Bremsseil bei abn. AHK
Hallo Gemeinde
eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?
Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.
Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.
Gruß
WWAndi
Beste Antwort im Thema
Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.
143 Antworten
Jetzt muß ich mich für diese Beiträge mit abnehmbarem Hängerzug echt bedanken.Da ich bisher nur feste Hacken hatte, habe ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht, als ich an meinem Neuen eine jetzt, abnehmbare hatte. Erst alls ich in diesem Thema stöberte, fiel mir ein ups Du hast auch eine. Am WE bevor ich meinen Wohni angehängt habe, sah ich tatsächlich beidseitig eine Öse zum einhängen für das Bremsseil. Also Danke für die Info. Ich wäre sonst weiterhin mit übergehängtem Seil gefahren.
Hallo,
was passiert denn eigentlich, wenn der WW abreisst und das Seil die Bremse zu macht. Im Extremfall blockieren alle WW- Räder. Und dann? Was passiert dann?
Gits da was bei youtube?
Zitat:
Original geschrieben von c250tdt
Hallo,was passiert denn eigentlich, wenn der WW abreisst und das Seil die Bremse zu macht. Im Extremfall blockieren alle WW- Räder. Und dann? Was passiert dann?
Dann bleibt der Wohnwagen nach Inanspruchnahme seines Bremsweges stehen, wenn er nicht zuvor mit irgendwas kollidiert. Die Szenarien reichen von "wieder anhängen, diesmal richtig - Glück gehabt" bis zu "die Autobahn wurde mehrere Stunden gesperrt".
Das Szenario ist stark abhängig von der Geschwindigkeit.
Mir ist der WoWa mal bei ca. 5 KM/H abgesprungen und genau 2 mm vor einem Brückengeländer stehen geblieben.......
Bei höheren Geschwindigkeiten wird der sich wohl wie ein Kreisel nach rechts oder links verabschieden, da die Bremse selten gleichmässig zieht.
Abgesehen davon wird alles ( Kupplungsmaul / Buglaufrad mit Kurbel etc. etc. )
vor dem Gaskasten zerstört sein.
Möchte ich nicht erleben................
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Zitat:
Original geschrieben von campingfriend
Bei höheren Geschwindigkeiten wird der sich wohl wie ein Kreisel nach rechts oder links verabschieden, da die Bremse selten gleichmässig zieht.
In dem Moment, wo das Abreisseil seinem Namen nachkommt und nach Anziehen der Bremse selbst abreißt, muss die Bremse bereits auf max. Bremsleistung angezogen sein. Die Blockiergrenze der WoWa Räder müsste in dem Fall erreicht sein.
Der WoWa wird daher mit beidseitig blockierenden Rädern nicht unbedingt das große Pirouetten drehen anfangen, sondern (ähnlich wie ein PKW ohne ABS) langsam aber stetig der abschüssigen Seite der Straße entgegen radieren. Vielleicht noch mit leichter Drehung wegen des Bugrades.
Das sind aber auch nur meine theoretischen Überlegungen. Wer davon mal ein Video auf Youtube erstellen möchte: Ich würde es auch gerne sehen.
PS: Bei Hobby gab es deswegen in den 80ern mal eine Nachrüstung. Dort konnte das Sützrad komplett eingezogen werden. Das untere Ende des Handbremshebel schwenkte aber unterhalb der Deichsel aus. Meinem Vater ist damals der WoWa (mit 5km/h) von Kugelkopf gesprungen (nicht richtig eingehakt) und dann auf den Asphalt geknallt. Da das untere / hintere Ende des Handbremshebels auflag, konnte das Abreisseil die Bremse nicht anziehen. Meine Mutter konnte gerade noch rechtzeitig raus und die Bremse anziehen, bevor der WoWa sich bergab unterwegs machen wollte. Hobby (bzw wahrscheinlich der Fahrwerkshersteller) hat daraufhin so etwa 10cm hohe Stahl-Dreiecke unter die Deichsel geschraubt (bei unserem und allen ab dann ausgelieferten). Aber fragt mich nicht nach Details, da war ich selbst der kleine Stöpsel auf der Rücksitzbank 😉
Zum zusätzlichen Befestigungspunkt: Solange nichts davon in der Bedienungsanleitung steht, kann kaum ein Jurist erwarten, das dieses Wissen beim durchschnittlichen Nutzer vorhanden sein muss und daher dürfte es auch keine Versicherungsprobleme geben. Außerdem gibt es Millionen verkaufte abn. AHKs und im Netz gibt es etwa zwei (?) Fälle, in denen von einer Fehlfunktion mit Hängerverlust berichtet wird. Da werde ich doch lieber vom Blitz getroffen 😉
Trotzdem werde ich meinen 3C mal genauer anschauen (der genau wie der Touran mit AHK keine Abschleppöse mehr hat und braucht (wohl aber noch die kleine Abschleppösenklappe in der Stoßstange hinter der aber kein Schraubloch für die Abschleppöse mehr ist))
Grüße
Guste
Habe bisher hier in diesem Thread "nur" mitgelesen da ich auch seid neuestem ne Abnehmbare AHK habe.
