Bremsbacken
moin.
Ich brauch fürn TÜV neue bremsbacken für die Handbremse, die sinbd sowas von runter, reichen da so billige wie die hier http://cgi.ebay.de/...033QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?... ???
grüße
45 Antworten
Hi Leute,
lest Euch mal auf der Opel CD Omega B Werkstatthandbuch durch wie die Feststellbremse eingestellt werden soll.
Schon daraus und vor allem,das es beim Omega B nicht Handbremse sondern Feststellbremse heißt,dürfte alles klar sein.
Die Bremse soll ab dem dritten Zahn leicht bremsen und beim siebten Zahn blockieren.
Wie soll man so aus 80Km ein Fahrzeug zum Stehen bekommen??
Hallo Dotti,
bei der Bremswirkung des Omis bin ich völlig Deiner Meinung, da gibt es weitaus besseres, und das selbst bei erheblich älteren Fahrzeugmustern (zum beispiel am Mercedes, E-Klasse, W124 den mein Bruder als AMG Version hatte).
Wenn ich falsch liege bitte erklären und nicht gleich meckern, da ich das nur aus der Fahrzeugtechnik kenne was Lkw betrifft...
Wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht, gibt es unterschiede zwischen einer Feststellbremse, sowie einer Handbremse, und zwar schon in der Definiton, durch ihre unterschiedliche technischen Konstruktion.
Eine Feststellbremse ist (zumindest beim Lkw, beispiel beschreibt nachfolgend Methode "alt"😉 ausschließlich zum sicheren feststellen des Fahrzeugs gedacht, z.B. über Federspeicher gelöst, was bedeutet das die Federspeicher durch den Luftdruck so lange geöffnet bleiben, bis das (4-Wege)Ventil über den Hebel Feststellbremse im Führerhaus, die Federspeicher quasi entlüftet, was dazu führt, das die Bremse schließt. Das hat auch im Fall einer Leckage und damit eines Druckverlustes den Vorteil, dass das Fahrzeug (der Lkw) in jedem Fall sicher (Not-) gebremst wird. Für diese Methode wird im übrigen ausschließlich die Betriebsbremse verwendet, eine Zusatzbremsvorrichtung wie Trommel o.ä. entfällt völlig. Axo, die Bremswirkung setzt dabei auch nur (über das 4-Wege Ventil ralisiert) an der/den HA ein.
Die Handbremse dagegen ist ein (in der Regel) rein mechanisch betätigtes Zusatzbrems-System, deren primäre Aufgabe es ist, das Fahrzeug gegen ein Wegrollen zu sichern. Mechanisch kann aber auch bedeuten (abweichend von der Regel), das mittels Seilzug oder Stange ein hydraulisches Ventil betätigt wird, welches dann so umsetzt, das die Betriebsbremse festgesetzt wird... in der Praxis, d.h. in freier Wildbahn habe ich so eine konstruktionsweise jedoch selbst noch nie gesehen. Auf Schautafeln in "Fahrzeugkunde" wirde es aber mit ausgebildet.
Auch wenn es nicht Aufgabe der Handbremse ist das Fahrzeug abzubremsen, so kann Sie doch dazu missbraucht werden, und das funktioniert definitiv auch in der Praxis, wenn auch die Verzögerungsleistung im Vergleich zur Betriebsbremse nur minimal ist, aber dennoch ist sie vorhanden. Da bin ich mir absolut sicher, da selbst probiert, was ja auch jedem anderen frei steht.
Ja ich weiß auch das die Aufgaben beider Bremsenarten insoweit gleich sind, das sie primär das Fahrzeug fest stellen sollen, trotzdem sehe ich die Aussage das ein Standard-Pkw eine Feststellbremse besitzt aus oben genannter Ableitung (aus der Fzg.technik Lkw) als nicht ganz richtig an... trotzdem ist es keine Haarspalterei.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan-22
Die Bremse soll ab dem dritten Zahn leicht bremsen und beim siebten Zahn blockieren.
Wie soll man so aus 80Km ein Fahrzeug zum Stehen bekommen??
