Businesspaket vs. Businesspaket Plus

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen,

Habe mir letzte Woche einen neuen A6 als Firmenleasing konfiguriert, unter anderem mit Businesspaket (2.780€). Die Leasingfirma hat daraufhin ein Angebot geschickt, das aber ein Businesspaket Plus enthält (6.865€). Findet man nur für Großkunden und ist nicht für Jedermann im Netz konfigurierbar.

Nach kurzer Recherche und Vergleich beider Pakte kommt raus, dass das BP Plus folgende Gimmicks mehr hat als das BP standard: Xenon plus, 4-Zonen-Klima, Rückfahrkamera, beide Aussenspiegel abblendend. Rechnet man das zusammen, ist der Preisunterschied von über 4.000€ aber nicht zu erklären.

Warum kostet ein Paket mehr als die Summe der Einzelteile? Hat sich das mal jemand von euch erklären lassen?

Cheers Bibi-Sissi

26 Antworten

Für Geschäftsführer und Angestellte hat sich aber gerade beim Finanzhof was getan:

Dienstwagenbesteuerung: Neue Regel vom BFH
Obwohl der Dienstwagen laut Arbeitsvertrag nicht privat genutzt werden darf, müssen viele Arbeitnehmer nichtsdestotrotz den vermeintlichen „geldwerten Vorteil“ versteuern. Ungerecht – meinen die Betroffenen. Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Ansicht angeschlossen und geurteilt: Ob ein Dienstwagen besteuert wird, hängt ausschließlich davon ab, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich vereinbart haben. Die allgemeine Lebenserfahrung, die bisher von der Finanzverwaltung herangezogen wurde, spielt keine Rolle mehr.
München. Bei der Besteuerung eines Dienstwagens kommt es einzig und allein auf die vertragliche Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Das hat der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen entschieden (VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 23/12). Für den einen ist das ein großer Vorteil, für den anderen ein Nachteil, in jedem Fall ist es aber eine klarere Regelung, meint der Bund der Steuerzahler (BdSt Niedersachsen und Bremen).

Grundsätzlich ist es nach wie vor so, dass ein Arbeitnehmer, der ein Fahrzeug seines Arbeitsgebers unentgeltlich oder verbilligt auch privat nutzen darf, diesen „geldwerten Vorteil“ versteuern muss. Bisher ging das Finanzamt aber selbst dann von einem geldwerten Vorteil aus, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenwagens ausdrücklich verboten hatte. Das Argument des Finanzamtes: Nach der allgemeinen Lebenserfahrung könne man davon ausgehen, dass der Firmenwagen trotz des Verbots privat genutzt würde.

Dem hat der Bundesfinanzhof nun widersprochen. Wenn vertraglich vereinbart sei, dass der Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf, dann müsse auch das Finanzamt davon ausgehen, dass dieser Anordnung Folge geleistet werde. Dies gelte auch bei einem angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens (VI R 23/12) oder einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (VI R 46/11), betonte der BFH. Auch hier dürfe nicht einfach unterstellt werden, dass das Privatnutzungsverbot „nur zum Schein“ ausgesprochen wurde.

Umgekehrt heißt das aber auch: Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, dass der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, dann muss der Arbeitnehmer diesen Vorteil in jedem Fall versteuern (VI R 31/10). Selbst wenn er das Dienstfahrzeug tatsächlich gar nicht privat nutzt. Die vertragliche Regelung ist entscheidend.

In diesem Fall sollte sich der Arbeitnehmer bei der Besteuerung aber in jedem Fall für die Fahrtenbuch- und gegen die Ein-Prozent-Regelung entscheiden. Denn nutzt er den Wagen tatsächlich überhaupt nicht privat, fallen bei der Fahrtenbuch-Methode keine Steuern an. Der BdSt Niedersachsen und Bremen warnt allerdings: Das Fahrtenbuch ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern. In vielen Fällen wendet die Finanzverwaltung dann doch die Ein-Prozent-Regelung an und es drohen erhebliche Steuernachzahlungen. Aber: Erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch an, dann hat sich der Aufwand finanziell allemal gelohnt.

Die Details zur Ein-Prozent-Regelung und zur Fahrtenbuch-Methode finden Sie kurz zusammengefasst im BdSt-Ratgeber Nr. 22, der online heruntergeladen werden kann, oder ausführlich in unserer Broschüre „Auto und Steuern“, die Sie ebenfalls online herunterladen können.

Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


Hier werden irgendwie private und betriebliche Ausgaben bzw. Steuern vermauschelt: 5% Privatnutzung ist für den über Fahrtenbuchmethode ... Nutzer natürlich genial ...

Upps: Bei mir waren es 2012 gar nur 4,22% priv. Anteil ... das FA hat nie beanstandet, da a) Fahrtenbuch (zeitaufwändig) plausibel, b) ein weiteres Fahrzeug auf mich zugelassen ist, und c) auch die Frau ein eigenes Fahrzeug besitzt ... 😎 Da geht schon was. 😉

Zitat:

... Die Details zur Ein-Prozent-Regelung und zur Fahrtenbuch-Methode finden Sie kurz zusammengefasst im BdSt-Ratgeber Nr. 22, der online heruntergeladen werden kann, oder ausführlich in unserer Broschüre „Auto und Steuern“, die Sie ebenfalls online herunterladen können.

Dazu noch den Tip: ELEKTRONISCHES Fahrtenbuch nehmen. Der 1000er lohnt sich BEI ÜBERWIEGEND DIENSTLICHER Nutzung allemal (Meins ist schon in 3 Fahrzeuge "umgezogen" und auch 5 verschiedene Finanzämter (2 dienstliche, 3 private) hatten nie etwas zu beanstanden.

