Bremsseil bei abn. AHK
Hallo Gemeinde
eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?
Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.
Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.
Gruß
WWAndi
Beste Antwort im Thema
Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein."
Daraus lese ich aber nicht, das zusätzlich zur AHK noch ein eine Abschleppöse vorhanden sein muß 😕 Ich lese daraus, das eine Einrichtung vorhanden sein muß. Ob jetzt AHK oder Abschleppöse.
Die Richtlinie dazu sagt eindeutig:
"Abschleppeinrichtung an Pkw, Ersatz durch Anhängeeinrichtung mit Kupp-lungskugel. Wird die Abschleppeinrichtung nach § 43 Abs 2 durch den Anbau ei-ner Kugelkupplung oder aus anderen Gründen unbrauchbar, so gilt § 43 Abs 2dennoch als erfüllt, wenn die Kupplungskugel fest angebracht, also nicht ab-nehmbar ist."
Edit: nach deutschem Recht.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Dann bleibt der Wohnwagen nach Inanspruchnahme seines Bremsweges stehen, wenn er nicht zuvor mit irgendwas kollidiert. Die Szenarien reichen von "wieder anhängen, diesmal richtig - Glück gehabt" bis zu "die Autobahn wurde mehrere Stunden gesperrt".Zitat:
Original geschrieben von c250tdt
Hallo,was passiert denn eigentlich, wenn der WW abreisst und das Seil die Bremse zu macht. Im Extremfall blockieren alle WW- Räder. Und dann? Was passiert dann?
Und jeder hat deine Unterhosen gesehen. Cooles Wort "Inanspruchnahme" das hört sich nach Rechtsanwalt Deutsch an.
Zitat:
Original geschrieben von d5er
In NL ist die Schlaufe nicht erlaubt über den Abschlepphaken zu legen.
In Deutschland ist es erlaubt, also darf ich als zugelassener Deutscher auch mit der Schlaufe durch NL fahren es gelten ja die Vorschriften aus dem Zulassungsland.
Bei den aktuellen Anhängerkupplungen ist die Öse aber inzwischen wieder aufgetaucht , der selbe Hersteller hatte letztes jahr noch keine also scheint man zu reagieren die niederländischen Nachbarn werden schon einen Grund haben warum Sie eine extra Öse haben wollen.
Es gab mal eine ganze Serie von einem bekannten AHK Hersteller wo die Kupplung so gravierende Materialfehler hatte das der Kopf abriss und somit auch der Anhänger nicht gebremst wurde, das wäre mit einer Öse nicht passiert.Eine abnehmbare AHK muss nur dan abgenommen werden, wenn sie bei der Fahrt ohne Anhänger teile des Nummernschildes verdeckt...aber....
Wenn du einen Unfall mit einer abnehmbaren AHK hast kann es sein das die "schlaue" Versicherung der Meinung ist das du einen deutlich niedrigeren Schaden fabriziert hättest wenn du die Anhängerkupplung vorher abgenommen hättest.
Aaf die Diskussionen hätte ich keine Lust und mache die Kupplung bei nichtbenutzen ab, aber nicht im Urlaub, da habe ich angst das ich Sie aus irgendeinen Grund nicht mehr dran bekomme 😁Gruß Martin
Möchte dich darauf Hinweisen dass Du mit deiner These NL falsch liegst. Wenn mann als Nicht NL in NL mit Anhänger unterwegs ist, und das ABreisbremsseil liegt so locker über dem Kugelkopf, ist also nicht fest ( wie auch immer ) mit dem KFZ verbunden, dann ist die Reise vorerst beendet. Zudem werden rund 100.- sofort fällig. Spreche da aus leidlicher Erfahrung, in NL ist das scheinbar Vorschrift, habe vor 3 Jahre bei Zandfoort bezahlt. Und wenn Du nicht zahlen kannst oder möchtest, die NL Beamten legen dir dann eine KRalle ans FAhrzeug bis du bezahlst.
Der Kugelkopf muß nicht nur wenn er das Nummernschild verdeckt abgenommen werden, dazu kommt die Sache wie du schreibst mit der Versicherung, aber auch wenn sich ein Fußgänger an dem Ding stößt und zudem keine Abdeckung drauf war, wird es dich Kosten, denn auch die Krankenkassen sind in solchen Fällen schnell mit Regress.
