Bremsbeläge verschlissen

Welches Geräusch machen eure Bremsen denn, wenn die Beläge verschlissen sind?
Eher ein heller Ton oder dumpf? Und tritt das Geräusch bei JEDEM Tritt auf die Bremse auf?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 24. November 2019 um 13:21:53 Uhr:


Diese Aussage halte ich für blanken Unsinn!

Ist sie auch.

Die HU ist eine Momentaufnahme, es wird nur geprüft ob es zum Zeitpunkt der HU in Ordnung war. Damit sind Bremsbeläge mit einer Stärke von 2,1 mm oder Reifen mit einer Profiltiefe von 1,61 mm nicht zu beanstanden. Natürlich sollte ein guter Prüfer in beiden Fällen einen Hinweis schreiben, dass die Bauteile in Kürze erneuert werden müssen. Aber nicht, weil der Gesetzgeber das so will, sondern als Service am Kunden. Der ist nämlich dafür verantwortlich, sein Fahrzeug jederzeit (und nicht nur alle zwei Jahre einmal!) im vorschriftsmäßigen Zustand zu erhalten. Kann er das selber nicht beurteilen, helfen ihm dabei die vom Hersteller vorgesehenen Inspektionen.

Die HU kann die Inspektion (ob nun selbst gemacht oder in der Werkstatt) nicht ersetzten, sie dient nur der Kontrolle, ob der Halter seinen Pflichten auch wirklich nachkommt!

Wie sollte man denn sonst mit Firmenfahrzeugen umgehen, die zwischen zwei HUs über 100.000 Kilometer abspulen? Die dürften ja nie eine Plakette bekommen...

(Edit: Quote ergänzt)

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Zitat:

@gast356 schrieb am 24. November 2019 um 13:33:34 Uhr:



Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 24. November 2019 um 13:31:08 Uhr:


...Die stehen mit ihrem Namen, für die nächsten zwei Jahre mit mindestens einen Bein mit im Gefängnis, sollte ein Bremsendefekt zu einem Unfall führen!

...das halte ich für ein Gerücht, sobald die Kiste vom Hof ist wars das.

Im zweifel kommt da immer die Behauptung, aber bei der HU hat das anders ausgesehen... gibt genügend "Tuner" & "Spezialisten", die nach der bestandenen HU "zurückrüsten".

Sorry, Dein Beispiel belegt doch nicht auch Deine Behauptung. Kommt es zu einem Unfall mit einem zurückgerüsteten Fahrzeug, so haftet der Fahrer/Halter bestimmt zu 100% und man könnte einem Prüfer wohl so etwas nie und nimmer anlasten. Im Prinzip hat der Halter sich so den TÜV erschlichen und trägt dann eventuelle Folgen!

...und genau so machts jeder Prüfer, der halbwegs bei Verstand ist, wenn z.B. das Fahrzeug mit defekten Bremsen nach der HU einen Crash baut.

Mal ehrlich auch wenn ich so manchen Prüfer nicht für sonderlich intelligent halte, was ich mit denen schon so erlebt hab, aber für so saudumm würde ich die auch wieder nicht halten, dass sie sich nach einem entsprechenden Unfall hinstellen und zugeben, dass der Mangel bei der HU schon vorgelegen hat und sie den einfach so mal durchgewunken haben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2019 um 13:40:47 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 24. November 2019 um 13:21:53 Uhr:


Diese Aussage halte ich für blanken Unsinn!

Ist sie auch.

Die HU ist eine Momentaufnahme, es wird nur geprüft ob es zum Zeitpunkt der HU in Ordnung war. Damit sind Bremsbeläge mit einer Stärke von 2,1 mm oder Reifen mit einer Profiltiefe von 1,61 mm nicht zu beanstanden. Natürlich sollte ein guter Prüfer in beiden Fällen einen Hinweis schreiben, dass die Bauteile in Kürze erneuert werden müssen. Aber nicht, weil der Gesetzgeber das so will, sondern als Service am Kunden. Der ist nämlich dafür verantwortlich, sein Fahrzeug jederzeit (und nicht nur alle zwei Jahre einmal!) im vorschriftsmäßigen Zustand zu erhalten. Kann er das selber nicht beurteilen, helfen ihm dabei die vom Hersteller vorgesehenen Inspektionen.

