Brief unauffindbar !

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo !
Nachdem wir unseren Caddy abgeholt und in den Tagen danach bezahlt hatten wollten wir unseren Fahrzeugbrief abholen, dieser war jedoch nicht mehr auffindbar ! Nach diversen Besuchen und Telefonaten ist dieser nach nun bald 2 Monaten immer noch nicht auffindbar, der Freundliche bietet nun freundlicherweise an, uns einen 2. Brief ausstellen zu lassen (Dauer rund 8 Wochen) !!!
Muß ich das akzeptieren ?
Gerne würde ich mich über diesen unglaublichen Schlamperladen bei VWN beschweren, kennt hier jemand die geeignete Adresse ?

Gruß

carmati

15 Antworten

Genau, bei jedem kleinen Fehler immer unbedingt sofort beschweren, man selbst ist ja schließlich fehlerfrei.

Und ohne Brief fährt so ein Caddy ja auch nicht, da schaltet das Motormanagement ja einfach ab.

Und dann noch die Frechheit vom Freundlichen, den Fehler einfach so ausbügeln zu wollen, nein nein, da muß man sich echt beschweren... Außerdem gehts dann beim KBA bestimmt schneller.

Kopfschüttelnde Grüße
Ralf

Zitat:

Original geschrieben von bonnaqua


Genau, bei jedem kleinen Fehler immer unbedingt sofort beschweren, man selbst ist ja schließlich fehlerfrei.

Kleiner Fehler? Merkst Du es noch? Der Brief ist prinzipiell die "Besitzurkunde". Der gehört bei Fahrzeugübergabe mit ausgehändigt...

Zitat:

Und ohne Brief fährt so ein Caddy ja auch nicht, da schaltet das Motormanagement ja einfach ab.

Toller Kommentar...

Gruß Rainer

wenn auf dem 2ten Brief das Wort "Ersatz-Brief" aufgedruckt ist würde ich mich vorsichtig verhalten... das macht sich bei dem weiterverkauf an einen Privatmann blöde, es könnte so aussehen als wenn man versucht die Anzahl der Vorbesitzer zu verschleiern.

Zitat:

Hallo !
Nachdem wir unseren Caddy abgeholt und in den Tagen danach bezahlt hatten wollten wir unseren Fahrzeugbrief abholen, dieser war jedoch nicht mehr auffindbar !

Ein ganz großes, grobes Foul auch von Dir, 😉 ohne den Fahrzeugschein zu erhalten, hättest Du niemals den Caddy bezahlen dürfen. 😕 Ich hätte mich da auf nichts eingelassen, keine "Kohle" ohne KFZ-Brief. 😎 Wieso wurde er dir nach Deiner Barzahlung eigendlich nicht gleich ausgehädigt, ist doch so normal oder ?

Gruß
LongLive

Hallo zusammen.

Bei unserem Händler war es auch "normal", den Brief (bzw. die neue Zulassungsbescheinigung) nicht gleich zu erhalten sondern erst nach 2 Tagen per Einschreiben.
Hat aber wunderbar geklappt.

Grüße
Oli + Family

Hallo Oli,

wer den KFZ-Brief hat, ist erst mal rechtlich gesehen der Besitzer des Fahrzeugs, ok, beim Neukauf hat man ja die bezahlte Rechnung vom Händler. Trotzdem es gibt keinen Grund für einen Händler den Brief noch für etwas zurück zu halten wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß und in voller Höhe bezahlt ist. Spätestens zu diesem Zeitpunkt gehört Brief und Auto dem Käufer, also ich wäre da Gnadenlos: ohne Brief kein Geld. Und ausserdem: sicher ist sicher...man sieht ja hier was so alles passieren kann.

Gruß
LongLive

bonnaqua,

ich hoffe Du bist nicht auch so im wirklichen Leben.
Ich hoffe das Dir auch mal so einer blöde kommt.
carmati hat sich hat etwas ungünstig verhalten. Das mit dem Brief ist wirklich grosser Mist. Ein Duplikat ist beim Verkauf ungünstig.
Eigentlich läuft das ja Geld gegen Brief und danach ins Auto und Abfahrt.
Beschweren würde ich mich auf jedem Fall. VW nimmt so etwas auf.
Ob bei VW dort jemand wirklich die Firma anspricht ist eine andere Geschichte.

