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Brera verkauft und dann kamen die probleme

Alfa Romeo Brera 939
Themenstarteram 30. April 2015 um 17:18

ich hoffe das ich hier richtig bin mit meinem anliegen:)

Hallo,ich habe mein Auto verkauft,in dem Kaufvertrag stand,Privatverkauf,keine Garantie oder rückgabe möglich!!!!!

der Käufer ist 1 Tag nachdem er das Auto abgeholt hat in eine Werkstatt gefahren um die Bremsen zu wechseln, auf der Hebebühne ist dem Schrauber dann aufgefallen das da wohl ein wenig öl war,die haben dann die motorverkleidung abgebaut und gesehen das da so eine Art, Gummi Masse auf dem motorblock verschmiert war, die haben sie dann entfehrnt.

zum vorschein kam dann ein loch im durchmesser von ca1,5 cm das zusätzlich noch mit metall spachtel verschlossen war... ich wusste gar nix davon und bin aus allen wolken gefallen als ich das gehört habe! der Hintergrund ist das mir im letzten Jahr im Juni der zahnriemen

runter gerutscht ist, ich habe das in einer fach werkstatt reparieren lassen, die haben alles neu gemacht,zahnriemen, Wasserpumpe,Hydrostößel usw. das ganze hat 3500€ gekostet dann kam nach 150 km die ernüchterung bei voller fahrt ist die ölpumpe explodiert, ich habe die werkstatt angerufen, dass Auto wurde abgeschleppt, die sagten mir das sie nicht an der Ölpumpe gewesen waren und es eigenverschulden war, zum glück bin ich dann dahin,genau in dem moment als sie die pumpe abgebaut haben, zum vorschein kam dann, das sie denn Motor nach der ersten reparatur nicht gereinigt hatten, das hatte dann zum ergebnis das kleine metall teile in die Ölwanne gefallen sind,die die Ölpumpe dann angesaugt hat und deshalb explodiert ist, die haben dann die reparatur zum Glück übernommen. Aber jetzt habe ich natürlich denn verdacht das da noch mehr kaputt gegangen ist und das, dass loch im Motor dadurch entstanden ist und die halt versucht haben es ab zu dichten um es so zu vertuschen, weil ein neuer Motor für diesen Waagen um die 8000€ kostet, ich habe die Werkstatt heute angerufen und die leugnen alles!!! was kann ich da jetzt machen? der Käufer will sein Geld zurück obwohl ich gar nichts davon wusste und die Werkstatt will nichts von dem loch wissen. Die sagen nur ja pech gehabt und sie haben nix gemacht und nix gesehen, obwohl das gummi ca 15-20cm breit verschmiert war. keine ahnung was ich jetzt machen soll.. Muss ich das Auto zurück nehmen? MFG

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14 Antworten

Oje, das hört sich ja überhaupt nicht gut an. Scheinst ja alle Probleme quasi anzuziehen :( Zu deiner Frage, könnte dir passieren, lese selbst. Ich würde aber den dir zugefügten Schaden nicht auf mich sitzen lassen und dagegen vorgehen. Am besten schaltest du einen Anwalt der sich deiner Sache mal widmet.. Solche Äußerungen deiner damaligen Werkstatt sind nicht plausibel und nichtig, denn wie soll denn so etwas von sich genommen werden? Glaubt die Werkstatt wirklich damit durchzukommen? Sicherlich hast du dies nicht verschuldet, zumal wenn du beim Ersten Besuch dies mit deinen eigenen Augen gesehen hast und du dann "zum Glück" keine Kosten übernehmen musstest. Jetzt nehmen wir mal an, du wärst nicht vorbei gefahren, wer weiß was für ein Schei** sie dir dann erzählt hätten... Mein Tip, hast du eine RSV, ab mit dir zum Anwalt....

