Bussgeld - Gebühren
Bussgeld - Gebühren
Hallo,
ich muss wegen überhöhter Geschwindigkeit (mehr als 20 km/h zu schnell = 1 Pkt in Flensburg) ein Bussgeld in Höhe von 70 EUR entrichten.
Auf dem Bussgeldbescheid ist zusätzlich noch ein Posten: "Gebühren" in Höhe von 25 EUR aufgeführt.
Weiss hier jemand wofür genau diese Gebühren anfallen?
Ich wäre daran interessiert welche Arbeitsschritte mit welchem Zeitumfang von welcher Person aufgewendet werden müssen, damit ich das Bussgeld bezahlen kann?
Gruss,
Makkaroni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Makkaroni1
Nein, es sind genau 25,00 EUR
dann war da noch ein weiterer Posten von 3,50 o. 3,80 EUR (weiss ich nicht mehr genau, ich glaub das war für Briefverkehr)
Die Gebühr von 25,-€ sind im OWiG §107 Abs.1 geregelt:
Zitat:
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße nach § 30 festgesetzt, so ist von der juristischen Person oder der Personenvereinigung eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
ebenso die Zustellgebühr von 3,50€ diese unter Abs.3 Punkt 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.htmlZitat:
(3) Als Auslagen werden erhoben
1. ....
2. für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro;
41 Antworten
Da scheint die vorhergehende Verwarnung verlorengegangen zu sein, und es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet als keine Zahlung erfolgte.
Die Behörde geht davon aus das Du nicht damit einverstanden warst, da keine Zahlung erfolgte, ob der Brief nun auf dem Postweg verschwand, oder in der Altpapiertonne zwischen Werbung, kann ich natürlich nicht beantworten.
War da nicht mal einer hier, der einfach kurz angerufen hat und dann wurden ihm die Gebühren erlassen? Sind auch nur Menschen, kann man mal versuchen. Nett, freundlich, mit dem Hinweis, dass das Geld morgen da ist und man sich nicht erklären kann, wo die Verwarnung gelandet ist.
Ansonsten zahlen und glücklich sein. 🙂
Angeblich werfen einem diese "Wegelagerer" auch gerne mal völlig grundlos 40 zu viel vor... liest man hier nur allzu oft... 🙁 😰
Zitat:
@Kai70 schrieb am 18. Januar 2015 um 18:58:03 Uhr:
Da scheint die vorhergehende Verwarnung verlorengegangen zu sein, und es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet als keine Zahlung erfolgte.
Die Behörde geht davon aus das Du nicht damit einverstanden warst, da keine Zahlung erfolgte, ob der Brief nun auf dem Postweg verschwand, oder in der Altpapiertonne zwischen Werbung, kann ich natürlich nicht beantworten.
Hm.
Interessanter Punkt.
Ich hab Montag Abend / Nacht eine Email geschickt.
Werde da Ende der Woche mal anrufen, falls sich nichts tut.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 18. Januar 2015 um 19:06:13 Uhr:
Angeblich werfen einem diese "Wegelagerer" auch gerne mal völlig grundlos 40 zu viel vor... liest man hier nur allzu oft... 🙁 😰
Wenn man danach geht, was hier alles geschrieben wird, sind alle Bußgeldverfahren vollkommen grundlos. Als bester Autofahrer macht man ja schliesslich keine Fehler.
Man könnte meinen, dass die Behörden sich tagtäglich ein paar Leute willkürlich rauspicken. Die meisten können sich eh nicht dran erinnern, ob sie überhaupt jemals ein Auto besessen oder sogar drin gesessen haben. Wahrscheinlich war man am Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderer Vergehen zu bekifft/betrunken/ mit Medikamenten zugedröhnt...
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Zitat:
@Makkaroni1 schrieb am 18. Juni 2014 um 13:28:32 Uhr:
Bussgeld - GebührenHallo,
ich muss wegen überhöhter Geschwindigkeit (mehr als 20 km/h zu schnell = 1 Pkt in Flensburg) ein Bussgeld in Höhe von 70 EUR entrichten.
Auf dem Bussgeldbescheid ist zusätzlich noch ein Posten: "Gebühren" in Höhe von 25 EUR aufgeführt.Weiss hier jemand wofür genau diese Gebühren anfallen?
