Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:
Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.
Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Da fällt mir nur dazu ein.
Variante 1 stört
DICHVariante 2 stört
DICHDie Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.
Variante 3 , die
DUbevorzgst stört aber die
ANDEREN, was
DICHaber
NICHTzu stören scheint.
417 Antworten
eben, eben.
Nochmal zum Thema "Haftung bei Spurwechselunfällen":
------------------------------------
"Wer nach einem Spurwechsel auf der Autobahn mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, haftet grundsätzlich allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor."
"Der sogenannter Anscheinbeweis spreche in diesen Fällen dafür, dass der Fahrspurwechsler unaufmerksam gewesen sei. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab. Der Kläger war der Ansicht, der auffahrende Autofahrer sei schuld, weil er zu schnell gewesen sei."
"Das OLG entschied aber, den Auffahrenden treffe überhaupt keine Schuld. Denn der Kläger habe keinen Nachweis erbracht, dass er seinen Spurwechsel sorgfältig vorgenommen habe."
http://www.berlin.de/.../...hselunfallfahrertr%C3%A4gtvolleverant.html
------------------------------------
"Der Unfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem Spurwechsel auf der Autobahn: Der Fahrer eines Fahrzeugs wollte vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur. Der dort Fahrende machte höflich Platz, indem er auf die Überholspur fuhr. Der Dritte fuhr auf der Überholspur auf."
"Beim Spurwechselfehler trifft den Spurwechsler die volle Haftung. Nun musste der beweisen, dass er schon lange links war. Das konnte er nicht. Dass der Dritte mit 140 km/h etwas schneller unterwegs war, als mit der Autobahn-Richtgeschwindigkeit, machte nichts aus. Der Spurwechsler musste voll haften."
http://www.iww.de/.../...ht-mithaftung-wer-auffaehrt-ist-schuld-f18866
------------------------------------
Heißt also, man ist als Spurwechsler in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Spurwechsel sorgfältig vorgenommen wurde, der Anscheinsbeweis spricht in diesem Fall gegen den Spurwechsler.
Außerdem haftet man auch trotz Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht generell (mit).
nachdem jetzt jeder "seine" Urteile ausgebuddelt hat, die entweder dem Spurwechsler oder dem Auffahrenden eine (Teil-)-Schuld zuweisen, bleibt festzuhalten, daß es in jedem Fall auch in Zukunft knallen wird, wenn die Prinzipienreiter des jeweiligen Lagers "ungebremst" aufeinandertreffen.
Das war das Wort zum Sonntag. Prost, ich fahr dann mal.
...wenn die Prinzipienreiter des jeweiligen Lagers "ungebremst" rücksichtslos aufeinandertreffen.
aber fahr ruhig...
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Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Nochmal zum Thema "Haftung bei Spurwechselunfällen":------------------------------------
"Wer nach einem Spurwechsel auf der Autobahn mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, haftet grundsätzlich allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor."
"Der sogenannter Anscheinbeweis spreche in diesen Fällen dafür, dass der Fahrspurwechsler unaufmerksam gewesen sei. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab. Der Kläger war der Ansicht, der auffahrende Autofahrer sei schuld, weil er zu schnell gewesen sei."
"Das OLG entschied aber, den Auffahrenden treffe überhaupt keine Schuld. Denn der Kläger habe keinen Nachweis erbracht, dass er seinen Spurwechsel sorgfältig vorgenommen habe."
http://www.berlin.de/.../...hselunfallfahrertr%C3%A4gtvolleverant.html
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"Der Unfall ereignete sich im Zusammenhang mit einem Spurwechsel auf der Autobahn: Der Fahrer eines Fahrzeugs wollte vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Spur. Der dort Fahrende machte höflich Platz, indem er auf die Überholspur fuhr. Der Dritte fuhr auf der Überholspur auf."
"Beim Spurwechselfehler trifft den Spurwechsler die volle Haftung. Nun musste der beweisen, dass er schon lange links war. Das konnte er nicht. Dass der Dritte mit 140 km/h etwas schneller unterwegs war, als mit der Autobahn-Richtgeschwindigkeit, machte nichts aus. Der Spurwechsler musste voll haften."
http://www.iww.de/.../...ht-mithaftung-wer-auffaehrt-ist-schuld-f18866
------------------------------------
Heißt also, man ist als Spurwechsler in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Spurwechsel sorgfältig vorgenommen wurde, der Anscheinsbeweis spricht in diesem Fall gegen den Spurwechsler.
