jeder mit einem Fünkchen gesundem Menschenverstand hat es mittlerweile gemerkt. Lass einfach gut sein...
Ich bin sicher, dass wenn es eine Vorschrift gäbe, sich den Hintern mit der Zahnbürste zu wischen (weils halt sauberer wird), es Leute gibt, die das auch tatsächlich machen würden...
Hallo zusammen,
entweder ihr wollt es oder aber ihr könnt es nicht kapieren.
Das Bestehen einer Betriebserlaubnis setzt vorraus, dass alle Teile, welche am Fahrzeug verbaut sind entsprechend der erteilten Betriebserlaubnis ausgeführt sind.
Ferner geltend ist auf Fahrzeugscheibe auf den §22a der StVZO Bezug zu nehmen.
Zitat:
§22a
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:...
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
Die amtlich genehmigte Bauart (Bauartgenehmigung) ist die, welche im geprüften Zustand erteilt wurde, also beschädigungsfrei.
Im Umkehrschluss entspricht eine beschädigte Scheibe nicht mehr der amtlich genehmigten Bauart.
Siehe auch §19 StVZO Absatz 3 letzter Abschnitt:
Zitat:
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
So wer jetzt noch anderer Meinung ist, der sollte dies auch belegen können.
Und wer seine Meinung nicht belegen kann, der sollte entweder ruhig sein oder wenigstens keinen Mist über Menschen erzählen, welche Fakten auf den Tisch legen.
Auch wer noch 100mal schreibt, dass die Erde eine Scheibe ist wird nie Recht haben. Und auch hier würde ich dann noch 100mal schreiben, dass die Erde eine Kugel ist.
Und genau hier liegt dein (absichtlicher?) Denkfehler. Die Scheibe hat nach wie vor die ABE, eine Beschädigung ist keine Änderung der Bauart und auch keine Nichteinhaltung der Einbauvorschriften.
Also eine völlig andere Sachlage als der Einbau einer Scheibe ohne ABE, z.B. nicht aus Sicherheitsglas, oder eines nicht fachgerechten Einbaus.
Insofern operierst du hier mit Halbwahrheiten und machst dich zunehmend unglaubwürdig. Der einzige, der hier Mist erzählt, bist nämlich du. Nach deiner Logik müsste bei einem Auto mit defektem Auspuff oder kaputtem Leuchtmittel auch automatisch die Betrieberlaubnis erlöschen, dem ist aber nicht so. Auch hier gibts von der Rennleitung ne Belehrung, schlimmstenfalls ne Mängelkarte, aber kein Bussgeld wegen Führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis. Wenn du so arbeitest wie du argumentierst, dann gute Nacht 😁
ich hab mich jetzt mal mit dem AKTUELLEN Stand des bundeseinheitlichen Tatbestandskataolges beschäftigt. Hier stehen die "Sanktionen" für sämtliche verkehrsbezogenen Verfehlungen drin.
nachzulesen hier: http://www.kba.de/.../bkat_owi_01022009_pdf.pdf
Preisfrage: wer findet die Bussgeldhöhe für den Riss in der Scheibe (wenn es denn ein Bussgeld geben sollte...) ?
Grüße
Andreas
PS: ich finde nichts!
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Die Scheibe hat nach wie vor die ABE
Eine Scheibe hat keine ABE, sondern eine Bauartgenemigung.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Die Scheibe hat nach wie vor die ABE, eine Beschädigung ist keine Änderung der Bauart und auch keine Nichteinhaltung der Einbauvorschriften.
Eine Beschädigung IST eine Änderung der Bauart, wenn auch nicht selbst hinzugefügt. Allerdings verändern sich die geprüften Eigenschaften.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Nach deiner Logik müsste bei einem Auto mit defektem Auspuff oder kaputtem Leuchtmittel auch automatisch die Betrieberlaubnis erlöschen, dem ist aber nicht so.
