Bußgeld?
Hallo Elchgemeinde!
Ich habe neulich erfahren, das wenn eine Frontscheibe gerissen ist! Das man diese sofort wechseln lassen muß!
Wenn man es nicht gleich macht und die Polizei bemerkt es, droht Bußgeld!
Ich frage nun die Experten hier: Stimmt das?
Anmerkung noch dazu: Seit wann kann eine Verbundglasfrontscheibe reißen? Das verstehe ich so nicht!
Schöne Grüße
von
DOS6.2
Beste Antwort im Thema
Klick
So und jetzt habt euch alle wieder lieb 😛
Kaum zu glauben, dass hier erwachsene Männer mit(durch)einander diskutieren...
🙄
DOIT
Edit: ich habe noch nicht ein einziges "Danke" bekommen 🙁
😁
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,und die Bremsklötze des Fahrzeuges braucht man auch erst ersetzen, wenn das Kratzgeräusch des blanken Metalles beim Bremsen die Musik im Inneraum übertönt.😕
Der Vergleich hinkt m.E., aber mit so einer Antwort habe ich schon gerechnet... 🙄 Ich sag' nur: AMEN!
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,und die Bremsklötze des Fahrzeuges braucht man auch erst ersetzen, wenn das Kratzgeräusch des blanken Metalles beim Bremsen die Musik im Inneraum übertönt.😕
Ich schließe mich da dem "kunzs" an !
Und ich gehe noch weiter. Meine Antwort ist JA!
Ich hab neue Klötze und Scheiben in der Garage liegen und die werden gewechselt
sobald ein Klotz zum schleifen beginnt!
Und schreib jetzt bitte nicht, daß das sehr gefährlich oder gar fahrlässig ist, denn ein abgefahrener Klotz
beeinträchtigt die Bremswirkung kaum bis fast gar nicht.
Daß DU für den sofortigen Ersatz einer Windschutzscheibe bist ist mir schon klar,
denn niemand spuckt sich selbst in seine Suppe!😉
Aber die Praxis sieht doch ein wenig anders aus!
Gruß Kurt
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von dolomit.v40
Ich hab neue Klötze und Scheiben in der Garage liegen und die werden gewechselt
sobald ein Klotz zum schleifen beginnt!
...
Daß DU für den sofortigen Ersatz einer Windschutzscheibe bist ist mir schon klar,
denn niemand spuckt sich selbst in seine Suppe!😉
Wie schön, dass man sich einfach über Vorschriften hinwegsetzen kann.
Ich zumindest halte die Vorschriften ein und denke nicht nur an mich, sondern auch an die anderen Verkehrsteilnehmer welche es mir wahrscheinlich danken, dass ich mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs bin und keine tickende Zeitbombe darstellen.
Auch wird es mir mein Beifahrer danken, dass wenn der Beifahrerairbag aufgeht, dieser durch eine nicht gerissene Windschutzscheibe seine Aufgabe zu 100% erledigen kann. Aber manche denken nur an ihren Geldbeutel, nicht an die Sicherheit Anderer.
Zitat:
Original geschrieben von dolomit.v40
Und schreib jetzt bitte nicht, daß das sehr gefährlich oder gar fahrlässig ist, denn ein abgefahrener Klotz
beeinträchtigt die Bremswirkung kaum bis fast gar nicht.
Falls er noch da ist, denn ein Bremsklotz dessen Mindestdicke unterschritten ist kann je nach Aufbau des Bremssattels herausfallen oder verkanten, so dass halt keine Bremswirkung vorhanden ist.
Lustig wird es auch, wenn die Bremsscheibe soweit abgenutzt ist, dass sie bei einer Vollbremsung einfach abgeschert wird.
Aber die Fahrzeughersteller geben ja bestimmt die Mindestdicken nicht wegen der Sicherheit an, sondern nur damit sie auch ja genügend Teile verkaufen.
Naja, an sich spare ich bei der Sicherheit nicht (einwandfrei funktionierende Bremsen sind unbestritten mit das Wichtigste an einem Fahrzeug). Ich wechsle da eher früher als später aus. Aber stimmt schon: Auch eigentlich schon lange 'runtergefahrene' Bremsbeläge funktionieren u.U. noch gut... Irgendwann ist halt Eisen auf Eisen und dann werden - nebst der Tatsache, dass es spätestens dann gefährlich wird - wohl auch die Bremsscheiben fällig sein (Auch wenn's mit neuen Belägen vielleicht noch getan gewesen wäre) 😉 Mit abgefahrenen Bremsbelägen möchte ich nicht umbedingt rumgurken.
Für mich sind das einfach 2 verschiedene Themen...
