Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:
Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.
Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Da fällt mir nur dazu ein.
Variante 1 stört
DICHVariante 2 stört
DICHDie Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.
Variante 3 , die
DUbevorzgst stört aber die
ANDEREN, was
DICHaber
NICHTzu stören scheint.
417 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
... ich dir denn verdreht?😕Zitat:
...sondern um Spurwechsler die behindern. Und behindern ist nun mal legal...
legal behindern darf wohl nur das landwirtschaftsfahrzeug - und auch das nur bis zu dem moment, wie er eine "notfallbucht" oder ähnliches, um alle vorbeizulassen erreicht. aber keinesfalls der spurwechsler.
beim traktor ist die behinderung - in form eines hindernisses - schon da. ein spurwechsel ist eine *handlung* aus der deie behinderung entsteht und eine zumindest theoretische gefahr mit sich bringt. du musst so langsam mal den unterschied erkennen.
Auch der Traktor fährt vom Acker oder dem Bauernhof auf die Straße. Der ist auch nicht immer da. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das ist zweifellos richtig, hat mit der hier diskutierten Situation aber genau nullkomma gar nichts zu tun.
Das ist zweifellos ebenfalls richtig. Wenn Du den Maßstab anlegt, könntest Du aber den größten Teil dieses Threads in die Tonne befördern. Es wurden größtenteils Szenarien diskutiert, die mit der Ausgangsfrage des TE nullkomma gar nichts zu tun haben. Viele haben sich zu fehlerhaften Spurwechseln (plötzliches Rüberziehen mit innerhalb von Sekundem folgendem Unfall) breit ausgelassen.
Welche Spur denn nun Vorfahrt hat, war auch großes Thema. Ein paar Fundstücke von verschiedenen Teilnehmern nur von den ersten paar Seiten:
Zitat:
Beide haben das gleiche Recht zu überholen, der Spurwechsler hat lediglich den anderen nicht zu gefährden oder übermäßig zu behindern.
Der Schneller auf der Überholspur kann das letzte Arsch unter der Sonne sein, mit stets bis an die Belastungsgrenze gefülltem Punkte- und Sündenregister, trotzdem hat er Vorfahrt!
NEIN, NEIN und immer noch nicht und morgen auch nicht und übermorgen erst recht nicht.
Richtig, Vorfahrt auf der Linken Spur gibt es AUCH!
Das schöne ist ja, auch mit nem Kleinwagen kann ich links Vorfahrt haben. Alles nach StVO konform.
Ebenso gibt es nicht das Recht auf Vorfahrt auf der rechten Spur.
Wenn ich´s noch mal überdenke: Wer auf welcher Spur ein Vorfahrtsrecht für sich in Anspruch nehmen kann, ist für die Ausgangsfrage vielleicht doch nicht so unwichtig.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Das ich anders denke ist wohl klar
Glasklar,
wie geschrieben,
war es nicht so gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Um es noch mal kurz und deutlich zu sagen:
Wenn es keinen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Crash gibt, dann ist es dem Anschein nach ein Auffahrunfall. Der enge zeitliche Zusammenhang war z.B. im Urteil des OLG Schleswig schon nach 12 Sekunden nicht mehr erfüllt....
Der Zeitraum bis zum Crash, der einen Spurwechsel als Ursache in Frage kommen lässt, beträgt also nur wenige Sekunden.
Darum ging es dem TE aber nicht. Und daher die Auskunft: Wenn der Spurwechsel zwölf Sekunden abgeschlossen ist und es zum Unfall kommt, hat der Auffahrende die Alleinschuld. (Ausnahme wäre eine plötzliche grundlose Vollbremsung des Spurwechslers o.ä.)
MfG, Tazio1935
Es mag sein, dass der TE meint, dass es darum nicht ginge und auch Du fälschlicherweise dieser Ansicht bist.
