Bremsflüssigkeitswechsel

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo,

laut Serviceplan würde bei meinem Polo jetzt Bremsflüssigkeitswechsel anstehen.
Kann oder darf man sows überziehen?
Im Juli habe muß er ohnehin zum TÜV.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Soundsoffriendship



Es wurde gesagt, dass Inspektion und Bremsflüssigkeitswechsel NICHT zusammenhängt.

Inspektion ist flexibel (es sei denn man wählt Festintervall).

Ich hoffe das war die Empfangsdame und nicht ein Service-Mitarbeiter oder gar der Meister, denn diese Aussage ist falsch, sorry 😉

Inspektion ist immer fest: Entweder nach 3 Jahren (oder nach 60.000 km wenn diese vor ablauf der ersten 3. Jahre erreicht sind) danach alle 2 Jahre. Und das ist fest.

Der Service-Intervall, der aber nichts mit der Inspektion zu tun hat ist flexibel:
entweder hat man einen Longlife-Intervalle, dann zeigt dir das Auto an wann du hin mußt (spätestens aber nach 2 Jahren) oder einen Festintervalle die alle 12 Monate erfolgt oder durch einen Laufleistung von mehr als 30.000 km innerhalb der 12 Monate vorgezogen wird.

Aber wie gesagt, Inspektion ist fest nach 3 Jahren und danach alle 2 Jahre genauso wie HU + AU
Kann man alles auch im Service-Plan nachlesen 🙂

Lg

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Beim DSG ist es auch etwas günstiger weil es keine Kupplung gibt die entlüftet werden muß

37.- halte ich für günstig.Ich meine ich habe um die 60.- beim letzten Wagen bezahlt

Ich werd mal nächste Woche die Werkstatt anrufen was die dazu zu sagen haben.
Wollte nur mal Eure (sachliche) Meinung hören (bzw. lesen 🙂 )

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Beim DSG ist es auch etwas günstiger weil es keine Kupplung gibt die entlüftet werden muß

37.- halte ich für günstig.Ich meine ich habe um die 60.- beim letzten Wagen bezahlt

Hallo,

was hat der Bremsflüssigkeitswechsel mit den Kupplungen des DSGs zu tun?

Grüße,

diezge

Schreibt er doch, eben nichts.

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Dieses Forum ist ein Phänomen - in keinem anderen Forum sonst lese ich so häufig, daß Sätze und Zusammenhänge gelesen werden, die niemand schrieb. 😎

Grundsätzlich kann man ohne Probleme Bremsflüssigkeitswechsel und Ölwechsel überziehen.
Es geht nur darum, dass bei Bremsflüssigkeit nicht all zu viel Wassergehalt enthalten ist.
Bei 3% sollte sie dann schon gewechselt werden. Aber es gibt viele Fahrzeuge >10Jahre alte Flüssigkeit, die noch keine 2% haben.
Von daher--> mal den Gehalt messen 😉.

Ölwechsel kannste Jahre überziehen, macht überhaupt nix, nur drin sollte welches sein.

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Beim DSG ist es auch etwas günstiger weil es keine Kupplung gibt die entlüftet werden muß

37.- halte ich für günstig.Ich meine ich habe um die 60.- beim letzten Wagen bezahlt

Hallo,

was hat der Bremsflüssigkeitswechsel mit den Kupplungen des DSGs zu tun?

Grüße,

diezge

Handschalter hat eine hydraulische Kupplung die mit Bremsflüssigkeit arbeitet.Wenn die Flüssigkeit gewechselt wird,wird die Kupplung entlüftet damit auch diese Flüssigkeit erneuert wird

Deswegen ist der Preis des Wechsels Handschalter-DSG normalerweise unterschiedlich

Beim DSG also günstiger weil es nichts zum entlüften gibt

@Soundsoffriendship:

Zitat:

EZ war 07/2010, im Serviceplan steht aber unten bei den nächsten Service-Ereignissen Bremsflüssigkeitswechsel 04/2013
Es würde also um Überziehen um 3 Monate gehen.

Dann geh zu deinem VW-Menschen, der den letzten Intervall-Service gemacht hat und sage dem, dass er sich noch einmal mit den Serviceereignissen bei VW vertraut machen soll, um daraufhin umgehend seine Eintragung in deinem Serviceplan zu korrigieren.

Das einzige was hätte sein können, wäre, dass der Inspektionsservice vorgezogen werden müsste. Dazu wäre es aber nötig, dass du mehr als 60000km schon vor 07/2013 erreichst.

Beim Bremsflüssigkeitswechsel gibt es, im Gegensatz zum Inspektionsservice aber kein "oder".
Dort steht eindeutig, dass dieser das erste mal nach 3 Jahren zu erfolgen hat. Eine zusätzliche km-Beschränkung, wie beim Inspektionsservice, gibt es beim Bremsflüssigkeitswechsel nicht.