Ich wäre daran interessiert welche Arbeitsschritte mit welchem Zeitumfang von welcher Person aufgewendet werden müssen, damit ich das Bussgeld bezahlen kann?Gruss,
Makkaroni
Die Gebühr wird hauptsächlich fürs Pflanzengießen,Kaffee kochen,Nase bohren und tratschen der/des zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters fällig und zu einem ganz kleinen einstelligen Prozentsatz auch für die Erstellung des Schreibens an den Verkehrssünder. 😉
Zitat:
Wenn man danach geht, was hier alles geschrieben wird, sind alle Bußgeldverfahren vollkommen grundlos. Als bester Autofahrer macht man ja schliesslich keine Fehler.
Man könnte meinen, dass die Behörden sich tagtäglich ein paar Leute willkürlich rauspicken.
Es gibt solche Fälle, mir persönlich passiert:
Fahre zwischen 2 Ortschaften, dicht hinter mir, tw. so dicht, dass ich das Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte, ein 5er BMW mit abgedunkelten Scheiben, 2 Kerle in Zivil drin. In der nächsten Ortschaft ordnen sich die in die Linksabbiegespur ein, ich fahre geradeaus weiter. Als ich über die Haltelinie fahre, zeigt die Ampel gelb. 100m hinter der Ampel hat mich der BMW (der ohne Sondersignal bei rot gefahren ist) überholt und mich angehalten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Verhandlung vor Gericht, Einer der beiden Beamten sagt aus, ich wäre bei Tempo 50 zwei bis drei Sekunden, der Andere 2-3m vor der roten Ampel gewesen. Die Aussage meiner Frau, dass noch gelb war, wird von der Richterin mit den Worten abgetan, dass sie lügt ist doch klar, sie wäre ja meine Frau. Auf den Widerspruch bei den Aussagen der Polizisten wurde nicht eingegangen, Widerspruch gegen das Urteil war nicht möglich, weil der Streitwert zu gering war. Unsere Hinweise auf zu dichten Sicherheitsabstand und die widersprüchlichen Aussagen wurden abgeschmettert, mit der Gegenfrage, warum die Polizisten denn lügen sollten. Provida-Kamera war übrigens nicht eingeschaltet.
Damit blieb alles bei mir hängen. Punkte und Bußgeld. Den Rest hat die Rechtsschutzversicherung getragen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Januar 2015 um 18:19:38 Uhr:
Wenn man danach geht, was hier alles geschrieben wird, sind alle Bußgeldverfahren vollkommen grundlos. Als bester Autofahrer macht man ja schliesslich keine Fehler.
Man könnte meinen, dass die Behörden sich tagtäglich ein paar Leute willkürlich rauspicken. Die meisten können sich eh nicht dran erinnern, ob sie überhaupt jemals ein Auto besessen oder sogar drin gesessen haben. Wahrscheinlich war man am Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderer Vergehen zu bekifft/betrunken/ mit Medikamenten zugedröhnt...
Mal auf mich bezogen:
Das Bußgeld als solches ist vollkommen in Ordnung.
Ich war zu schnell, das will ich überhaupt nicht bestreiten.
Einzig die hohen Gebühren haben mich stutzig werden lassen.
Wenn dir die Gebühren als zu hoch erscheinen, dann gehe isoliert gegen die Kostenentscheidung vor. Dann wirst du feststellen lassen können, ob es gerechtfertigt ist oder nicht.
Falls es jemanden interessiert:
Habe heute Antwort erhalten.
Die Gebühren werden bei geringfügigen Verstößen erhoben, wenn man nicht auf die Verwarnung reagiert.
Hierbei ist es unerheblich, warum man nicht reagiert. Also egal, ob man den Brief nicht erhalten hat oder einfach ignoriert.
Finde ich schon interessant. Denn im Umkehrschluss bedeutet es auch, dass sie theoretisch direkt ein Bußgeldverfahren inkl. Gebühren daraus machen können. Denn die Arbeitsläufe sind nicht nachvollziehbar und spielen ohnehin keine Rolle.
So würden sich die Einnahmen durch geringe Tempoüberschreitungen recht flott verdoppeln lassen..
Ein Foto habe ich allerdings immer noch nicht zu sehen bekommen..
Hier habe ich dir geraten einfach mal anzurufen:
http://www.motor-talk.de/.../bussgeld-gebuehren-t4972248.html?...
Das hättest du schon am 20. erledigen können, dann wie beschrieben, reumütig, sofort zahlen, etc. vielleicht hätte es geklappt. Die Antwort zumindest hättest du schon vor (knapp) einer Woche haben können.
Zitat:
@flosen23 schrieb am 26. Januar 2015 um 19:42:01 Uhr:
...
