Bußgeld Holland
Hallo,
Ich hab heute einen Brief aus Holland vom Centraal Justitieel Incassobureau bekommen.
Mit einem Bußgeld über 111€ für 67 kmh (korrigiert) bei erlaubten 50 kmh. Dies kommt mir doch etwas hoch vor bzw ist für meine Mittel auch ein ganz schöner batzen...
Sind das die normalen Beiträge in Holland? Oder versucht da nur ein Inkasso Büro abzukassieren? Muss ich die Strafe überhaupt bezahlen oder komm ich da mit warten dran vorbei?
Achja, der angebliche Verstoß ist mit einem Leihwagen passiert
Schonmal mal im Vorfeld vielen Dank für die Hilfe.
Lg, Garrix
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Naja, erstens muss sich das nicht ansammeln. Zweitens, ja, man muss damit leben, dass ein Haftbefehl gegen einen vorliegt...wie bei mir in NL z.B. Stört mich nicht, zur Not zahle ich.
Nur sollte man die Abzocke bei unseren Nachbarn nicht so ganz stillschweigend hinnehmen..die Temposchikane auch nicht.Mein Fall: NL, Trajectiecontrole (damals wusste ich noch nicht, was das ist 🙂 ), 4 Spuren pro Fahrtrichtung, später Abend, Autobahn leer, Tempolimit leuchtet 100 km/h. WTF?!?! Sorry, aber ich bin kein Primat, der auf solche sinnlosen Leuchtzeichen reagiert.
Ich hatte im Endeffekt 110 als festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit und musste irgendwas um 50-70 EUR zahlen. Zahle ich aus Prinzip nicht. Finde, die holländische Regierung zockt ihre eigenen Bürger schon zu Genüge ab, dass ich auch noch mitfinanzieren müsste.
Die Verjährungsfristen sind recht lang in NL...das weiss ich auch. Ja, und aus Prinzip lebe ich damit, in einer Verkehrskontrolle mit Problemen konfrontiert zu werden und auch lebe ich damit, bei einem Umsteigeflug nicht über Schiphol fliegen zu können. Prinzipsache eben 🙂
Temposchikane was ist das?
In meinen Augen ist es völlig unerheblich welche Verkehrsvorschriften (Geschwindikeitsbegrenzungen) gelten. Sie sollten eingehalten werden.
Eine Übertretung begehen (aus welchem Grund auch immmer) und dann aus Prinzip nicht einstehen
Da fällt mir nur "Teil einer Ignoranzgesellschaft" ein.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erkelenzer
Erstens bin ich nicht zu schnell gefahren, ich war nämlich gar nicht dort!
Hätte ich das Verkehrsdelikt begangen würde ich dazu stehen, mich selbst in den Hintern beissen und bezahlen!Zweitens nehmen die Niederländer sich das "Recht" heraus eine Sicherheitsleistung in Höhe der Geldbuße zu verlangen falls der Staatsanwalt die Sache abschmettert und man dann beim niederländischen Gericht weiteren Widerspruch einlegen will! Ohne Sicherheitsleistung wird der erneute Widerspruch erst gar nicht bearbeitet!
Der niederländische Staat will also in jedem Fall abkassieren und wer bis drei zählen kann weis das er das Geld nie mehr wiedersehen wird!
Das nene ich nicht nur Abzocke sondern Betrug!
Nur mal so...
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger in deutschland eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, wird immer eine Sicherheitsleistung von der Polizei genommen.
Diese Sicherheitsleistung stützt sich entweder auf § 127 a oder 132 StPO. Die Sätze sind geregelt. Siehe hierzu auch § 107 OwiG.
Zitat:
Original geschrieben von bachert2010
Nur mal so...Zitat:
Original geschrieben von Erkelenzer
Erstens bin ich nicht zu schnell gefahren, ich war nämlich gar nicht dort!
Hätte ich das Verkehrsdelikt begangen würde ich dazu stehen, mich selbst in den Hintern beissen und bezahlen!Zweitens nehmen die Niederländer sich das "Recht" heraus eine Sicherheitsleistung in Höhe der Geldbuße zu verlangen falls der Staatsanwalt die Sache abschmettert und man dann beim niederländischen Gericht weiteren Widerspruch einlegen will! Ohne Sicherheitsleistung wird der erneute Widerspruch erst gar nicht bearbeitet!
Der niederländische Staat will also in jedem Fall abkassieren und wer bis drei zählen kann weis das er das Geld nie mehr wiedersehen wird!
Das nene ich nicht nur Abzocke sondern Betrug!