Die Sache ist doch ganz simpel, wenn die Handbremse... Feststellbremse oder wie auch immer Du sie nennen magst bei Deinem Omi einwandfrei funktioniert, setz Dich doch mal ins Auto, fahre auf zb einer abgelegenen Nebenstraße mit z.B. 80km/h, und zieh die o.g. Bremse mal Stück für Stück weiter an... Du wirst sicher selbst bemerken das eine Bremswirkung einsetzt, wenn diese auch erheblich geringer ist wie bei der Betriebsbremse... was man aber auch deshalb nicht vergleichen kann, da die Handbremse ja ausschließlich auf die HA wirkt, was man mit der Betriebsbremse ja nicht simulieren kann.
@ all :
Hier wird ständig darauf herum geritten das die Handbremse nicht für eine Bremsung geeignet ist, manchmal hilft ausprobieren der grauen Theorie "auf die Sprünge" ! Niemand hat hier behauptet das die Handbremse in ihrer Wirkung auch nur annähernd eine Verzögerungsleistung wie die Betriebsbremse erreicht, oder diese ersetzen könnte... das eine Verzögerung eintritt, selbst bei höherer Geschwindigkeit, kann man dagegen nur bestreiten wenn man es selbst nicht probiert hat, es auf Teufel komm raus besser wissen will, und dann auch ein bischen ignorant sein will um Recht zu behalten. Denn das ist ausgemachter Schwachsinn !
Und... es kommt darauf an wie man "Notbremsung" definiert, denn in der "Not" (Ausfall Betriebsbremse) wäre man froh, wenn sich überhaupt etwas tut, besser wenig Bremswirkung als gar keine ! Im Notfall über mehrere hundert Meter langsam Geschwindigkeit bis zum Stillstand abbauen durch nutzen der Handbremse (und "reinknallen" des kleinst möglichen Ganges für maximale Motorbremswirkung) ist besser, als völlig ungebremst irgendwo rein donnern.
Eigene Erfahrung (Bremsversagen bei Wohnwagenbetrieb im Allgäu, ich als Steppke, Vater hats "heraus gerissen" durch o.g. Aktion !).
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
......... Hier wird ständig darauf herum geritten das die Handbremse nicht für eine Bremsung geeignet ist, manchmal hilft ausprobieren der grauen Theorie "auf die Sprünge" ! ...........Niemand hat hier behauptet das die Handbremse in ihrer Wirkung auch nur annähernd eine Verzögerungsleistung wie die Betriebsbremse erreicht, oder diese ersetzen könnte... das eine Verzögerung eintritt, selbst bei höherer Geschwindigkeit, kann man dagegen nur bestreiten wenn man es selbst nicht probiert hat, es auf Teufel komm raus besser wissen will, und dann auch ein bischen ignorant sein will um Recht zu behalten. Denn das ist ausgemachter Schwachsinn !
Und... es kommt darauf an wie man "Notbremsung" definiert, denn in der "Not" (Ausfall Betriebsbremse) wäre man froh, wenn sich überhaupt etwas tut, besser wenig Bremswirkung als gar keine ! ...........
Die "Handbremse" muß lt. öst. Gesetz (§6 KFG ) das Fahrzeug zum Stillstand bringen können. Nehme an - ähnlicher Wortlaut in D.
§ 6. Bremsanlagen.
(1) Kraftfahrzeuge, außer den im Abs. 2 angeführten, müssen mindestens zwei Bremsanlagen aufweisen, von denen jede aus einer Betätigunseinrichtung, einer Übertragungseinrichtung und den auf Räder wirkenden Bremsen besteht. Jede Bremsanlage muß ...................
(3) Bei Kraftwagen muß der Lenker eine der im Abs. 1 angeführten Bremsanlagen betätigen können, wenn er die Lenkvorrichtung mit beiden Händen festhält. Diese Bremsanlage gilt als Betriebsbremsanlage, die andere, außer in den im Abs. 4 Z. 2 und 3 angeführten Fällen, als Hilfsbremsanlage. ............... Eine Bremsanlage muß vom Lenkerplatz aus so feststellbar sein, daß mit ihr das Abrollen des Fahrzeuges auch bei Abwesenheit des Lenkers durch eine ausschließlich mechanische Vorrichtung dauernd verhindert werden kann. Diese Bremsanlage gilt als Feststellbremsanlage. ..............
