Bußgeld?
Hallo Elchgemeinde!
Ich habe neulich erfahren, das wenn eine Frontscheibe gerissen ist! Das man diese sofort wechseln lassen muß!
Wenn man es nicht gleich macht und die Polizei bemerkt es, droht Bußgeld!
Ich frage nun die Experten hier: Stimmt das?
Anmerkung noch dazu: Seit wann kann eine Verbundglasfrontscheibe reißen? Das verstehe ich so nicht!
Schöne Grüße
von
DOS6.2
Beste Antwort im Thema
Klick
So und jetzt habt euch alle wieder lieb 😛
Kaum zu glauben, dass hier erwachsene Männer mit(durch)einander diskutieren...
🙄
DOIT
Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁
75 Antworten
Sie muss umgehend getauscht werden.
Also alles relativ. Außerdem hängt es davon ab, wie stark und wo diese gerissen ist.
Vllt ist sie dir ja erst einige Tage vor der kontrolle gerissen 😉
Aber würde mich ausschließlich auf den Rat eines Anwalts stützen bei solchen sachen.
Moin!
Zu Deinen rechtlichen Fragen kann ich Dir nichts sagen, aber zu den technischen schon.
Dir Frontscheibe ist ja im Vergleich zu den Seitenscheiben, wie Du schon bemerkt hast, eine Verbundglasscheibe, also VSG.
Die Seiten sind aus ESG. ESG ist nur eine Glasscheibe die in sich thermisch gespannt und dadurch sehr hart wird. Wenn sie zerstört wird, zerfällt sie in viele kleine Krümel.
Das VSG sind zwei Glasscheiben, zwischen die eine Kunststofffolie gebracht ist. Die Scheiben kleben schon recht stark an der Folie.
Wenn dein Stein die Scheibe trifft, fängt sie halt an zu reissen. Meist nur die äußere Scheibe. Und da sie wie das ESG nicht thermisch gespannt ist zerfällt sie nicht, sondern reisst immer weiter. Es entstehen mehr und mehr Risse bis die äußere Scheibe komplett bricht, dann bricht auch die innere, da sie dem Druck nicht mehr gewachsen ist.
Ich hab übrigens Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, ich lass meine Scheiben also immer sofort wechseln... *g*
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von DOS6.2
Ich habe neulich erfahren, das wenn eine Frontscheibe gerissen ist! Das man diese sofort wechseln lassen muß!
Fahrzeugscheiben sind geprüfte und sicherheitsrelevante Bauteile des Fahrzeugs und erhalten eine Genehmigung, damit die Scheiben auch im Fahrzeug verbaut werden dürfen. Diese Zulassung bezieht sich immer auf eine intakte unbeschädigte Scheibe, bzw. auf ein nach den Bestimmungen gemäss repariertes Bauteil. Somit hat eine unreparierte bzw. eine nicht nach den Bestimmungen reparierte Scheibe keine Zulassung.
Ist die Scheibe beschädigt, bzw. nicht repariert (z.B. bei Steinschlägen), dann hat diese Scheibe eigentlich keine Zulassung mehr. Somit befindet sich das Fahrzeug nicht in einem sicherheitsunbedenklichen Zustand.
Man bedenke auch, dass die Windschutzscheibe als mittragendes Bauteil zur Karosseriesteifigkeit beiträgt und für die 100% Funktion des Beifahrerairbags intakt sein muss. Zusätzlich gilt zu bedenken, dass sobald sich ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Bauteil am Fahrzeug befindet normalerweise auch die Zulassung des Fahrzeuges erlischt.
Zitat:
Original geschrieben von Ambergauer
Ich hab übrigens Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, ich lass meine Scheiben also immer sofort wechseln... *g*
galsbruch ist ein fall für die teilkasko!
Zitat:
Original geschrieben von DOS6.2
Wenn man es nicht gleich macht und die Polizei bemerkt es, droht Bußgeld!
sagt wer?
sone drückerkolonne in div. werbespots die darauf aus sind ihre scheibenreparatur zu verticken und dabei viel unleserliches im kleindruckformat miteinblendet?
wenn die scheibe so gerissen ist, das dadurch die sicht erheblich behindert wird, wird dir das umgangssprachliche "erlöschen der be" mit 90€ und 3 punkten zur last gelegt....
ansonsten mängelkarte mit 25€ verwarngeld....
Wie schon oben gesagt, eine gerissene Scheibe kann plötzlich komplett springen, bei einem Schlagloch oder Bodenwelle oder so. D.h. man sieht plötzlich gar nichts mehr, und das kann sehr unangenehm werden.
Ich lasse gesprungene Scheiben wechseln, das macht die Versicherung gerne. Und die 100 € Selbstbeteiligung ist mir die Sicherheit meiner Familie wert.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
galsbruch ist ein fall für die teilkasko!
