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Kauf oder Leasing, Firmenwagen + selbstständig, Hilfe zu den zu berücks. Parametern
Hallo die Community,
bei mir steht ein Wagenwechsel zum Jahresende an und momentan versuche ich, mir paar Szenarien durchzurechnen. Nach all den Recherchen im Netz würde mich freuen, wenn noch paar Augen über den Sachverhalt drüberkucken würden.
Die Eckdaten meines Falls: bin freiberuflich tätig und muss projektbedingt regelmäßig zum Kunden fahren. Die Km-Leistung ist aus Erfahrung bekannt - ca 16000 im Jahr. Dazu kommen privat-Km, so daß ich von einer Jahres-KM-Leistung von 30 000 ausgehe. Mein Gewinn wird über einfache EÜR ermittelt und ich bin vorsteuerabzugsberechtigt.
Momentan nutze ich mein altes Fzg, welches über die 1% läuft, mit einem BLP v. 33 000 Euro. Das Fzg ist komplett abgeschrieben und hat einen Restwert von vielleicht 2 000, aufgrund der hohen Km-Leistung, die er runter hat.
Ich versuche 3 HauptSzenarien (nach Fabrikat) zu vergleichen, die wiederum in "Unter"szenarien je nach Motorisierung gegliedert sind. Der Einfachheit halber werde ich hier nur 2 Beispiele nennen - mir geht es um die Kostenpositionen und die damit verbundenen Steuerersparnissen als Rahmen für den Kostenvergleich und ob mir die "100,- mehr für den BMW" wert sind, vor allem, wenn es auftragstechnisch nicht so gut läuft.
Meine Kostentabelle berücksichtigt die Kostenbelastung für meine Firma und für mich als Privatperson, die Steuerspareffekt für mich als Privatperson und die Fälle "Kauf vs. Leasing". Bei dem Steuerspareffekt gehe ich davon aus, dass ausreichend Steuern gezahlt werden würden, so dass ich tatsächlich aus dem Gezahlten minimieren kann.
So, hier sind besagten 3 Szenarien:
Szenario 1: Ich fahre meinen jetzigen Wagen weiter und rechne ab 2015 die Fahrten für die Kundenbesuche mit 30 cent gg. "der Firma" ab. Abschreiben kann ich nix mehr, große planmäßige Reparaturen stehen nicht an.
Die Firma hat dann Kosten für die GeschäftsKm i.H.v. 16 000 * 0,30 = 4800
Die Privatperson muss dann Steuer + Versicherung + Reparaturen tragen
Der Steuerspareffekt (SSE): Da meine EÜR um 4800 schrumpft, zahle ich für diesen Betrag keine EinkSt und keine Krankenkassenbeiträge.
Macht bei Steuersatz von 33% und 20% KK:
33% v. 4800 = 1584
20% v (4800-1584) = 643, oder zusammen 2227 Ersparnis
Szenario 2: Kauf eines Skoda Superb 1.8 TSI
In diesem Szenario habe ich die Besonderheit, dass ich durch einen Reimport günstig an den Wagen komme, jedoch ihn bezogen auf den deutschen BLP über 1% versteuern muss.
Für das Beispiel sei gesagt, dass der Kaufpreis ca 30 000 wäre, der BLP 40 000 ist.
Somit wären zu berücksichtigen
für die Firma - der Kaufpreis netto, die Abschreibung über 6 Jahre, die abzuführende MwSt auf den geldwerten Vorteil, die Steuer + Versicherung + Sprit pro Jahr + Inspektionen (Vollkosten)
für die Privatperson - der geldw. Vorteil auf dem BLP und darauf basierend die Steuer, die dann vom netto fehlt
Der SSE ist dann die Summe aus dem Betrag für EinKommSt und KK, die normalerweise auf den Betrag der Vollkosten anfallen würde, falls dieser nicht als Kosten, sondern als Gewinn in der EÜR steht.
Szenario 3: Leasing eines 5er BMW über Sixt oder BMW über 3 Jahre
Hier wären zu berücksichtigen:
Für die Firma - Leasingsonderzahlung am Anfang + den Rest der Firmenbelastung aus Szenario 2.
Wobei mir hier nicht klar ist, ob ich frei in der Wahl der Vollkaskoversicherung bin oder muss ich eine von der Leasinggesellschaft nehmen?
Für die Privatperson - gleiches wie in Szenario 2
Der SSE wird wie in Szenario 2 berechnet, wobei hier die Besonderheit gilt, dass die Leasingsonderzahlung bei passend gewähltem Liefertermin voll absetzbar ist (richtig?) und somit im 1. Jahr überproportional hoher Kostenposten entsteht
Besten Dank für die Anregungen im voraus,
ch.