(4) Die Betriebsbremsanlage, die Hilfsbremsanlage und die Feststellbremsanlage dürfen gemeinsame Teile aufweisen, wenn
1. mindestens zwei voneinander unabhängige Betätigungseinrichtungen vorhanden sind;
2. bei gemeinsamer Betätigungseinrichtung der Betriebsbremsanlage und der Hilfsbremsanlage
a) die Betätigungseinrichtung der Betriebsbremsanlage von der der Feststellbremsanlage getrennt ist und
b) das Fahrzeug mit der Feststellbremsanlage angehalten werden kann;
............ (7) Bei Kraftwagen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h muß die Betriebsbremsanlage eine Zweikreisbremsanlage sein. Die Zweikreisbremsanlage ist eine Bremsanlage, bei der bei Ausfall eines Teiles ihrer Übertragungseinrichtung eine entsprechende Anzahl von Rädern gebremst werden kann.
Quelle: ris.bka.gv.at/Kraftfahrgesetz
Die "Handbremse" ist im öst. Typenschein (ich glaube Fahrzeugschein in D ) als Feststellbremsanlage bezeichnet . Als Hilfsbremsanlage, also bei Ausfall eines Kreises der Betriebsbremsanlage dient ein Kreis der Betriebsbremsanlage
Anbei noch ein Auszug aus dem Typenschein unseres Corsa.
LG robert
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Hallo Opel V6,
falls Du mit ,,Ignorieren,Recht haben usw.
mich meinst juckt mich das nicht.
Fest steht es ist eine Feststellbremse und wie Du wissen solltest,blockiert sie,wenn richtig eingestellt,beim 7.Zahn.
Du und ich und auch viele Leute,die ihr Fahrzeug beherschen sind wohl in der Lage das zu tun was Du anführst,aber das Groh des Normalfahrers reißt in so einem Fall die Feststellbremse bis zum Anschlag
die Bremse blockiert und dann,,Gute Nacht,, ,vor allem wenn die Straße
feucht/naß oder glatt ist In diesem Fall hätten glaube ich auch wir Probleme.
Im übrigen solltest Du auch überall 100 meter zur Verfügung haben.
Für mich war vor zwei Jahren als ich meinen Omi bekam, es eine Überrachung, das die Bremse so blockierte,ich war dies weder von meinen BMW`s Mercedes oder einigen anderen Fahrzeugen so nicht gewöhnt.
Gruß Dieter
Hallo Caravan-22,
nein ich meinte nicht Dich, und es liegt mir fern jemanden "persönlich" anzugreifen. Deshalb hatte ich meinen Post auch geteilt, damit eben nicht der Eindruck entsteht, meine Aussage habe etwas mit Dir zu tun... wenn Du das jetzt falsch verstanden hast, war es ein Missverständnis !
Ich habe lediglich mal meinen Unmut darüber geäußert das die versierten hier alles in Fage stellen was nicht Wortgetreu in ihren Lehrbüchern gestanden hat... das geht mir manchmal etwas auf den Sa*k... denn als "ungelernter" (was ja nicht dumm bedeuten muss) weiß man es einfach manchmal nicht so genau zu beschreiben. Kleines Edit : Als versierter sattelfester, charakterlich gefestigter hat man es nicht nötig andere "klein zu reden", sondern klärt auf und stellt richtig... so sollte nach meinem dafürhalten ein "miteiander" zumindest aussehen. Aus meinem eigenen "Fachbereich" weiß ich eines sehr genau : Theorie wird manchmal erst durch die Praxis lebendig, und bekommt ein Gesicht. Und erst das begreifen beider Teile macht er-fahren !
(Das hat mit Dir noch immer nichts zu tun 😉 )
Zur Sache :
Das die Handbremse beim 7. Zahn blockieren soll ist mir bekannt, nicht bekannt ist mir allerdings das dies bei der Fahrt funktionieren soll, und ist so meines Wissens nach auch nicht beschrieben. Wäre ja auch unsinnig, für eine Bremse die das Fahrzeug "fest stellen" soll 😉. Bei den Einstellhinweisen finde ich sinngemäße Anweisungen die Bremse so einzustellen das (nach Schritten) :
1. Voreinstellung so vornehmen, das Bremsbeläge an Trommel anliegen, und sich das Rad per Hand soeben noch drehen lässt
2. an Bremsseilen so einstellen, das die Bremswirkung ab dem 3. Zahn soeben merklich einsetzt, zu ermitteln durch anfahren aus dem Stand
3. die Hinterräder sollen ab dem 7. Zahn festsitzen, sprich blockieren, zu ermitteln ebenfalls durch anfahren aus dem Stand
Das die Bremswirkung die "aus dem Stand heraus" wirkt eine andere Gewichtung hat, als der Versuch die Bremswirkung aus der Bewegung aufzubauen, leuchtet aber schon ein, oder ?