UNO
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Edit: nach deutschem Recht.
StVZO ? Wo genau, ich hab Deinen Abschnitt nicht gefunden.
Gruß
Tess
Zitat:
Original geschrieben von Tessala
StVZO ? Wo genau, ich hab Deinen Abschnitt nicht gefunden.
Richtlinie zu §43, z.B. über Kirschbaum oder Beck-Verlag zu bekommen. Da steht auch ein Verweis auf Rili 77/389/EWG vom 17. 5. 1977, wenn gleich mal kein Kunde kommt suche ich da mal weiter.
Abnehmen einer abnehmbaren Kugel bei Nichtgebrauch ist in Deutschland noch ein strittiges Thema. Versicherungen versuchen da gerne was auf Basis der generellen Sorgfaltspflicht keinen mehr als unvermeidbar zu gefährden. Eine explizite Vorschrift die Kugeln bei Nichtgebrauch zu demontieren gibt es aber (noch) nicht. Da ich meine fast täglich brauche montiere ich die auch nicht ab. Nach einem Heckaufprall ohne Anhänger ist die auch mal anstandslos auf Kosten der anderen Versicherung getauscht worden (ca. 1 Jahr zurück), da hat weder Polizei noch gegnerische Versicherung was von nicht abgenommen erzählt.
ist doch immer vom jeweiligen Fahrzeug abhängig. Es gibt auch Anbauvorschriften von Leuchten, aber bei einigen Fahrzeugen sind die von Werk aus verboten an montiert. Aber durch die Zulassung fährt man dann wieder legal.
Mit den Vectra bekam ich einmal "Ärger", weil ich mit der AHK jemanden abgeschleppt habe. Der Polizist wies mich freundlich darauf hin, das die AHK dafür nicht zugelassen ist.
Für was überhaupt eine Abschleppöse, wenn man keinen abschleppen möchte?? 😁😁
Im Ausland gilt trotzdem immer die deutsche Zulassung. Ich darf auch in England fahren. Dort habe ich noch nie Strafe zahlen müssen, weil mein Lenkrad auf der falschen Seite ist 😁
In Frankreich sind noch gelbe Leuchtmittel erlaubt, aber er darf auch in Deutschland fahren
Ich möchte damit ausdrücken. Jedes Fahrzeug hat eben andere Bedingungen, und Zulassung.
ach, ja, wegen der Abnehmbaren, fahren ohne Anhänger. Steht in einigen Betriebserlaubnissen, ohne Hänger ab (Jeep).
Meine abnehmbare AHK (Hersteller Brink) hat extra seitlich eine Öse zum Einhängen des Bremsseils, das aus gutem Grund. Denn das ist nunmal Vorschrift, auch wenn es hier einige besser wissen. Ist diese Öse nicht vorhanden, dann muß das Bremsseil anderweitig befestigt werden. Abschleppöse oder sonst wo. Wenn nicht, muß man halt zahlen. In dem Zusammenhang passt auch das alte Sprichwort so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und nein, das hat nichts mit dem jeweiligen Fahrzeug zu tun. Das gilt auch für BMW, Audi und VW Fahrer! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Meine abnehmbare AHK (Hersteller Brink) hat extra seitlich eine Öse zum Einhängen des Bremsseils, das aus gutem Grund. Denn das ist nunmal Vorschrift, auch wenn es hier einige besser wissen. Ist diese Öse nicht vorhanden, dann muß das Bremsseil anderweitig befestigt werden. Abschleppöse oder sonst wo. Wenn nicht, muß man halt zahlen. In dem Zusammenhang passt auch das alte Sprichwort so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und nein, das hat nichts mit dem jeweiligen Fahrzeug zu tun. Das gilt auch für BMW, Audi und VW Fahrer! 😉
wie oft denn nun noch?? Man muss nicht. Es gibt keine Vorschrift. Oder wenn es eine gibt, dann stelle doch mal bitte ein, wo nach zu lesen?
Ich hänge meinen Anhänger laut Bedienungsanleitung an. Dafür stehen mir 3 zur Verfügung. KFZ, AHK, Anhänger.
