Bremsseil bei abn. AHK
Hallo Gemeinde
eine Frage beschäftigt mich schon was länger.
Ich habe erstmals eine abnehmbare AHK am Auto, vorher immer starre.
Wenn ich jetzt das Bremsseil, wie gehabt um den Kugelkopf lege ( siehe auch Caravaning August Ausgabe Seite 37 Bild oben ) und der Kopf fliegt raus, ist der Effekt der, dass keine Bremsung stattfindet, also der WW ungebremst weiterrollt.
Jetzt könnte ich das Seil noch an einer Öse in der Nähe der AHK montieren. Hab ich ausprobiert und festgestellt, dass das Seil so kurz ist, dass bei Linkskurven die Bremse anzieht. Fällt also auch aus.
Gibt es längere Bremsseile ?
Wie aufwändig ist die Montage ?
Wo befestigt Ihr Eure Bremsseile ?
Wem ist schon mal der Kugelkopf abgeflogen ?
Bevor Fragen kommen....nein ich bin eigentlich kein Angsthase, aber so eine abnehmbare AHK ist von der Konstruktion, wenn man sich das mal genauer ansieht, nicht gerade vertrauenerweckend.
Ich hoffe, Ihr könnt mir mit ein paar weiterführenden Antworten helfen.
Gruß
WWAndi
Beste Antwort im Thema
Nun gut, werde in Zukunft in Duo-Vision fahren.
Ein Bremsseil direkt an der abnehmbaren AHK, ein zweites an der Abschleppöse.
Dazu werde ich kleine europäische Länderflaggen ans jeweilige Bremsseil hängen, damit ich den Kontrolleuren in der EU das Leben erleichtere.
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Hi unoZitat:
Original geschrieben von uno60
Möchte dich darauf Hinweisen dass Du mit deiner These NL falsch liegst. Wenn mann als Nicht NL in NL mit Anhänger unterwegs ist, und das ABreisbremsseil liegt so locker über dem Kugelkopf, ist also nicht fest ( wie auch immer ) mit dem KFZ verbunden, dann ist die Reise vorerst beendet. Zudem werden rund 100.- sofort fällig.
UNOjetzt weiß ich, warum ich nicht gern mit Hänger in die NL fahre! 😁 😁
Die sind ja fast schlimmer als die Ösis!! 😉
Nee im Ernst, mein Benz hat keine "Öse" außer der Abschlepp und die liegt so weit außermittig, daß der Wowa einen unnetten Rechtsimpuls erhielte, wenn ...... .
überbewerte das nicht. Den Karabiner kannst du mit einen Ruck per "Hand"abreißen. Ist ja wie eine Sollbruchstelle. Er muss nur in der Lage sein, die Bremsanlage zu betätigen, mehr nicht.
Bei Schrittgeschwindigkeit habe ich es kaum gemerkt. Der Stecker war natürlich auch schön ab. Nachteil 13polig 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein."
Dieser Auszug hat mit der AHK nix zutun! Dieser Absatz beschreibt das Vorhandensein einer Abschleppvorrichtung (Abschlepphaken/Öse) bei Kraftfahrzeugen, unabhängig davon, ob eine AHK verbaut ist oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
unabhängig davon, ob eine AHK verbaut ist oder nicht.
Wie du selber lesen kannst: eben nicht 😉
Die fest montierte Abschleppöse muss hinten ausschließlich dann vorhanden sein wenn auch eine Zugvorrichtung vorhanden ist. Was wie die Hersteller für ausreichend erachten ist dann auch Herstellerverantwortung wenn die sagen die abnehmbare AHK kann nicht abreissen. Wenn man dann in die Genehmigungen der AHKs guckt steht da auch was von als Abschleppeinrichtung zulässig. Gibt aber auch einige wo explizit steht das Seil sei an der separaten Abschleppöse zu befestigen. Am Ende ist immer entscheidend wie die AHK genehmigt ist, im Zuge des ganzen EG-Gerümpels nicht immer einfach da immer dranzukommen. Die Papiere dazu gibt´s ja nicht mitgeliefert, formal reicht ja das Prüfzeichen an der Kupplung und ggf. das mitführen der Einbauanleitung. Eintragungspflichtig sind die ja leider nicht mehr.
Letztlich ist es ja auch die sinnvollste Lösung, ist ja nicht so als wenn sich nicht schon abnehmbare Kupplungen durch Bedienfehler verabschiedet hätten. Ggf. muss man dafür halt eine Seilverlängerung nutzen, ist aber auch kein Aufwand.
Ach ja, und das Abreissseil durch ein 5mm-Stahlseil mit stabilen Klemmen ersetzen iss nich - alles schon gesehen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wie du selber lesen kannst: eben nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
unabhängig davon, ob eine AHK verbaut ist oder nicht.Die fest montierte Abschleppöse muss hinten ausschließlich dann vorhanden sein wenn auch eine Zugvorrichtung vorhanden ist.