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger in deutschland eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, wird immer eine Sicherheitsleistung von der Polizei genommen.
Diese Sicherheitsleistung stützt sich entweder auf § 127 a oder 132 StPO. Die Sätze sind geregelt. Siehe hierzu auch § 107 OwiG.
Nur vergisst du dabei das ich kein Verkehrsdelikt begangen habe!
Weder ich noch mein Fahrzeug waren in den Niederlanden!
Nur das ich jetzt wegen der schludrigen Arbeit der Niederländer denn Ärger am Hals habe!
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Na,na, an. Das CJIB ist nicht für die Zustellung des Rückscheins verantwortlich. Die Post ist privatisiert, da geht das alles nicht mehr so schnell.Zitat:
Original geschrieben von Erkelenzer
Hatte ich ja gemacht, deswegen ist mir ja der Zustelltermin 01.11.2011 bekannt!
Aber die Holländer brauchen sich ja nach Kolonialherrenart nicht selber an eine bestehende Ordnung halten!
Nicht, dass ich mit dem holländischen Rechtssystem im allgemeinen (kein Rechtsstaat nach allgemein akzeptierter Begrifflichkeit) und mit der Ausführung desselben ("Duldungstendenz" von Gesetzesübertretungen - vor allem bei Vermögensdelikten - an allen möglichen und unmöglichen Stellen) besonders einverstanden wäre, aber mit der Titulierung "(Scheiss)Holländer" und "Kolonialherrenart" solltest Du vorsichtig sein. Auch wenn es nach 65 Jahren kaum ernsthaften Anlass dazu gibt, sehen Holländer die Figur des "Herrenmenschen" eher bei den "Oosterburen" - uns Deutschen. Ebensowenig wirst Du sie davon überzeugen können, dass sie sich jemals wieder einer "bestehenden Ordnung" deutscher Provenienz zu beugen haben. Selbst wenn es ihnen nur darum geht, ein "Goodwin" Argument zu plazieren - irgendwie Recht haben sie schon. Letzlich dürfen sie auf ihrem Territorium machen was sie wollen, ein Grundsatz, den in Europa (noch) jeder Nationalstaat hochhält.In deinem Fall empfiehlt sich eine Portion des holländischen "mañana": "Het komt wel goed". Mach Dir mal keine Kopf um die nachweislich ungerechtfertigte Knolle - und reg Dich nicht drüber auf.
Amen
Na da hast du aber noch nie erlebt wie Niederländer mit Farbigen und Ausländern umspringen!
Gestern kam dann doch noch weihnachtliche Post aus den Niederlanden.
Verfahren auf Grund der von mir vorgetragenen Begründung eingestellt.
Hab zwar jetzt nicht erfahren wo da in den Niederlanden der Fehler gemacht wurde, aber egal.
Allen frohe Weihnachten und ein gutes 2012 ohne niederländische Knollen.
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Zitat:
Original geschrieben von garrix
Hallo,Ich hab heute einen Brief aus Holland vom Centraal Justitieel Incassobureau bekommen.
Mit einem Bußgeld über 111€ für 67 kmh (korrigiert) bei erlaubten 50 kmh. Dies kommt mir doch etwas hoch vor bzw ist für meine Mittel auch ein ganz schöner batzen...
Sind das die normalen Beiträge in Holland? Oder versucht da nur ein Inkasso Büro abzukassieren? Muss ich die Strafe überhaupt bezahlen oder komm ich da mit warten dran vorbei?
Achja, der angebliche Verstoß ist mit einem Leihwagen passiertSchonmal mal im Vorfeld vielen Dank für die Hilfe.
Lg, Garrix
Kommst an der Strafe nicht vorbei.
Mal etwas Neues, die Preise sind gestiegen:
Erlaubt: 120 km/h // Gemessen:134 km/h // Korrigiert: 129 km/h
Auferlegte Strafe: 52€ // Gebühr: 7€ // Zu zahlen: 59€
Es war schon immer etwas teurer... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von HH_C180T
Mal etwas Neues, die Preise sind gestiegen:Erlaubt: 120 km/h // Gemessen:134 km/h // Korrigiert: 129 km/h
Auferlegte Strafe: 52€ // Gebühr: 7€ // Zu zahlen: 59€http://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?...