Nur sporadische Unregelmäßigkeiten in handschriftlichen Kladden führen hingegen recht zuverlässig zur Nichtanerkennung und 1%-Regelung...

Zitat:

Original geschrieben von timilila



Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


Hier werden irgendwie private und betriebliche Ausgaben bzw. Steuern vermauschelt: 5% Privatnutzung ist für den über Fahrtenbuchmethode ... Nutzer natürlich genial ...
Upps: Bei mir waren es 2012 gar nur 4,22% priv. Anteil ... das FA hat nie beanstandet, da a) Fahrtenbuch (zeitaufwändig) plausibel, b) ein weiteres Fahrzeug auf mich zugelassen ist, und c) auch die Frau ein eigenes Fahrzeug besitzt ... 😎 Da geht schon was. 😉

Elektronisches Fahrtenbuch ist nicht zeitaufwändig: Ca. 15 min pro Monat zum Chipkartenauslesen und Verorten am PC und 'ne weitere viertel Stunde zum Jahresanfang für den Ausdruck: Für die 3-4 Stunden Verwaltungsarbeit pro Jahr errechnet sich ein genialer Stundensatz 😁 ...

@timilila: Bei 4,22% - Wieso in aller Welt fährst Du einen Hartz iV-Motor im A6 ... 😁 🙂😕

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Zitat:

Original geschrieben von king-pat



Zitat:

Ich spreche von der Versteuerung im Jahr des Erwerbs des Fahrzeuges.

Her muß ich als selbstständiger Handelsvertreter einmalig diese Differenz versteuern. Hat mir mein Steuerberater auch bestätigt. (Also Hauspreis Händler minus Kaufpreis abz. sämtlicher Rabatte).

LG

Einen Geldwerten Vorteil für die Anschaffung in Höhe der Rabatte gibt es nicht.

Viele Grüße
Patrick

Gibt es eben schon, zumindest in oben aufgeführter Höhe.

Der Versicherungskonzern, für den ich ausschließlich tätig bin, hat mir ein Formblatt mit Berechnungsschema zugesandt, in dem der zu versteuernde geldwerte Vorteil berechnet wird. Das Autohaus muß darauf den Hauspreis mit Stempel und Unterschrift eintragen und bestätigen! Dann soll ich dieses Formblatt meinem Steuerberater zukommen lassen ansonsten würde ich Steuern hinterziehen!

Der Großkundenrabatt wird also analog Deinem Bsp. des Audimitarbeiters behandelt!

Und wie gesagt, mein Steuerberater hat mir dies auch bestätigt!!

Wenn jemand eine Quelle weiß, in der verbindlich Anderes steht, wäre ich natürlich sehr, sehr dankbar!

Mit der 1% Regel hat das überhaupt gar nichts zu tun.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


... Elektronisches Fahrtenbuch ist nicht zeitaufwändig: Ca. 15 min pro Monat zum Chipkartenauslesen und Verorten am PC und 'ne weitere viertel Stunde zum Jahresanfang für den Ausdruck: Für die 3-4 Stunden Verwaltungsarbeit pro Jahr errechnet sich ein genialer Stundensatz 😁 ...

OK, werd das mal ins Auge fassen ...

Zitat:

... Bei 4,22% - Wieso in aller Welt fährst Du einen Hartz iV-Motor im A6 ... 😁 🙂 ...

Man hat mich nie in einen Quattro reingelassen ... 😁😰🙄

Ich war zuerst auf den 5er fixiert und kam zufrieden von div. Probefahrten mit einem 520D samt ZF-automatik zurück. Dessen Leistungsentfaltung hat mir gereicht. Daß der HS beim Audi den Motor so bloßstellt, hatte ich vor dem Kauf nicht bemerkt. War da sicher vom (Innen-) Design geblendet, hab auch "nur" das Businesspaket ... 🙄

um wieder btt zu kommen.

@timilila: Wer 96% dienstlichen Fahrleistungsanteil hat, darf a bisserl mehr haben (oder fährst Du nur 10 tkm p.a.?) und der muss ein el. Fahrtenbuch nutzen. Ich muss mal Deinem Chef ins Gewissen reden ... 😁
* OT over and out 😉

Sooo, abschließend sei gesagt, daß ich ca. 20tkm p.a. fahre. Das mit dem Gewissen hast Du grad getan ... 😛

Noch ein allerletzter OT-Kommentar: Bei ca. 5% in der Karre verbrachter Lebensnettozeit (Annahme: 70er Schnitt, 8h Schlaf) geht das gerade noch aus mit dem 2.0 TDI (bei mir sind es über 15 % und damit mehr als im Wohnzimmer 😉).
Ab 10% sollte man sich etwas "Luxus" in der Karre gönnen ...

Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


Noch ein allerletzter OT-Kommentar: ...
Ab 10% sollte man sich etwas "Luxus" in der Karre gönnen ...

Habs doch schon mehrfach eingesehen ! Dat Auto is nicht schlecht ausgestattet, hat eben "nur" das falsche Aggregat drin ... jetzt muß ich Käffchen trinken gehn ... over u. Ende

Zitat:

Original geschrieben von Der Konvertierte


Elektronisches Fahrtenbuch ist nicht zeitaufwändig. Ca. 15 min pro Monat zum Chipkartenauslesen und Verorten am PC und 'ne weitere viertel Stunde zum Jahresanfang für den Ausdruck.

Welches benutzt Du?

www.travel-control.de/ 

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