Schlau bemerkt. Und da ich Vollkasko ohne SB habe, habe ich auch Teikasko ohne SB... ;-)
obs ein Bußgeld gibt oder nicht wäre mir eigentlich mal ganz egal. Würde die scheibe direkt austauschen lassen.
Wird schon einen Grund haben, dass bei einer defekten Frontscheibe die HU-Plakette verweigert wird...
Wie es in D gehandhabt wird weis ich nicht, aber bei uns in Ö wird nicht so heiß gegessen wie's gekocht wird!
Ich hab noch nie eine Beanstandung wegen einer kaputten Scheibe gehabt.
Bestenfalls mal einen Hinweis, daß die Scheibe repariert werden sollte!
Bei der jährlichen Überprüfung wird das "Pickerl" nur verweigert, wenn der Sprung durchs Sichtfeld verläuft!
Wie es rechtlich darum bei uns bestellt ist kann ich dir gar nicht sagen, weil das offenbar gar kein Thema
für die Exekutive ist. Die konzentrieren sich viel mehr aufs Abzocken wegen Schnellfahren.
Da ist die Beweislast einfacher!
gruß Kurt
Kleb doch einfach n Aufkleber drüber 😁😁😁
natürlich ist eine defekte scheibe ein risiko,
aber diese geschichte mit dem bußgeld so hochzupushen stammt aus einer verdammt nervigen werbung einer scheibenfirma namens carglas,
damit die kundschaft noch mehr verunsichert wird, und wenn der gesetzgeber sagt .......dann muß ich ja wohl ....
.......die geben ja auch 30 jahre garantie !!!
ich gehe trotzdem zum autoglaser des vertrauens, und der heißt nicht carglas
greetz
frank
...ist übrigens meine persönliche meinung..
keineswegs repräsentativ :-))
ist genau so nervig wie damals der melittamann
Hallo,
danke für die vielen Antworten! 🙂
Mir ist nun klar, das wenn meine Frontscheibe ein Riß oder Loch hat, das ich diese sofort wechseln muß gegen eine neue.
Gruß DOS6.2
Zitat:
Original geschrieben von DOS6.2
Hallo,danke für die vielen Antworten! 🙂
Mir ist nun klar, das wenn meine Frontscheibe ein Riß oder Loch hat, das ich diese sofort wechseln muß gegen eine neue.Gruß DOS6.2
Hi DOS
Nein, musst du nicht. Kleine runde Beschädigungen so bis max 1,5cm im Durchmesser kann man reparieren.
Sprünge nicht!
Und selbst einen Sprung in der Scheibe lasse ich erst dann durch Tausch beheben, wenn er störend ist.
Denn so ein Scheibenwechsel kostet ja grad nicht nur ein Trinkgeld!🙄
Die Scheibe meines Lieferwagens hat zB einen Sprung der fast über die ganze Breite geht,
aber grad mal ca. 10cm über dem unteren Rand. Passiert durch Steinschlag auf der Autobahn,klar!
Hätte ich das schon ende Oktober, wie's passiert ist machen lassen, wär ich um ca. € 450,- ärmer
und müsste nun schon wieder die Scheibe tauschen, da mittlerweile durch weitere Steinschläge 4 kleine
"Pecker" in der Scheibe sind. Die könnte man reparieren zum Preis von € 49,-/Stk !!!!
Also abwarten was die winterlichen Straßen und der Streusplitt noch auf Lager haben.
Ich hoffe die hält aber noch ein oder zwei Jahre. Und mit dem Sprung im Glas kann ich leben,
solang er nicht durchs Sichtfeld läuft.
Gruß Kurt
Ich hab' in der Frontscheibe auf der Beifahrerseite seit über einem Jahr einen Riss, der im Verlauf der Zeit zwar auf etwa 30cm angewachsen ist, sich seit gut 6 Monaten aber nicht mehr vergrössert hat. Beim fahren stört mich der Riss in keinster Weise... Ich bin damit schon 3x in eine Verkehrskontrolle gekommen (D und CH), die haben das entweder nicht gesehen oder es war ihnen schlicht egal. Also immer mit der Ruhe von wegen Bussgeld oder gleich Betriebserlaubnis weg und so... Im Zweifelsfall sagt man halt, dass es eben erst passiert ist und man die Scheibe 'selbstverständlich' asap ersetzen lassen wird... Hab' noch nie gehört, dass man da gleich zu Fuss gehen muss.
Ich werd' die Scheibe gemnächst zwar ersetzten lassen aber das nur deshalb, weil ich keine Lust habe nochmal einen neue Autobahnvignette auf das alte, kaputte Ding zu kleben.
Hallo zusammen,
und die Bremsklötze des Fahrzeuges braucht man auch erst ersetzen, wenn das Kratzgeräusch des blanken Metalles beim Bremsen die Musik im Inneraum übertönt.😕