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14 Antworten
Nehme das neue Fahrzeug als Privatwagen und schreibe 30 ct/km ohne MwSt Abzug auf Fahrzeug an. Bis 90% gewerbliche Nutzung wird es vom FA anerkannt und Du musst nicht groß rumrechnen oder 1%-Regel führen.
Ist einfacher als auf jedem Groschen rumzureiten.
Fahrtenbuch ist ein muss. Du musst mindestens 10% private Nutzung nachweisen können, damit Du 30 ct/km pauschal abschreiben kannst.
Diese Regel betrifft nur 1-Mann-Unternehmen. Sofern Du noch Angestellte hast wird es problematisch mit bis zu 90% ein Auto als Privatfahrzeug so mit KM-Geld-Pauschale einfach abzurechnen.
Ab Du und 1 Angestellter greift zumeist 50%-Regel. D.h. Du musst das Fahrzeug dann zu über 50% selber nutzen um 30 ct/km abschreiben zu können, ansonsten ist es als Betriebsfahrzeug zu führen, darfst dann MwSt abziehen, musst Dir dann aber 1% des Neuwagenpreises als geldwerten Vorteil anrechnen lassen.
Über Einzelunternehmen und GbR kannst Du Kosten minimieren.
Das gilt übrigens auch für KV/Sozialversicherungen. Ein GbR-Mitunternehmer kann als Arbeitnehmer angestellt werden und kommt damit um teure private KV herum, auch in Hinsicht auf andere Schmankerl
Bist du als 451 Euro-AN bei einer GbR Deines Miteigentums angestellt, so bist Du Arbeitnehmer und brauchst keine private KV mehr. Du bist dann in der gesetzlichen SozVers.
Erstellst Du tatsächlich zwei Steuererklärungen? Eine privat und eine geschäftlich?
Ich war auch sechs Jahre lang Freiberufler, habe aber nur eine Steuererklärung gemacht, da ich nur Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hatte.
Gruß
Der Chaosmanager
Vielen Dank für die Antworten.
@jschie66:
Ich glaube, in meinem Fall komme ich um 1% Regel nicht herum, da ich
1) einen hohen Anteil an Privat-KM habe, die jedoch weniger als 50% der Gesamt-KM sind
2) das Führen des Fahrtenbuches vermeiden möchte
Zu den anderen Punkten: Momentan habe ich keine Angestellte und bin noch freiwillig in der gesetzlichen KV.
@Chaosmanager
Ich mache eine StErklärung, jedoch bin ich der Meinung, dass in der Reihenfolge Umsatz -> abzgl. Ausgaben -> Gewinn -> abzgl. EinkSt -> abzgl. KKasse -> Privatperson Netto
durchaus "Verschiebemöglichkeiten" bestehen, die ich dann unterm Strich über Gewinn und Privatperson netto vergleichen möchte
Als Beispiel: Ich kann die Km mit einem Benzin-Superb (3.6) mit hohen Spritkosten €/100 fahren, dann habe ich einen sehr hohen Spritkosten-Anteil, welches dann (bei 1% Regel) der Privatperson egal ist
Alternative wäre, dass ich mich für einen kleinvolumigen 5er BMW Diesel mit allem Schnick-Schnak entscheide - dann ist der BLP viel höher als bei dem Skoda, was automatisch weniger netto bei der Privatperson bedeutet, und wiederum überschaubare Spritkosten.
Mit meiner Tabelle versuche ich, die €-Differenz für die beiden Varianten einmal aus Sicht Privatperson, und einmal aus Sicht "Unternehmen" transparent zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von chudomir
@Chaosmanager
Ich mache eine StErklärung, jedoch bin ich der Meinung, dass in der Reihenfolge Umsatz -> abzgl. Ausgaben -> Gewinn -> abzgl. EinkSt -> abzgl. KKasse -> Privatperson Netto
durchaus "Verschiebemöglichkeiten" bestehen, die ich dann unterm Strich über Gewinn und Privatperson netto vergleichen möchte
Du unterscheidest in Deinen Ausführungen stets die Firma und die Privatperson. Wenn Du als Freiberufler selbstständig bist und demzufolge auch nur EINE Steuererklärung abgibst, wird nicht zwischen Firma und Privatperson unterschieden. Für das FA bist Du EIN Steuerpflichtiger, eben ein Steuerpflichtiger mit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Dein Szenario 1 hat zudem den Gedankenfehler, dass Du davon ausgehst, dass die "Firma" ab 2015 auf einmal 4.800 € Kosten hätte, und davor gar keine Kosten für das Fahrzeug entstanden wären. Deine EÜR würde mitnichten um 4.800 € schrumpfen, sondern lediglich um die Differenz zu den vorher entstandenen Kosten (die bei Deiner km-Leistung eigentlich kaum wesentlich darunter liegen können - nach meiner Rechnung hättest Du allein ca. 3.000 € - 3.500 € Spritkosten).
Gruß
Der Chaosmanager
Die Sicht vom FA ist mir klar. Die besagte Unterscheidung findet nur "in meinem Kopf" statt, da ich abwägen möchte, ob ich ein Betrag X, sagen wir mal, 200,- im Monat, lieber für Sprit für einen V6 Benziner ausgebe als Firma, und ob - wenn ich dies nicht tue - das Geld, nach all den Abgaben, die fällig sind, nicht eh weg ist, in Form von Eink.St und KK-Beitrag.
Dein Punkt mit der Zeit vor 2015 ist valide, werde ich auch zum Vergleich mit in die Tabelle nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von chudomir
Wobei mir hier nicht klar ist, ob ich frei in der Wahl der Vollkaskoversicherung bin oder muss ich eine von der Leasinggesellschaft nehmen?
In der Regel bist Du in der Wahl der Versicherung frei. BMW bietet für kleinere Modelle auch eine VK-Versicherung an, dies ist allerdings nur ein Angebot und keine Verpflichtung.
Bei BMW Leasing entfällt übrigens die GAP Versicherung, da die GAP Absicherung in der Leasingrate enthalten ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von chudomir
Die Sicht vom FA ist mir klar. Die besagte Unterscheidung findet nur "in meinem Kopf" statt, da ich abwägen möchte, ob ich ein Betrag X, sagen wir mal, 200,- im Monat, lieber für Sprit für einen V6 Benziner ausgebe als Firma, und ob - wenn ich dies nicht tue - das Geld, nach all den Abgaben, die fällig sind, nicht eh weg ist, in Form von Eink.St und KK-Beitrag.
Nein, wenn Du 200 € mehr ausgibst sinkt Dein Gewinn um 200 €. Aber die 200 € sind weg.
Du zahlst für diese 200 € Deine 33% EKSt. nicht und auch die 20% Krankenkasse. Aber die 94 €, die Dir von diesen 200 € netto übrig bleiben würden, sind natürlich auch weg, weil das Geld ja ausgegeben wurde.
Genau. Dann hat mich aber der "unvernünftige Benziner" nur 94,- Euro aus der privaten Tasche mehr als der "Spar-5er" gekostet. Und nicht 200,- wie der reine Spritkostenvergleich suggerieren würde.
Mal nebenbei habe ich durch Deinen Posting ein Denkfehler bei mir gefunden - die Krankenkasse berechnet die Beiträge auf dem "zu versteuernden Einkommen", d.h. vor Steuern. Hatte ich in der Tabelle steuerbereinigt als Basis genommen ;-)
Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung werden bei Selbständigen von der Summe der Einkünfte (also vor Sonderausgaben etc.) ohne Berücksichtigung von Verlusten aus anderen Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 4.050 € pro Monat) erhoben. Gleichzeitig gilt im Regelfall ein Mindesbeitrag, falls die Einkünfte unter die festgesetzte Mindestbemessungsgrundlage zur Krankenversicherung fallen.
Die gezahlten Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind jedoch wieder in voller Höhe (Basisabsicherung) als Sonderausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer zu berücksichtigen.
Gruß Jerry
Hallo chudomir,
meine Empfehlung: Mach erstmal mit der erwarteten Gesamtjahresfahrleistung eine Vollkostenrechnung für jedes der Fahrzeuge. Und zwar so als wärst du normaler Privatmann. Dann bekommst du bei einem Betrag X je Fahrzeug raus.
Die steuerlichen Zu- und Abrechnungen würde ich dann separat in einem zweiten Schritt machen. Gerade wenn man die 1%-Regel nutzt, dann stellt man fest dass der Gesamtsteuereffekt recht überschaubar ist. In meiner Kalkulation damals waren es meine ich um die 25% (ESt & USt) bei einem Neuwagen-Leasing (D.h. je 100€ die fürs Autofahren ausgegeben habe, sank meine Steuerlast um 25€). Und selbst im hypothetischen Fall wo man Fahrtenbuch führt und zu 100% geschäftlich fährt, sinkt die Steuerlast um nicht mehr als ca. 50€. Und "sparen" kann man nur was man schuldet - will sagen, wenn es längere Zeit schlecht läuft, dann hast du trotzdem noch die hohen Kosten/Ausgaben fürs Fahrzeug, aber "plötzlich" keinen Steuereffekt mehr, der dich irgendwas sparen lässt.