Unter diesen Bedingungen
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann....
kann aber eine Konfliktsituation zwischen dem TE und dem schnelleren VT auf der Überholspur ausschließlich in
weit wenigerals 12 s nach dem Spurwechsel des TE erwachsen. Wenn es zu einem Unfall käme, wäre der schnellere VT auf der Überholspur aber sowas von weit von einer Alleinschuld entfernt, weiter geht´s nicht. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Das ist zweifellos ebenfalls richtig. Wenn Du den Maßstab anlegt, könntest Du aber den größten Teil dieses Threads in die Tonne befördern. Es wurden größtenteils Szenarien diskutiert, die mit der Ausgangsfrage des TE nullkomma gar nichts zu tun haben. Viele haben sich zu fehlerhaften Spurwechseln (plötzliches Rüberziehen mit innerhalb von Sekundem folgendem Unfall) breit ausgelassen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das ist zweifellos richtig, hat mit der hier diskutierten Situation aber genau nullkomma gar nichts zu tun.Welche Spur denn nun Vorfahrt hat, war auch großes Thema. Ein paar Fundstücke von verschiedenen Teilnehmern nur von den ersten paar Seiten:
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Wenn ich´s noch mal überdenke: Wer auf welcher Spur ein Vorfahrtsrecht für sich in Anspruch nehmen kann, ist für die Ausgangsfrage vielleicht doch nicht so unwichtig.Zitat:
Beide haben das gleiche Recht zu überholen, der Spurwechsler hat lediglich den anderen nicht zu gefährden oder übermäßig zu behindern.
Der Schneller auf der Überholspur kann das letzte Arsch unter der Sonne sein, mit stets bis an die Belastungsgrenze gefülltem Punkte- und Sündenregister, trotzdem hat er Vorfahrt!
NEIN, NEIN und immer noch nicht und morgen auch nicht und übermorgen erst recht nicht.
Richtig, Vorfahrt auf der Linken Spur gibt es AUCH!
Das schöne ist ja, auch mit nem Kleinwagen kann ich links Vorfahrt haben. Alles nach StVO konform.
Ebenso gibt es nicht das Recht auf Vorfahrt auf der rechten Spur.
MfG, Tazio1935
Oh, jemand fängt an zu überlegen!
Es gibt nicht den geringsten Hinweis in der StVo auf eine wie auch immer geartete Vorfahrt auf der äußerst linken Spur bei Bundesautobahnen, und darum geht es hier.
Wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist, ist ein den auf der äußerst linken Spur fahrendem an seiner Wunschgeschwindigkeit behindernden Spurwechsel in Ordnung.
Die moderate Betätigung des Bremspedals ist keine Gefährdung.
§7 befasst sich mit dem Reißverschlußverfahren bei Verengungen, das trifft hier nicht zu.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Es mag sein, dass der TE meint, dass es darum nicht ginge und auch Du fälschlicherweise dieser Ansicht bist.
Willst Du jetzt an Stelle des TE festlegen, worum es in diesem Thread geht?
Zitat:
kann aber eine Konfliktsituation zwischen dem TE und dem schnelleren VT auf der Überholspur ausschließlich in weit weniger als 12 s nach dem Spurwechsel des TE erwachsen.
Bitte nicht die Parameter ändern. Ist der Spurwechsel seit
12 Sekundenoder mehr beendet, dann trifft den Auffahrenden das Alleinverschulden. Er hätte reichlich Zeit gehabt, um auf die Situation zu reagieren. Die "weit weniger als 12 s" möchtest Du gerne reinbringen, um daraus einen ganz anderen Fall zu konstruieren. Ich habe aber mit der Zeitangabe explizit die Fälle ausgeschlossen, bei denen es einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Unfall gibt und bei denen deshalb den Spurwechlser eine klare (Mit)schuld trifft.
Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass der TE sich korrekt verhält, so dass §7 Abs. 5 StVO NICHT greift. Unter dieser Grundvoraussetzung kann er selbstverständlich zum Überholen die Spur wechseln, obwohl von hinten jemand naht, der schneller fährt. Der muss dann halt sein Tempo an die veränderte Lage anpassen. So simpel ist das. Und dass es sich so verhält, wird Dir auch draußen im RL jeder bestätigen, der sich mit der Materie ein wenig auskennt.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Willst Du jetzt an Stelle des TE festlegen, worum es in diesem Thread geht?