Ein Riss in der Frontscheibe ist meiner Meinung nach kein Grund, in allen Fällen gleich panikartig den nächsten Scheibenmann auf zu suchen. Der freut sich zwar über das verdiente Geld, glaubt insgeheim aber selber nicht daran, dass immer gleich und sofort eine neue Scheibe notwendig ist. Art und Ort der Glasbeschädigung sind massgebend, ob's eilt oder nicht. Das eigentliche Problem liegt schliesslich in der möglichen Sichtbehinderung und nicht in der theoretischen Gefahr, dass die Scheibe rausfallen könnte. Selbst wenn beide Scheiben kaputtgehen, ist da schliesslich immer noch die Sicherheitsfolie dazwischen, die sowas wirksam verhindet. Also ganz so schnell geht's dann doch nicht...
Ich kann auf der Autobahn beispielsweise durch Steinschlag von jetzt auf gleich auch eine kaputte Scheibe haben. D.h. nicht, dass mir gleich das Glas um die Ohren fliegt oder ich plötzlich nichts mehr sehe, mir das ganze Ding entgegenkommt oder beim Bremsen davonfliegt. 😁
Der ewig vorgehaltene Mahnfinger und die nachdrücklichen Hinweise auf irgendwelche Vorschriften gehen mir im übrigen auf die Nüsse! Ich fahre jedes Jahr 80000 Km und unterhalte aktuell 6 Autos, welche allesamt ausnahmslos jederzeit durch jede Prüfung kommen würden (von der Scheibensache mal abgesehen). Ich glaube mittlerweile beurteilen zu können, was wirklich gemacht werden muss und was noch Zeit hat.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Ein Riss in der Scheibe ist meiner Meinung nach kein Grund, in allen Fällen gleich panikartig den nächsten Scheibenmann auf zu suchen.
...
Ich weiss schon, was wirklich gemacht werden muss und was noch Zeit hat.
Es geht nicht im darum, jemanden zu überreden seine Scheibe zu tauschen, wenn er dies aus eigener Entscheidungskraft nicht möchte und deshalb selbst die Verantwortung übernehmen will, sondern um das Aufzeigen möglicher Konsequenzen aus seinem Handeln oder nicht Handeln.
Ich habe es weiter oben ja schoneinmal geschrieben aber nochmals damit es auch klar wird:
Windschutzscheibe => geprüftes Bauteil => Zulassung
Riss in der WS => technische Veränderung des geprüften Bauteils => Zulassung des Bauteil erlischt
Nicht zugelassenes Bauteil am oder im Fahrzeug verbaut => Zulassung (BE) des Fahrzeugs erlischt
Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Der ewig vorgehaltene Mahnfinger und die nachdrücklichen Hinweise auf irgendwelche Vorschriften gehen mir im übrigen auf die Nüsse!
Es lesen hier auf MT auch viele mit, die die aufgezeigten Vorschriften gar nicht kennen, daher ist es auch die Pflicht diese mitzuteilen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Es geht nicht im darum, jemanden zu überreden seine Scheibe zu tauschen, wenn er dies aus eigener Entscheidungskraft nicht möchte und deshalb selbst die Verantwortung übernehmen will, sondern um das Aufzeigen möglicher Konsequenzen aus seinem Handeln oder nicht Handeln.Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Ein Riss in der Scheibe ist meiner Meinung nach kein Grund, in allen Fällen gleich panikartig den nächsten Scheibenmann auf zu suchen.
...
Ich weiss schon, was wirklich gemacht werden muss und was noch Zeit hat.Ich habe es weiter oben ja schoneinmal geschrieben aber nochmals damit es auch klar wird:
Windschutzscheibe => geprüftes Bauteil => Zulassung
Riss in der WS => technische Veränderung des geprüften Bauteils => Zulassung des Bauteil erlischt
Nicht zugelassenes Bauteil am oder im Fahrzeug verbaut => Zulassung (BE) des Fahrzeugs erlischt
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Es lesen hier auf MT auch viele mit, die die aufgezeigten Vorschriften gar nicht kennen, daher ist es auch die Pflicht diese mitzuteilen.Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Der ewig vorgehaltene Mahnfinger und die nachdrücklichen Hinweise auf irgendwelche Vorschriften gehen mir im übrigen auf die Nüsse!
Dem bleibt ausser dem Hinweis, dass es immer noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt,
eigentlichnichts hinzuzufügen. Ich verweise trotzdem nochmal auf die 3 durchlaufenen Verkehrskontrollen. Eine 'Belehrung' des Uniformierten dürfte das Maximum an Folgen sein, wenn man den Kollegen nicht gleich mit Schimpfwörtern einzudecken gedenkt. Dass man die Scheibe
bei Gelegenheitmachen lassen sollte, betreite ich hingegen ja nicht. Je nach Schaden früher oder später halt.
Wegen einem Riss auf der Beifahrerseite mache ich mir jedenfalls keine Sorgen, dass dem Auto gleich die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Mahlzeit! 😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Wegen einem Riss auf der Beifahrerseite mache ich mir jedenfalls keine Sorgen, dass dem Auto gleich die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Als Nachtrag eine kleine Berichtigung:
Die BE braucht nicht mehr entzogen werden, denn sie IST schon erloschen.