Gruß

Schlitzke

Hallo,
ab 01.10.05 gibt es keinen Brief mehr, nur noch eine Zulassungsbescheinigung mit ähnlichen Aufgaben.
Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Eine Umtauschpflicht besteht also, wenn z.B. ein Fahrzeugschein verloren gegangen und der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.
Also, sobalt man sein Fahrzeug verkauft oder ummeldet wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt und der alte Brief eingezogen, somit wäre der obige Fall also auch für den Wiederverkauf nicht tragisch.
Gruß
Artur

@LongLive

Hi,

natürlich korrekt.
Was mir aber jetzt erst wieder einfällt:
Wir hatten das Geld erst am Tag der Abholung überwiesen und den Wagen "nur" mit dem abgestempelten Überweisungsbeleg abgeholt. Ich denke, es war dann wahrscheinlich ein Schutz des Händlers.

Grüße
Oli + Family

Zitat:

Original geschrieben von isitigger


Wir hatten das Geld erst am Tag der Abholung überwiesen und den Wagen "nur" mit dem abgestempelten Überweisungsbeleg abgeholt. Grüße
Oli + Family

mit dieser erklärung haben sich ja nun viele freche antworten hier erledigt, soll aber nicht heißen, dass der händler die bescheinigung teil II bzw. den brief verbummeln darf, letztendlich hat eine "beschwerde" im dialogcenter keinen sinn, da du nur auf deinen händler verwiesen wirst (ich glaub, da sitzen zwei drei blinde persönchen, die nur die standardmails verschicken), auch ein vertuschen von vorbesitzern ist bei deinem baujahr eher unwahrscheinlich (erstzulassung und anmeldedatum, wenn auch gleich oder unterschiedlich, stehen in der bescheinigung teil II )

ich würde dem händler ein bißchen verbalen druck (lautes argumentieren im beisein anderer kunden) machen, und dann zubehör rausschlagen - denn ich denke nicht, dass ein ersatzbrief für einen richter bei klageerhebung, ein mangel darstellt, der zur wertminderung oder wandlung führt, im endeffekt mußt du mit deinem händler einig werden, VW oder VWN schert sich einen dreck um seine kunden, die schon einen neuwagen gekauft haben, nur neukunden werden umgarnt

H + h

Mal ehrlich, was hat VWN mit der Nachlässigkeit des Händlers zu tun? Der Fehler ist ihm passiert, ich fände es ok, wenn er einen Ersatzbrief (oder das neue Dingens) beschafft, ne Entschuldigung und ein kleines Geschenk rüberreicht und gut ist.....so tragisch finde ich das echt nicht. Und wegen der Vorbesitzer: Das Auto ist neu...wieviel Besitzer sollen denn vorhanden gewesen sein? ;-) Wenn Du Zweifel wegen dem späteren Verkauf hast, lass Dir den Sachverhalt in nem Dreizeiler schriftlich geben und fertig.

Gruß stef

P.s.: Ich hab meinen Fahrzeugbrief sogar schon vor dem Eingang der Überweisung beim Händler erhalten, nur, damit ich nicht nochmal die 6 km zu ihm hinfahren musste....fand ich ok und sorgt dafür, dass ich auch mal fünfe grade sein lasse, wenn ihm ein Fehler unterlaufen sollte.....

@heiko-babette:

Zitat:
"....mit dieser erklärung haben sich ja nun viele freche antworten hier erledigt...."

Da ich den Thread leider nicht eröffnet hatte und auch nur meinen Fall (mit erhaltenem Original Zulassungsbescheinigung) schilderte, kann das nicht die Erklärung für die vorherigen Beiträge zu diesem Thread sein. Halt nur eine Erklärung in meinem Fall, warum der Brief wohl zugeschickt wurde. Das nur mal zu Feststellung.

Gruß
Oli+ Family

upps ..... dann nehm ich diesen satz aber ganz schnell zurück, der rest bleibt aber stehen

H + h

Wie kann der Wagen ohne "Brief" überhaupt angemeldet werden?

Also müssen doch die Papiere vorhanden gewesen sein.

Auch wenn es den alten Brief wie früher nicht mehr geben sollte, ganz "ohne irgendwas schriftliches" gibt es ja keine Zulassung, oder?

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