Bremsbacken

Opel Omega B

moin.

Ich brauch fürn TÜV neue bremsbacken für die Handbremse, die sinbd sowas von runter, reichen da so billige wie die hier http://cgi.ebay.de/...033QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...  ???

grüße

45 Antworten

Hi Mandel ,

Die Handbremse muß unabhängig , von der Betriebsbremse funktionieren ,
und dies sollte nicht nur zum Tüvtermin so sein.
Erstens ist das so Gesetz in Europa und zweitens soll das zu Sicherheit sein.
Man muß das Fahrzeug zum Stehen bekommen , bei einem Ausfall der Betriebsbremse.
Wenn auch die Wahrscheinlichkeit bei einem , heutzutägigen 3 oder 4 Kreis Bremssystem, ein komplettausfall sehr gering ist.

Und ein sicherheitsrelevantes Teil ist doch in meinen Augen nicht überflüssig oder ? 🙂

Den Sinn der Handbremse zweifle ich nicht an und auch ich sehe es so das sie funktionieren muß.
Ich dachte nur die hätte jetzt noch Funktionen die mir nicht bekannt sind.

Hi,

Ne , versteckte oder Geheimfunktionen sind mir auch nicht bekannt . 😁

Zitat:

Original geschrieben von feet


Man muß das Fahrzeug zum Stehen bekommen , bei einem Ausfall der Betriebsbremse.

Hallo feet, muss dir in diesem Punkt leider widersprechen

mit der Handbremse wird man das Auto aus normaler fahrt nicht zum stehen bekommen dafür ist die Kraft zu schwach oder wenn die blockiert dann dreht sich das Auto wahrscheinlich um die eigene Achse.

Das sie nicht nur fürn Tüv-Termin funktionieren muss ist völlig richtig.
Damit sich das Auto bei Gefälle nicht selbständig macht und auch vor allem bei steiler Hanglage anfahren zu können ist sie sehr hilfreich finde ich, obwohl das bei den meisten selten vor kommt.

Ähnliche Themen

Mir ist schon eine Art "Geheimfunktion" bekannt !

Und zwar : Der "Girlblocker" *ggggggg*

Denn eine von einem Herren der Schöpfung mit Kraft bis zum Anschlag angezogene Handbremse verhindert eine Sache zuverlässig :
Das die Frau diese gelöst bekommt, und mit dem Omi (oder einem anderen Fahrzeug) einfach so "von dannen" fährt 😉🙂🙂🙂
Jetzt sagt nicht, eure Holden hätten ds Problem noch nicht gehabt ?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Opel V6


Und zwar : Der "Girlblocker" *ggggggg*

Damit kann MANN sicher sein das das Auto heile bleibt 😁😁

***ich muss schnell weg***

Zitat:

Original geschrieben von Wis


Hallo feet, muss dir in diesem Punkt leider widersprechen

mit der Handbremse wird man das Auto aus normaler fahrt nicht zum stehen bekommen dafür ist die Kraft zu schwach oder wenn die blockiert dann dreht sich das Auto wahrscheinlich um die eigene Achse.

Hi,

Natürlich darfst du mir wiedersprechen . 🙂

Das ändert aber nicht`s an der Sache , daß eine funktionierende Handbremse Pflicht ist.

Das ändert auch nicht`s an der Sache , daß Du bei einem Ausfall der Betriebsbremse ,
den Wagen zum stehen bekommen mußt , mit den Schuhen durch das Bodenblech geht schlecht . 😁

Warum soll der Wagen nicht zum stehen kommen ?
Das ist ja der Sinn , einer , in dem Fall , Notbremse.
Das er er nicht bremst wie die Betriebsbremse ist klar , aber er verzögert . Sei es , im Notfall auch mit dem blockieren der Räder.

Oder denkt ihr der Tüv will unnötig die Bremswerte ?
Die bräuchte man , nur fürs parken nicht.
Auserdem kann man sich nur fürs parken, gleich solch Lkw Unterlegkeile in den Kofferaum schmeißen.😁
Also bitte jetzt . 🙂

Der feet hat schon recht, auf dem Bremsenprüfstand wird ja zum einen die Bremskraft der Handbremse ermittelt, und das darüber hinaus nicht nur Achsmäßig, sondern es wird eben auch eine Gleichmäßigkeitsprüfung durchgeführt... also das Verhältnis der Bremsleistung links zu rechts bewertet... eine gewisse Abweichung ist zulässig, ansonsten gibts Mecker vom Prüfer (hatte das schon beim TüV, durch schleichend defekten Radbremszylinder total ungleichmäßige Wirkung Handbremse, mußte zur Nachprüfung) !