Darfst Du mit einer defekten Auspuffanlage weiterfahren???
Darfst Du mit einer defekten Beleuchtungsanlage weiterfahren???
Ja, aber nur bis zur nächstgelegen Möglichkeit diesen Mangel zu beseitigen.
Und nach Deiner Logig würde man auch kein Bußgeld und keine Pukte bei abgefahrenen Reifen bekommen, sondern nur ein Verwarngeld.
Leider hast Du auch hier nicht recht.
Auch hier verändert der Fahrer oder Halter nicht selbst das Bauteil, sondern es unterliegt dem Verschleiss (Beschädigung) und wird dadurch verändert.
Dies beweist also, dass man die Änderung nicht selbst durchführen muss, sondern es eine Änderung in jedlicher Form durch jedliche Einflüsse sein kann.
Wenn Du mir die entsprechenden Paragrahen nennst, welche man nicht widerlegen kann, dann lasse ich mich gerne eines Besseren Belehren, denn ich lebe von Wissen.
Solltest Du dies nicht können, dann schweige!!!
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Wenn du so arbeitest wie du argumentierst, dann gute Nacht 😁
Was ist daran auszusetzten, dass man gewissenhaft arbeitet?
Es ist hier echt genug was wir jetzt gehört haben...
Wenn es um bestimmte Themen geht, dann tauchen immer Leute auf die noch nie etwas in unserem Forenbereich gesagt haben. Nur um den Finger zu erheben, nach dem Motto "Chef ich weiss was..."
Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen dass genau diese Leute so viel Zeit haben hier seitenweise zu texten, sollten sie doch eher ihrem "Gewerbe" nachgehen oder die Zeit in ihre Homepage investieren, die aussieht wie Anfang der 90er Jahre...
Ich bin dafür dass dieser Thread geschlossen wird, dreht sich eh alles nur im Kreis...
Solong
B
Das ist der peinlichste 'Fred', seit ich hier beim MT verkehre.... Macht doch endlich zu bitte...
moin,moin,
erlöschen BE ist :,
wenn ich mein fahrzeug bauartlich verändere ,( reifen/räder, spoiler, fahrwerke, auspuffanlagen etc.) und das veränderte bauteil kein gutachten, -e- prüfzeichen oder ABE hat,
eine defekte scheibe kann mit einem verwarngeld und einer mängelkarte belegt werden, ist aber ermessensache des rennleiters,
abgefahrene reifen sind explizit im bußgeldkatalog aufgeführt, und somit eine owi wert,
ein defekter auspuff wird mit mängelkarte belegt,
es kommt ja auch kein ordnungshüter auf die idee meine bremsklötze auf verschleiß zu prüfen, oder?
ausser ich fahre mit der totalen ranzkarre rum, die schon nach einem technischen gutachten beim
sachverständigen schreit,( aufgrund schlechten allgemeinzustandes oder irgendwelcher hanebüchener umbauten)
ich glaube auch ,dass die eisverkäufer besseres zu tun haben als, nur, weil eine glassfirma mit so einem stuss werbung macht, auf die jagd nach defekten scheiben zu gehen ......
@ kurt
du darfst euer ösi recht nicht mit dem deutschen verkehrsrecht in einen topf werfen, ich glaube da gibt es einige unterschiede,egal wer da jetzt pingeliger ist :-))
greetz
frank
Eine letzte Antwort für den Glasermeister:
§19 StVZO (Zitat)
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
...Und das muss immer vorsätzlich passieren! Ein Loch im Auspuff führt möglicherweise zu einem Verwarnungsgeld/Mängelkarte, aber niemals zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Hier gilt wohl das Sprichwort: "Schuster, bleib bei deinem Leisten!"
Soll heißen, es gibt Menschen, die den Umgang mit Recht, hier Straßenverkehrsrecht, gelernt haben und nicht im Nebenamt als Handwerker sich das Wissen angelesen haben!