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Bus beschädigt Auto auf Busbetriebshof - wer kommt für den Schaden auf?

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 20:37

Hallo, folgendes hat sich kürzlich zugetragen: Ich habe mein Auto als Betriebsangehöriger an einem für Busse gekennzeichnet, nicht öffentlichen Parplatz im Betriebshof abgestellt. Das Auto wurde durch einen Bus beschädigt. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Danke für die Info!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Februar 2016 um 13:27

Zitat:

 

Für jemanden, der sein Auto ohne Kenntnis der Sachlage anscheinend widerrechtlich irgendwo abstellte und erleichtert die erste Antwort aufnahm, trittst Du jetzt nach Klärung des Sachverhaltes und Übernahme des Schadens durch die Versicherung ziemlich schnotzig auf. Hinterher weiß man immer alles besser und viele Nachfragen und Spekulationen hätten sicher durch eine ausführliche Beschreibung der Lage oder durch Beachtung betrieblicher Anweisungen vermieden werden können.

Sorry, ich befürchte, dass hier etwas falsch verstanden wird. Es geht nicht um die Diskussion welche hier geführt wird, sondern um den Missstand, dass betriebsintern offensichtlich absichtlich falsche Gerüchte im Umlauf gebracht wurden und ich daher in diesem Forum um Rat gefragt habe.

Diesbezüglich möchte ich mich bei allen Usern für den fachlichen Rat, der schlussendlich Klarheit in die Sache gebracht hat bedanken und mich bei denen entschuldigen, welche sich auf den Schlips getretten fühlen, das war sicherlich nicht meine Absicht!

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Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 14. Februar 2016 um 19:44:56 Uhr:

Ich bin mit dem beschädigten Fahrzeug in die Vertragswerkstatt gefahren, habe dort die Versicherung des Busses bekannt gegeben. Die Werkstatt regelt die Schadensabwicklung. Eine Einfahrtsgenehmigung habe ich nie unterschrieben, mir wurde auch nie mitgeteilt, dass ich mein Fahrzeug auf eigene Gefahr dort abstelle. Ich frage mich, wäre das überhaupt zulässig?

Bei Deinem Wissensstand, nicht abwertend gemeint, rate ich Dir einen Anwalt zu beauftragen.

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 19:24

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Feb. 2016 um 19:56:28 Uhr:

Bei Deinem Wissensstand, nicht abwertend gemeint, rate ich Dir einen Anwalt zu beauftragen.

Da du dich hiermit aus kennst, klär mich bitte auf, Danke!

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 14. Februar 2016 um 20:24:40 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Feb. 2016 um 19:56:28 Uhr:

Bei Deinem Wissensstand, nicht abwertend gemeint, rate ich Dir einen Anwalt zu beauftragen.

Da du dich hiermit aus kennst, klär mich bitte auf, Danke!

Deiner Bitte werde ich wegen des komplexes Thema des Schadenersatzrechtes nicht entsprechen können.

Ein Tipp, spreche bei Deiner Werkstatt vor.

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 14. Februar 2016 um 19:04:48 Uhr:

Soll ich mir eventuell doch einen Anwalt nehmen?

Die Entscheidung, ob man gegen seinen Arbeitgeber wegen eines Schadenfalls, an dem man möglicherweise nicht unschuldig ist klagen möchte, ist sicherlich nicht einfach.

Habt ihr keine Versicherungsabteilung an die man sich zunächst wenden könnte?

Zitat:

@Schmiernueppel schrieb am 14. Februar 2016 um 19:44:56 Uhr:

Eine Einfahrtsgenehmigung habe ich nie unterschrieben, mir wurde auch nie mitgeteilt, dass ich mein Fahrzeug auf eigene Gefahr dort abstelle. Ich frage mich, wäre das überhaupt zulässig?

Natürlich, das ist Gang und Gäbe.

Ob Du davon nun nichts wusstest weil Du es gar nicht wissen konntest, oder weil Du diese Bekanntmachung nicht gelesen hast, kann noch eine große Rolle spielen.

Daher: Ball flach halten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Februar 2016 um 10:32:43 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Februar 2016 um 10:21:48 Uhr:

Steht auf dem Gelände irgendwo ein Hinweis: "Hier gilt die StVo" ?

Und was soll so ein Schild bei einem parkenden Fahrzeug bewirken?

Ganz einfach. Wenn ein solcher Hinweis auf dem Betribsgelände vorhanden ist darf man auf speziell gekennzeichneten Flächen nicht Parken, manchmal auch nichtmal halten. Wie "draußen" auch.

Du parkst dann dort auf eigenes Risiko.

am 15. Februar 2016 um 7:41

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 07:40:58 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Februar 2016 um 10:32:43 Uhr:

 

Und was soll so ein Schild bei einem parkenden Fahrzeug bewirken?

Ganz einfach. Wenn ein solcher Hinweis auf dem Betribsgelände vorhanden ist darf man auf speziell gekennzeichneten Flächen nicht Parken, manchmal auch nichtmal halten. Wie "draußen" auch.