Es war schon immer etwas teurer... 🙂
Aber die war wohl rechtmässig auferlegt 😛 oder auch ein offenkundiger Fehler wie beim sich aufplusternden "Erkelenzer"?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Erkelenzer
Na da hast du aber noch nie erlebt wie Niederländer mit Farbigen und Ausländern umspringen!Zitat:
Original geschrieben von Amen
Nicht, dass ich mit dem holländischen Rechtssystem im allgemeinen (kein Rechtsstaat nach allgemein akzeptierter Begrifflichkeit) und mit der Ausführung desselben ("Duldungstendenz" von Gesetzesübertretungen - vor allem bei Vermögensdelikten - an allen möglichen und unmöglichen Stellen) besonders einverstanden wäre, aber mit der Titulierung "(Scheiss)Holländer" und "Kolonialherrenart" solltest Du vorsichtig sein. Auch wenn es nach 65 Jahren kaum ernsthaften Anlass dazu gibt, sehen Holländer die Figur des "Herrenmenschen" eher bei den "Oosterburen" - uns Deutschen. Ebensowenig wirst Du sie davon überzeugen können, dass sie sich jemals wieder einer "bestehenden Ordnung" deutscher Provenienz zu beugen haben.Amen
Oder eher umgekehrt.
Wenn man sich "Wegmisbruikers" anschaut (der bessere und aktuellere Pedant zu "Schneller als die Polizei erlaubt".) Wundere ich mich, wie ruhig die Polizisten bleiben wenn so ein Marokkaner aufmuckt und beleidigend wirkt. Jeder deutsche Polizist hätte direkt eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung gestellt.
Ausserdem sind wir selten die Oosterburen sonder eher pruus (Preussen) bei uns in der Gegend.
Lg.
Konitime
Stimmt,
wir kommen dann bei Haltern aus, mit einer der saubersten und feinsten Sandstrände, nicht so wie Zandvoort.
😉 :P
Aber mal ehrlich, wie kommt Ihr eigentlich mit den M... (oder nicht Niederländer/Holländer (alloch...)) überhaupt zu recht, manchmal sind die echt übel, da ist eure Haltung manchmal bewundernswert.
Konitime
Zitat:
Original geschrieben von konitime
[...]
Jeder deutsche Polizist hätte direkt eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung gestellt.
Witzbold 😁
Wenn du noch etwas glaubwürdig bleiben willst, dann würde ich einfach gar keinen Unfug mehr schreiben. 😛
was aber bis jetzt immernoch nicht geklärt ist, wann die Forderungen des CJIB tatsächlich verjähren!? hat da irgendjemand was spruchreifes? Zwischen 2 und 30 Jahren wurde hier alles genannt.
danke
Ich meine, die kennen keine Verjährungsfrist.
http://faq.cjib.nl/.../...+de+verjaringstermijn+van+een+verkeersboete+(Wahv)%3F
mfg.
Wilfried
Es gibt 3 verschiedene Bußgelder in NL:
1. Bußgeld Verkehrsverstoß:
Für leichte Verkehrsdelikte, Handhabung durch Bußgeld Verkehrsverstoß (Mulder-Gesetz). Im Falle von z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30Km/h (40km/H auf der Autobahn), Telefonieren ohne FSE, Rotlichtverstoß. Der Bescheid den man bekommt, hat ein grosses M rechtsoben. Muss innerhalb von 4 Monate bei denjenige der den Verstoß begangen hat, oder den Fahrzeughalter, angekommen sein (mit Mietwagen 8 Monate). Wenn man nicht mit dem Bußgeld einverstanden ist, dann Einspruch erheben innerhalb von 6 Wochen. Der ursprüngliche Bescheid muss als Kopie beigefügt werden. Wenn man Einspruch einlegt, braucht man erst mal NICHT zu zahlen. Wenn der Staatsanwalt einen Beschluss gefasst hat (und man will die Sache den Bezirksrichter vorlegen), dann muss man WOHL bezahlen (= Sicherheitszahlung). Hier steht was passiert wenn man NICHT zahlt. Wie Konitime schon sagt, gibt es KEINEN Verjährungstermin.
2. Transaktionsvorschlag:
Bei schwereren Verstöße, wie z.B. drängeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30Km/h, leicht über dem Alkohollimit. Bei dem Transaktionsvorschlag ist ein Antwortbogen gefügt, womit man Beschwerde einlegen kann (innerhalb von 14 Tage). Vorschlag muss innerhalb von 3 Jahren bei denjenige der den Verstoß begangen hat, oder den Fahrzeughalter, angekommen sein. Auch hier keinen Verjährungstermin.
3. Parkverstösse:
Zahlen oder Beschwerde einlegen bei der Stadt/Gemeinde innerhalb von 6 Wochen. Verjährung 5 Jahre.
Wie schon einmal eher erwähnt, hoffe ich, dass die VT im Ausland sich genau so an den Verkehrsregeln halten wie man das in Deutschland auch von mir erwartet.🙄