Da man im Normalfall die Rasten durchzieht (wir reden ja vom Normfall !) bis meinetwegen zur 7., wird man aus einer höheren Geschwindigkeit ein überbremsen (blockieren) der Hinterräder nicht hin bekommen, da bin ich mir ziemlich sicher !
Ich schrieb es schon, bei hoher Umdrehungszahl der Trommel gibt es beim anlegen der Beläge keinen direkten Formschluss, und die Beläge "rutschen durch", unterliegen also einem gewissen Schlupf, was dieses "harte Verzögern" (blockieren) erschwert, bei umso höheren Geschwindigkeiten sogar (nahezu) unmöglich macht. Der Belag selbst hat ja gewisse Haft- und Reibwerte, der Belag verzahnt sich (mechanisch gesehen) mit der Auflagefläche in der Trommel, das gelingt aber nur Formschlüssig mit voller Wirkung bei Stillstand des Rades. Die Beläge "verkanten" sich ja nicht in der Trommel, und blockieren das Rad so von vorne herein, der Belag verzahnt sich mit zunehmendem Andruck auf die Auflagefläche. Voraussetzung immer die normale Funktionsweise der Handbremse, Standardbeläge, korrekte Einstellung usw. Apropos, "besondere" Bedingungen und Witterungsverhältnissen bringen völlig andere Variablen ins Spiel, das gilt nicht 😉🙂
Ist es jetzt vielleicht klarer geworden, worauf ich hinaus will ??
Ich mache gerne heute abend auf dem Heimweg ein kurzes Video und stelle es bei YouTube ein, und verlinke es hier... 100 km/h, Handbremse bis 7. Raste...
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
...
Die "Handbremse" muß lt. öst. Gesetz (§6 KFG ) das Fahrzeug zum Stillstand bringen können. Nehme an - ähnlicher Wortlaut in D.
LG robert
Hallo Robert,
schön das Du mit entsprechendem, offiziellen "Informationsmaterial" aufwarten kannst. Das eine Zweikreisbremsanlage dazu dient das Fahrzeug auch bei Ausfall eines Kreises noch abzubremsen ist klar, hat hier glaube ich auch niemand bestritten.
Strittig ist es eher das ausgesagt wurde die Handbremse ist als eine Art "Hilfsbremse" völlig Wirkungslos, aber den Gegenbeweis kann jeder für sich selbst antreten durch ausprobieren, da muß ich nichts behaupten was nicht jeder selbst nachvollziehen kann !
Ich glaube aber das man da mit "Notbremsung" aneinander vorbei definiert hat, was damit eigentlich gemeint ist... denn als ultimativer "Notstopper" nützt sie nicht, dazu ist die Verzögerungsleistung zu gering, und durch die Wirkweise ausschließlich auf die HA auch nicht ungefährlich.
Hi,
Hmm ...wir habens ja jetzt schon 3 Seiten probiert ...Danny . 🙂
Aber keins der von uns genannten Argumente konnte die anderen , anscheinend so richtig überzeugen.
Also noch eins , dann fällt mir aber auch nichst mehr ein.
Warum wurde dann die Handbremse nicht als Sonderaustattung geliefert , wenn sie nur zum feststellen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
............... Strittig ist es eher das ausgesagt wurde die Handbremse ist als eine Art "Hilfsbremse" völlig Wirkungslos, aber den Gegenbeweis kann jeder für sich selbst antreten durch ausprobieren, da muß ich nichts behaupten was nicht jeder selbst nachvollziehen kann !
Hallo Danny,
genau das untermauert der im Zitat des Gesetzes hervorgehobene Satz
Zitat:
.......... b) das Fahrzeug mit der Feststellbremsanlage angehalten werden kann;....
und nichts anderes habe ich damit sagen wollen.
