Bremsen oder besser nicht?
Hallo Gemeinde,
gestern befuhr ich eine Landstraße mit ca. 85 km/h, hinter mir längere Zeit ein anderer PKW, kaum weiterer Verkehr. Nun, in einer weiten Rechtsbiegung, begann er, mich zu überholen. Wow, habe ich mir gedacht. Und tatsächlich nähert sich plötzlich von vorn aus dem Nichts ein LKW. Ich habe schon den Knall gehört 🙄 Um den Zusammenstoß noch zu vermeiden, bremste ich nun, damit der Überholer noch vorbei kommen könnte. Doch auch er bremste nun, um wieder hinter mich zu wollen. Also habe ich mit meinem Bremsen die Situation eigentlich noch verschärft.
Ja, es ist alles gerade noch mal gut gegangen. Aber wie soll man sich in so einer Situation richtig verhalten? Den Zusammenstoß der beiden anderen schon vor Augen und mit unveränderter Fahrweise durchhalten???
Das ist mir nicht zum ersten Male passiert. Aber ich will nicht die Schuld tragen müssen, wenn andere frontal kollidieren.
Also die Gefühle mal außer acht. Wie müsste ich als Überholter rechtlich betrachtet in so einer Situation richtig reagieren? Lade ich Schuld auf mich, wenn ich meine Geschwindigkeit reduziere?
Es ist ja Verrückten wirklich schon gelungen, den Überholvorgang abschließen zu können, nur weil ich gebremst hatte.
Beste Antwort im Thema
Ist natürlich so ohne dabei gewesen zu sein schlecht abzuschätzen.
Wenn der überholende unmittelbar neben dir, oder vielleicht schon zur Hälfte vor dir ist, ist es sicherlich die richtige Entscheidung zu bremsen, damit er seinen Überholvorgang schneller abschließen kann.
Wenn er geradeerst zum Überholen angesetzt hat, bzw. noch zur Hälfte hinter dir ist, wäre es an deiner Stelle vielleicht schlauer, die Geschwindigkeit zu halten damit der Überholende seine Geschwindigkeit verringern und wieder hinter dir einscheren kann.
Strafbar machst du dich eigentlich in beiden Fällen nicht, wenn du deine Geschwindigkeit verringerst.
Laut StVO §5 Abs.6 ist es nur verboten seine Geschwindigkeit zu erhöhen, während man überholt wird.
Abschließend kann man nur sagen, dass du dich absolut richtig verhalten hast, und ich wohl genauso gehandelt hätte.
Im Endeffekt war es einzig und allein das Fehlverhalten des Überholenden, an einer unübersichtlichen Stelle zu überholen, und somit träge er auch die alleinige Schuld - falls er den Zusammenstoß überlebt.
88 Antworten
Zitat:
@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 13:48:13 Uhr:
Ist soweit richtig, aber wieso ist dann meine aus der Stvo übertragene ergänzende Aussage Blödsinn?Und man sollte auch bedenken, daß bei verschiedenen Fahrzeugen auch verschiedene Tachosysteme verbaut sind, die allesamt eine Tolleranz haben und diese einhalten müssen, so kann es zB sein, daß mein Tacho bei Tempo 100 auch genau 100 anzeigt...
Was das allerdings hier mit dem Thema zu tun hat erschließt sich mir nicht so ganz...
HTC
Nach meinem Wissen dürfen Tachos NUR voreilen Tolleranz -0+x
Die HzG darf man unterschreiten.
Bis zu einem gewissen Grad
darfich die HzG auch "Grundlos" unterschreiten.
Wenn jemand bei Tunnelgeschwindikeit von max. 80
darfer den Tunel auch mit 70 durchfahren.
Du hast ja geschrieben das darf man nicht - das ist der Blödsinn.
Es wurde nie geschrieben, dass die zHG grundsätzlich nicht unterschritten werden darf.
Und ja, bis zu einem bestimmten Grad darf man diese tatsächlich grundlos unterschreiten.
Wenn man es aber zu sehr ausreizt und damit den Verkehrsfluss stört, ist dies sehr wohl verboten.
StVO §3 (2)
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Zudem wurde auch nie behauptet, der TE hätte mit seiner Geschwindigkeit den Verkehrsfluss behindert. Er hat ja geschrieben, dass der andere VT vorher mehrmals auf geraden Abschnitten die Möglichkeit gehabt hätte, zu überholen.
Meine Freundin wurde sogar tatsächlich einmal von der Polizei angehalten, weil sie zu langsam gefahren ist.
Gibt im Normalfall kein Bußgeld, aber die Beamten werden einen freundlich darauf hinweisen, seine Geschwindigkeit zugunsten des Verkehrsflusses etwas anzuheben.