Falsch gelesen oder interpretiert. Das hat mit der AHK absolut nichts zu tun. Sondern lediglich damit, ob eine Anhängelast grundsätzlich zulässig ist. Das ist sie zum Beispiel bei den Fiat 500-Umbau mit einem 3 PS Motörchen für Opas Führerschein von 1899 nicht - und solch ein Fiatle darf weder einen WoWa (selbst mit AHK nicht und auch keinen 50 kg-Anhänger) ziehen noch eine anders Fahrzeug abschleppen und darf daher ohne Abschleppöse rumfahren. Auch diese (seltenen) dreirädrigen Elektro-Schneewitchensärge dürfen nicht und brauchen daher nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von situ
Falsch gelesen oder interpretiert. Das hat mit der AHK absolut nichts zu tun. Sondern lediglich damit, ob eine Anhängelast grundsätzlich zulässig ist. Das ist sie zum Beispiel bei den Fiat 500-Umbau mit einem 3 PS Motörchen für Opas Führerschein von 1899 nicht - und solch ein Fiatle darf weder einen WoWa (selbst mit AHK nicht und auch keinen 50 kg-Anhänger) ziehen noch eine anders Fahrzeug abschleppen und darf daher ohne Abschleppöse rumfahren. Auch diese (seltenen) dreirädrigen Elektro-Schneewitchensärge dürfen nicht und brauchen daher nicht.Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wie du selber lesen kannst: eben nicht 😉
Die fest montierte Abschleppöse muss hinten ausschließlich dann vorhanden sein wenn auch eine Zugvorrichtung vorhanden ist.
Herzlichen Dank, anders hätte ich auch nicht argumentiert!🙂
Es geht da auch nicht um das Anhängerabreissseil, sondern um die Haltpunkte für ein Abschleppseil bzw. Abschleppstange.
Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
Es geht da auch nicht um das Anhängerabreissseil, sondern um die Haltpunkte für ein Abschleppseil bzw. Abschleppstange.
Mal nachdenken, warum sollte man NUR wenn eine Anhängelast möglich ist einen Haken vorschreiben?
a) Weil´s schön aussieht mit einem zuätzlichem Haken
b) Um das Abreissseil zu befestigen
c) Um den Anhänger notfalls daran mit Kabelbindern zu befestigen
d) Um das Stromkabel dort einzuhängen
So, wer will jetzt den Telefonjoker? 😁
Der Spruch mit Anhängelast zulässig kommt ja nur daher dass AHKs heute eintragungsfrei einfach so angeschraubt werden dürfen.
Ich weiß es nicht - vielleicht darf - so könnte ich mir ganz vage vorstellen und es erscheint mir nicht völlig unsinnig - ein Fahrzeug, welches keine Lasten ziehen darf, auch kein anderes Auto abschleppen? Und wäre damit nicht so eine Abschleppöse sinnlos? Ja - sie könnte vielleicht sogar dazu verleiten, einem Kumpel doch zu helfen. Und dann wäre das Entsetzen groß, wenn das Auto des Kumpels stehen bleibt, aber das eigene immer länger wird?
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ich weiß es nicht - vielleicht darf - so könnte ich mir ganz vage vorstellen und es erscheint mir nicht völlig unsinnig - ein Fahrzeug, welches keine Lasten ziehen darf, auch kein anderes Auto abschleppen?
Nachvollziehbar, klar. Nur warum MUSS ein Fahrzeug dass einen Anhänger ziehen darf eine Abschleppmöglichkeit haben. Nach deiner Logik hiesse es ja dass ein Fahrzeug dass keine zulässige Anhängelast hat keine Abschleppöse hinten haben dürfte.
Meine logik ist eine andere.
Die StVZO Ordnung schreibt nicht vor, was ein Auto nicht haben darf (es sei denn, ausdrückliche, gefährdende Dinge, "darf nicht überschreiten" usw.). Auch die kleinen Elektro-Schneewitchensärge dürfen sich irgendein Griffchen anbauen, um das Vehikelchen besser in eine Parklücke zu schieben (oder zu welchem Zweck auch immer; im Rahmen der üblichen Einschränkungen - Maße etc.). Sie müssen aber nicht.
Wenn es die Konstruktion und Zulassung ermöglicht, MUSS auch das Abschleppen ermöglicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Nachvollziehbar, klar. Nur warum MUSS ein Fahrzeug dass einen Anhänger ziehen darf eine Abschleppmöglichkeit haben. Nach deiner Logik hiesse es ja dass ein Fahrzeug dass keine zulässige Anhängelast hat keine Abschleppöse hinten haben dürfte.
anders wird ein schuh draus: unabhängig davon ob eine AHK verbaut ist, wird festgelegt ob ein fz. eine anhängelast ziehen darf/kann oder nicht. wenn nicht, braucht keine abschleppöse (wir sprechen über die hintere öse, denn die vordere muss am fz. sein, falls es mal betriebsbedingt stehen bleibt. dann wird es an der vorderen abschleppöse eingehangen und abgeschleppt!) am fz. vorhandensein. und nochmal: mit der anhängezugvorrichtung hat das nix zutun. diese öse dient lediglich zum abschleppen anderer fahrzeuge und hat mit anhängerziehen nix zutun.
ps: ich nehme den tel.-joker... der sagt: zum abschleppen anderer fahrzeuge!!!😉😎
zitat aus wikipedia:In Deutschland sind an Kraftfahrzeugen Abschleppösen Pflicht und durch die StVZO §43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt
In dem Text von Wikipedia steht doch, dass hinten nur Abschleppösen vorhanden sein müssen, wenn eine Anhängelast nicht zulässig ist.
