Bremsscheiben nach 4.000 km leicht eingelaufen
Hallo liebe Forumsgemeinde.Ich fahre einen W211 Kompressor T Model EZ 12/2007. Beim KD wurden vor 4000 (viertausend)Km die hinteren Bremsscheiben gewechselt. Bei der nun fälligen HU wurden diese mit "leicht Eingelaufen" beanstandet. Ist das normal oder hat die Werkstatt minderwertige Ware verbaut?
MFG.Fritz
Beste Antwort im Thema
Körperverletzung 😁 😁
Jungs hört doch auf Hobbyanwalt zu spielen.
Wenn du in 3 Jahren dann immer noch wegen sowas vor Gericht sein möchtest und du vermutlich die Kosten des Verfahrens trägst 😉. Vorausgesetzt du bist den Weg durch alle Instanzen gegangen .
Geh dahin und sprech die drauf an. Rechnung wirst du ja haben.
Tüvbericht ja auch. Da sieht man ja wie viel Kilometer dazwischen liegen.
Wenn Scheiben gewechselt werden müssen auch neue Belöge drauf.
Ob das verboten ist weiß ich nicht und ist mir auch nicht bekannt.
49 Antworten
Die haben mich angerufen und gesagt dass ich mit den Scheiben nicht mehr durch die HU komme.Darauf hab ich den Auftrag erteilt.Da auf der Rechnung nicht über neue Klötze steht nehme ich an dass die nicht erneuert wurden
Und genau das ist der Grund, warum man nicht mit einem Benz zu Point S fährt! Ich hoffe du hast daraus gelernt. Es gab hier mehrfach den Satz: wer billig kauft, kauft zwei Mal. Passt hier auch ganz gut.
Ich weiß das nicht genau, aber glaube das es verboten ist, nur die scheiben zu wechseln.
Ruf doch mal bei der KFZ Innung an, die sollten das wissen.
Dan kannst du immer noch Strafanzeige ,wegen versuchter Körperverletzung stellen.
Das muss ich Dir allerdings recht geben!
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Zitat:
@maxtester schrieb am 25. Februar 2017 um 22:37:08 Uhr:
Ich weiß das nicht genau, aber glaube das es verboten ist, nur die scheiben zu wechseln.Ruf doch mal bei der KFZ Innung an, die sollten das wissen.
Dan kannst du immer noch Strafanzeige ,wegen versuchter Körperverletzung stellen.
Interessant,man kann das ja mal anklingen lassen. Aber erst wenn es schwierigkeiten geben sollte mit den Mängeln.
Körperverletzung 😁 😁
Jungs hört doch auf Hobbyanwalt zu spielen.
Wenn du in 3 Jahren dann immer noch wegen sowas vor Gericht sein möchtest und du vermutlich die Kosten des Verfahrens trägst 😉. Vorausgesetzt du bist den Weg durch alle Instanzen gegangen .
Geh dahin und sprech die drauf an. Rechnung wirst du ja haben.
Tüvbericht ja auch. Da sieht man ja wie viel Kilometer dazwischen liegen.
Wenn Scheiben gewechselt werden müssen auch neue Belöge drauf.
Ob das verboten ist weiß ich nicht und ist mir auch nicht bekannt.
Das mit der Körperverletzung war nicht von mir 🙂😉
Werde, wie gesagt, denen ein Einschreiben mit Frsitsetzung zur Mängelbeseitigung senden,es geht ja nicht nur um die Bremsanlage sondern auch um die weiterhin defekte linke VA die ja auch berechnet wurde.Hier wurden wohl unötig die falschen Teile ersetzt.Die anderen, bei der HU bemängelten Sachen, wurden ja vergessen aber auch nicht berechnet.
Ich war natürlich samt Rechnung und HU Bericht bei denen. Aber leider war die Reaktion nicht so wie sie sein sollte.
Du willst doch eine schnelle Lösung oder nicht?
Da ist ein Einschreiben sicher der falsche Weg.
Für mich wäre das eine äußerste Option.
Hingehen, erneut reklamieren, fertig.
Aber ganz ehrlich:
Nur die Scheiben gewechselt, ohne Beläge?
Würde mir und allen anderen hier nicht im Traum einfallen.
Du kannst mir glauben dass eine schriftliche Fristsetzung der schnellere Weg ist. Die ist nachweisbar und die befinden sich danach im Verzug falls die nicht reagieren.
Hingegangen bin ich,wie oben schon erwähnt,schon.
Die letzte Option ist der Gang zum Anwalt und der Rechtsweg.
Wenn die neue Scheiben mit alten Belägen verbaut haben dann würde ich dort nicht mal mehr Scheibenwasser auffüllen lassen...
Auf solche Ideen kommen auch einige Kunden, dass man nur die Scheiben wechseln sollte und dich noch guten Bremsbeläge wieder verbauen soll. Bei genauer Begutachtung haben die "GUTEN" Bremsbeläge dann 30-40%.
Aber egal wie und selbst wenn nur eine Woche alt. bei uns gibts nur neue Scheiben mit neuen Belägen. Die Beläge kosten meist so 15- 40 € und ist das billigste an der ganzen Aktion. Wenn man die alten Beläge, die bereits mit riefen eingelaufen sind nochmals verbaut, ruiniert man in kürzester Zeit die neuen Scheiben. Und genau das ist beim TE passiert!
Steht im BGB = Nachbesserung ist der erste Weg.
Mal ehrlich, bei leicht eingelaufen Scheiben die noch nicht auf der Verschleißgrenze sind, geht er ohne Probleme durch die HU. Wenn Risse vorhanden sind, oder die Zeiger auf dem Rollenprüfstand herumzappeln schaut das schon anders aus. Gibt es Bilder?