Bußgeld aus Belgien nicht zahlen

Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.

Auf der Rückseite steht.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf

76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur

Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.

Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?

Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.

Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?

Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?

Brief
233 Antworten

Zitat:

@Pauliese schrieb am 5. April 2025 um 21:08:58 Uhr:


Was muss man dann trinken, wenn man 30 km/h zu schnell war? Kölsch?
Gruß aus Bayern.

Dagegen könnte man sich (als Bayer) sicher vorm Europäischen Gerichtshof für Menschnrechte erfolgreich zur Wehr setzen.

Umgekehrt stellt man sich lieber nicht vor, son Kölner müsste ne Maß auf ex ...

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 6. April 2025 um 08:55:50 Uhr:

Zitat:

Die Justiz macht bei Straftätern keinen Handschlag für umme.

Von welcher Straftat redest du?

Und natürlich ist der TE aus der Sache raus. Der Vorfall liegt über 7 Monate zurück. Das letzte Schreiben aus Belgien kam vor 4 Monaten. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass der Vorgang an die deutschen Behörden übergeben wird, bleibt die Frage, was die eigentlich für eine Handhabe haben. Sie müssen nach deutschem Recht handeln und haben somit, wenn der TE nicht will, nicht den Hauch einer Chance.

Hattest du schon einmal mit Bußgeldsachen aus dem Ausland zu tun, dass du das alles so genau weißt? 😕

Ich habe so eine Aktion, wie es der TE gerade macht mit einem Bußgeldbescheid aus Österreich versucht und habe mich nach dem zweiten Schreiben entschlossen zu zahlen, weil ich keine Lust auf solche Spielchen hatte. Der Betrag hatte sich auch bereits verdoppelt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 6. April 2025 um 10:37:26 Uhr:

Zitat:

Hattest du schon einmal mit Bußgeldsachen aus dem Ausland zu tun, dass du das alles so genau weißt?

Ja, hatte ich. Da kamen insgesamt 3 Schreiben aus Frankreich. Nach Rücksprache mit unserer Hausjuristin hab ich die Briefe erfolgreich ignoriert. Ich war danach noch mehrfach in Frankreich, allerdings mit meinem Firmenwagen. Damals war ich mit dem privaten unterwegs.

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Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 11:31:08 Uhr:


Nach Rücksprache mit unserer Hausjuristin ....

Was die Leute hier immer alles tolles haben !

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2025 um 16:40:22 Uhr:


Hä? Das sollen doch angeblich die besten sein!?

Geschmacksfrage, ich hab sie vor Jahren genau zweimal gegessen - ein erstes und ein letztes Mal.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. April 2025 um 11:55:43 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 11:31:08 Uhr:


Nach Rücksprache mit unserer Hausjuristin ....

Was die Leute hier immer alles tolles haben !

Mir hat mein "Hausjurist" damals empfohlen, beide Bußgelder sofort zu überweisen. Und das obwohl die Überschreitung nur gering war und in Deutschland vermutlich nicht geahndet worden wäre. Als Gast in Frankreich sollte ich mich wie ein Gast und nicht wie ein Verkehrsrowdy benehmen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. April 2025 um 12:04:24 Uhr:


.......
Als Gast in Frankreich sollte ich mich wie ein Gast und nicht wie ein Verkehrsrowdy benehmen.

Diese Gabe ist halt nicht jedem Deutschen im Ausland gegeben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. April 2025 um 11:55:43 Uhr:

Zitat:

Was die Leute hier immer alles tolles haben !

Damit meinte ich eine Juristin meines Arbeitgebers.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. April 2025 um 12:04:24 Uhr:

Zitat:

Als Gast in Frankreich sollte ich mich wie ein Gast und nicht wie ein Verkehrsrowdy benehmen.

Ich bin damals im Geschwindigkeitstrichter einer Autobahnbaustelle mit 71 bei erlaubten 60 geblitzt worden. Wenn das Rowdytum ist, dann sind ausschließlich Rowdys unterwegs. Ausnahmslos.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. April 2025 um 11:55:43 Uhr:



Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 11:31:08 Uhr:


Nach Rücksprache mit unserer Hausjuristin ....

Was die Leute hier immer alles tolles haben !

Ich habe ein Abo bei Motor-Talk ... das reicht. Damit bin ich mit 8 Wassern gewaschen 😁

Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 10:28:34 Uhr:


Zitat:@wolfgangpauss schrieb am 6. April 2025 um 08:55:50 Uhr:
Und natürlich ist der TE aus der Sache raus. Der Vorfall liegt über 7 Monate zurück. Das letzte Schreiben aus Belgien kam vor 4 Monaten. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass der Vorgang an die deutschen Behörden übergeben wird, bleibt die Frage, was die eigentlich für eine Handhabe haben. Sie müssen nach deutschem Recht handeln und haben somit, wenn der TE nicht will, nicht den Hauch einer Chance.

Nach deutschem Recht können die noch ordentliche Wadenbeißer werden. Ein Land muss leider nicht wirtschaftlich arbeiten. Dann rechnen wir nicht mehr (nur) mit einem Euro-Betrag, sondern in verschwendeter Lebenszeit, die man mit seinem Anwalt diskutieren muss...

Außerdem stelle ich mir die Frage, warum wir gerade eine (nicht erlaubte) Rechtsdiskussion führen und über das Ergebnis spekulieren. Der TE ist so freundlich und hält uns auf dem Laufenden. Also abwarten und Tee trinken...

Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 10:28:34 Uhr:


Zitat:@wolfgangpauss schrieb am 6. April 2025 um 08:55:50 Uhr:

Zitat:

@Melosine schrieb am 6. April 2025 um 10:28:34 Uhr:



Zitat:

Die Justiz macht bei Straftätern keinen Handschlag für umme.

Von welcher Straftat redest du?

Und natürlich ist der TE aus der Sache raus. Der Vorfall liegt über 7 Monate zurück. Das letzte Schreiben aus Belgien kam vor 4 Monaten. Und selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass der Vorgang an die deutschen Behörden übergeben wird, bleibt die Frage, was die eigentlich für eine Handhabe haben. Sie müssen nach deutschem Recht handeln und haben somit, wenn der TE nicht will, nicht den Hauch einer Chance.

So sehe ich das auch. Entweder liefern die Belgier die entsprechenden Beweise oder es passiert hier gar nichts.

Siehe auch

https://www.lto.de/.../...vollstreckung-bussgeld-ausland-halter-fahrer

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