Gruß digi

am 30. April 2015 um 18:08

Nein musst Du nicht. Du hast den Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung, also aller Mängelansprüchen des Käufers verkauft. Nur bei Arglist gilt ein solcher Haftungsausschluss nach §444 BGB nicht. Ein arglistiges Verhalten Deinerseits, also ein vorsätzliches Verschweigen eines Dir bekannten Mangels am Fahrzeug, müsste aber der Käufer beweisen, was nach Deiner Beschreibung und der Sachlage nach schwierig bis unmöglich sein dürfte. Du kannst allenfalls noch kulanzhalber Deine Ansprüche gegen die Werkstatt an den Käufer durch schriftliche Erklärung abtreten, so dass dieser wegen der mangelhaften Reparatur Schadenersatz von der Werkstatt verlangen kann.

Warst Du denn der Erstbesitzer?

Herzliche Grüße,

W123

am 30. April 2015 um 18:09

Ohje habe schon viel sagen über Werkstatt gehört auch selbst erlebt aber das olei ist ja der Hammer ?? mach dich zum Anwalt und mach sie fertig weil so ne Werkstatt muss aus dem Verkehr

 

Viel Glück ?? und sag was raus kamm

Mfg

Zitat:

@W1231981 schrieb am 30. April 2015 um 20:08:31 Uhr:

Nein musst Du nicht. Du hast den Wagen unter Ausschluss der Gewährleistung, also aller Mängelansprüchen des Käufers verkauft. Nur bei Arglist gilt ein solcher Haftungsausschluss nach §444 BGB nicht. Ein arglistiges Verhalten Deinerseits, also ein vorsätzliches Verschweigen eines Dir bekannten Mangels am Fahrzeug, müsste aber der Käufer beweisen, was nach Deiner Beschreibung und der Sachlage nach schwierig bis unmöglich sein dürfte. Du kannst allenfalls noch kulanzhalber Deine Ansprüche gegen die Werkstatt an den Käufer durch schriftliche Erklärung abtreten, so dass dieser wegen der mangelhaften Reparatur Schadenersatz von der Werkstatt verlangen kann.

Warst Du denn der Erstbesitzer?

Herzliche Grüße,

W123

Ja das Problem ist aber dem Gericht weiß zu machen nichts davon gewusst zu haben... Könnt eng werden, auch wenn die Sachlage hier deutlich beschreibt nichts von dem allem hier zu wissen.

am 30. April 2015 um 18:29

Ich denke den Kanal den du gehört hast war nicht die Öl pumpe Sonden das Loch was durch den Motor geschlagen ist durch die Brocken.Klar den Schaden haben sie bezahlt Öl Wanne drauf Loch zu und Öl rein gut war so haben die das bestimmt gemacht

Hol dir ein guten Anwalt deines vertrauen

So habe ich das auch mal gemacht hatte mal ein alten Opel für Winter und da ist das auch passiert mit dem Loch war nur größer da habe ich es zu gemacht mit so ne Karossen Kleber was auch abdichten hat gehalten bis der tüv abgelaufen ist

Themenstarteram 30. April 2015 um 18:46

erst mal danke für die antworten,soweit ich weiß muss er mir nachweisen "das ich es nicht wusste" und nicht umgekehrt.. der kerl war auch schon beim Anwalt, das mit der garantie und keine gewährleistung ist wohl schon nee grau zone, ich denke es ist besser das Auto zurück zu nehmen, weil ich kann ja auch nicht auf 2 fronten kämpfen, gegen Käufer und der Werkstatt, wie sollte ich da jetzt am besten verfahren Gutachter ein schalten? gibt es die möglichkeit raus zu finden wie lang das gummi da schon drauf war oder wie lang das loch da war??

Themenstarteram 30. April 2015 um 18:48

ja ich denke da hast du recht, das komische ist, das der läuft wie vorher, kein leistungs verlust nix, keiner hat was gemerkt, bis jetzt...