Die HU kann die Inspektion (ob nun selbst gemacht oder in der Werkstatt) nicht ersetzten, sie dient nur der Kontrolle, ob der Halter seinen Pflichten auch wirklich nachkommt!

Wie sollte man denn sonst mit Firmenfahrzeugen umgehen, die zwischen zwei HUs über 100.000 Kilometer abspulen? Die dürften ja nie eine Plakette bekommen...

(Edit: Quote ergänzt)

Ein Prüfer der sich absichern möchte, der schreibt in so einem Fall "immer" ob sicherheitsrelevante Teile bald gewechselt werden müssten, aber nicht als besondere Servicehilfe, sondern um selbst aus dem Schneider zu sein. Die Verschleißgrenzen sind für ihm auch eine Orientierung und wenn noch nicht ganz erreicht, auch kein Grund den TÜV zu verweigern. Bei "stark" einseitiger Abnutzung bspw. könnte das schon anders aussehen, selbst wenn die Bremswerte noch OK sein sollten. Gilt auch für Reifenprofile, weil das auf einen Defekt hinweisen könnte (Spur, Bremswirkung )

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. November 2019 um 13:33:34 Uhr:


...das halte ich für ein Gerücht, sobald die Kiste vom Hof ist wars das.

Im zweifel kommt da immer die Behauptung, aber bei der HU hat das anders ausgesehen... gibt genügend "Tuner" & "Spezialisten", die nach der bestandenen HU "zurückrüsten".

Das ist gerade bei Rädern/Reifen, Luftfiltern, Tuning-Boxen, Krad-Schalldämpfern usw der Fall. Da ist mir schon klar, dass einige Fahrzeuge noch am selben Tag wieder ganz anders aussehen.

Bei den hier gezeigten Bremsscheiben kann sich aber kein Prüfer darauf berufen, dass sie innerhalb weniger Stunden oder Tage so verrostet sind.

Wenn man die Innenseite nicht sehen kann, dann ist das so. Die HU ist eine zerlegungsfreie Prüfung. Aber den zu breiten Rostrand auf der Außenseite der einen Scheibe hätte man bei üblichen Felgen eigentlich schon sehen müssen. Auf den ersten Blick würde ich den auf 1/4 bis 1/3 der Reibflächenbreite schätzen, zulässig wäre aber nur maximal 1/5.

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Zitat:

@jof schrieb am 24. November 2019 um 10:52:47 Uhr:


Auf dem Prüfstand waren die Werte gar nicht so übel...

Ja, die Werte sind nicht übel.

Allerdings ist da Auto etwas zu schwer für die Werte 😁

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2019 um 13:54:07 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 24. November 2019 um 13:33:34 Uhr:


...das halte ich für ein Gerücht, sobald die Kiste vom Hof ist wars das.

Im zweifel kommt da immer die Behauptung, aber bei der HU hat das anders ausgesehen... gibt genügend "Tuner" & "Spezialisten", die nach der bestandenen HU "zurückrüsten".

Das ist gerade bei Rädern/Reifen, Luftfiltern, Tuning-Boxen, Krad-Schalldämpfern usw der Fall. Da ist mir schon klar, dass einige Fahrzeuge noch am selben Tag wieder ganz anders aussehen.

Bei den hier gezeigten Bremsscheiben kann sich aber kein Prüfer darauf berufen, dass sie innerhalb weniger Stunden oder Tage so verrostet sind.

