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Bruttopreis bei 1% Versteuerung und Leasing

Themenstarteram 11. Februar 2018 um 11:53

Hallo,

Welcher Preis wird denn als Bemessungsgrundlage bei der 1% Regelung als selbstständiger Unternehmer angewandt? Der tatsächliche Preis inklusive aller Ausstattung oder der Bruttolistenpreis für ein „nacktes“ Modell mit der gleichen Motorisierung? Das kann bei einem Oberklassemodell ja schon einige zehntausend Euro ausmachen.

Jonny

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16 Antworten

Inklusive.

Zitat:

@S4teufel schrieb am 11. Feb. 2018 um 12:53:55 Uhr:

Welcher Preis wird denn als Bemessungsgrundlage bei der 1% Regelung als selbstständiger Unternehmer angewandt?

Der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs so wie Du es bestellt hast. Aber ohne Zubehör. Darum kann es auch Sinn machen, Anhängekupplung, Standheizung etc. nachzurüsten.

Eigentlich müßte auch nachträglich angebrachtes Zubehör wie Anhängerkupplung und Standheizung in die Besteuerung mit einfliessen.

Einzig ein zweiter Radsatz (Winterräder) unterliegt nicht der Besteuerung.

XF-Coupe

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 11. Februar 2018 um 15:45:53 Uhr:

Eigentlich müßte auch nachträglich angebrachtes Zubehör wie Anhängerkupplung und Standheizung in die Besteuerung mit einfliessen.

Einzig ein zweiter Radsatz (Winterräder) unterliegt nicht der Besteuerung.

XF-Coupe

https://www.haufe.de/.../...preis-bei-sonderausstattung_78_410284.html

U.a. hier steht, dass dem nicht so ist.

Du hast Recht, da gibt es ein Grundsatzurteil.

Ich war da noch auf einem alten Stand. Ich hatte noch zu DM-Zeiten mal ne Klima für 6.000 DM in einen 5er BMW im Werk nachrüsten lassen, damals war das noch so, dass die Besteuerung entsprechend erhöht wurde.XF

XF-Coupe

Themenstarteram 11. Februar 2018 um 18:50

Meine Fahrtstrecke zu meinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob sind 5 km einfach, diese lege ich allerdings mit meinem aus Privatvermögen bezahlten Fahrzeug von meiner Frau zurück. Liege ich richtig, dass ich diese Fahrtstrecke nicht zu 0,03 % als geldwerten Vorteil versteuern muss? Es handelt sich wie geschrieben nicht um einen Firmenwagen den mein Arbeitgeber bezahlt sondern um ein Fahrzeug für die nebenberufliche Tätigkeit.

Ist das eine Fangfrage?

Niemand muss die 0,03%-Versteuerung für die Fahrten zum Betrieb akzeptieren, da es immer andere Möglichkeiten der Versteuerung gibt.

Wer aber auf Einzelnachweise verzichtet, akzeptiert die Pauschale. Und damit ist die Versteuerung auf der Lohnabrechnung verbucht, ob man möchte oder nicht.

Themenstarteram 11. Februar 2018 um 19:10

War eine ganz normale Frage ohne Hintergedanken. Mit der Lohnabrechnung bei meinem Hauptjob hat es wie erwähnt nichts zu tun. Ich arbeite dort 40 Stunden pro Woche ohne Außendienst oder sonstiger Tätigkeiten für die ich weder das eine noch das andere Auto benutzen werde.

Wenn du privat eine Firma hast und mit deinem eigenen Firmenwagen zu deinem Hauptjob fährst, ist das eine Privatfahrt. Umgekehrt ist es auch, wenn du einen Firmenwagen gestellt bekommst und für deine eigene Firma unterwegs bist. Das sind dann für den Firmenwagen Privatfahrten, du kannst allerdings 30 Cent pro Kilometer bei deiner eigenen Firma absetzen - vereinfacht ausgedrückt.

Grundsätzlich muss bei Abweichungen von der Pauschalregelung immer ein Fahrtenbuch geführt werden. Also in diesem Fall komplett - und daraus ergibt sich dann die Besteuerung.

 

Umgekehrt bedeutet ein PKW nur für Heimfahrten hin und zum Büro die ausschließliche Besteuerung der 0,03 %

am 12. Februar 2018 um 9:02

An dieser Stelle möchte ich kurz einwerfen, dass womöglich künftig ein Hybrid wesentlich günstiger ist, da die neue Groko mit 0,5% bei Hybriden/Elektrofahrzeugen versteuern will (nicht planen - im Entwurf steht das fest).

Zitat:

@S4teufel schrieb am 11. Februar 2018 um 19:50:25 Uhr:

Meine Fahrtstrecke zu meinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob sind 5 km einfach, diese lege ich allerdings mit meinem aus Privatvermögen bezahlten Fahrzeug von meiner Frau zurück. Liege ich richtig, dass ich diese Fahrtstrecke nicht zu 0,03 % als geldwerten Vorteil versteuern muss? Es handelt sich wie geschrieben nicht um einen Firmenwagen den mein Arbeitgeber bezahlt sondern um ein Fahrzeug für die nebenberufliche Tätigkeit.

Das musst du schon etwas genauer ausführen ....

Du fährst zu deinem "Hauptjob" mit einem Auto, welches deiner Frau gehört .... aber diese nutzt dieses für ihre nebenberufliche Tätigkeit .... und führt es dort als Betriebsvermögen (bzw. setzt duie Leasingkosten als Bestriebsausgabe ab) .... ?

Themenstarteram 13. Februar 2018 um 6:04

Zitat:

@6502 schrieb am 13. Februar 2018 um 00:42:14 Uhr:

Zitat:

@S4teufel schrieb am 11. Februar 2018 um 19:50:25 Uhr:

Meine Fahrtstrecke zu meinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob sind 5 km einfach, diese lege ich allerdings mit meinem aus Privatvermögen bezahlten Fahrzeug von meiner Frau zurück. Liege ich richtig, dass ich diese Fahrtstrecke nicht zu 0,03 % als geldwerten Vorteil versteuern muss? Es handelt sich wie geschrieben nicht um einen Firmenwagen den mein Arbeitgeber bezahlt sondern um ein Fahrzeug für die nebenberufliche Tätigkeit.

Das musst du schon etwas genauer ausführen ....

Du fährst zu deinem "Hauptjob" mit einem Auto, welches deiner Frau gehört .... aber diese nutzt dieses für ihre nebenberufliche Tätigkeit .... und führt es dort als Betriebsvermögen (bzw. setzt duie Leasingkosten als Bestriebsausgabe ab) .... ?

Bisher setze ich nichts ab, ich möchte mich nur informieren

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