Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?

Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:

Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:

1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.

2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.

3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.

Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von nord1975


Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:

Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:

1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.

2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.

3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.

Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?

Da fällt mir nur dazu ein.

Variante 1 stört

DICH

Variante 2 stört

DICH

Die Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.

Variante 3 , die

DU

bevorzgst stört aber die

ANDEREN

, was

DICH

aber

NICHT

zu stören scheint.

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Auch sehr nett zu lesen, wie die Behauptungen der Fahrzeughalterin und der Unfallfahrerin (Zeugin C2) von den Tatsachen abweichen:

Zitat:

Die Klägerin behauptet, die Zeugin C2 habe ihre Geschwindigkeit vor dem Unfall auf eine Geschwindigkeit von etwa 120 - 130 km/h reduziert. Der Beklagte zu 1) sei zunächst hinter dem LKW mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h hergefahren und habe sodann mit einer Geschwindigkeit von 80 - 90 km/h auf die linke Fahrspur gewechselt, ohne zuvor den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben.

Und so war´s wirklich:

Zitat:

Aus dem Gutachten des Sachverständigen T ergibt sich nämlich, dass das Fahrzeug der Klägerin vor Beginn der Vollbremsung eine Geschwindigkeit von 225 - 232 km/h hatte, das Fahrzeug des Beklagten eine Geschwindigkeit von 134 - 153 km/h, der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 57 Meter betrug und der Unfall für die Zeugin C2 bereits ab einer Geschwindigkeit von 215 km/h oder weniger vermeidbar gewesen wäre. Die Ausführungen des Sachverständigen sind nachvollziehbar und überzeugend.

Da wundert es nicht, dass die Klägerin auf dem Großteil der Kosten alleine sitzen geblieben ist.

MfG, Tazio1935

leider wird in solchen Fällen selten aufgedeckt, wie lange der/die auffahrende mit der Lichthupe gespielt hat, bevor er/sie die Vollbremsung einleitete.

Und dann noch eine konkrete Zeitangabe, mit der man wirklich mal was anfangen kann:

Wenn zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahrunfall 12 Sekunden liegen und der Auffahrende zunächst noch nicht sichtbar war, so trifft den Spurwechsler anscheinsmäßig keine Schuld. OLG Schleswig (Urteil vom Urteil vom 23.09.1992 - 9 U 18/91) (Link )

Ist auch irgendwie logisch, oder nicht?

Anscheinsmäßig = Wenn sich z.B. später herausstellt, dass der Vorausfahrende ohne Grund voll auf die Bremse gelatscht ist, sieht die Sache anders aus. Sonst aber: Klassischer Auffahrunfall.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


leider wird in solchen Fällen selten aufgedeckt, wie lange der/die auffahrende mit der Lichthupe gespielt hat, bevor er/sie die Vollbremsung einleitete.

Bin wirklich kein Freund des Überwachungsstaates. Aber eine Blackbox auch für Privat-Pkw, mit der sich einwandfrei belegen lässt, wer wie schnell gefahren ist, wer wann auf Gas oder Bremse getreten ist, einen Spurwechsel eingeleitet hat, die Lichthupe betätigt hat und wann es zum Unfall kam, wäre nach m.E. eine gute Sache. Wie man am Beispiel weiter oben sieht, lügen die Leute hinterher wie gedruckt. Und man steht als Geschädigter u. U. mit leeren Händen da, weil man nichts beweisen kann.

MfG, Tazio1935

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Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Auch sehr nett zu lesen, wie die Behauptungen der Fahrzeughalterin und der Unfallfahrerin (Zeugin C2) von den Tatsachen abweichen:

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Die Klägerin behauptet, die Zeugin C2 habe ihre Geschwindigkeit vor dem Unfall auf eine Geschwindigkeit von etwa 120 - 130 km/h reduziert. Der Beklagte zu 1) sei zunächst hinter dem LKW mit einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h hergefahren und habe sodann mit einer Geschwindigkeit von 80 - 90 km/h auf die linke Fahrspur gewechselt, ohne zuvor den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben.

Und so war´s wirklich:

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Aus dem Gutachten des Sachverständigen T ergibt sich nämlich, dass das Fahrzeug der Klägerin vor Beginn der Vollbremsung eine Geschwindigkeit von 225 - 232 km/h hatte, das Fahrzeug des Beklagten eine Geschwindigkeit von 134 - 153 km/h, der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 57 Meter betrug und der Unfall für die Zeugin C2 bereits ab einer Geschwindigkeit von 215 km/h oder weniger vermeidbar gewesen wäre. Die Ausführungen des Sachverständigen sind nachvollziehbar und überzeugend.

Da wundert es nicht, dass die Klägerin auf dem Großteil der Kosten alleine sitzen geblieben ist.

MfG, Tazio1935

Sagen wir es mal so.