Nein. Auch mit dieser Vermutung liegst Du falsch. Ich wollte Dir nur verklaren, dass Dein Luftschloss mit den 12 s mit der vom TE geschilderten Ausgangssituation nichts zu tun hat.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass der TE sich korrekt verhält, so dass §7 Abs. 5 StVO NICHT greift. Unter dieser Grundvoraussetzung kann er selbstverständlich zum Überholen die Spur wechseln, obwohl von hinten jemand naht, der schneller fährt. Der muss dann halt sein Tempo an die veränderte Lage anpassen. So simpel ist das. Und dass es sich so verhält, wird Dir auch draußen im RL jeder bestätigen, der sich mit der Materie ein wenig auskennt.
Es kommt noch besser: Davon ausgehend, dass sich der TE so korrekt verhielte, dass ein Verstoß seinerseits gegen §7 Abs. 5 StVO nicht in Betracht käme, würde auch ich Dir obiges draußen iRL bestätigen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Bitte nicht die Parameter ändern. Ist der Spurwechsel seit 12 Sekunden oder mehr beendet, dann trifft den Auffahrenden das Alleinverschulden. Er hätte reichlich Zeit gehabt, um auf die Situation zu reagieren. Die "weit weniger als 12 s" möchtest Du gerne reinbringen, um daraus einen ganz anderen Fall zu konstruieren. Ich habe aber mit der Zeitangabe explizit die Fälle ausgeschlossen, bei denen es einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Spurwechsel und Unfall gibt und bei denen deshalb den Spurwechlser eine klare (Mit)schuld trifft.
Die Frage ist, weshalb Du ausdrücklich diese Fälle ausgeschlossen hast, obwohl genau das die Ausgangsschilderung des TE nicht hergibt?
12 s sind im Zusammenhang mit Unfallgeschehen eine E W I G K E I T.
Völlig klar, dass man seine Geschwindigkeit dem Vordermann anpassen muss bzw. nicht einfach durch diesen hindurchfahren kann, wenn dieser schon seit ewigen Zeiten links unterwegs ist, und der Schnellfahrer das Alleinverschulden trägt, wenn er dennoch so bräsig ist und auffährt.😮
Um es Dir (und Deinen Claqueuren) noch mal zu verdeutlichen:
Wenn der TE nach eigener Darstellung "viel langsamer (werden muss), um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen" - und ihm hierzu eine geringe Gaswegnahme schon nicht mehr reicht -, dann hat er schon weit zu dem "deutlich langsameren VT" aufgeschlossen.
Wenn er nun, statt deutlich zu verlangsamen, die Spur wechselt und sich im Fall einer konstanten Weiterfahrt (Zitat TE) "alle drei auf einer Höhe treffen" würden, dann ist es ihm nunmal schlicht nicht möglich, bis zu einem potentiellen Konflikt mit dem Schnellfahrer (Überholer) seinen Spurwechsel schon lange Zeit (>12 s) zuvor zum Abschluss zu bringen.
Das, was der TE hier als Ausgangssituation beschreibt, impliziert einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen seinem Spurwechsel und einem möglichen Konflikt mit dem Schnellfahrer - auch wenn Du auf Teufel komm raus angestrengt bemüht bist, dies noch irgendwie mit den ominösen 12 s zu verquicken. So einfach ist das. 😉
Anstatt einen Spurwechsel in der berichteten Verkehrssituation quasi als StVO-konform zu deklarieren, sollte man besser den TE – und andere, die womöglich spätestens nach Deinem Beitrag gewillt wären, in vergleichbaren Situationen ebenso zu handeln – darauf hinweisen, dass er im Falle eines Unfalls unter den genannten Bedingungen zumindest in der Mithaftung ist, selbst wenn der Hintermann angekachelt kommt.
Dem TE obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht und er MUSS eine Gefährdung des nachfolgenden VT ausschließen können. Sonst DARF er keinen Spurwechsel einleiten. Dabei sollte er stets im Hinterkopf behalten, dass nicht schon bei seinem Entschluss, die Spur zu wechseln, der "Überholer" eben dies auch erkennt und womöglich auch noch schneller herannaht, als auf die Entfernung vermutet.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Zur Ausgangsfrage: ich beobachte den Verkehr auf der AB auch intensiv im Rückspiegel. So habe ich ein gutes Gefühl für die Geschwindigkeitsunterschiede.