Wenn man die Innenseite nicht sehen kann, dann ist das so. Die HU ist eine zerlegungsfreie Prüfung. Aber den zu breiten Rostrand auf der Außenseite der einen Scheibe hätte man bei üblichen Felgen eigentlich schon sehen müssen. Auf den ersten Blick würde ich den auf 1/4 bis 1/3 der Reibflächenbreite schätzen, zulässig wäre aber nur maximal 1/5.

Die Scheiben müssen ja auch eine Mindeststärke noch haben, sonst gibt es "keinen" TÜV, auch bei einem schlechten Abnutzungsbild (tiefe Riefen etc.). Am Rand lässt sich gut erfühlen was da schon runter ist und im Zweifel muss man dann halt auch Messen.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 24. November 2019 um 13:58:54 Uhr:


...
Am Rand lässt sich gut erfühlen was da schon runter ist und im Zweifel muss man dann halt auch Messen.

...ich hab noch nie gesehen, dass ein Prüfer eine Bremsscheibe gemessen hat. Ist auch zu aufwändig, dazu müßte er vorher ja erstmal das Sollmaß / Mindestmaß für das spezifische Fahrzeug bzw. für die spezifische Bremsanlage raussuchen.

PS: ...einen Grat am Rand einer Bremsscheibe kann man problemlos im Zug z.B. eines Reifenwechsels inklu. Überprüfung der Bremsanlage mit nem Trennschleifer entfernen / wegschleifen.

Das größere Problem ist inzwischen eigentlich, einen DAkkS-konform kalibrierten Bremsscheiben-Messschieber zu haben...

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. November 2019 um 14:06:00 Uhr:



Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 24. November 2019 um 13:58:54 Uhr:


...
Am Rand lässt sich gut erfühlen was da schon runter ist und im Zweifel muss man dann halt auch Messen.

...ich hab noch nie gesehen, dass ein Prüfer eine Bremsscheibe gemessen hat. Ist auch zu aufwändig, dazu müßte er vorher ja erstmal das Sollmaß / Mindestmaß für das spezifische Fahrzeug bzw. für die spezifische Bremsanlage raussuchen.

PS: ...einen Grat am Rand einer Bremsscheibe kann man problemlos im Zug z.B. eines Reifenwechsels inklu. Überprüfung der Bremsanlage mit nem Trennschleifer entfernen / wegschleifen.

Ist wohl auch nicht so oft nötig, ein guter Prüfer (Erfahrung) erkennt die Stärke und Toleranzen. Einzuhaltende Mindestmaße sind ein TÜV-Kriterium, genau wie Abgaswerte. Im Fall einer Annahme zu großer Abnutzung wird er wohl auch auf enstprechende Werte zugreifen können. Und wer macht sich die Arbeit den Rand wegzuschleifen, was ja auch auffallen müsste, auch einem Prüfer ;-))

...wer macht sich die Mühe... wennste die Gleitflächen für die Beläge z.B. mit einer Topfbürste o.ä. vom Rost befreist und evtl. wegen der Optik auch mal am Rand der Bremsscheibe entlang, dann ist das ein Griff zum Trennschleifer mit der Schrupp oder Trennscheibe.
An den Rand der Bremsscheibe gehalten, die Scheibe mal eben rumgedreht, weg ist der Grat und die Scheibe sieht je nach sonstigen Details / Tragbild wieder aus wie neu.

Ich behaupte jetzt einfach mal, die wenigsten Bremsscheiben werden weggeschmissen, weil die das Mindestmaß unterschritten haben... i.d.Regel fliegen die meisten Scheiben aus Komfortgründen, wie Schlagen / Rupfen / Einbildung des Fahrers / etc. vorzeitig auf den Schrott.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 23. November 2019 um 10:28:02 Uhr:



So lange gibbet die Verschleißanzeigen im Massenmarkt noch gar nicht.

Gibt es schon seit über 30 Jahren, selbst mein 87er Senator B hatte sowas schon...

