Bremsenumrüstung auf ABS
Meine Nachfrage bei mehreren Prüfdiensten ergab
dass die Bremse nach dem Umbau abgenommen werden muss.
Über das Verfahren war man sich jedoch nicht einig.
Von "wir kontrollieren den ordentlichen Einbau und die Funktion"
über "Wenn das Spenderfahrzeug vom gleichen Typ ist nehmen wir das so ab"
bis "Abnahme nur mit einer Bescheinigung von VW" waren alle Antworten vertreten.
Wer hat solch einen Umbau und die Abnahme hinter sich und kann berichten was wirklich gemacht wurde?
Wurde der Umbau in den Fahrzeugschein eingetragen?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von adilhoxha
hier gehts nicht um nen Motor 😁 😁 😁
Wie gesagt, Zusatzausstattung muss man nicht unbedingt eintragen, das meinte ich. Anderer Motor, Bremse usw muss schon abgenommen werden. Beim Motor verändert man ggf den Hubraum, PS und somit die originale Leistung. Bei einer anderen Bremse verändert man nun aber nichts abgastechnisches oder ähnliches 😉
und ich tippe mir die Finger wund. Jenau so ists.
das mit dem Motor erwähnte ich nur, weil wieder der Anschein entsteht, daß alles was es serienmäßig im Golf gab, nicht eingetragen werden muß.
mfg
micha
Hab mich ein wenig ungünstig ausgedrückt.
Eine komplett andere Bremsanalge (Brembo zum Beispiel) muss eingetragen werden. Wie es mit der Girling aussieht weis ich nicht genau. Meine beiden Prüfer von der Dekra meinten das es nicht nötig ist sie eintragen zu lassen. Jedoch geh ich lieber auf Nummer sicher und habe es eintragen lassen.
@ polo86
Ok, das stimmt. Das gleiche gilt auch für original Felgen. Die müssen auch eingetragen werden.
Man kann es eigentlich so sagen, dass alles was auch ab Werk in einem Auto eingetragen war (Motor, Rad/Reifen,...) und man bei seinem Auto nachrüstet auch eingetargen werden muss. Oder?
solange du nix an der Achse änderst, die Größe der Bremsen gleich bleibt, ists doch vollkommen schnuppe, ob dir nun ein ABS System unter die Arme greift oder nicht. Das hat bei uns keiner eintragen müssen. Und klaro sagt jeder Tüv, die wollen ja auch was verdienen, dass es eingetragen werden muss ^^ . Braucht nicht und gut ists. Fürs ABS gilt die allgemeine BE des Wagens.