Brems- bzw Blinklicht: Wie viele Watt maximal?
Hallo Beieinander, und guten Abend,
weiß Einer oder Mehrere von euch wie viele Watt maximal für Brems-bzw Blinker birnchen erlaubt sind. Standard ist ja 21 Watt. Angeboten werden auch BA15s mit 25 Watt. Sind diese zulässig? Im Netz habe ich bislang nichts darüber gefunden.
Grüße
Thom
Beste Antwort im Thema
Ich würde, aus Erfahrung, nur die Birnen mit der vorgeschriebenen / angegebenen Wattzahl einbauen.
Das warum ist einfach zu erklären: Mit steigender Wattzahl steigt auch die an / in das Lampengehäuse abgegebene Wärme. Und das führt dazu das sich unter der Wärme das Plexiglas verformt.
MfG kheinz
26 Antworten
Zitat:
@UltraTRAX schrieb am 23. August 2020 um 13:52:19 Uhr:
… Es gaht mir nur darum ob der Gesetzgeber eine höhere Wattzahl als die üblichen 21 Watt (pro Birne!) erlaubt bei Brems- bzw Blinkleuchte.
Es gibt vom Gesetzgeber keine Vorschriften zu den Wattzahlen, sondern nur zu den Candela. Solange die Lichtstärke eingehalten wird, kannst du auch Birndl mit mehr Watt verbauen. Wenn es denn welche gibt, die für die Leuchtenfassung vorgesehen sind.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. August 2020 um 15:01:47 Uhr:
Es gibt vom Gesetzgeber keine Vorschriften zu den Wattzahlen, sondern nur zu den Candela. Solange die Lichtstärke eingehalten wird, kannst du auch Birndl mit mehr Watt verbauen. Wenn es denn welche gibt, die für die Leuchtenfassung vorgesehen sind.
Das stimmt so aber nur, wenn man Lampen baut und bauartgnehmigen lässt.
In der Praxis sind ja schon fertige (und bauartgenehmigte) Lampen am Fahrzeug dran, und die dürfen dann nur mit den Lichtquellen betrieben werden, mit denen sie auch genehmigt wurden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. August 2020 um 15:01:47 Uhr:
... Es gibt vom Gesetzgeber keine Vorschriften zu den Wattzahlen, sondern nur zu den Candela. ...
Schau mal bitte in die
ECE R37(Veröffentlicht z.B. im Amtsblatt der Europäischen Union) im hinteren Teil bei den Kategorien der zugelassenen Leuchtmittel.
Z.B. unter der Kategorie P21W. Dort sind neben den Abmessungen, dem Lichtstrom (in Lumen, nicht Candela) auch die maximale Leistungsaufnahmen bei der Prüfspannung beschrieben. Der TE bezog sich in seiner Frage explizit auf die Leistungsaufnahme des Leuchtmittels ("Birnchen"😉.
@UltraTRAX
Z.B. eine P21W darf bei der Prüfspannung von 13.5V afaik eine maximale Leistung von 26,5W aufnehmen. Die Leistungaufnahme im Datenblatt wird aber bei 12V spezifiziert. Da die Leuchtmittel bei der Produktion einer gewissen Streuung unterliegen, kann das im Einzelfal etwas abweichen. Daher spezifiziert man im Datenblatt die 21W (typisch). Darauf ist z.B. das Bremslicht am Fahrzeug ausgelegt (Wärmeabfuhr, Leuchtbild usw.).
Zugelassenen Leuchtmittel tragen eine ECE- oder EU-Kennzeichnung. Wenn die Leuchtmittel keine solche Zulassung haben (z.B. am Lampensockel sichtbar) oder eine abweichende Bezeichnung (z.B. P21W fehlt auf der Verpackung bzw. Angebotskennzeichnung), sind sie vermutlich im Strassenverkehr nicht zulässig.
Schau dir einfach mal die Leuchtmittel für dein KFZ im Bordbuch als Ersatzteil z.B. im Baumarkt an, dann erkennst du diese Kennzeichnungen am Sockel und auf der Verpackung sehr leicht.