Zitat:

@AlfaBrera1978 schrieb am 30. April 2015 um 20:46:09 Uhr:

erst mal danke für die antworten,soweit ich weiß muss er mir nachweisen "das ich es nicht wusste" und nicht umgekehrt.. der kerl war auch schon beim Anwalt, das mit der garantie und keine gewährleistung ist wohl schon nee grau zone, ich denke es ist besser das Auto zurück zu nehmen, weil ich kann ja auch nicht auf 2 fronten kämpfen, gegen Käufer und der Werkstatt, wie sollte ich da jetzt am besten verfahren Gutachter ein schalten? gibt es die möglichkeit raus zu finden wie lang das gummi da schon drauf war oder wie lang das loch da war??

Stimmt, ein Gutachter würde ich dir auch vorschlagen, kostet zwar etwas aber wiederum bist du auf der sicheren Seite. Dann muss die Werkstatt das Gegenteil beweisen, was sicherlich schwer sein wird...

Bedenke, dass, wenn du den Wagen zurücknimmst, du den Mangel bei einem eventuellen Wiederverkauf angeben musst. Da du ja spätestens jetzt davon weißt.

Nun ja, wenn er Glück hat und einen guten Anwalt bekommt, kann er alle Kosten der Werkstatt zur Last zustecken... Schon dreist was man mit ihm hier gemacht hat...

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 20:05

Ich bin im Moment immer noch am hin und her überlegen, der eine sagt, nimm das Auto besser zurück, der andere sagt mach es nicht und lass es drauf ankomme! Naja ist immer schwierig...Fakt ist es geht um nee Menge Geld bei der Sache, weil wenn rauskommt das die Werkstatt dafür verantwortlich ist, dann müsste sie mir ja nen neuen Motor+Einbau bezahlen!aber ich bin kein Unmensch, der Käufer kann ja auch nix dafür, habt ihr schonmal was von der Abteilung bei der Kfz Innung gehört die bei solchen Fällen schlichtet? Oder Erfahrungen damit gehabt? Diese nennt sich Schiedsstelle..

Zitat:

@AlfaBrera1978 schrieb am 1. Mai 2015 um 22:05:36 Uhr:

Ich bin im Moment immer noch am hin und her überlegen, der eine sagt, nimm das Auto besser zurück, der andere sagt mach es nicht und lass es drauf ankomme! Naja ist immer schwierig...Fakt ist es geht um nee Menge Geld bei der Sache, weil wenn rauskommt das die Werkstatt dafür verantwortlich ist, dann müsste sie mir ja nen neuen Motor+Einbau bezahlen!aber ich bin kein Unmensch, der Käufer kann ja auch nix dafür, habt ihr schonmal was von der Abteilung bei der Kfz Innung gehört die bei solchen Fällen schlichtet? Oder Erfahrungen damit gehabt? Diese nennt sich Schiedsstelle..

Versetze dich mal in die Lage des Käufers, dann kennst du deine Antwort... Würdest dich auch ärgern und über den Tisch gezogen, unabhängig ob (du nun) als Verkäufer davon wusstest oder nicht. Der Käufer wollte nichts anderes als ein "ganzes" Auto. Nun wo du Kenntnis darüber hast, musst du es logischerweise bei einem Wiederverkauf erwähnen. Sofern du das Auto wieder zurück nimmst. An deiner Stelle würde ich das Auto zurück nehmen und mit einem Anwalt gegen diese Werkstatt vorgehen. Schadenersatzansprüche und den massiven Wertverlust des Alfas nach verpfuschten Reparatur fordern.