Wenn es passt überhole ich. Bei leichten Zweifeln gebe ich dann halt Gas und erhöhe meine Geschwindigkeit für den Überholvorgang. Bei deutlicheren Zweifeln gehe ich vom Gas und tippe die Bremse an, um Missverständnisse zu vermeiden. Gibt ja durchaus Leute, die einem das Ausscheren ermöglichen wollen. Die sehen dann gleich, dass ich sie gesehen habe und rechts bleibe, bis wirklich frei ist.
Habe bei diesem Fahrverhalten noch nie eine Lichthupe kassiert.
Klingt einfach.
Sollten alle so machen.
🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Anstatt einen Spurwechsel in der berichteten Verkehrssituation quasi als StVO-konform zu deklarieren, sollte man besser den TE – und andere, die womöglich spätestens nach Deinem Beitrag gewillt wären, in vergleichbaren Situationen ebenso zu handeln – darauf hinweisen, dass er im Falle eines Unfalls unter den genannten Bedingungen zumindest in der Mithaftung ist, selbst wenn der Hintermann angekachelt kommt.Dem TE obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht und er MUSS eine Gefährdung des nachfolgenden VT ausschließen können. Sonst DARF er keinen Spurwechsel einleiten. Dabei sollte er stets im Hinterkopf behalten, dass nicht schon bei seinem Entschluss, die Spur zu wechseln, der "Überholer" eben dies auch erkennt und womöglich auch noch schneller herannaht, als auf die Entfernung vermutet.
Ich habe NIE einen Spurwechsel, der mit einem Verstoß gegen §7 Abs. 5 StVO einhergeht, für StVO-konform erklärt. Bei wem von uns beiden kommt anhand vieler Beiträge wohl eher der Verdacht auf, dass er mit der StVO auf Kriegsfuß steht? Eine einseitige Sichtweise wirst Du mir wohl kaum vorwerfen können. Ich habe ebenso Fälle genannt, in denen der Spurwechsler gegen §7 Abs. 5 StVO verstoßen hat und der Versuch, den von hinten Herannahenden über die Betriebsgefahr an den Kosten zu beteiligen, zu Recht gescheitert ist.
Die 12 Sekunden sind auch nicht "ominös". Die 12 Sekunden werden im Urteil des OLG Schleswig als Indiz dafür genannt, dass ein Spurwechsel so weit abgeschlossen ist , dass er für die Betrachtung des Falles keine Rolle mehr spielen muss. Die Zeitangabe habe ich mir also nicht ausgesucht oder ausgedacht. In dem anderen Urteil, in dem zwischen dem Spurwechsel und dem Crash nur 3-4 Sekunden lagen, gingen Schuld und Haftung hingegen komplett an den Spurwechsler.
So, nun haben wir einen klaren zeitlichen Rahmen, wann der Spurwechler sich entweder rein gar nichts vorzuwerfen hat oder wann ihn das volle Verschulden trifft, falls es zum Unfall kommt. Es bleibt eine Grauzone von einigen Sekunden, bei der selbst Gerichte mit allen ihren Möglichkeiten große Schwierigkeiten haben, an verlässliche Daten zu kommen und ein gerechtes Urteil zu fällen. Über diese Grauzone kann man dann auf vielen, vielen Foren-Seiten trefflich streiten und wird nie zu einem Ergebnis kommen. Gehen 5 Sekunden noch, oder müssen es doch 7 oder 8 sein?
Ein Kriterium, das nicht direkt auf einer Zeitangabe beruht: Der Überholte gibt als Zeuge an, dass der Spurwechsler/Überholer sich bereits auf seiner Höhe befand, als der Herannahende auf der Überholer auflief. Das wäre auch ein deutliches Indiz, dass es KEINEN engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen Gefahrensituation und vorherigem Spurwechsel gab.
Auf mich machte das Ausgangsposting des TE übrigens nicht den Eindruck, als wolle er mit dem Spurwechsel eine Gefahrensituation billigend in Kauf nehmen. Und man sollte sich über jeden freuen, der sich an das Rechtsfahrgebot hält und unter Wahrung von §7 Abs. 5 StVO erst dann auf die linke Spur wechselt, wenn es zum Überholen wirklich notwendig ist.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Auf mich machte das Ausgangsposting des TE übrigens nicht den Eindruck, als wolle er mit dem Spurwechsel eine Gefahrensituation billigend in Kauf nehmen.