...wenn ich im Rücklicht ein nicht genehmigtes Leuchtmittel reinmache auch...🙄
Solange der Sprung nicht die Sicht beeinträchtigt wird die Scheibe auch nicht getauscht.
Zummindest nicht bei meinem Lieferwagen, denn der muß fahren, fahren, fahren und wieder fahren.
Und das mit möglichst niedrigen Betriebs-und Wartungskosten!
Aber das sollte eigentlich jedem Unternehmer selbstverständlich sein!😕
Bei meinem Privatfahrzeug ist das ein wenig anders.
Da kommt die optische und Komfort-Komponente dazu!😎
Zu den Bremsen: Wenn ein Belag gegen Ende zugeht, dann ist nicht sofort die Ganze
Belagsauflage weg, sondern es beginnt an einer kleinen Stelle, meist an einer Ecke.
Ist in der Regel kaum zu überhören, und dann wird gewechselt inkl. Scheiben.
Normalerweise tausche ich auch früher um die Bremsscheiben nicht zu ruinieren, aber diesmal kommen die Scheiben
ohnehin dran. Also bleiben sie drinnen bis es quitscht!
Gruß Kurt
Zitat:
Original geschrieben von dolomit.v40
Zu den Bremsen: Wenn ein Belag gegen Ende zugeht, dann ist nicht sofort die Ganze
Belagsauflage weg, sondern es beginnt an einer kleinen Stelle, meist an einer Ecke.Ist in der Regel kaum zu überhören, und dann wird gewechselt inkl. Scheiben.
Normalerweise tausche ich auch früher um die Bremsscheiben nicht zu ruinieren, aber diesmal kommen die Scheiben
ohnehin dran. Also bleiben sie drinnen bis es quitscht!Gruß Kurt
Dass Du die Gefahr nur richtig einschätzt.... Ist der Belag nur noch sehr dünn, kann Dir der Rest von einer Sekunde auf die andere einfach 'wegkrümeln'... Wenn das im falschen Moment der Fall ist... naja...
Mit abgefahrenen Bremsen möchte ich gegenüber der Polizei nicht argumentieren müssen (...und auch nicht wirklich können...). Da wirst Du auf keinerlei Verständnis stossen. Weder bei einer Verkehrskontrolle und schon gar nicht, wenn's geknallt hat. Vielleicht überlegst Du Dir doch nochmal, ob Du die Bremsen wirklich erst bei 'Matthäus am Letzten' wechseln möchtest 🙁.
Das spielt m.E. in einer anderen Liga als die Scheibensache.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,und die Bremsklötze des Fahrzeuges braucht man auch erst ersetzen, wenn das Kratzgeräusch des blanken Metalles beim Bremsen die Musik im Inneraum übertönt.😕
@DOS6.2
Hi Leute,
wir bereden oder schreiben über beschädige Frontscheiben, nicht über abgefahrende Bremsklötze und wann der eine oder andere sie wechselt. 🙄
Gruß DOS6.2
Zitat:
Original geschrieben von DOS6.2
Hi Leute,
wir bereden oder schreiben über beschädige Frontscheiben, nicht über abgefahrende Bremsklötze und wann der eine oder andere sie wechselt. 🙄
Gruß DOS6.2
Ja, hast ja Recht!
Also tausch deine Scheibe aus oder lass sie reparieren wenn dich irgend eine Beschädigung stört.
Wenn ein Sprung im Sichtfeld ist, dann sollte sie bald raus.
Vor Strafen brauchst dich nicht fürchten! Sowas hab ich noch nie gehört!
Aber klar, der Autoglaser will sein Geschäft forcieren!
Gruß Kurt
Man wird doch mal vom Thema abkommen dürfen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von kunzs
Man wird doch mal vom Thema abkommen dürfen... 😉
Ups....ahsoooo....?
Na, des passiert halt, wenn ma mal zum tratschen anfängt!🙄
Hallo Leute,
ich habe nichts dagegen wenn man hier im Forum mal tratschen tut.
Man sollte eine Tratschecke hier aufmachen.
Aber zur Aufklärung: Meine Frontscheibe ist totall in Ordnung! 🙂 Hurra Super!!! Und ich weiß eine Menge mehr. Danke für die Info.
Ich habe bei RTL die Werbung von Carrglas gesehen und war ziemlich wütend darüber. Carrglas betroht in der Werbung die deutschen Autofahrer: Wenn die Frontscheibe nicht gewechselt wird, dann droht Bußgeld. Wie kommen die dazu, sowas zu sagen. Das sollte jedem Autofahrer in Deutschland selbst überlassen sein, wo er die Scheibe wechselt und wann er es tut. Außerdem übernimmt die Teilkasko die Kosten, sofern keine Selbstbeteiligung vereinbard ist. So hat meine Versicherung es damals 2001 es geregelt.
Schöne Grüße
von
DOS6.2