Bremsen oder besser nicht?

Hallo Gemeinde,
gestern befuhr ich eine Landstraße mit ca. 85 km/h, hinter mir längere Zeit ein anderer PKW, kaum weiterer Verkehr. Nun, in einer weiten Rechtsbiegung, begann er, mich zu überholen. Wow, habe ich mir gedacht. Und tatsächlich nähert sich plötzlich von vorn aus dem Nichts ein LKW. Ich habe schon den Knall gehört 🙄 Um den Zusammenstoß noch zu vermeiden, bremste ich nun, damit der Überholer noch vorbei kommen könnte. Doch auch er bremste nun, um wieder hinter mich zu wollen. Also habe ich mit meinem Bremsen die Situation eigentlich noch verschärft.
Ja, es ist alles gerade noch mal gut gegangen. Aber wie soll man sich in so einer Situation richtig verhalten? Den Zusammenstoß der beiden anderen schon vor Augen und mit unveränderter Fahrweise durchhalten???
Das ist mir nicht zum ersten Male passiert. Aber ich will nicht die Schuld tragen müssen, wenn andere frontal kollidieren.
Also die Gefühle mal außer acht. Wie müsste ich als Überholter rechtlich betrachtet in so einer Situation richtig reagieren? Lade ich Schuld auf mich, wenn ich meine Geschwindigkeit reduziere?
Es ist ja Verrückten wirklich schon gelungen, den Überholvorgang abschließen zu können, nur weil ich gebremst hatte.

Beste Antwort im Thema

Ist natürlich so ohne dabei gewesen zu sein schlecht abzuschätzen.
Wenn der überholende unmittelbar neben dir, oder vielleicht schon zur Hälfte vor dir ist, ist es sicherlich die richtige Entscheidung zu bremsen, damit er seinen Überholvorgang schneller abschließen kann.
Wenn er geradeerst zum Überholen angesetzt hat, bzw. noch zur Hälfte hinter dir ist, wäre es an deiner Stelle vielleicht schlauer, die Geschwindigkeit zu halten damit der Überholende seine Geschwindigkeit verringern und wieder hinter dir einscheren kann.

Strafbar machst du dich eigentlich in beiden Fällen nicht, wenn du deine Geschwindigkeit verringerst.
Laut StVO §5 Abs.6 ist es nur verboten seine Geschwindigkeit zu erhöhen, während man überholt wird.

Abschließend kann man nur sagen, dass du dich absolut richtig verhalten hast, und ich wohl genauso gehandelt hätte.
Im Endeffekt war es einzig und allein das Fehlverhalten des Überholenden, an einer unübersichtlichen Stelle zu überholen, und somit träge er auch die alleinige Schuld - falls er den Zusammenstoß überlebt.

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Zitat:

@opelkult schrieb am 8. Juni 2017 um 11:00:27 Uhr:


Ich würde einfach mal behaupten das du zwar keine Schuld kriegen würdest wenn die Sache anderst ausgegangen wäre, jedoch aus meine persönlichen Sicht hast du durchaus Schuld. Würdest du 100 fahren wie es erlaubt ist auf Landstraßen (ich gehe mal davon aus bei der Straße da nichts von einem Tempolimit geschrieben wurde) kommt es evtl. gar nicht erst zu einem Überholvorgang. Das der andere natürlich die übersichtlichen Strecken ausser Acht lässt und in einer Kurve überholt kannst du natürlich nichts dafür.

Du verwechselst Ursache und Wirkung. Der Überholende hat sicherzustellen, dass er den Überholvorgang gefahrlos abwickeln kann, niemand sonst. Und wenn jemand die zHg nicht ausnutzen will, dann hast du das akzeptieren.

Zitat:

@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 11:49:07 Uhr:


Es steht auch, daß man nicht grundlos die zHG unterschreiten darf, so daß der Verkehrsfluß behindert wird...

Der Verkehrsfluss wird aber nicht behindert, wenn jemand 85 statt 100 fährt und dabei ein Fahrzeug hinter sich. Diese Regelung ist für ganz andere Situationen geschaffen und passt hier überhaupt nicht.

Es gibt kein Grundrecht darauf, die zHg immer und überall auszureizen.

Darum ging es auch nicht, es war nur zur Ergänzung zu dem vorherigen Beitrag gemeint...

Im Übrigen steht es nirgends, wie genau diese Regelung zu handhaben ist, somit ist es wohl situationsabhängig...

Ich denke nicht, daß wir das aus der Ferne ohne genaue Infos beurteilen sollten/können...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 11:49:07 Uhr:


Kleine Einschränkung:

Es steht auch, daß man nicht grundlos die zHG unterschreiten darf, so daß der Verkehrsfluß behindert wird...

HTC

Nur mal so aus Interesse: Wo steht das?

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Also 80 auf Landstraße wenn 100 möglich ist finde ich jetzt nicht so schlimm.

Zitat:

@SNobbe schrieb am 8. Juni 2017 um 12:21:35 Uhr:


Nur mal so aus Interesse: Wo steht das?
§3 Abs. 2 STVO

Mal eine grundsätzliche Feststellung (und ich schließe mich dabei ausdrücklich nicht aus):

Es ist schon erstaunlich wie wenig wir von den Gesetzen und Vorschriften wissen, ich jedenfalls lerne wöchentlich neue Sachen dazu, die mir vorher nicht klar oder nicht in der richtigen Form klar waren...