Richtig, das habe ich auch ein paarmal versucht, wieder in Erinnerung zu rufen. Andererseits muss ich zugeben, dass mich der Hintermann durchaus in weniger als 12 Sekunden eingeholt hat. Allerdings.. 12 Sekunden sind ne lange Zeit. Manchmal ist da noch gar keiner im Rückspiegel zu sehen, wenn man zum Überholen ansetzt, und er holt einen trotzdem ein.
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
...
Allerdings.. 12 Sekunden sind ne lange Zeit. Manchmal ist da noch gar keiner im Rückspiegel zu sehen, wenn man zum Überholen ansetzt, und er holt einen trotzdem ein.
Wenn ich auf der AB
einenüberhole, sind 12 Sekunden eine Zeit nach der ich bereits wieder rechts bin, es sei denn wir reden von einer Geschwindigkeit des zu überholenden jenseits 170. Da kann es etwas länger dauern. Ob ich den dann aber noch überholen "muss" ist ne andere Frage 😉
Das kleinere Übel ist die Spiegel zu benutzen, und rechtzeitig vom Gas zu gehen. In der Praxis treffe ich oft auch Misverständnisse. Der Linke beschleunigt, damit der Rechte nicht abbremsen muß. Der Rechte denkt sich leider genau das gleiche und so behindern sich am Ende beide.
Zitat:
Original geschrieben von Nordwaechter
Das kleinere Übel ist die Spiegel zu benutzen, und rechtzeitig vom Gas zu gehen. In der Praxis treffe ich oft auch Misverständnisse. Der Linke beschleunigt, damit der Rechte nicht abbremsen muß. Der Rechte denkt sich leider genau das gleiche und so behindern sich am Ende beide.
AAAARG.
Genau das ist doch toll geregelt.
DER RECHTE DARF DANN NICHT MITBESCHLEUNIGEN.
Wie vertrottelt sind den bitte viele schon?
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
AAAARG.Zitat:
Original geschrieben von Nordwaechter
Das kleinere Übel ist die Spiegel zu benutzen, und rechtzeitig vom Gas zu gehen. In der Praxis treffe ich oft auch Misverständnisse. Der Linke beschleunigt, damit der Rechte nicht abbremsen muß. Der Rechte denkt sich leider genau das gleiche und so behindern sich am Ende beide.
Genau das ist doch toll geregelt.DER RECHTE DARF DANN NICHT MITBESCHLEUNIGEN.
Wie vertrottelt sind den bitte viele schon?
manchmal hilft ein wenig Nachdenken.
Solltest Du auf der rechten Spur unterwegs sein und Dich einem Hindernis schneller nähern als links von hinten ein kaum schnellerer aufholt, KANN es sein, daß beide im selben Augenblick die Entscheidung treffen zu beschleunigen. Dann kommt es meist darauf an, wer besser mit PS ausgestattet ist und/oder besser mit seinem Gaspedal umzugehen weiß.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
manchmal hilft ein wenig Nachdenken.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
AAAARG.
Genau das ist doch toll geregelt.DER RECHTE DARF DANN NICHT MITBESCHLEUNIGEN.
Wie vertrottelt sind den bitte viele schon?
Solltest Du auf der rechten Spur unterwegs sein und Dich einem Hindernis schneller nähern als links von hinten ein kaum schnellerer aufholt, KANN es sein, daß beide im selben Augenblick die Entscheidung treffen zu beschleunigen. Dann kommt es meist darauf an, wer besser mit PS ausgestattet ist und/oder besser mit seinem Gaspedal umzugehen weiß.
Ja schon richtig aber bitte bevor der Überholer da ist und nicht fast auf gleicher Höhe.
Und
zweitens wenn der Linke schon stark beschleunigt braucht der Rechte nicht mitbeschleunigen und sich dann vor dem Linken setzen um ihn auszubremsen wie mir am Freitag WIEDER mal passiert ist.