Zitat:
Ich glaube aber das man da mit "Notbremsung" aneinander vorbei definiert hat, was damit eigentlich gemeint ist... denn als ultimativer "Notstopper" nützt sie nicht, dazu ist die Verzögerungsleistung zu gering, und durch die Wirkweise ausschließlich auf die HA auch nicht ungefährlich.
Hier bin ich völlig deiner Meinung
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von feet
........... Warum wurde dann die Handbremse nicht als Sonderaustattung geliefert , wenn sie nur zum feststellen wäre.
Ganz einfach, weil´s vom Gesetzgeber so gefordert wurde/wird.
LG r.
@ Robert
Hallo Robert,
hach, nun sag bloß ich hab Dir auch "auf den Schlips getreten" ? Wenn ja, sorry.
Warum sind denn hier im moment alle so empfindlich ? Oder bin ich irgendwie ... ?
-----------------------
Absatz, nächste Baustelle 😉
@ alle anderen
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Naja, sei es drum.
Mein Standpunkt ist klar, und für mich kommt auch kein anderer logischer Schluss in Frage. Fazit :
1. Die Handbremse muss funktionieren, und das immer und überall, so verlangt es das Gesetz, so verlange ich es, und so gehört es ans/ins Auto -basta-
2. Die Handbremse kann im "Notfall" unterstützend eingreifen, und ist ein nützliches Helferlein dass das Anfahren an Steigungen erleichtert usw, und hält selbst mein Gespann an der Ampel und bei Gefälle o.ä. Letzter psoitiver Nebeneffekt : Sie verhindert manchmal recht wirkungsvoll das abschleppen 😉🙂 -auch basta-
Und unterm Strich gilt wie immer eines... was jemand tut, muß dieser jenige mit sich ganz alleine vereinbaren, und als Erwachsener in letzter Instanz auch verantworten.
Da alles mehrfach und Seitenlang geschrieben wurde was es dazu zu schreiben gibt, wünsche ich noch viel Spaß mit den weiteren unsinnigen Diskussionen, und klinke mich an dieser Stelle aus.
Hi,
Genau , und dies nicht nur zum festellen oder gegen wegrollen. 🙂
Sonst hätte man jedes Auto mit Automatik , ohne die Handbremse austatten können. 🙂
Für mich bleibt die Handbremse , eine unabhängige Einrichtung von der Betriebsbremse ,
notwendige Sicherheitseinrichtung .
Zitat:
Original geschrieben von Opel V6
@ RobertHallo Robert,
hach, nun sag bloß ich hab Dir auch "auf den Schlips getreten" ? Wenn ja, sorry.
Warum sind denn hier im moment alle so empfindlich ? Oder bin ich irgendwie ... ?
Hallo Danny,
nein hast du nicht - da gehört schon etwas mehr dazu😛😛
LG robert
Zitat:
Original geschrieben von feet
Aber keins der von uns genannten Argumente konnte die anderen , anscheinend so richtig überzeugen.
Ich gebe dir den Beweis, dass die Handbremse keine Notbremse sein kann. Fahr mal 70-80km/h und versuche die Karre mit der Handbremse zum stehen zu bekommen. Lass aber bitte den Entriegelungsknopf nicht los!!!! 😉
Und verfluche mir nicht die Knochen weil du den ganzen Schrott erneuern musst. 😁
Zitat:
Original geschrieben von DottiDiesel
Und verfluche mir nicht die Knochen weil du den ganzen Schrott erneuern musst. 😁
Hi Dotti ,
Darum hatte ich auch eingangs erwähnt , verbaut keinen Schrott und nehmt ordenliches Zeug. 😁😁
Aber ich werd den Teufel tun und mir die Beläge runterrubbeln. 🙂
Dennoch kann ich sagen mit 45 - 50 hab ich schon probiert leicht anzuziehen und er verzögert.
Warum auch nicht ? 🙂
Selbst angenommen die Beläge rubbeln sich total runter egal , wenn`s nur einmal mir das Leben rettet , hat`s seinen Zweck erfüllt.
Aber um mal wirklich zum Ende zu kommen , kann man sich das hier vielleicht nochmal zu Gemüte geben . 🙂