Nun Ich habe mich gestern bei der verkehrspolizei in Stuttgart erkundigt ( die Antwort hat ein paar Stunden gedauert, da die Beamten erstmal selbst ratlos waren, aber nach ein paar Stunden hatte ich meinen Rückruf ) - und das Abreißseil darf selbstverständlich am AHK Hals anliegen. Wohin sollte denn sonst das Abreißseil ??
Wie viele vorredner auch schon gesagt haben ist die Abschleppöse keine Alternative, da die bei einer scharfen Links oder rechtskurve knallhart die Handbremse anziehen würde. Eine Verlängerung des Abreißseiles sei so unnötig wie Fußpilz im Schwimmbad.
Eine Abnehmbare AHK ist genauso wie eine Starre AHK "fest" mit dem PKW verbunden. Also - genau wie eine abnehmbare AHK bei nichtgebrauch demontiert werden MUSS, MUSS auch das Abreißseil mit der Abschleppöse verbunden werden. Ammenmärchen hoch 10.
Sowohl Autohersteller als auch Wohnwagenhersteller müssen sich an die gegebenen Gesetze halten. Sollte also eine extra Öse für Gebremste Anhänger von nöten sein, so müsste dieses schon ab Werk verbaut sein - Ich habe an meinem "Dicken" jedoch keine zusätzliche öse also werde ich wie bisher das Abreißseil über den Hals werfen und Beten daß die Abnehmbare auch hält...........
highway
Für mich ist die Sache doch ziemlich eindeutig. Es heist doch, dass das Abreisseil fest mit dem Zugwagen verbunden sein muß. Und das kann es an einer abnehmbaren AHK nicht, weshalb das Seil (wie auch immer) am Zugawagen befestigt werden muß. Und wenn man ein weiteres Seil um den AHK Grundträger schlingt.
Es könnte sich ja weshalb auch immer, der Haken lösen und auch dann muß dass Abreisseil seine Funktion erfüllen, und nicht als Verlustsicherung für den Haken dienen.
UNO
Zitat:
Original geschrieben von uno60
Für mich ist die Sache doch ziemlich eindeutig. Es heist doch, dass das Abreisseil fest mit dem Zugwagen verbunden sein muß. Und das kann es an einer abnehmbaren AHK nicht, weshalb das Seil (wie auch immer) am Zugawagen befestigt werden muß.
Diese Eindeutigkeit führt dann unzweifelhaft dazu, dass alle Fahrzeuge, welche in den letzten Jahren mit abnehmbarer AHK (starre sind nur in großen Ausnahmen werksseitig bestellbar) illegal zugelassen wurden und ihrer Zulassung zu Unrecht haben, diese verlieren werden.
Urlaubsverkehr findet dieses Jahr nicht statt.
Ich war Montag beim TüV. Also den lieben Prüfer gefragt.
Antwort vom Prüfer: Abreißseil kann an dem abnehmbaren Zugharken. Der ist ja fest mit dem Auto verbunden, wenn er richtig eingerastet und abgeschlossen ist.
Ich kann den Schlüssel an der Oris nicht abziehen, wenn die Kupplung nicht richtig eingerastet ist.
Nächste Frage die sich mir stellt:
Ich hab keinen eigenen Hänger, aber eine Abschleppöse ca. 50 cm rechts von der Kupplung an meinem VW Bora.
Was mache ich jetzt?
An jedem Leihanhänger, ob nun aus dem Bekanntenkreis oder dem Verleiher, bastel ich erst einmal das Bremsseil um?
Etwas an der Realität vorbei..... :-)
Wo steht denn die genaue Vorschrift in Deutschland (ggf. NL)?
In NL ist die Schlaufe nicht erlaubt über den Abschlepphaken zu legen.