Du parkst dann dort auf eigenes Risiko.

Aha, das würde ja bedeuten, dass ich an ein Kfz von jemanden der im Halteverbot parkt ruhig einmal dranfahren darf ohne das ich ihn Entschädigen muss. :D

Gruß Frank,

so einfach ist das nicht. ;)

Der AG haftet u.a. für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, die in seinem Auftrag handeln) verursacht werden. Keine Haftung, wenn Schaden durch Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

z.B. Bus fährt ohne Einweiser rückwärts, obwohl auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften in dieser Situation ein Einweiser vorhanden sein muss.

Gehört der Bus, der den Schaden verursacht hat, einem Fremdunternehemer ( also kein Bus des Betriebes) haftet der AG auch nicht, sondern der Femdunternehmer.

O.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 07:40:58 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. Februar 2016 um 10:32:43 Uhr:

 

Und was soll so ein Schild bei einem parkenden Fahrzeug bewirken?

Ganz einfach. Wenn ein solcher Hinweis auf dem Betribsgelände vorhanden ist darf man auf speziell gekennzeichneten Flächen nicht Parken, manchmal auch nichtmal halten. Wie "draußen" auch.

Du parkst dann dort auf eigenes Risiko.

Ist Dein "Rechtsempfinden" irgendwo nachweisbar?

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Februar 2016 um 09:05:09 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 07:40:58 Uhr:

 

Ganz einfach. Wenn ein solcher Hinweis auf dem Betribsgelände vorhanden ist darf man auf speziell gekennzeichneten Flächen nicht Parken, manchmal auch nichtmal halten. Wie "draußen" auch.

Du parkst dann dort auf eigenes Risiko.

Ist Dein "Rechtsempfinden" irgendwo nachweisbar?

Aber ja, z.B. in der StVo.....

Parken auf Sperrflächen 25,-

Ist der Hof von aussen, auch für Betriebsfremde, ohne weiteres befahrbar- also ohne Schranke o.ä.?

Dann hättest du doch eigentlich Direktanspruch an die gegn. Versicherung und bräuchtest dich nicht mit deinem AG rumzuärgern. Zumindest habe ich das mal hier auf MT so gelesen.

Ob man diesen Weg natürlich auf seiner Arbeit gehen will ist ein ganz andere Geschichte

Zitat:

@Frank128 schrieb am 15. Februar 2016 um 08:41:37 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 07:40:58 Uhr:

 

Ganz einfach. Wenn ein solcher Hinweis auf dem Betribsgelände vorhanden ist darf man auf speziell gekennzeichneten Flächen nicht Parken, manchmal auch nichtmal halten. Wie "draußen" auch.

Du parkst dann dort auf eigenes Risiko.

Aha, das würde ja bedeuten, dass ich an ein Kfz von jemanden der im Halteverbot parkt ruhig einmal dranfahren darf ohne das ich ihn Entschädigen muss. :D

Gruß Frank,

so einfach ist das nicht. ;)

Natürlich heißt es dann nicht dass du dran fahren darfst! Wie dumm soll das den jetzt sein?

Hier geht nur darum, dass der Faher/Parker fahrlässig handelt und Ärger mit der Versicherung bekommt.

Die werden ihm Fahrlässigkeit vorwerfen und einiges Abziehen vom Schaden.

am 15. Februar 2016 um 8:37

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 09:22:14 Uhr:

 

Natürlich heißt es dann nicht dass du dran fahren darfst! Wie dumm soll das den jetzt sein?

Hier geht nur darum, dass der Faher/Parker fahrlässig handelt und Ärger mit der Versicherung bekommt.

Die werden ihm Fahrlässigkeit vorwerfen und einiges Abziehen vom Schaden.

Eigenes Risiko und Fahrlässig sind allerdings 2 verschiedene Dinge. :)

Gruß Frank,

der nicht Risiko schreibt wenn er Fahrlässig meint. ;)

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 09:08:58 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Februar 2016 um 09:05:09 Uhr:

 

Ist Dein "Rechtsempfinden" irgendwo nachweisbar?

Aber ja, z.B. in der StVo.....

Parken auf Sperrflächen 25,-

Wird immer interessanter.

In der STVO gibt es keine Bußgelder, sondern im BKat. Das ist der Bußgeldkatalog.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Februar 2016 um 09:59:36 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 15. Februar 2016 um 09:08:58 Uhr:

 

Aber ja, z.B. in der StVo.....

Parken auf Sperrflächen 25,-

Wird immer interessanter.

In der STVO gibt es keine Bußgelder, sondern im BKat. Das ist der Bußgeldkatalog.

Hast du nichts besseres zu tun als meine Beiträge zu Filtern und nach Abweichungen in der Formulierung zu suchen? Warum suchst du nach Stunk? Trag doch selbst was zur Aufklärung und Aufhellung bei. Oder kannst du das nicht?

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