Außerdem haftet man auch trotz Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht generell (mit).
buggy, ist ja alles richtig was Du schreibst, es ging dem TE aber nicht um Spontanrauszieher also VTs die gefährden, sondern um Spurwechsler die behindern. Und behindern ist nun mal legal, jeder wie er gerne möchte. Der eine behindert aus Prinzip, der andere unbewusst, der dritte versucht es zu vermeiden.
halten wir fest - eine gefährdung nicht auszuschliessen ist also legal - wird immer besser hier.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
halten wir fest - eine gefährdung nicht auszuschliessen ist also legal - wird immer besser hier.
Muss Du mir wieder die Worte im Mund umdrehen, darin wirst Du wirklich immer besser, oder verstehst Du mich wirklich nicht ?
Aber halt im Prinzip hast Du sogar Recht, jeder kann eine Gefährdung auf Grund der eigenen Betriebsgefahr nicht ausschließen, trotsdem darf er legal ins Auto steigen.
welche worte habe...
Zitat:
...sondern um Spurwechsler die behindern. Und behindern ist nun mal legal...
... ich dir denn verdreht?😕
legal behindern darf wohl nur das landwirtschaftsfahrzeug - und auch das nur bis zu dem moment, wie er eine "notfallbucht" oder ähnliches, um alle vorbeizulassen erreicht. aber keinesfalls der spurwechsler.
beim traktor ist die behinderung - in form eines hindernisses - schon da. ein spurwechsel ist eine *handlung* aus der deie behinderung entsteht und eine zumindest theoretische gefahr mit sich bringt. du musst so langsam mal den unterschied erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Nochmal zum Thema "Haftung bei Spurwechselunfällen":Heißt also, man ist als Spurwechsler in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Spurwechsel sorgfältig vorgenommen wurde, der Anscheinsbeweis spricht in diesem Fall gegen den Spurwechsler.
Außerdem haftet man auch trotz Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht generell (mit).
Hast Du Dir Deinen Fund wirklich genauer angeschaut?
Der Spurwechsler wollte Geld vom Porsche-Fahrer auf der linken Spur. Er war beweispflichtig. Und er hat nach Auffassung des Gerichtes gegen § 7 Abs. 5 StVO verstoßen, sein Spurwechsel war nicht korrekt. Der Typ ist auf der Mittelspur 150 km/h gefahren, hat so stark auf 80 km/h runtergebremst, dass sich das ABS einschaltete, und ist dann nach links rüber. Dass der Porsche auf der linken Spur schneller als 130 km/h unterwegs war, konnte nicht festgestellt werden. Eine erhöhte Betriebsgefahr (schneller als 130 km/h) wäre aber nötig gewesen, um den Porsche-Fahrer mit in Haftung zu nehmen. Wäre er z.B. nachweisbar 180 km/h gefahren, dann wäre er mit zu Kasse gebeten worden. So aber ist völlig in Ordnung, dass die Kosten zu 100 Prozent beim Spurwechsler hängenbleiben. Also, lieber erstmal lesen, wie der Fall tatsächlich gelaufen ist, bevor man hier auftrumpft.
Um es noch mal kurz und deutlich zu sagen:
Wenn es keinen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Crash gibt, dann ist es dem Anschein nach ein Auffahrunfall. Der enge zeitliche Zusammenhang war z.B. im Urteil des OLG Schleswig schon nach 12 Sekunden nicht mehr erfüllt.
Wenn ich 250 km/h fahre, dann habe ich auf trockenem Asphalt innerhalb dieser 12 Sekunden den Wagen zum Stillstand gebracht! Das würde für ein STEHENDES Hindernis in 400 Metern Entfernung reichen.
Der Zeitraum bis zum Crash, der einen Spurwechsel als Ursache in Frage kommen lässt, beträgt also nur wenige Sekunden.