Entweder war der Vordere Lebensmüde oder die Frau im M-BMW hatte nicht alle Tassen im Schrank.

Die muss ja mit einem Karacho angedonnert sein dass es nur so staubt.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


leider wird in solchen Fällen selten aufgedeckt, wie lange der/die auffahrende mit der Lichthupe gespielt hat, bevor er/sie die Vollbremsung einleitete.
Bin wirklich kein Freund des Überwachungsstaates. Aber eine Blackbox auch für Privat-Pkw, mit der sich einwandfrei belegen lässt, wer wie schnell gefahren ist, wer wann auf Gas oder Bremse getreten ist, einen Spurwechsel eingeleitet hat, die Lichthupe betätigt hat und wann es zum Unfall kam, wäre nach m.E. eine gute Sache. Wie man am Beispiel weiter oben sieht, lügen die Leute hinterher wie gedruckt. Und man steht als Geschädigter u. U. mit leeren Händen da, weil man nichts beweisen kann.

MfG, Tazio1935

Die Blackbox wäre nicht nur im nach hinein eine tolle Sache um den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren, auch im Vorfeld würde sich manch Held seine Fahrweise überdenken.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Habe bei diesem Fahrverhalten noch nie eine Lichthupe kassiert.

Doch, 😉

du könntest auf Leute treffen,

die dich rüber lassen.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Wer auffährt, hat Schuld.

Nicht wenn zuvor ein Spurwechsel stattfand 😉

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Ei ich fahr 130 und kann machen was ich will.

Hä,

bist du hohl oder was 😕

Ist jetzt nicht so bös gemeint wie es sich liest. 😉

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Die muss ja mit einem Karacho angedonnert sein dass es nur so staubt.

Tagsüber kein Problem,

nachts, habe ich in der Fahrschule gelernt, hat der schnellere erhöhte Sorgfaltspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer


wie lange der/die auffahrende mit der Lichthupe gespielt hat, bevor er/sie die Vollbremsung einleitete.

Also ich würde die Vollbremsung sofort einleiten 😎

und evtl. dann Hupe oder Lichthupe betätigen, 🙂

aber Menschen sind ja glücklicherweise gleich. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


auch im Vorfeld würde sich manch Held seine Fahrweise überdenken.

Nur, bis er sich daran gewöhnt hat.

Das glaub ich erst, wenn es durch mehrere Tests bestätigt ist.

Zitat:

Original geschrieben von chris230379



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Die muss ja mit einem Karacho angedonnert sein dass es nur so staubt.
Tagsüber kein Problem,

nachts, habe ich in der Fahrschule gelernt, hat der schnellere erhöhte Sorgfaltspflicht.

lies Dir doch bitte mal das zitierte Urteil durch, bevor Du sowas behauptest.

es war...

1. tagsüber

2. ein Problem

3. teuer für die auffahrende VT

Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer



... und wir wissen nun, wie Probleme entstehen.

wir wissen höchstens wodurch sie entstehen - nämlich dadurch, dass einige eine gleichberechtigung dort sehen, wo im prinzip keine vorhanden sein kann.

Original geschrieben von tazio1935

Zitat:

Es gibt noch ein paar Antworten auf Fragen, die in diesem und ähnlichen Threads diskutiert worden sind.

Wer auf der durchgehenden Überholspur fährt, hat in der Tat einen Vorrang:

Original geschrieben von tazio1935

Zitat:

§ 7 IV StVO enthält eine Vorrangregelung dahin, dass der derjenige, der den durchgehenden Fahrstreifen befährt, Vorrang vor dem demjenigen hat, der auf seinem Fahrstreifen nicht durchfahren kann. Dabei liegt eine Sorgfaltswidrigkeit des seine Fahrspur Wechselnden schon dann vor, wenn der beabsichtigte Fahrstreifenwechsel nicht durch rechtzeitiges Blinken angekündigt wird (§ 7 V 2 StVO; KG, Beschl. v. 19.10.2009 – 12 U 227/08, ZfS 2010, 320,
322).
...

MfG, Tazio1935

Liest sich so, als ob es hier eine klare Regelung gäbe, die dem auf der linken Spur fahrenden eine Art Vorfahrt einräumen würde.

In der Realität befasst sich der genannte Paragraph mit dem Reißverschlussverfahren:

"§7(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Nur mal so zur Info, das erspart uns evtl. das Triumphgeheule der Heizerfraktion.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von EX-Porschefahrer



... und wir wissen nun, wie Probleme entstehen.
wir wissen höchstens wodurch sie entstehen - nämlich dadurch, dass einige eine gleichberechtigung dort sehen, wo im prinzip keine vorhanden sein kann.

ne nee, die Probleme entstehen schon durch die fehlende Quintessenz des gesunden Menschenverstands

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