Bußgeld?

Volvo S40 1 (V)

Hallo Elchgemeinde!

Ich habe neulich erfahren, das wenn eine Frontscheibe gerissen ist! Das man diese sofort wechseln lassen muß!
Wenn man es nicht gleich macht und die Polizei bemerkt es, droht Bußgeld!

Ich frage nun die Experten hier: Stimmt das?

Anmerkung noch dazu: Seit wann kann eine Verbundglasfrontscheibe reißen? Das verstehe ich so nicht!

Schöne Grüße
von
DOS6.2

Beste Antwort im Thema

Klick

So und jetzt habt euch alle wieder lieb 😛

Kaum zu glauben, dass hier erwachsene Männer mit(durch)einander diskutieren...

🙄
DOIT

Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁

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Zitat:

Original geschrieben von frankysun


Eine letzte Antwort für den Glasermeister:
§19 StVZO (Zitat)
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

...Und das muss immer vorsätzlich passieren! Ein Loch im Auspuff führt möglicherweise zu einem Verwarnungsgeld/Mängelkarte, aber niemals zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Hier gilt wohl das Sprichwort: "Schuster, bleib bei deinem Leisten!"
Soll heißen, es gibt Menschen, die den Umgang mit Recht, hier Straßenverkehrsrecht, gelernt haben und nicht im Nebenamt als Handwerker sich das Wissen angelesen haben!

hey frankysun,

biste vom fach ??

:-)))

Ja, zumachen bitte, und Schleichwerbung unterbinden. Ist alles gesagt, was zu sagen war.

Zitat:

Original geschrieben von frankysun


§19 StVZO (Zitat)
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

...Und das muss immer vorsätzlich passieren! Ein Loch im Auspuff führt möglicherweise zu einem Verwarnungsgeld/Mängelkarte, aber niemals zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Der Absatz 2 des §19 ist hier ja auch nicht grundlegend anzuwenden.

Warum lässt Du den entscheidenden Absatz 3 letzter Abschnitt weg, denn der gehört genau so dazu und den habe ich bereits weiter oben zitiert.

Und was ist jetzt mit den Reifen, welche sich auch selbst abnutzen und trotzdem mit einem Bußgeld belegt werden???

Wie soll dies jetzt beantwortet werden???

Aber machen wir es doch einfacher und weden uns von der BE ab, da dies wahrscheinlich eh zu keinem Ergebnis führen wird.

Darf ich mit defekter Beleuchtung fahren? => nein
Darf ich mit defekter Bereifung fahren? => nein
Darf ich mit defekter Abgasanlage fahren? => nein
Darf ich mit defekter Wisch-Wasch-Anlage fahren? =>nein
Darf ich mit defekter Sicherheitsglasscheiben fahren => NEIN

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx


Ja, zumachen bitte, und Schleichwerbung unterbinden. Ist alles gesagt, was zu sagen war.

Genau wie jede andere Mensch bin auch ich eine Privatperson und habe auch im Volvo-Forum das Recht meine Meinung zu äussern.

Auch in den Nutzungsregeln von MT steht nicht, dass man sich nicht im Volvo-Forum äussern darf, wenn man keinen Volvo fährt.

Wem dies nicht passt, der darf sich gerne verabschieden.

Schleichwerbung??? Manch einer weiss wohl nicht für was ein Profil eigentlich da ist.

Und nebenbei: Ich werde das hier überleben, genau so wie ich wahrscheinlich auch die Mitgliedschaft einiger von Euch hier auf MT überleben werde.

Zitat:

Original geschrieben von shorty1100



@ kurt
du darfst euer ösi recht nicht mit dem deutschen verkehrsrecht in einen topf werfen, ich glaube da gibt es einige unterschiede,egal wer da jetzt pingeliger ist :-))

greetz
frank

Hi frank,

Ja da hast du sicher Recht!
Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß mir ein deutscher Polizist die Nummerntafeln abnimmt,
nur wiel meine Scheibe beschädigt ist!
Im umgekehrten Fall wird das ein österreichischer Kieberer bei einem deitschen Auto auch nicht machen!
Und glaub mir, unsere Sheriffs sind ganz geil auf deutsche Autofahrer. Warum ? Keine Ahnung, is aber so!
Also wenn die dürften, dann würden sie auch!

Gruß kurt

@Autoglaser

Dein letztes Posting bestärkt mich in meiner Meinung, dass es sich bei dir um jemanden handelt, der, sagen wir mal, ein wenig "beratungsresistent" ist.
Du kannst die verschiedenen Paragraphen zwar lesen, aber eben nicht anwenden. Genau dies ist aber notwendig, um zu richtigen Schlüssen und vor allem, zu richtigen Entscheidungen zu kommen!

Hiermit ist meine Teilnahme an diesem Thread nun beendet!

Ich sag nur noch eines:

5 SEITEN SPEICHERPLATZ VERGEUDET

😁😁😁Geben wir ihm keine Antwort mehr, dann "stirbt" er von selbst !😁😁😁

Als Privatperson ja. Aber mit DEM Usernamen und dem Link auf die Firmenseite? Wobei ich dir als Privatperson genauso widersprochen hätte.