Und, eine vernünftig funktionierende Handbremse ist durchaus in der Lage das Fahrzeug auch aus höheren Geschwindigkeiten bis zum Stillstand zu verzögern ! Da die Bremsleistung bei weitem nicht so hoch ist wie bei der Betriebsbremse, allerdings erheblich langsamer... aber im Notfall lieber langsam dafür sicher zum stehen kommen, als gar nicht, oder ?!

@ all : Manchmal frage ich mich echt mit welch merkwürdiger Einstellung so manche Leute unterwegs sind... man muss natürlich keine "goldenen Radbolzen" am Auto verbauen, und einiger Spielkram und teuere Extras muss man auch nicht unbedingt haben, oder dem Fzg zwingend gönnen, aber ich schüttele immer wieder mit dem Kopf vor unverständnis, wenn Leute bei betriebsrelevanten Teilen (allgemein) was von "braucht man nicht", "unfug" und derglichen reden, und das anscheinend tatsächlich ernst meinen.

Hi,

Danke , für den Beistand , Danny . 🙂🙂

Was den Tüv angeht und das die Feststellbremse natürlich funtionieren muss bin ich mit euch einer meinung, und das man mit solchen sicherheitsrelevanten teilen nicht zu spaßen ist sehe ich auch so.

Mir geht´s darum das die Kraft der Handbremse aus voller fahrt (z.B. aus 80km/h) nicht ausreicht um das Auto kontrollierbar und sicher zum stehen gebracht werden kann.
Sonst müsste sie als Notbremse so konstruiert werden das alle 4 Räder abgebremst werden könnten, technisch aufwendiger aber wäre möglich.
Um auch genügend Druck ausüben zu können wäre sie womöglich wie bei Mercedes (früher) als Fuß-Feststellbremse aufgebaut.

Das Bremsen nur mit Feststellbremse führt beim blockieren der Räder normalerweise zu einem unkontrolliertem Schleudern des PKW´s und womöglich gerät man in den Gegenverkehr und es ist auch unwahrscheinlich das wenn die Bremse versagt man schnell genug ist um die Handbremse zu ziehen.

Ich bin der meinung das die Handbremse zum sichern des Autos beim Parken benötigt wird und als Anfahrhilfe bei Steigungen, oder mal kurz aus dem Auto aussteigen zu können ohne ständig den Motor aus machen zu müssen damit der Wagen nicht weg rollt.

Hi ,

Noch mal . 🙂

Hast du mal beim Tüv beim Handbremstest zugesehen ?
Da blockiert nicht gleich die Bremse bzw. die Räder .
Und wie gesagt die Werte die der Verlangt kommen nicht von ungefähr.
Die Diffferenz von links zu rechts darf zwar größer sein wie die Diff. bei der Betr.Bremse,
aber unterschritten werden ,darf der Vorgegebene Wert auch nicht.

Du darfst nicht davon ausgehen , wenn ein Fahrzeug vor dir Bremst , oder wenn du auf eine Mauer zu rast.
Zur besseren verdeutlichung , stell dir mal vor du fährst an einem Berg herunter.
Deine Betriebsbremse versagt.

Jetzt hast du 3 Möglichkeiten .

1. Du springst.
2. Du hoffst deine Betriebsbremse funktioniert wieder , bevor du eine Böschung hinterfliegst.
3. Du ziehst die Handbremse , egal selbst wenn auch die Räder blockieren.

Das gleiche gilt in jeder Lage ,ob Berg oder sonst wo ,
das Fahrzeug muß man unabhängig von der Betriebsbremse zum stehen bekommen,
und dies nicht alleine durch ausrollen.

Jetzt komm ich mal wieder mit einer Behauptung... und den Beweis für die Richtigkeit meiner Aussage kann sich jeder, der es nicht glaubt, bei der nächsten TüV Prüfung vom Sachverständigen geben lassen :
Die Handbremse ist in ihrer Art und Konstruktionsweise, also auch größe der Reib- bzw.- Auflageflächen der Beläge etc Fahrzeugspezifisch so angepasst, das bei korrekt eingestellter und funktionierender Handbremse ein abbremsen auch aus höheren Geschwindigkeiten zwar möglich ist, ein "überbremsen" der Hinterachse (also auch Stillstand der Räder durch blockieren) unmöglich ist.
Auch ein Grund weshalb die Verzögerungsleistung der Handbremse exakt ermittelt wird, und gewisse Werte weder unterschreiten, noch überschreiten (!!!) darf ! Das mit dem überschreiten weiß ich auch erst seit dem Wochenende (Freund von mir ist Kfz-Sachverständiger, von ihm stammen auch die oben getätigten Aussagen)