Ein Foto habe ich allerdings immer noch nicht zu sehen bekommen..
Naja, mal ehrlich: Verleihst du deinen BMW? Ich denke nicht und du wirst schon wissen wo und wann sie dich erwischt haben. Bei Zweifeln einfach das Foto anfordern, ist doch kein Problem in der heutigen Zeit.
Wenn ich deinen letzten Satz lese, kann ich mir aber vorstellen, dass auch ein sofortiger Anruf nichts gebracht hätte...
Zitat:
@flosen23 schrieb am 26. Januar 2015 um 19:42:01 Uhr:
Falls es jemanden interessiert:
Habe heute Antwort erhalten.
Die Gebühren werden bei geringfügigen Verstößen erhoben, wenn man nicht auf die Verwarnung reagiert.
Hierbei ist es unerheblich, warum man nicht reagiert. Also egal, ob man den Brief nicht erhalten hat oder einfach ignoriert.
Ja, das ist leider so. Eine Verwarnung ist lediglich ein unverbindliches Angebot, die Sache schnell und kostengünstig aus der Welt zu schaffen. Der VT hat keinen Anspruch auf dieses Angebot, das Bußgeldverfahren zu verhindern - deshalb ist ein Einspruch gegen die Bearbeitungsgebühr auch ziemlich zweckfrei.
Das ist seit zig Jahren die Reaktion darauf, dass viele Leute behauptet haben, nie ein Schreiben erhalten zu haben.
Die Wahrscheinlichkeit solcher (vorgeschobener) Behauptungen war sicher ungleich größer als die Zahl wirklich verschwundener bzw. nicht abgeschickter Schreiben.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 22. Januar 2015 um 10:29:40 Uhr:
Es gibt solche Fälle, mir persönlich passiert:Zitat:
Wenn man danach geht, was hier alles geschrieben wird, sind alle Bußgeldverfahren vollkommen grundlos. Als bester Autofahrer macht man ja schliesslich keine Fehler.
Man könnte meinen, dass die Behörden sich tagtäglich ein paar Leute willkürlich rauspicken.Fahre zwischen 2 Ortschaften, dicht hinter mir, tw. so dicht, dass ich das Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte, ein 5er BMW mit abgedunkelten Scheiben, 2 Kerle in Zivil drin. In der nächsten Ortschaft ordnen sich die in die Linksabbiegespur ein, ich fahre geradeaus weiter. Als ich über die Haltelinie fahre, zeigt die Ampel gelb. 100m hinter der Ampel hat mich der BMW (der ohne Sondersignal bei rot gefahren ist) überholt und mich angehalten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Verhandlung vor Gericht, Einer der beiden Beamten sagt aus, ich wäre bei Tempo 50 zwei bis drei Sekunden, der Andere 2-3m vor der roten Ampel gewesen. Die Aussage meiner Frau, dass noch gelb war, wird von der Richterin mit den Worten abgetan, dass sie lügt ist doch klar, sie wäre ja meine Frau. Auf den Widerspruch bei den Aussagen der Polizisten wurde nicht eingegangen, Widerspruch gegen das Urteil war nicht möglich, weil der Streitwert zu gering war. Unsere Hinweise auf zu dichten Sicherheitsabstand und die widersprüchlichen Aussagen wurden abgeschmettert, mit der Gegenfrage, warum die Polizisten denn lügen sollten. Provida-Kamera war übrigens nicht eingeschaltet.
Damit blieb alles bei mir hängen. Punkte und Bußgeld. Den Rest hat die Rechtsschutzversicherung getragen.
Glaube ich dir schlicht nicht, aus mehreren Gründen.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 27. Januar 2015 um 09:55:53 Uhr:
Glaube ich dir schlicht nicht, aus mehreren Gründen.Zitat:
@freewindqlb schrieb am 22. Januar 2015 um 10:29:40 Uhr:
Es gibt solche Fälle, mir persönlich passiert:
Fahre zwischen 2 Ortschaften, dicht hinter mir, tw. so dicht, dass ich das Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte, ein 5er BMW mit abgedunkelten Scheiben, 2 Kerle in Zivil drin. In der nächsten Ortschaft ordnen sich die in die Linksabbiegespur ein, ich fahre geradeaus weiter. Als ich über die Haltelinie fahre, zeigt die Ampel gelb. 100m hinter der Ampel hat mich der BMW (der ohne Sondersignal bei rot gefahren ist) überholt und mich angehalten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Verhandlung vor Gericht, Einer der beiden Beamten sagt aus, ich wäre bei Tempo 50 zwei bis drei Sekunden, der Andere 2-3m vor der roten Ampel gewesen. Die Aussage meiner Frau, dass noch gelb war, wird von der Richterin mit den Worten abgetan, dass sie lügt ist doch klar, sie wäre ja meine Frau. Auf den Widerspruch bei den Aussagen der Polizisten wurde nicht eingegangen, Widerspruch gegen das Urteil war nicht möglich, weil der Streitwert zu gering war. Unsere Hinweise auf zu dichten Sicherheitsabstand und die widersprüchlichen Aussagen wurden abgeschmettert, mit der Gegenfrage, warum die Polizisten denn lügen sollten. Provida-Kamera war übrigens nicht eingeschaltet.