Nutzungsbedingungen von MT:
4.6 Sie dürfen unser Angebot oder Teile davon, den Einsatz unseres Angebots durch Sie als Dienstleistung oder den Zugang zu unserem Angebot nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung für kommerzielle Zwecke gleich welcher Art nutzen; z.B. nachahmen, verkaufen, vermieten oder für eigene oder fremde Werbezwecke nutzen oder anbieten

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx


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Schön, dass Du zitieren kannst, aber verstanden hast Du es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von frankysun


Du kannst die verschiedenen Paragraphen zwar lesen, aber eben nicht anwenden. Genau dies ist aber notwendig, um zu richtigen Schlüssen und vor allem, zu richtigen Entscheidungen zu kommen!

Ich habe die entsprechenden § gelesen, verstanden und angewandt und komme zum gleichen Entschluss, wie die viele Internetseiten, welche bei google zu finden sind, sowie Informationen von Anbietern von Steinschlagreparatursystemen und dem BVA. So etwas brauche ich mir auch nicht zusammenreimen, sondern nur nachlesen und zwar aus Quellen, welche sich noch mehr damit beschäftigen als ich und auch eigene Rechtsabteilungen haben.

Zitat:

Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben erlaubt und die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS u.a. bescheinigen dem Fahrzeug bei der nächsten HU erst nach erfolgter Scheibeninstandsetzung das Weiterbestehen der Betriebserlaubnis mit einer Prüf-Plakette.

Zitat:

Original geschrieben von frankysun


Dein letztes Posting bestärkt mich in meiner Meinung, dass es sich bei dir um jemanden handelt, der, sagen wir mal, ein wenig "beratungsresistent" ist.

Es stellt sich natürlich nun die Frage, wer hier beratungsresistent ist.

Es konnte von Euch noch niemand nachweislich belegen, dass die BE nicht erlischt.

Hallo ihr,
das war eine heiße Schlacht um Betriebserlaubnis ad oder doch aktiv, wenn die Frontscheibe reißt!
Ich stehe den Meisten von diesem Forum hinter ihrer Meinung, nur nicht dem Autoglasmeister.
Würde er soviel arbeiten, wie er hier schreibt, dann kämme er hier nicht mehr zum schreiben. 😁😁😁

In diesem Sinne, vielen Dank.

Es hat mir ein riesen Spaß gemacht!!! 🙂😁🙂

Dieses Forum ist geschlossen.

Gruß von DOS6.2

SCHADE SCHADE SCHADE !!! 😉

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von DOS6.2


In diesem Sinne, vielen Dank.
Es hat mir ein riesen Spaß gemacht!!! 🙂😁🙂

Auch mir hat es sehr viel Spass gemacht und vor allem möchte ich mich noch hier für die stille Ünterstützung in Form der 17 "Danke" bedanken, welche ich ich hier bislang, auch OHNE jemanden befreudeten im Rücken zu haben, erhalten habe.

Zitat:

Original geschrieben von DOS6.2


Ich stehe den Meisten von diesem Forum hinter ihrer Meinung, nur nicht dem Autoglasmeister.

Da die 3 Haupt-Meinungsgegener, mit ihren fast dreimal sovielen Beiträgen nur 10x Danke erhielten, bestärkt mich dies in meiner Auffassung, die ich immer wieder gerne vertreten werde, bis eindeutig belegt werden würde, dass diese falsch wäre. Sollte ich belegbar falsch liegen, dann werde ich mit Sicherheit zu meiner eventuellen dann falschen Informationen, welche mir bislang zu diesem Thema zur Verfügung stehen, stehen.

Zitat:

Original geschrieben von DOS6.2


Würde er soviel arbeiten, wie er hier schreibt, dann kämme er hier nicht mehr zum schreiben. 😁😁😁

Mach Dir um mich keine Sorgen, denn wenn ich so viel schreiben würde, wie ich arbeite, dann müsste ich noch doppelt so viele Posts in diesem Thread geschrieben haben.

Aber denk auch an die Andern, die fast genau so viele Beiträge in diesem Thread gepostet haben.

Autoglasmeister = 14 Beiträge
dolomit.v40 = 12 Beiträge
ArthurDentx = 9
kunzs = 10

hihi... die danke hatter sich wahrscheinlich von seinem Lehrling geben lassen 😁😁😁😁

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


auch OHNE jemanden befreudeten im Rücken zu haben, erhalten habe.

Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx


hihi... die danke hatter sich wahrscheinlich von seinem Lehrling geben lassen 😁😁😁😁

Zwei Zitate reichen, um die Qualität der Beiträge und die Verständnisprobleme mancher User zu verdeutlichen.

Klick

So und jetzt habt euch alle wieder lieb 😛

Kaum zu glauben, dass hier erwachsene Männer mit(durch)einander diskutieren...

🙄
DOIT

Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁

Zitat:

Original geschrieben von DOIT


Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁

Na da hast eins!😁😁😁

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