Meine AHK, ist auf festen Sitz zu prüfen, und dann ab zu schließen. Wenn sie ab geschlossen ist, gilt sie mit den Fahrzeug als fest verbunden. Deshalb wird diese dann auch von der Versicherung ersetzt, wenn sie gestohlen wird.
Wenn es Pflicht wäre, dann würde doch VW so eine Öse mit anbringen.
Hallo,
ich bin VW Fahrer. An meinem 2010 Passat und am Touran von 2003 sind Werkseitige AHK verbaut. Leider hat VW vergessen mir an beiden Fahrzeugen eine separate Öse anzubauen. Auch einen Abschlepphaken kann ich nicht montieren, da das dafür erforderliche Gewinde fehlt.
Nun müssen wir zukünftig wohl auf unseren Urlaub mit Wohnwagen verzichten, da keine Befestigunsmöglich keit für das Bremsseil vorhanden ist.
Ich werde mit meinem Arbeitgeber klären ob er mir als nächstes einen Volvo mit AHK und sepaerater Öse überlässt. Wenn schon die AHK nicht hält, dann wenigstens das Bremsseil an einer separaten Öse.
Liebe Volvo Fahrer ist nur Spaß! :-)))
Grüße von Reinhold der einiges was hier geschrieben wird nicht versteht.
Ach Leute,
es hängt wohl sehr vom Hersteller der abnehmbaren AHK ab ob man eine zusätzliche Öse benötigt oder nicht.
Bei meinem ehemaligen Mondeo stand auch in der Betriebsanleitung: Abreißbremsseil an Öse blabla befestigen (Zur Info: die abnehmbare AHK wurde horizontal befestigt)
Bei meinem nachfolgendem A6 4b mit abnehmbarer AHK war nichts dergleichen vermerkt (AHK wurde vertikal befestigt) Meine Nachfrage beim TÜV ergab: keine zusätzliche Öse erforderlich, Seil bitte um den Kugelkopf.
Es scheint wohl Kupplungen zu geben, bei denen theoretisch die Möglichkeit besteht sich zu lösen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von 0815musik
....Es scheint wohl Kupplungen zu geben, bei denen theoretisch die Möglichkeit besteht sich zu lösen 🙂
Jeep, z.B. durch Material- / Bedienungsfehler oder Unfalleinwirkung...
Schön, wenn einige Hersteller so ein Gottvertrauen beweisen.😁
Zitat:
Wenn nicht, muß man halt zahlen. In dem Zusammenhang passt auch das alte Sprichwort so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Stramme Behauptung (wie immer bei so was, ohne Beleg, dass jemals jemand gezahlt hätte - eine Meinung von vielen eben) - man darf natürlich solche Ansichten haben. Andere dürfen andere haben.
Für mich eine interessante Diskussion (wenn auch in allen Campingforen bereits x mal - selbstverständlich auch ergebnislos - geführt). Sie bleibt aber am Ende sinnfrei, solange nicht jemand ein nachprüfbares Aktenzeichen auf den Tisch legt (was es wiederum nicht für Dinge geben kann, die es nicht gibt bzw. die nie geschehen sind).
Aber, kein Problem.
Ich frage mal nach. Der TÜV/ DEKRA die haben mir schon so manch Auskunft erteilt. Oder soll ich lieber jemand anders um ein Statement fragen??
Hersteller AHK, oder??
Peugeot hatte mir keine ordentliche Antwort gegeben, ebenso der SWR.
Aber TÜV, DEKRA, Hella, ADAC. Haben wirklich sehr nett, und kompetent geantwortet. Und ich durfte die mails auch einstellen!
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Möchte dich darauf Hinweisen dass Du mit deiner These NL falsch liegst. Wenn mann als Nicht NL in NL mit Anhänger unterwegs ist, und das ABreisbremsseil liegt so locker über dem Kugelkopf, ist also nicht fest ( wie auch immer ) mit dem KFZ verbunden, dann ist die Reise vorerst beendet. Zudem werden rund 100.- sofort fällig.
UNO
Hi uno
jetzt weiß ich, warum ich nicht gern mit Hänger in die NL fahre! 😁 😁
Die sind ja fast schlimmer als die Ösis!! 😉
Nee im Ernst, mein Benz hat keine "Öse" außer der Abschlepp und die liegt so weit außermittig, daß der Wowa einen unnetten Rechtsimpuls erhielte, wenn ...... .