In Deutschland ist es erlaubt, also darf ich als zugelassener Deutscher auch mit der Schlaufe durch NL fahren es gelten ja die Vorschriften aus dem Zulassungsland.
Bei den aktuellen Anhängerkupplungen ist die Öse aber inzwischen wieder aufgetaucht , der selbe Hersteller hatte letztes jahr noch keine also scheint man zu reagieren die niederländischen Nachbarn werden schon einen Grund haben warum Sie eine extra Öse haben wollen.
Es gab mal eine ganze Serie von einem bekannten AHK Hersteller wo die Kupplung so gravierende Materialfehler hatte das der Kopf abriss und somit auch der Anhänger nicht gebremst wurde, das wäre mit einer Öse nicht passiert.
Eine abnehmbare AHK muss nur dan abgenommen werden, wenn sie bei der Fahrt ohne Anhänger teile des Nummernschildes verdeckt...aber....
Wenn du einen Unfall mit einer abnehmbaren AHK hast kann es sein das die "schlaue" Versicherung der Meinung ist das du einen deutlich niedrigeren Schaden fabriziert hättest wenn du die Anhängerkupplung vorher abgenommen hättest.
Aaf die Diskussionen hätte ich keine Lust und mache die Kupplung bei nichtbenutzen ab, aber nicht im Urlaub, da habe ich angst das ich Sie aus irgendeinen Grund nicht mehr dran bekomme 😁
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Wenn du einen Unfall mit einer abnehmbaren AHK hast kann es sein das die "schlaue" Versicherung der Meinung ist das du einen deutlich niedrigeren Schaden fabriziert hättest wenn du die Anhängerkupplung vorher abgenommen hättest.
Diese oft kolportierte Aussage - sie sollte als eine ureigene Überlegung gekennzeichnet sein - konnte bisher durch keinen einzigen Fall als überlegenswert unterfüttert werden. Passende Unfälle dagegen gibt es zu Hauf.
Zitat:
Original geschrieben von highwayman66
Sollte also eine extra Öse für Gebremste Anhänger von nöten sein, so müsste dieses schon ab Werk verbaut sein - Ich habe an meinem "Dicken" jedoch keine zusätzliche öse also werde ich wie bisher das Abreißseil über den Hals werfen und Beten daß die Abnehmbare auch hält...........
Hast du keine extra Öse (Abschleppöse) darfst du keine Anhänger ziehen. Eindeutige Zulassungsvorschrift, bei vorhandener Anhängekupplung MUSS hinten eine Abschleppöse vorhanden sein.
Da es aber keine explizite Vorschrift gibt in D das Abreissseil an der Abschleppöse zu befestigen kann einem keiner was wenn man das Seil einfach um den Kupplungshaken legt. Es sei denn der Anhängerhersteller schreibt es explizit vor.
Ob man in den NL oder anderen Ländern Ärger bekommt hängt von deren Regelungen ab. Die müssen lediglich auch deutsche ZULASSUNGSvorschriften anerkennen. Wo das Seil zu befestigen ist ist eine Ausführungsvorschrift wie ein Tempolimit an das sich auch Ausländer ggf. halten müssen. Hängt von der Rechtslage im jeweiligen Land ab. Man kann ja auch nicht sagen in D gibt´s kein Tempolimt auf der BAB also beachte ich es im Ausland auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hast du keine extra Öse (Abschleppöse) darfst du keine Anhänger ziehen. Eindeutige Zulassungsvorschrift, bei vorhandener Anhängekupplung MUSS hinten eine Abschleppöse vorhanden sein.
Wenn du so etwas behauptest, dann gebe bitte die exakte Quelle (Welcher Paragraph in der StVZO) an.
Bis dahin glaube ich dir nicht, dass eine _separate_ Abschleppöse vorhanden sein muss. Alle Passat 3C (2005-2010) und aktuellen Touran haben bei verbauter AHK keine Abschleppöse hinten. Sie verweisen in der Betriebsanleitung darauf, dass die AHK selbst als Abschleppöse verwendet werden soll.
Und ich behaupte mal, VW fertigt die Fahrzeuge StVZO konform, da sie diese sonst nicht in Deutschland verkaufen dürften.
"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein."
Ein Passat muss aber nicht der StVZO entsprechen, es reicht wenn er eine EG-Genehmigung hat. Bei der suche ich gerade mal ob die Öse dann auch vorgeschrieben ist oder ob VW da was anderes zugelassen hat.