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Bremsenumrüstung auf ABS

VW Golf 1 (17, 155)

Meine Nachfrage bei mehreren Prüfdiensten ergab
dass die Bremse nach dem Umbau abgenommen werden muss.
Über das Verfahren war man sich jedoch nicht einig.
Von "wir kontrollieren den ordentlichen Einbau und die Funktion"
über "Wenn das Spenderfahrzeug vom gleichen Typ ist nehmen wir das so ab"
bis "Abnahme nur mit einer Bescheinigung von VW" waren alle Antworten vertreten.

Wer hat solch einen Umbau und die Abnahme hinter sich und kann berichten was wirklich gemacht wurde?
Wurde der Umbau in den Fahrzeugschein eingetragen?

18 Antworten

jho wurde er, ruf VW über 0800 - volkswagen an und lass dir ne Freigabe für die G60 Anlage im 2er Golf zuschicken /´faxen, denke die willste einbauen oder?

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


Freigabe für die G60 Anlage im 2er Golf zuschicken /´faxen, denke die willste einbauen oder?

Ich dachte eher an eine ABS mit Trommelbremse hinten (falls ich solch ein seltenes Teil ergattern kann).

Wie geht's dann weiter? Wird das vom TÜV nur abgenommen oder muss die auch eingetragen werden?

aso. da kannste ja fast meine alte Trommelachse vom 3er nehmen. Glaub das mussu netmal eintragen lassen, wenn vorher auch trommeln drauf waren, nur weils abs hat zum Tüv , ne würd ich nicht mahcen.

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


nur weils abs hat zum Tüv , ne würd ich nicht mahcen.

Alle Nachfragen haben ergeben, dass es auf jeden Fall abgenommen werden muss. Selbst wenn man gleiches Baujahr und gleichen Motor als Spenderfahrzeug hat. Da werde ich wohl nicht drum herum kommen :-(

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das wird dir keiner kontrollieren, ob beim Tüv oder sonstwo. Bau einfahc die Teile ein, die nötig sind und gut ists. Wenn du an der Bremsengröße nix änderst, sondern nur ABS nachrüstetest brauchste ja nix eintragen.

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


das wird dir keiner kontrollieren, ob beim Tüv oder sonstwo. Bau einfahc die Teile ein, die nötig sind und gut ists. Wenn du an der Bremsengröße nix änderst, sondern nur ABS nachrüstetest brauchste ja nix eintragen.

Problem:

Anhand der Fahrgestellnummer wird man immer nachweisen können dass das Fahrzeug ohne ABS vom Band gerollt ist. Und wenn es um viel Geld geht haben Versicherer auch genug Grund zu suchen.

wenn du meinst, dass die nach einem ABS suchen werden, trags ein. Eigentlich muss man es nicht. Wegen der Achse kannste dir ja mal überlegen ob die haben willst.

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


Wegen der Achse kannste dir ja mal überlegen ob die haben willst.

Danke aber ich suche nach nem Spenderfahrzeug damit ich das Zeug nicht sammeln muss.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II


Problem:
Anhand der Fahrgestellnummer wird man immer nachweisen können dass das Fahrzeug ohne ABS vom Band gerollt ist. Und wenn es um viel Geld geht haben Versicherer auch genug Grund zu suchen.

Das Thema hatten wir schonmal.

Bist Du Dir sicher das jetzt noch alle Auslieferungsdaten von einem Fahrzeug von vor 13 Jahren existiert und was gegenwärtig noch 1 Mio mal zugelassen ist?

Ich war im Mai diesen Jahres meine G60 Brmesanlage eintragen. Die zwei Prüfer meinten, das ich die eigentlich nicht eintragen müsse, da die ABE vom GolfII G60 auch für den normalen Golf gilt und das auch rückwirkend. Das gleiche ist bei ABS, Servo usw. Zudem war bei Fahrzeugen die Original mit ABS ausgeliefert wurden (oder Servo) kein Eintrag im Fahrzeugbrief eingetragen. Oder soll man sich die Sitzheizung auch eintragen lassen (kann immerhin ziemlich schnell abfackeln)?
Die Prüfer hat nur interessiert, ob das ABS ordentlich funktioniert und entlüftet wurde sowie der BKR eingestellt war. Auf drängen von mir haben Sie es mir trotzdem eingetragen.

Ich sag mal so, wenn man nur ABS einbaut und es bei VW entlüften, Fehlerspeicher auslesen, den BKR einstellen und auf ordentlich Einbau kontrollieren lässt, ist es ausreichend. Wenn man ein anderes Bremssystem einbaut sollte es auch eingetragen werden. Ne Servo z.B. sollte auch mal von einem Meister begutachtet werden, das reicht meiner Meinung nach.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II


Danke aber ich suche nach nem Spenderfahrzeug damit ich das Zeug nicht sammeln muss.

dann achte aber auf die richtige Zentralelektrik , aber weisste ja sicher selbst schon.

immer die selbe Diskussion 🙂

streng genommen muß jede Änderung am Fahrzeug abgenommen werden, erst recht , wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht.
Und 16V Motoren z.B. gab es auch Serie im Golf2, wozu dann noch eintragen lassen ??? 🙂

Ich hab mein ABS eintragen lassen.
Aber ich hab gleich die komplette G60-Anlage eingebaut.

mfg
micha

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


dann achte aber auf die richtige Zentralelektrik , aber weisste ja sicher selbst schon.

die 3 Kabel kann man auch noch anpassen.

mfg

micha

Zitat:

Original geschrieben von polo86


immer die selbe Diskussion 🙂

streng genommen muß jede Änderung am Fahrzeug abgenommen werden, erst recht , wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht.
Und 16V Motoren z.B. gab es auch Serie im Golf2, wozu dann noch eintragen lassen ??? 🙂

Ich hab mein ABS eintragen lassen.
Aber ich hab gleich die komplette G60-Anlage eingebaut.

mfg
micha

gut dann änderst du ja was an der Größe der Bremsen, hier ändert er aber nur was an der Zusatzausstattung, eben dem ABS und das wurde so in seiner Bremsengröße verbaut, also nicht eintragungspflichtig. Sagte mir auch mein Tüvler so !

Zitat:

Original geschrieben von polo86


...Und 16V Motoren z.B. gab es auch Serie im Golf2, wozu dann noch eintragen lassen ??? 🙂

hier gehts nicht um nen Motor 😁 😁 😁

Wie gesagt, Zusatzausstattung muss man nicht unbedingt eintragen, das meinte ich. Anderer Motor, Bremse usw muss schon abgenommen werden. Beim Motor verändert man ggf den Hubraum, PS und somit die originale Leistung. Bei einer anderen Bremse verändert man nun aber nichts abgastechnisches oder ähnliches 😉

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