An dieser Stelle: Danke an alle, es ist ein großer Beitrag, den das Forum hier leistet, und es wird bei weitem nicht so anerkannt, wie es sollte 🙂

HTC

Zitat:

@opelkult schrieb am 8. Juni 2017 um 11:00:27 Uhr:


Würdest du 100 fahren wie es erlaubt ist auf Landstraßen (ich gehe mal davon aus bei der Straße da nichts von einem Tempolimit geschrieben wurde) kommt es evtl. gar nicht erst zu einem Überholvorgang. Das der andere natürlich die übersichtlichen Strecken ausser Acht lässt und in einer Kurve überholt kannst du natürlich nichts dafür.

Ist völlig egal wie schnell man fährt, irgendwelche Eierkoppe müssen einfach überholen. Ich bin heute 45 KM Bundesstraße gefahren, überall wo 100 war, bin ich 110 (echte!) gefahren und insgesamt bestimmt 10 mal überholt worden. Scheint ein Zwang zu sein. Und in allen Fällen (!!) ging es nicht schneller, ich habe jeden wieder eingeholt. Völliger Unsinn.

Das ist halt die "Freiheit" des Menschen... Ich rauche auch, obwohl ich weiß, daß es gefährlich/schädlich ist.

So lange ich keinem damit schade spricht nichts dagegen...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 11:49:07 Uhr:


Kleine Einschränkung:

Es steht auch, daß man nicht grundlos die zHG unterschreiten darf, so daß der Verkehrsfluß behindert wird...

HTC

Was schreibst denn du da für einen Blödsinn.

Da die Tachos immer voreilen, ich aber die Geschwindikeit meist über das Navi am einstelle fahren meist alle VT langsamer als die zHG erlaubt.

Ob grundlos oder nicht kannst du in diesem Moment ja garnicht feststellen. Überprüfen kannst du das erst recht nicht.

Ersetze Freiheit durch Dummheit, dann passt es perfekt zu unserem Straßenverkehr.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 8. Juni 2017 um 13:20:18 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 11:49:07 Uhr:


Kleine Einschränkung:

Es steht auch, daß man nicht grundlos die zHG unterschreiten darf, so daß der Verkehrsfluß behindert wird...

HTC


Was schreibst denn du da für einen Blödsinn.
Da die Tachos immer voreilen, ich aber die Geschwindikeit meist über das Navi am einstelle fahren meist alle VT langsamer als die zHG erlaubt.
Ob grundlos oder nicht kannst du in diesem Moment ja garnicht feststellen. Überprüfen kannst du das erst recht nicht.

Weil ich heute nett und höflich bin:

Wieso bist du der Meinung, daß meine Aussage nicht den Tatsachen entspricht?

Was das Navi als nicht zulässiges und erst recht nicht geprüftes Schätzeisen bei der Geschwindigkeitsermittlung verloren hat wäre auch interessant zu wissen...

HTC

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 8. Juni 2017 um 13:20:44 Uhr:


Ersetze Freiheit durch Dummheit, dann passt es perfekt zu unserem Straßenverkehr.

Das steht uns nicht zu, das Verhalten anderer zu beurteilen 🙂

Besonders angesichts der Tatsache, daß jeder von uns täglich mehrere "Dummheiten" macht. Menschen eben, und das ist gut so...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 8. Juni 2017 um 13:24:34 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 8. Juni 2017 um 13:20:18 Uhr:



Was schreibst denn du da für einen Blödsinn.
Da die Tachos immer voreilen, ich aber die Geschwindikeit meist über das Navi am einstelle fahren meist alle VT langsamer als die zHG erlaubt.
Ob grundlos oder nicht kannst du in diesem Moment ja garnicht feststellen. Überprüfen kannst du das erst recht nicht.

Weil ich heute nett und höflich bin:

Wieso bist du der Meinung, daß meine Aussage nicht den Tatsachen entspricht?

Was das Navi als nicht zulässiges und erst recht nicht geprüftes Schätzeisen bei der Geschwindigkeitsermittlung verloren hat wäre auch interessant zu wissen...

HTC

Weil die zHG die Maximalgeschwindikeit ist und nirgends zu gleicher Zeit auch die Mindestgeschwindikeit darstellt.

Ich habe vor langer Zeit festgestellt, dass bei Tacho 80 an einer mobilen Anlage festgestellt, dass es nur 75 waren.

Ist soweit richtig, aber wieso ist dann meine aus der Stvo übertragene ergänzende Aussage Blödsinn?

Und man sollte auch bedenken, daß bei verschiedenen Fahrzeugen auch verschiedene Tachosysteme verbaut sind, die allesamt eine Tolleranz haben und diese einhalten müssen, so kann es zB sein, daß mein Tacho bei Tempo 100 auch genau 100 anzeigt...

Was das allerdings hier mit dem Thema zu tun hat erschließt sich mir nicht so ganz...

HTC

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