Gruß digi

Themenstarteram 1. Mai 2015 um 21:35

Ich werde das Auto auch zurück nehmen, und es erst mal nicht weiter versuchen es zu verkaufen. Ich werde damit auch nicht mehr fahren, sondern am Montag direkt zum Anwalt, ich habe mal ein paar Bilder dazu gepackt und jetzt soll mir mal bitte einer sagen wie meine Werkstatt das übersehen haben sollte, nachdem die denn halben Motor ausgenommen hatten wegen der Ölpumpe!! Ich denke das ist Beweis genug und es wird jetzt richtig übel für diese sogenannte Meister Fachwerkstatt, der Innung werde ich diesen Fall auch noch melden, vielleicht bin ich ja nicht der erste... Mfg

Zitat:

@digi-pex schrieb am 1. Mai 2015 um 23:17:59 Uhr:

Zitat:

@AlfaBrera1978 schrieb am 1. Mai 2015 um 22:05:36 Uhr:

Ich bin im Moment immer noch am hin und her überlegen, der eine sagt, nimm das Auto besser zurück, der andere sagt mach es nicht und lass es drauf ankomme! Naja ist immer schwierig...Fakt ist es geht um nee Menge Geld bei der Sache, weil wenn rauskommt das die Werkstatt dafür verantwortlich ist, dann müsste sie mir ja nen neuen Motor+Einbau bezahlen!aber ich bin kein Unmensch, der Käufer kann ja auch nix dafür, habt ihr schonmal was von der Abteilung bei der Kfz Innung gehört die bei solchen Fällen schlichtet? Oder Erfahrungen damit gehabt? Diese nennt sich Schiedsstelle..

Versetze dich mal in die Lage des Käufers, dann kennst du deine Antwort... Würdest dich auch ärgern und über den Tisch gezogen, unabhängig ob (du nun) als Verkäufer davon wusstest oder nicht. Der Käufer wollte nichts anderes als ein "ganzes" Auto. Nun wo du Kenntnis darüber hast, musst du es logischerweise bei einem Wiederverkauf erwähnen. Sofern du das Auto wieder zurück nimmst. An deiner Stelle würde ich das Auto zurück nehmen und mit einem Anwalt gegen diese Werkstatt vorgehen. Schadenersatzansprüche und den massiven Wertverlust des Alfas nach verpfuschten Reparatur fordern.

Gruß digi

Zitat:

@AlfaBrera1978 schrieb am 1. Mai 2015 um 23:35:43 Uhr:

Ich werde das Auto auch zurück nehmen, und es erst mal nicht weiter versuchen es zu verkaufen. Ich werde damit auch nicht mehr fahren, sondern am Montag direkt zum Anwalt, ich habe mal ein paar Bilder dazu gepackt und jetzt soll mir mal bitte einer sagen wie meine Werkstatt das übersehen haben sollte, nachdem die denn halben Motor ausgenommen hatten wegen der Ölpumpe!! Ich denke das ist Beweis genug und es wird jetzt richtig übel für diese sogenannte Meister Fachwerkstatt, der Innung werde ich diesen Fall auch noch melden, vielleicht bin ich ja nicht der erste... Mfg

Zitat:

@AlfaBrera1978 schrieb am 1. Mai 2015 um 23:35:43 Uhr:

Zitat:

@digi-pex schrieb am 1. Mai 2015 um 23:17:59 Uhr:

 

Versetze dich mal in die Lage des Käufers, dann kennst du deine Antwort... Würdest dich auch ärgern und über den Tisch gezogen, unabhängig ob (du nun) als Verkäufer davon wusstest oder nicht. Der Käufer wollte nichts anderes als ein "ganzes" Auto. Nun wo du Kenntnis darüber hast, musst du es logischerweise bei einem Wiederverkauf erwähnen. Sofern du das Auto wieder zurück nimmst. An deiner Stelle würde ich das Auto zurück nehmen und mit einem Anwalt gegen diese Werkstatt vorgehen. Schadenersatzansprüche und den massiven Wertverlust des Alfas nach verpfuschten Reparatur fordern.

Gruß digi

Alter ist das dreist !! DAS können sie nicht leugnen! Wahnsinn das es noch Werkstätten gibt die meinen damit durchkommen zu können und alles schön vertuschen! Sieht voll nach Densolatic aus und ich denke nicht, dass du so etwas mal so in der Garage stehen hast...

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