Worauf ich hinaus will ist, dass es sinnvoll ist auch beim Geschäftsleasing mit dem gleichen Augenmaß ein Fahrzeug auszusuchen wie bei Privatnutzung und nicht in die "Steuerspar-Falle" zu rennen wo das Geld dann mit beiden Händen ausgegeben wird.
Noch konkrete Tipps zu deinen Fragen:
zu 3) Ja, die Leasingsonderzahlung kann dazu genutzt werden die Kosten aus den Folgejahren ins erste Jahr zu verschieben. Akzeptiert wird aber wenn ich mich recht erinnere eine LSZ in Höhe von bis zu 25 oder 30% des BLP.
Außerdem: Bedenke beim GWV, dass dieser zwar als 1% des Brutto-LP beträgt, aber der GWV als Entnahme gilt und sie demnach auch der Umsatzsteuer unterliegt. D.h. BLP 50.000 => GWV 500€ je Monat, zzgl. 95€ die du monatlich in der UStVA ans Finanzamt abführen darfst. Natürlich auch dann, wenns Geschäft nicht läuft, der Wagen steht und du ihn gar nicht nutzt / nutzen kannst.
VK darfst du frei wählen, meist steht in den Leasingbedingungen aber drin, dass eine VK mit Selbstbeteiligung X Pflicht ist.
Habe die Tage gerechnet und die Tabelle optimiert. Dabei haben sich unter vielen Varianten 2 Fahrzeuge herauskristalisiert. Anbei die Berechnungsgrundlage mit eben diesen 2 Fahrzeugen. Verbesserungsvorschläge und Kritik sind, wie immer, willkommen.
Gruß,
ch.
P.S. Angenommen, das Fzg wird die Tage bestellt und die LSZ wird zeitnah geleistet. Auslieferung ist noch in 2014 geplant. Für die wenigen Tage bis zum Jahresende wird dann das Fzg über Fahrtenbuch zu 100% betrieblich genutzt. Ab 2015 wird dann das Fzg über 1% Regel auch privat genutzt.
In dem (unwahrscheinlichen) Fall, dass das Fzg erst in 2015 ausgeliefert wird - wie verhält sich das dann mit der LSZ? Muss sie anteilig zw. privater und betrieblichen Nutzung in 2015 angesetzt werden, oder immer noch zu 100% betrieblich in 2014, obwohl in 2014 keine Nutzung stattfand (aber die LSZ geleistet wurde)?
Die Zeile 36 "MwSt geldw. Vorteil pro Jahr" rechnest du nur einmal pro Jahr, multiplizierst es aber nie mehr mit 3 (für die 3 Jahre geplante Haltedauer). Außerdem taucht dieser Betrag den du abführen musst, nirgendwo in deiner TCO auf (obwohl du umgekehrt die gesparte ESt durch die MwSt Zahlung als Spareffekt begünstigend einbeziehst).
Was ist mit der Umsatzsteuer die die auf Sprit, Leasingrate und Wartung zahlst? Die kannst du natürlich ziehen, die tauchen aber nirgendwo in deiner Rechnung auf. Wenn du sie als durchlaufenden Posten ignorierst, solltest du auch die netto-Spritpreise nehmen.
Wie kommst du auf die Idee, dass du 370€ im Monat Krankenkassenbeitrag sparen kannst? Wenn du überhaupt voll unter der Bemessungsgrundlage bleibst, würde ich optimistisch mit einer Differenz von unter 90€ beim Beitrag rechnen (bedenke der GWV macht deine Beiträge teurer...). Wenn du nach Abzug der Fahrzeugkosten immer noch oberhalb der Bemessungsgrenze bleibst, ggf. sogar 0. Nimm mal einen Beitragsrechner von einer BKK-Seite, das sollte es transparenter machen.
Die Rechnung kann nicht stimmen.
Wenn die Kosten in den 3 Jahren annähernd gleich sind und damit auch die Steuerersparnis sich in ca. der gleichen Höhe bewegt, dann kann die TCO nicht um 131% abweichen.
Den Fehler darf der Themenstarter selber suchen.
Noch ein kleiner Tipp: Benenne die relevanten Zellen, dann kann man die Formeln leichter kontrollieren.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Über Einzelunternehmen und GbR kannst Du Kosten minimieren.
Das gilt übrigens auch für KV/Sozialversicherungen. Ein GbR-Mitunternehmer kann als Arbeitnehmer angestellt werden und kommt damit um teure private KV herum, auch in Hinsicht auf andere Schmankerl
Bist du als 451 Euro-AN bei einer GbR Deines Miteigentums angestellt, so bist Du Arbeitnehmer und brauchst keine private KV mehr. Du bist dann in der gesetzlichen SozVers.
Das ist doch mal wieder der blanke Unfug. Ich hoffe, dass hier Niemand diesen Quatsch glaubt.