Also:
Ist keine Anhängelast in die Fz-Papiere eingetragen, d a n n muss eine hintere Abschleppöse vorhanden sein.
Bei meinem Golf ist eine Anhängelast eingetragen und er hat werksmässig eine (abnehmbare) AHK, daher hat er auch k e i n e hintere Abschleppöse und ich gehe mal fest davon aus, dass mein 1-jähriger, in Deutschland zugelassener und direkt aus Wolfsburg abgeholter Golf, den deutschen STVZO-Bestimmungen entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Bei meinem Golf ist eine Anhängelast eingetragen und er hat werksmässig eine (abnehmbare) AHK, daher hat er auch k e i n e hintere Abschleppöse und ich gehe mal fest davon aus, dass mein 1-jähriger, in Deutschland zugelassener und direkt aus Wolfsburg abgeholter Golf, den deutschen STVZO-Bestimmungen entspricht.
Bei Wikipedia darf jeder schreiben, der dazu Lust hat. Das ist bei StVZO anders.
Bei meinem Octavia ist eine Anhängelast eingetragen und er hat werksmäßig eine (abnehmbare) AHK, trotzdem hat er auch selbstverständlich die vorgeschriebene hintere Abschleppöse und ich gehe mal fest davon aus, dass mein 2-jähriger, in Deutschland zugelassener und verbesserter - dafür preiswerterer - Golf-Klon, den deutschen StVZO-Bestimmungen entspricht (beim Golf V/VI ist es - kann ja auch nicht anders sein - exakt auch so). Poste doch mal, was für einen Golf exakt du fährst (Golf I, II, II, IV, V oder VI?).
Die Öse ist nicht ersichtlich, sondern liegt mit dem Reserverad - beim Golf ein EXTRA, hier natürlich Serie - im Kofferraum. Wird sie benötigt, muss an der Stoßfängerschürze rechts unten ein kleines Teil ausgeklippt und die Öse eingeschraubt werden. Steht auch in der Anleitung exakt beschrieben.
Meine Wikipedia stellt das aber auch völlig korrekt dar. Die StVZO (nicht Wikipedia!!!) fordert lediglich die Möglichkeit, ein Abschleppseil oder eine -stange zu befestigen. Ob nach StVZO eine AHK die Öse ersetzen kann, weiß ich nicht. Mir wäre die AHK eine zu großzügige Auslegung und das wird ja auch von keinem Hersteller versucht; weil vermutlich eben nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
und nochmal: mit der anhängezugvorrichtung hat das nix zutun. diese öse dient lediglich zum abschleppen anderer fahrzeuge und hat mit anhängerziehen nix zutun.
Und nochmal falsch. Wenn man an ein Fahrzeug eine AHK bauen und damit was ziehen darf = Anhängelast zulässig dann und nur dann muss hinten eine Abschleppöse vorhanden sein.
Warum soll ein Auto dass zum Anhängerziehen geeignet ist ein anderes Fahrzeug Abschleppen können MÜSSEN?
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und nochmal falsch. Wenn man an ein Fahrzeug eine AHK bauen und damit was ziehen darf = Anhängelast zulässig dann und nur dann muss hinten eine Abschleppöse vorhanden sein.
Und schon völlig falsch.
Warum lest ihr denn alle nicht mal den mehrfach zitierten Passus in der StVZO? Da steht's und nichts anderes gilt. Die Gedanken, die sonst so durch das Hirn schießen - auch zum nicht verstandenen "warum" - ändern daran aber auch rein gar nichts (irgendwelche Stammtische auch nicht).
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und nochmal falsch. Wenn man an ein Fahrzeug eine AHK bauen und damit was ziehen darf = Anhängelast zulässig dann und nur dann muss hinten eine Abschleppöse vorhanden sein.Zitat:
Original geschrieben von Toon2006
und nochmal: mit der anhängezugvorrichtung hat das nix zutun. diese öse dient lediglich zum abschleppen anderer fahrzeuge und hat mit anhängerziehen nix zutun.Warum soll ein Auto dass zum Anhängerziehen geeignet ist ein anderes Fahrzeug Abschleppen können MÜSSEN?
was ist an meiner ausführung falsch? ich hab nicht geschrieben das eine öse dran sein muss wenn das fz nix ziehen darf!!! wäre ja auch quatsch! ich hab nur geschrieben, dass die abschleppöse nix mit der AHK zutun hat, denn auch wenn keine AHK verbaut ist, ist die abschleppöse am fz undzwar an einem fz wo eine anhängelast zulässig ist!!! so stehts auch in der stvzo § 43!