Damit blieb alles bei mir hängen. Punkte und Bußgeld. Den Rest hat die Rechtsschutzversicherung getragen.
Dann erzähl mal.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 27. Januar 2015 um 09:57:04 Uhr:
Dann erzähl mal.Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 27. Januar 2015 um 09:55:53 Uhr:
Glaube ich dir schlicht nicht, aus mehreren Gründen.
Wird wie üblich eine fruchtlose Diskussion aber wegen mir:
(a)
Zitat:
In der nächsten Ortschaft ordnen sich die in die Linksabbiegespur ein, ich fahre geradeaus weiter. Als ich über die Haltelinie fahre, zeigt die Ampel gelb.
behauptest du. Ich persönlich habe noch NIE jemanden angehalten, der bei Rot gefahren ist. Komisch eigentlich, selbst wenn ich den Proband mit dem Bild des Rotlichtblitzers konfrontiert habe war die Ample gelb.
(b)
Zitat:
100m hinter der Ampel hat mich der BMW (der ohne Sondersignal bei rot gefahren ist) überholt und mich angehalten.
Irrelevant für den Fall, aber netter Versuch, von dem eigenen Fehlverhalten abzulenken. Genauso wie die Verkehrsunfallverursacher, die behaupten, der 02 hätte da nie stehen dürfen und nur deshalb wäre man ja gegen den gefahren.
(c)
Zitat:
Einer der beiden Beamten sagt aus, ich wäre bei Tempo 50 zwei bis drei Sekunden, der Andere 2-3m vor der roten Ampel gewesen.
Mag sein, dass es in der Verhandlung so war. Das ist aber kein Widerspruch. Da immer ein Bericht gefertigt wird, ist die persönliche Aussage vor Gericht eigentlich obsolet, grade wenn die Verhandlung erst ein halbes bis ein Jahr später ist, wie es in der Regel leider nun mal ist.
Ich bin diese Woche auch wieder vor Gericht zwecks einer Aussage zu einer Trunkenheitsfahrt, die Ende 2013 stattgefunden hat. Meinst du, ich erinnere mich da an jedes Detail? Sicher nicht, aber der gefertigte detailgetreue Bericht sowie die Fotos und Gutachten sprechen eine deutliche Sprache.
(c)
Zitat:
Provida-Kamera war übrigens nicht eingeschaltet.
Warum sollte eben dieses spezialisierte Fahrzeug die Kamera grade bei deinem Verstoß
nichtlaufen lassen?
(d)
Zitat:
Unsere Hinweise auf zu dichten Sicherheitsabstand und die widersprüchlichen Aussagen wurden abgeschmettert, mit der Gegenfrage, warum die Polizisten denn lügen sollten.
Habe ich ja eigentlich schon beantwortet, aber vielleicht zu dem letzten Halbsatz: auch wenn das viele Beschuldigte/Betroffene glauben, mir als Person ist deren Verhalten ziemlich egal.
Ich halte niemanden an, vernehme niemanden, kontrolliere niemandes Personalien, lade niemanden vor, nehme niemanden fest, mache niemandem einen Tatvorwurf, oder ED- behandele niemanden einfach nur weil derjenige [füge rassistisches Merkmal ein] ist/hat, sondern weil es das entsprechende Gesetz von mit verlangt.
Bei meiner Aussage brauche ich demzufolge nicht zu lügen, weil mir der/diejenige als Person ziemlich egal ist. Einzig der Verstoß gegen geltende Normen zählt. Und natürlich mein Entscheidung, eben diese OWI (Opportunitätsprinzip) oder, ohne Entscheidungsgewalt, Straftat (Legalitätsprinzip) zu verfolgen.