Zitat:
@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 13:26:20 Uhr:
Besonders angesichts der Tatsache, daß jeder von uns täglich mehrere "Dummheiten" macht. Menschen eben, und das ist gut so...
HTC
Ach, ist das so?
Ja 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2017 um 11:29:39 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 8. Juni 2017 um 10:49:12 Uhr:
Dies. Weder bremsen noch schneller werden. Einfach nur so weit wie möglich an den rechten Rand.
Rein von der Logig her, ein einfaches Scenario voraus gesetzt, wenn man soweit wie möglich nach rechts geht, kann es nicht falsch sein zusätzlich zu bremsen, es ist eine zusätzliche Maßnahme dem Überholer das wiedereinordnen vorzeitig zu ermöglichen, der freie Raum in der Mitte bleibt gleich.
Aber oft sind die Unfallscenarien auch komplexer, hinterher ist es dann natürlich einfach die Aktion festzulegen welche den Unfall verhindert hätte.
Oft handeln Unfallbeteidigte auch rein instinktiv, ein Reflex also, es geht meist so schnell das da keiner Zeit hat zu überlegen.Und wer sagt das er nie bremsen würde hat entweder keine Ahnung was so auf der Straße abgeht, oder handelt vorsätzlich auch mit dem Ergebnis einen Unfall zu provoziert zu haben.
Frage an die Überzeugten Nichtbremser:
Bremst ihr in anderen Situationen auch nicht für VTs die gerade einen Fehler machen ?
Was hat das auch nur im Ansatz mit dem Vorherigen zu tun? Es geht hier darum dem Überholer eine möglichst berechenbare Situation zu bieten. Wenn man wie der TE bremst, und der Überholer den selben Einfall hat, kann es mau werden. In so einem Fall also höchstens vom Gas gehen und so weit wie möglich (ohne sich selbst zu gefährden) rechts fahren. Wenn Du selbst (also vor dem Überholer) bemerkst, dass das nicht passen wird, kannst Du natürlich bremsen, damit er schneller wieder rüber kommt. Aber in der beschriebenen Situation tauchte der Gegenverkehr ziemlich plötzlich auf, weil es wohl eine Kurve war.
Es gibt hier keine überzeugten Nichtbremser. Mach nicht so einen Wind.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 7. Juni 2017 um 13:39:29 Uhr:
...
Laut StVO §5 Abs.6 ist es nur verboten seine Geschwindigkeit zu erhöhen, während man überholt wird.
...
D.h. "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen".
Ich hänge mich mal hier mit einer Frage dran, die mich schon länger beschäftigt.
Was mir häufiger passiert:
Ich halte mich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Mit der Folge, dass ich z.B. am Ende einer geschlossenen Ortschaft sofort überholt werde, oft von mehreren Fahrzeugen nacheinander. Muss ich dann also weiter 50 km/h fahren, obwohl 100 zulässig wären, so lange ich überholt werde bzw. jemand dazu ansetzt ? Oder nur "häppchenweise" die Geschwindigkeit erhöhen ? Denn der Effekt summiert sich ja; wenn ich weiter langsam fahren muss, überholt schon der nächste.
Das Problem ist auch besonders gut nach Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahn-Baustellen zu beobachten.
Ich würde ganz normal beschleunigen. Wenn die Oberschlaumeier nicht abwarten können, dann brauchen die sich auch darüber nicht wundern. Es ist eigentlich nur logisch, dass man am Ortsausgang/TL Aufhebung beschleunigt.
Diese konkrete Frage wird dir wohl nur ein Fachkundiger beantworten können.
Wobei ich als Laie sagen würde, im Zweifelsfall würde das Gericht auf deiner Seite stehen.
Es ist absehbar, dass man am Ortsausgang beschleunigt.
Wenn der VT hinter dir ein deutlich schnelleres FZ hat und dich trotzdem überholen kann - alles schön und gut.
Beschleunigt er genauso schnell wie du, ist ein Überholmanöver offensichtlich nicht nötig, und er sollte es sich verkneifen.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 8. Juni 2017 um 16:30:06 Uhr:
Ich würde ganz normal beschleunigen. Wenn die Oberschlaumeier nicht abwarten können, dann brauchen die sich auch darüber nicht wundern. Es ist eigentlich nur logisch, dass man am Ortsausgang/TL Aufhebung beschleunigt.
Genauso sehe ich das auch, ich bin mir nur nicht sicher, ob das rechtens ist. Hier lesen ja auch Fahrlehrer mit, denen muss das ja oft passieren. Was sagt Ihr denn zu Euren Schülern ?