Also, wenn du bereits 04/2013 zum Bremsflüssigkeitswechsel musst, wäre dann auch (unterstellt, dass du bis dahin keine 60000km erreichst) der Inspektionsservice (und der TÜV) fällig.

Wenn der TÜV und der Inspektionsservice dagegen erst 07/2013 fällig sind (was man anhand deiner Angaben ja vermuten muss), gilt das auch für den Bremsflüssigkeitswechsel.

Mein Wagen ist ebenfalls EZ 07/2010 und da steht im Serviceplan nichts von einem vorzeitigen Bremsflüssigkeitswechsel.

Ist aber auch nicht auszuschließen, dass der Polo ein Lagerwagen war, sprich er stand schon einige Monate beim Händler und die Übergabeinspektion nach der Auslieferung vom Werk wurde z. B. 04/10 gemacht ... daher auch ein Eintrag im Serviceplan evtl. ... + Hinweis auf 3 Jahre Bremsflüssigkeitswechsel ab dem Datum.

Nur so eine Idee, denn viele gehen bei der Erstzulassung auch gleichzeitig von einem ähnlichen Baudatum aus. Es kommt aber durchaus mal vor, dass Fahrzeuge Monate oder gar Jahre auf Lager/Halde stehen.

Grundsätzlich sollte es unproblematisch sein, den Bremsflüssigkeits-Service dann im Juli mit dem Tüv zusammen zu machen. Wer ganz sicher ist, kann ja durchaus mal zur Sicherheit die Bremsflüssigkeit "testen" lassen.

Wie schon geschrieben, wenn es ein Lagerfahrzeug wäre auf das die von dir genannten Bedingungen zutreffen, dann müsste (spätestens) 04/2013 auch der Inspektionsservice durch geführt werden.
Und das hätte dann ebenfalls eingetragen werden müssen.

Einerseits spätestens 07/2013 für den Inspektionsservice und andererseits 04/2013 für den Bremsflüssigkeitswechsel geht m.E. nicht. Entweder oder.

Nach meiner Kenntnis beginnt der "Zeitraum" bis zur nächsten Inspektion aber erst mit der erfolgten und eingetragegen Übergabeinspektion des 🙂 welche ja auch im Service-Heft dokumentiert wird, auch zu Garantie-Zwecken. Diese erfolgt i.d.R. ja direkt vor Auslieferung.
Ein Bremsflüssigkeitbefüllung wird hierbei aber nicht gemacht sondern der erfolgt schon im Werk, wie will man sonst die Autos überführen ohne eine funktionsfähige Bremsanlage 😉

Also dürfte es durchaus funktionieren das ein Neuwagen, welcher 3-4 Monate schon auf Lager stand, eine abweichung im Bezug auf Bremsflüßigkeits,- und Inespetipos-Intervall besitzt.

Lg

Du hast sicherlich aus technischer Sicht recht, nur kann ich von dieser Besonderheit beim Bremsflüssigkeitswechsel im Serviceplan nichts entdecken.
Es ist für mich nicht ersichtlich, dass es unterschiedliche Ausgangszeitpunkte für die Zeitintervalle gibt.

Abklären würde ich das anstelle des TE in jedem Fall.

Bremsflüßkeitswechsel steht seit Auslieferung bei mir auf einem Aufkleber am Türholm sowie nach dem ersten Intervall-Service auch nochmal im Service-Heft. Ist bei uns aber parallel zur ersten inspektion da Produktions-Monat und Auslieferungs-Monat identisch sind weshalb zumindest bei uns keine abweichungen möglich sind.
Wann er befüllt wurde und/oder ab wann es gilt steht da natürlich nicht.

Ich würde an stelle des TE auch nochmal nachfragen warum das so ist.

Lg

Meiner hat jetzt knapp über 50000 km.
Und der ist ganz sicher nicht einige Monate auf Lager gestanden, weil damals VW mit dem Ausliefern gar nicht mehr nachgekommen ist.
Mein Händler hat sogar nachvollziehen können in welchem Status der Wagen jetzt steht.

...also gilt: Bremsflüssigkeitswechsel 3 Jahre nach Auslieferung und der müsste dann mit dem Inspektionsservice zusammen fallen, da du wahrscheinlich etwas weniger als 60000km innerhalb von 3 Jahren gefahren sein wirst.
Auf jeden Fall ist der Bremsflüssigkeitswechsel dann nicht vor dem Inspektionsservice dran und somit dürfte, anhand deiner Schilderungen, der Händler bei der Übergabeinspektion einen falschen Termin beim Bremsflüssigkeitswechsel eingetragen haben.

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