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. November 2019 um 14:44:18 Uhr:


...wer macht sich die Mühe... wennste die Gleitflächen für die Beläge z.B. mit einer Topfbürste o.ä. vom Rost befreist und evtl. wegen der Optik auch mal am Rand der Bremsscheibe entlang, dann ist das ein Griff zum Trennschleifer mit der Schrupp oder Trennscheibe.
An den Rand der Bremsscheibe gehalten, die Scheibe mal eben rumgedreht, weg ist der Grat und die Scheibe sieht je nach sonstigen Details / Tragbild wieder aus wie neu.

Ich behaupte jetzt einfach mal, die wenigsten Bremsscheiben werden weggeschmissen, weil die das Mindestmaß unterschritten haben... i.d.Regel fliegen die meisten Scheiben aus Komfortgründen, wie Schlagen / Rupfen / Einbildung des Fahrers / etc. vorzeitig auf den Schrott.

Und was ist mit dem inneren Grad?

Zitat:

@Mad_Max77 schrieb am 24. November 2019 um 17:15:21 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 23. November 2019 um 10:28:02 Uhr:



So lange gibbet die Verschleißanzeigen im Massenmarkt noch gar nicht.

Gibt es schon seit über 30 Jahren, selbst mein 87er Senator B hatte sowas schon...

War der Senator ein Fz. für den Massenmarkt?

@Kodiac2 - Kannste doch auch ganz einfach wegschleifen den inneren Grat... ggf. -Achtung dazu sollte man das Antriebskonzept des jeweiligen Fahrzeugs kennen und entsprechend es entsprechend aufgebockt / gesichert haben- kannste dazu die Scheiben auch im 1.Gang im Standgas laufen lassen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 24. November 2019 um 19:04:05 Uhr:



Zitat:

@Mad_Max77 schrieb am 24. November 2019 um 17:15:21 Uhr:


Gibt es schon seit über 30 Jahren, selbst mein 87er Senator B hatte sowas schon...

War der Senator ein Fz. für den Massenmarkt?

Jein... das war ein aufgemotzter nobel Opel Omega, den man Senator nannte um Käuferschichten zu erreichen, die sich von der breiten Masse abheben wollten.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 24. November 2019 um 13:31:08 Uhr:



Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 24. November 2019 um 13:21:53 Uhr:


Diese Aussage halte ich für blanken Unsinn!

DANKE für das Kompliment! OK, dann sage mir doch wie es "tatsächlich" ist! Ich kenne zwei "leitende" Prüfer persönlich (einer beim TÜV einer bei GTÜ) und die würden, bei so einem Fahrzeug von mir die Plakette verweigern oder im günstigsten Fall einen Vermerk im Prüfbericht hinterlassen.

Das die Bremsscheiben hier nicht mehr i. O. sind steht doch außer Frage.

Unsinn ist jedoch, dass die HU- Prüfung, Sicherheit für zwei Jahre, in die Zukunft gewährleisten soll. Wie von "hk_do" schon korrekt dargestellt, ist die HU Prüfung eine Momentaufnahme. Wenn die Karosse nun durch gefault ist, ist der Prüfer bei Nichtbeanstandung auch nicht gleich aus dem Schneider. Genauso wenig wie bei hiesigen Bremsscheiben. Jedoch keinesfalls im gesamten Zeitraum, bis zur nächsten Prüfung.

Dies hast du versucht, uns hier unter zu jubeln!

Zitat:

Gerade bei der Bremsanlage kennen die keine Freunde. Die stehen mit ihrem Namen, für die nächsten zwei Jahre mit mindestens einen Bein mit im Gefängnis, sollte ein "vermeidbarer" Bremsendefekt zu einem Unfall führen!

Ganz bestimmt keine 2 Jahre! Es ist extrem schwierig, dem Prüfer nach einem Vierteljahr etwas anzulasten. Denn du muss das beweisen.

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