Bußgeld aus Belgien nicht zahlen

Hi, bin wohl 2kmh zu schnell gefahren auf der belgischen autobahn. Nun finde ich 63.10euro jedoch happig. Ich werde dieses land nicht wieder besuchen. Vorallem weil ich mir sicher bin nicht 2kmh zu schnell gefahren zu sein.

Auf der Rückseite steht.
Wenn nicht fristgerecht gezahlt wird würden die auf

76.10eur erhöhen dann später ein weiteres mal auf 118.02eur

Laut eu verordung wird wohl erst ab 70euro Bußgeld eingetrieben.

Nun frage ich mich natürlich wenn ich nicht zahle gilt das auch für die erhöhungen? Der betrag ist ja über 70 wenn man nicht zahlt?

Auch steht im brief das die deutschen behörden aktiv werden.

Also muss man Bußgelder aus belgien nun zahlen oder nicht? Wenn nicht warum gibts diese Behauptung überhaupt das man es nicht müsste?

Passiert mir in Deutschland nun etwas wenn ich nicht zahle oder nicht?

Brief
233 Antworten

Nochmal alles von vorne? Er hat nicht vor, jemals wieder nach Belgien zu fahren.

Ich habe den Eindruck, dass so manche hier es nicht abkönnen, dass der TE ungestraft aus der Sache rausgekommen ist.

Er ist ja noch nicht raus, die Auflösung der Aktion kommt noch.

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2025 um 13:50:08 Uhr:


Ich habe den Eindruck, dass so manche hier es nicht abkönnen, dass der TE ungestraft aus der Sache rausgekommen ist.

ES gibt die üblichen drei Motor-Talk-Gruppen, nicht nur eine.

Gruppe 1: Will, dass der TE eine Strafe bekommt.
Gruppe 2: Will, dass der TE keine Strafe bekommt.
Gruppe 3: Interessiert nicht, was mit dem TE passiert, er sollte alt und reif genug sein, entscheidungen zu treffen. Man will hauptsächlich das Ergebnis wissen, klärt aber über konsequenzen auf.

Ich gehöre wie immer zur Gruppe 3.

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Es braucht doch überhaupt kein deutsches Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wird das zur Beitreibung an den Gerichtsvollzieher beim AG Eschweiler geben. Und der wird dann das Geld holen. Das Ding ist rechtskräftig und evtl. wegen Fristversäumnis vielleicht ergingen da auch Versäumnisurteile.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2025 um 13:46:55 Uhr:


Nochmal alles von vorne? Er hat nicht vor, jemals wieder nach Belgien zu fahren.

Nutzt ihm aber nichts. Die bösen Belgier werden ihn in einer Nacht- und Nebelaktion kidnappen und im Kofferraum eines Diplomatenfahrzeugs nach Belgien bringen. Dort erwartet ihn dann die Höchststrafe - eine Portion belg. Pommes...

Hä? Das sollen doch angeblich die besten sein!?

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2025 um 13:50:08 Uhr:


Ich habe den Eindruck, dass so manche hier es nicht abkönnen, dass der TE ungestraft aus der Sache rausgekommen ist.

Ist doch Quatsch. Ob der TE einsichtig ist oder nicht und ob ihm jemand eine "Bestrafung" wünscht oder nicht, ist doch völlig uninteressant. Man sollte halt akzeptieren, dass das Ticket rechtmäßig ist und er so oder so zur Kasse gebeten wird- eben so, wie viele die Erfahrung gemacht haben wie beispielsweise meine Holde. Der hat die Verweigerung dann doch eine Menge Geld gekostet.

Fraglich bleibt deshalb eigentlich nur die Einlassung derer, die immer noch glaubhaft versichern, dass sich die Sache bei nicht reagieren oder Zahlungsverweigerung in Wohlgefallen auflöst. Und hier dreht sich alles im Kreis.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. April 2025 um 16:40:22 Uhr:


Hä? Das sollen doch angeblich die besten sein!?

Wenn ich an die Pommesbude am Place Jourdain in Brüssel denke: ein uneingeschränktes "Ja"!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2025 um 16:36:30 Uhr:


Dort erwartet ihn dann die Höchststrafe - eine Portion belg. Pommes...

Lieber belgisches Bier, das ist teilweise echt übel...

Echt jetzt? Belgisches Bier trinken, nur weil man 3KMH zu schnell war?

Was muss man dann trinken, wenn man 30 km/h zu schnell war? Kölsch?
Gruß aus Bayern. (Ich zahle lieber Hunderte Euro Strafe, als nicht bayerisches Bier trinken zu müssen. 🙂

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2025 um 13:50:08 Uhr:


Ich habe den Eindruck, dass so manche hier es nicht abkönnen, dass der TE ungestraft aus der Sache rausgekommen ist.

Es geht ja nicht darum, was sich die User hier wünschen, sondern was tatsächlich passieren wird. Und da kann ich deine sichere Überzeugung, dass die Sache durch sei, nicht nachvollziehen.

Bis jetzt ist alles wie erwartet eingetreten, vor allem auch die Erhöhung der Forderung. Damit liegt man jetzt über der magischen Grenze von 70 Euro und damit kann die Forderung auch in Deutschland beigetrieben werden. Wenn auch weiterhin alles seinen gewohnten Gang geht, dann wird der TE als nächstes ein Schreiben vom Bundesamt für Justiz bekommen.

Zitat:

@Melosine schrieb am 5. April 2025 um 13:50:08 Uhr:


Ich habe den Eindruck, dass so manche hier es nicht abkönnen, dass der TE ungestraft aus der Sache rausgekommen ist.

Ich habe das Gefühl, das es für dich eine große Enttäuschung wäre wenn er zählen müsste.
Und das er wirklich schon aus der Sache raus ist entscheidest gerade nur du.

Und weiter hat der TE nicht gefragt was wir ihm wünschen, sondern wie er sich verhalten soll und was passiert. Und hier sind die Meinungen nun mal wie immer konträr, je nach eigenem Charakter.

Wenn ich den Thread richtig in Erinnerung habe, hatte er nur die Bestätigung seiner Haltung erbeten. Aber, Überraschung, die Belgier ziehen das durch. Jetzt sind wir über 70€ und damit in dem Bereich in dem das hier vollstreckbar ist. Und natürlich steigen die Kosten für den Täter. Die Justiz macht bei Straftätern keinen Handschlag für umme. Der Gerichtsvollzieher kommt übrigens auch nicht für lau.

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