Zitat:

Original geschrieben von Opel V6


...........Die Handbremse ist in ihrer Art und Konstruktionsweise, also auch größe der Reib- bzw.- Auflageflächen der Beläge etc Fahrzeugspezifisch so angepasst, das bei korrekt eingestellter und funktionierender Handbremse ein abbremsen auch aus höheren Geschwindigkeiten zwar möglich ist, ein "überbremsen" der Hinterachse (also auch Stillstand der Räder durch blockieren) unmöglich ist.
Auch ein Grund weshalb die Verzögerungsleistung der Handbremse exakt ermittelt wird, und gewisse Werte weder unterschreiten, noch überschreiten (!!!) darf ! Das mit dem überschreiten weiß ich auch erst seit dem Wochenende (Freund von mir ist Kfz-Sachverständiger, von ihm stammen auch die oben getätigten Aussagen)

Wie ist das dann bei einem Fahrzeug mit hinteren Trommelbremsen wo auch die Handbremse auf die gleichen Beläge/Fläche wirkt. (z.B. Corsa B) Hier bringe ich mit Leichtigkeit die Hinterräder mit der Handbremse zum Blockieren da die Fläche so groß ausgelegt ist, dass bei voll beladenem Fahrzeug auch max. Bremskraft der hydr. Bremse auf die Hinterräder wirkt. Bei leerem Fahrzeug regelt der an der HA befindliche Begrenzer diese entsprechend herunter - nicht aber für die Handbremse.

LG robert

Hallo Robert,

ich weiß es auch nicht, wie es sich bei einer Trommelbremse verhält, habe da nur für mich selbst eine laienhafte Erklärung...
Ich hatte als Zweitwagen vor dem Vectra ein anderes Fzg mit Serienmäßiger Trommelbremse hinten, an dem Wagen war die Sache in etwa gleich wie zb beim Omega, ein blockieren der Hinterräder war höchstens aus geringen Geschwindigkeiten möglich !

Ich kann es mir nach eigenen Überlegungen nur so erklären, das 1. Die konstruierte Bremskraftverteilung zwischen VA und HA so ausgelegt ist, das (nur zum beispiel 90:10 VA zu HA) die Verzögerungsleistung der Trommelbremse generell herunter setzt, und 2. Die durch den Handbremshebel und die Seilzüge übertragenen bzw übertragbaren Kräfte zum "anlegen" der Beläge an die Trommel um so ein vielfaches geringer sind, als der durch die Hydraulik aufgbaute Druck der die Beläge an die Trommel presst, das schon allein das ein überbremsen verhindert. Der Schlupf ist ja durch den geringeren "Anpressdruck" der Beläge an die Trommel auch entsprechend höher, und dürfte sich proportinonal zur Geschwindigkeit entsprechend weiter erhöhen.

So zumindest verstehe ich das... Jetzt sind die (echten) Fachleute mal gefragt, ist das Mist was ich dazu überlegt habe ?
Das es eine Lastverteilung von bis zu 90/10 gibt ist dagegen keine Utopie, und hab ich im Bereich Kfz und Bremse sogar irgendwo schon mal gesehen bzw gelesen !

Ich weiß nicht wer vor vielen Jahrzehnten damit angefangen hat, aber es hält sich offenbar bis heute hartnäckig am leben.
Die Feststellbremse ist keine Notbremse. Nie dafür gedacht, nie dafür gebaut und aus technischer Sicht auch nicht dazu in der Lage.

Die Bremskraftverteilung eines PKW definiert sich selbst durch die Achslastverteilung beim Bremsen. Dieser Wert sollte möglichst variabel sein, da die Achslasten je nach Verzögerungswünschen des Fahrers sehr unterschiedlich sind.
Früher gab es die mechanischen Bremskraftregler an der HA. Dann gab es hydraulische Bremskraftbegrenzer.
Heute wird das wohl mit einer guten hydraulischen Abstimmung gemacht. Es gibt bestimmt viele Wege um eine gute Lösung zu bekommen.
Nur eins kann ich wirklich sagen und das ist das größte Manko am Omega: die Bremsen beim Omega sind intergalaktisch unterirdisch in ihrer Wirkung!!!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen