Bundesregierung standardisiert Ladesäulen
Das war ja schon lange mal fällig dass man einen einheitlichen Stecker durchsetzt:
Beste Antwort im Thema
Man stelle sich den Gesetzgebungsprozeß so vor:
Erfunden im stillen Kämmerlein unter "Beratung" der hiesigen Autolobby----> Referentenentwurf!!!
Einspruchsfrist sehr kurz - zu kurz, um sinnvolle Diskussionen und Vorschläge einzubringen.
"Man habe ja die unterschiedlichen Interessengruppen befragt" - ja vielleicht hinterher.
Ich nehme mal an, BMW (CCS-Befürworter) saß mit am Consulltertisch, Nissan (Chademo = Marktführer)? natürlich nicht!
ADAC? Naja vielleicht, haben aber wohl keine E-Autos und daher auch keine Meinung 😉
VW - ja aber natürlich - ist ja der (faszt) größte Autohersteller der Welt und die haben fleißig diktiert. Wem? - Na dem Referenten, der in Gabi´s Vizekanzzlermysterium natürlich auch weiter Karriere machen will!
Ergebnis: keine Diskriminierungsfreiheit, Pflicht für einen in der Praxis noch nicht verbreiteten "Standard" (CCS) der natürlich kein Smart-GRID unterstützt - warum auch.
Man hat also mit Leuten die keine Ahnung haben, beraten durch Leute, die dagegen sind (VW) eine Gestzesvorlage unter Mißachtung demokratischer Regeln geschaffen, die ökonomisch rückständig und lobbistisch geprägt ist.
So gefärdet man das ganze Technologieland!
Ach ja, und torpediert auch noch die Energiewende (kein Smart-Grid)
Wo kommt der Gabriel her? Aja aus Niedersachsen - aus DEM (Betrüger-) VW -Bundesland
Eine Bananenrepublik ist eine hohe Gesellschaftsform gegen sowas!!!
Starke Leistung des Homo Corrupticus 😠
149 Antworten
Zitat:
@PT_rg80 schrieb am 22. Januar 2015 um 13:35:34 Uhr:
Selbst wenn CCS Vorteile im Protokoll bieten sollte (welche?), wird der Nutzer keinen großen Unterschied feststellen. Beides funktioniert in der Praxis gleich gut. Die Japaner werden aber nicht extra für das kleine unwillige Deutschland ihre Autos mit CCS ausliefern, wo doch die restliche Welt mit CHAdeMO sehr gut klar kommt. Allenfalls werden sie irgendwann die Typ1 Steckdose gegen Typ2 tauschen, um der europäischen AC Norm gerecht zu werden.
Soeben gelesen:
Größten Respekt vor Deinem Akkuwechsel!!
Hellmuth
Zitat:
@PT_rg80 schrieb am 22. Januar 2015 um 13:35:34 Uhr:
Selbst wenn CCS Vorteile im Protokoll bieten sollte (welche?)
Einer der Vorteile im Protokoll, den ich sehe, ist der PWM-Pilot, damit auch einfach gestrickte BEVs ohne CAN überhaupt mal Zugang zur Säule erhalten? GB/T bietet dieses übrigens auch.
Die mechanischen und elektrischen Vorteile des Combo Steckers gegenüber Chademo sind wohl unbestritten?
Zitat:
Allenfalls werden sie irgendwann die Typ1 Steckdose gegen Typ2 tauschen, um der europäischen AC Norm gerecht zu werden.
Oder aber gleich die EU-Modelle mit CCS ausstatten?
Es geht für Japan ja nicht nur um den deutschen Markt, sondern um den gesamten Bereich der europäischen Union und die wenigen Nicht-EU-Ländern, die jedoch in so manchen Regelungen dem EU-Recht eng folgen.
Insofern glaube ich kaum, dass ein japanischer Autobauer es sich langfristig leisten kann, auf den deutschen Markt zu verzichten. Denn wohin soll man sonst exportieren? Der Wachstumsmarkt China ist für japanische Unternehmen, historisch bedingt, sehr schwer zu erobern. Japaner haben es in China alles andere als einfach.
Und die USA? Die bauen ja mittlerweile eigene Elektro-Autos.
Ich traue allenfalls den USA und TTIP zu, dass man diese Steckerregulierung umgehen kann. Japan wird das nicht können und sich anpassen müssen.
Zitat:
@Blow_by schrieb am 22. Januar 2015 um 13:55:07 Uhr:
Wieso muss man deiner Meinung nach diesen Fehler immer, immer und immer wieder wiederholen?Gerade eine brandneue Technologie eignet sich wie keine andere dazu, von vornherein einheitliche Standards zu schaffen.
Ich dachte E-Autos sind schon über 100 Jahre alt und keine brandneue Technologie? 🙄
Der musste jetzt sein. 😁
Zitat:
@Blow_by schrieb am 22. Januar 2015 um 14:37:40 Uhr:
Ich traue allenfalls den USA und TTIP zu, dass man diese Steckerregulierung umgehen kann. Japan wird das nicht können und sich anpassen müssen.
Vor TTIP habe ich richtig Sorge.
Was da wohl auf uns zu kommt?
Aber eine Klage von Tesla gegen die deutsche Regierung ist wirklich möglich, wenn diese Tesla zwingen will CCS an ihre (nicht öffentlichen) Supercharger zu bauen.
Abwarten.
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Kann CCS eigentlich auch die VIN beim Laden übertragen?
Eine Gaststätte ist auch nichtöffentlich, trotzdem kriegst du die nicht genehmigt, wenn du nur eine Herrentoilette einbaust.
Betriebe sind nichtöffentlich, trotzdem muss eine Damenumkleide und Damentoilette vorhanden sein, wenn dort Frauen arbeiten.
Wollen wir weitermachen?
Die simple Tatsache, dass etwas nichtöffentlich ist, heisst nicht, dass Huckleberry Finn dort tun und lassen kann, was er will. Wir sind hier nicht in Montana, wo man das Baurecht mit dem Bürgermeister persönlich aushandelt, mit dem man abends danach zum Rodeo geht 😉
Zitat:
@Blow_by schrieb am 22. Januar 2015 um 15:11:50 Uhr:
Eine Gaststätte ist auch nichtöffentlich, trotzdem kriegst du die nicht genehmigt, wenn du nur eine Herrentoilette einbaust.
Betriebe sind nichtöffentlich, trotzdem muss eine Damenumkleide und Damentoilette vorhanden sein, wenn dort Frauen arbeiten.
Wollen wir weitermachen?Die simple Tatsache, dass etwas nichtöffentlich ist, heisst nicht, dass Huckleberry Finn dort tun und lassen kann, was er will. Wir sind hier nicht in Montana, wo man das Baurecht mit dem Bürgermeister persönlich aushandelt, mit dem man abends danach zum Rodeo geht 😉
DANKE.
Denn die LSV gilt nur für öffentliche Ladepunkte!
Du hast gerade bestätigt, das die Tesla Supercharger nicht öffentlich sin und somit nicht unter die LSV fällt.
Zitat:
@GandalfTheGreen schrieb am 22. Januar 2015 um 15:09:51 Uhr:
Kann CCS eigentlich auch die VIN beim Laden übertragen?
Theoretisch schon... Hat der BND schon Interesse angemeldet?🙂
Zitat:
@Blow_by schrieb am 22. Januar 2015 um 15:11:50 Uhr:
Eine Gaststätte ist auch nichtöffentlich...
In welchem Land sind Gaststätten nicht öffentlich? 😕
Hier in Deutschland kann ich während der jeweiligen Öffnungszeiten jederzeit eine Gaststätte aufsuchen und dort Getränke und Speisen konsumieren.
Du hast kein Recht dich dort aufzuhalten, wenn der Hausherr dich dort nicht haben will. Der öffentliche Raum zeichnet sich dadurch aus, dass du ein Recht hast dich dort zu bewegen. In einer Gaststätte befindest du auf privatem Besitz, daher ist das nichtöffentlich.
Es besteht in einer Gaststätte kein rechtlicher Anspruch auf Bewirtung. Man muss dich lediglich auf die Toilette lassen und dir im Notfall ein Glas Wasser geben und die Polizei/Feuerwehr rufen.
Zitat:
@Blow_by schrieb am 22. Januar 2015 um 20:58:13 Uhr:
Du hast kein Recht dich dort aufzuhalten, wenn der Hausherr dich dort nicht haben will. Der öffentliche Raum zeichnet sich dadurch aus, dass du ein Recht hast dich dort zu bewegen. In einer Gaststätte befindest du auf privatem Besitz, daher ist das nichtöffentlich.
Netter Versuch, nicht öffentliche von öffentlichen Örtlichkeiten zu unterscheiden, aber im Zusammenhang mit dem Thema, welches wir hier diskutieren, nicht anwendbar.
Jeder Gastwirt hat das Hausrecht und bestimmt, wenn er will, wen er bedient und wen nicht.
Das problem an der LSV, sie definiert öffentlich zugänglich selber neu.
Wenn man an die Ladesäule ran kommt, auch auf Privatbesitz, soll sie öffentlich sein und für jeden zugänglich.
Das verstößt so weit ich weiß zwar gegen Gesetze, aber scheinbar egal.
Nächste Woche ist dazu eine Anhörung geplant, habe ich im TFF gelesen.
Deshalb habe ich meine Ladesäule auch in der verschlossenen Garage angebut und nicht außen im Carport , wie erst geplant, damit andere bei mir tanken könnten.
Zitat:
@he2lmuth schrieb am 24. Januar 2015 um 02:49:42 Uhr:
Jeder Gastwirt hat das Hausrecht und bestimmt, wenn er will, wen er bedient und wen nicht.
Ganz so simpel gestrickt ist das nun auch wieder nicht, aber das ist ein Thema für sich und gehört hier nicht hin...