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 8. Juni 2017 um 16:55:46 Uhr:
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 8. Juni 2017 um 16:30:06 Uhr:
Ich würde ganz normal beschleunigen. Wenn die Oberschlaumeier nicht abwarten können, dann brauchen die sich auch darüber nicht wundern. Es ist eigentlich nur logisch, dass man am Ortsausgang/TL Aufhebung beschleunigt.Genauso sehe ich das auch, ich bin mir nur nicht sicher, ob das rechtens ist. Hier lesen ja auch Fahrlehrer mit, denen muss das ja oft passieren. Was sagt Ihr denn zu Euren Schülern ?
Überholt mich jemand schon vor Ende des Ortsausgangs, dann bescheunige ich auch nach dem Ortsausgangsschild NICHT, wenn der Überholvorgang noch nicht abgeschlossen ist.
Oft ist es ja so, dass sich fast gleichzeitig der 2. drannhängt.
Nach meiner Beobachtung auf meiner Standardstrecke finde ich die Beiden meist nach kurzer Zeit in der selben Reihenfolge in der ich überholt wurde halt eben vor mir. Na und.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 8. Juni 2017 um 16:17:33 Uhr:
Was mir häufiger passiert:Ich halte mich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Mit der Folge, dass ich z.B. am Ende einer geschlossenen Ortschaft sofort überholt werde, oft von mehreren Fahrzeugen nacheinander. Muss ich dann also weiter 50 km/h fahren, obwohl 100 zulässig wären, so lange ich überholt werde bzw. jemand dazu ansetzt ? Oder nur "häppchenweise" die Geschwindigkeit erhöhen ? Denn der Effekt summiert sich ja; wenn ich weiter langsam fahren muss, überholt schon der nächste.
Die Frage ist doch recht einfach zu beantworten. Wenn der Überholer gefahrlos überholen kann, obwohl du beschleunigst, dann beschleunige doch einfach (gemächlich) weiter. Du solltest aber nicht so stark beschleunigen, dass er seinen Überholvorgang abbrechen muss. Auch wenn das nicht strikt der StVO entspricht, wo kein Kläger…
Wenn es nicht sichergestellt ist, dass er gefahrlos überholen kann, dann solltest du deine Beschleunigung abbrechen und mit konstanter Geschwindigkeit weiterfahren. Das erste Ziel ist solchen Situationen zu entschärfen. Keiner hat etwas davon, wenn es zu einem Unfall kommt.
Komisch ist aber, mir ist es noch niemals passiert, dass mich am Ortsausgang gleich mehrere Fahrzeuge überholt haben und ich beschleunige selber erst am Ortsausgangsschild oder Limit-Ende-Schild.
Ich persönlich halte es so, dass ich meine Beschleunigung nach einem Limit abbrechen, wenn ich sehe, dass ein Fahrzeug ansetzt mich zu überholen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2017 um 17:55:00 Uhr:
Wenn es nicht sichergestellt ist, dass er gefahrlos überholen kann, dann solltest du deine Beschleunigung abbrechen und mit konstanter Geschwindigkeit weiterfahren. Das erste Ziel ist solchen Situationen zu entschärfen. Keiner hat etwas davon, wenn es zu einem Unfall kommt.
Dto., ist situationsabhängig. Reichlich Platz ohne Gegenverkehr kann man selber weiterbeschleunigen auch wenn der Überholvorgang länger wird. Wird es knapp halt Fuß vom Gas damit der andere schneller vorbeikommt eh es gefährlich wird.
In der Situation des TE ist es schwierig da man nicht weiß was der Überholer macht. Im Zweifel ist aber runter mit der Geschwindigkeit sinnvoller, draufhalten "ich hab recht" in Deutschland aber angesagter. Aus Erfahrung hier in der Ecke bremst fast keiner der auf letzte Rille überholer, die verlassen sich meist schmerzfrei darauf dass der Gegenverkehr nicht draufhält. Erlebe ich leider häufig dass ich als Gegenverkehr oder ab und an als Überholter bremsen muss und meine Tacho=Limit+10 fahre ich eigentlich auch immer wenn es die Situation erlaubt.
Zitat:
Was das Navi als nicht zulässiges und erst recht nicht geprüftes Schätzeisen bei der Geschwindigkeitsermittlung verloren hat wäre auch interessant zu wissen...
Im Gegensatz zu einem "normalen" PKW-Tacho sind GPS-basierte Geschwindigkeitsanzeigen verblüffend genau... zumal vom fest verbauten Navi mit GPS-Außenantenne. Handys schwächeln da des öfteren wegen schlechtem GPS-Empfang und zeigen dann Geschhwindigkeitssprünge an statt einer sich entsprechend der Fahrt verändernden Geschwindigkeit...