Darum ging es dem TE aber nicht. Und daher die Auskunft: Wenn der Spurwechsel zwölf Sekunden abgeschlossen ist und es zum Unfall kommt, hat der Auffahrende die Alleinschuld. (Ausnahme wäre eine plötzliche grundlose Vollbremsung des Spurwechslers o.ä.)
MfG, Tazio1935
wobei urteile, mein lieber Tazio1935, immer nur so gut sein können, wie es die herrschaften rechtsanwälte sind.
@buggymaxi
Zum zweiten von Dir beigebrachten Urteil. Gelaufen ist es so:
Zitat:
Es ist bewiesen, dass die Klägerin plötzlich von der rechten auf die linke Fahrspur der Bundesautobahn A 485 zog, ohne dass dafür eine Notwendigkeit bestand. Der neutrale Zeuge XXX hat ein solches Fahrverhalten glaubhaft bekundet. Er hat ausgeführt, dass die Klägerin zügig von der rechten auf die linke Spur zog und zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren des Beklagten zu 1) auf das Fahrzeug der Klägerin lediglich ein Zeitraum von etwa 2-3 Sekunden gelegen habe. Das Gericht hat keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Aussage zu zweifeln,
2-3 Sekunden zwischen Rüberziehen und Crash. Um diese Fälle geht es in diesem Thread gar nicht.
Übrigens, kurz und bündig:
Zitat:
StVO § 18
Autobahnen und Kraftfahrstraßen(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. (Quelle )
Ist doch schön, wenn sich am Ende alles klären lässt, nech?
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
welche worte habe...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
... ich dir denn verdreht?😕Zitat:
...sondern um Spurwechsler die behindern. Und behindern ist nun mal legal...
legal behindern darf wohl nur das landwirtschaftsfahrzeug - und auch das nur bis zu dem moment, wie er eine "notfallbucht" oder ähnliches, um alle vorbeizulassen erreicht. aber keinesfalls der spurwechsler.
beim traktor ist die behinderung - in form eines hindernisses - schon da. ein spurwechsel ist eine *handlung* aus der deie behinderung entsteht und eine zumindest theoretische gefahr mit sich bringt. du musst so langsam mal den unterschied erkennen.
Ne Turbo, müssen tue ich nix. Du sprichst hier von Prinzipienreiter, merkst aber selbst nicht, das Du auch dazu gehörst.
Sorry, aber ich habe null Bock jetzt das Prinzip der Behinderung mit Dir durchzukauen.
Man muss einfach mal einsehen das man selbst, durch blose Anwesenheit im Straßenverkehr, andere behindert in der Ausführung ihres Dranges vorwärts zu kommen.......................
Verkehr ohne Behinderung funktioniert nicht .
...ach ich lasse es..ist eh sinnlos.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wobei urteile, mein lieber Tazio1935, immer nur so gut sein können, wie es die herrschaften rechtsanwälte sind.
Nein falsch, die Urteile sind nur so gut wie Du , ich oder wir sie akzeptieren und anerkennen. Entsprechen die Urteile unserer Meinung sind sie gut, entsprechen sie nicht unserer Meinung sind sie schlecht.
Nur ist unsere Meinung nicht immer richtig bzw. nützen sie nicht immer der Allgemeinheit.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Hä,Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ei ich fahr 130 und kann machen was ich will.bist du hohl oder was 😕
Ist jetzt nicht so bös gemeint wie es sich liest. 😉
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Tagsüber kein Problem,Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Die muss ja mit einem Karacho angedonnert sein dass es nur so staubt.nachts, habe ich in der Fahrschule gelernt, hat der schnellere erhöhte Sorgfaltspflicht.
Ich meinte damit dass mit Richtgeschwindigkeit 130 und der dazugehörigen Unfallhaftung genau dieses Denken gefördert wird.
Das ich anders denke ist wohl klar
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Übrigens, kurz und bündig:
Ist doch schön, wenn sich am Ende alles klären lässt, nech?Zitat:
StVO § 18
Autobahnen und Kraftfahrstraßen(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt. (Quelle )
MfG, Tazio1935
Das ist zweifellos richtig, hat mit der hier diskutierten Situation aber genau nullkomma gar nichts zu tun.