Hallo und Danke für die weiteren Antworten,
die betreffenden Leuchten sind an einem 50er Jahre Oldtimer von daher keine Prüfzeichen. Inzwischen habe ich etwas im Netz gefunden. Laut der verlinkten Broschüre von Hella hat der Gesetzgeber den Grenzwert in Candela (cd) definiert. Meßtechnisch könnte ich ermitteln (lassen) ob die 26 Watt Lampen unter dem Grenzwert sind. Ist aber nicht so trivial. Ich lasse es also erstmal bleiben. War eben so ne Idee die trüben Funzeln etwas aufzupeppen.
https://www.hella.com/.../...iche_Vorschriften_Broschuere_HELLA_DE.pdf
Grüße
Thom
Ähnliche Themen
Zitat:
@UltraTRAX schrieb am 24. August 2020 um 20:52:46 Uhr:
... Laut der verlinkten Broschüre von Hella hat der Gesetzgeber den Grenzwert in Candela (cd) definiert. ...
In Candela wird die Lichtstärke der kompletten heutigen Leuchteneinheit definiert (inklusive Leuchtbild/Abstrahlwinkel, siehe auch ECE R7)- Das in der Leuchteneinheit eingebaute Leuchtmittel ("Birnchen"😉 wird in Lumen definiert gemäss ECE R37. Heutzutage beziehen sich diese Vorschriften fast immer auf die ECE-Regelungen, um eine Länderübergreifende Zulassung zu haben.
Mal davon abgesehen, sind das die originalen Leuchten am Oldtimer-Fahrzeug oder eine Nachrüstlösung?
Auf dem Titelblatt der Brochure steht "gemäss ECE R48". Das dürfte aber für ein 50er Jahre Oldtimer keine direkte Relevanz haben. Bei den Originalen aus den 50er Jahren gelten afaik die damaligen Vorschriften (die vermutlich kaum einer mehr kennt). Da damals ECE noch kein Thema gewesen sein dürfte, würde ich mir nicht so viele Sorgen machen. Es kann sogar sein, dass was ganz anderes Original drinnen war.
Übrigens verlieren Scheinwerfer/Leuchten an Oldtimern oft ihre Reflektorschicht und werden dadurch funzelig. Reflektorschichten kann man aber aufarbeiten lassen (neu beschichten) und dadurch alten Glanz erreichen. Inwieweit das zulässig ist bei einem Oldtimer, weiss ich aber nicht. Ev. kann da ein Spezialforum für Oldtimer bessere Auskunft erteilen..
Hallo Nomen_est_Omen,
es sind die Originalleuchten. Früher, ganz früher, waren diese Leuchten mit 18 W Lampen ausgerüstet. 21 W gab es wohl noch nicht.
Die Blinker hatten ursprünklich keine Reflektoren. Die sind zur Karosserie hin offen. Reflektieren tut also die Karosseriefarbe (i.d.R. Schwarz). Ich hab da alles weiß gepinselt.
Grüße
Thom
Jetzt mal von vorne.
Hat der 12V? Um was für ein Auto handelt es sich denn?
Wenn du einen 50 er-Jahre Oldtimer hast, kannst du davon ausgehen, dass die Übergangswiderstände jenseits von Gut und Böse sind. An deiner Funzel wird wohl kaum noch was ankommen.
Wir haben hier auch ein Oldtimer Forum, nur zur Sicherheit. 😉
Und hier der Link zum Oldtimer-Forum auf Motortalk
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. August 2020 um 22:02:54 Uhr:
Jetzt mal von vorne.
Hat der 12V? Um was für ein Auto handelt es sich denn?
Wenn du einen 50 er-Jahre Oldtimer hast, kannst du davon ausgehen, dass die Übergangswiderstände jenseits von Gut und Böse sind. An deiner Funzel wird wohl kaum noch was ankommen.
Wir haben hier auch ein Oldtimer Forum, nur zur Sicherheit. 😉
es ist ein Traction 15cv, umgebaut auf 12 V. Die Verkabelung ist neu und sorgfältig ausgeführt. Ankommen tun bei erhöhter Leerlaufdrehzahl 12,6V
Aber das hat alles nichts mit meiner Eingangsfrage zu tun. Bei dieser geht es nur um die Frage ob 25W Lampen zulässig sind oder nicht.
Ich habe es hier und nicht im MT- Oldtimerforum eingestellt da die Frage nicht oldtimerspezifisch ist.
Ah, okay. Nein sind sie nicht.
Zitat:
@UltraTRAX schrieb am 24. August 2020 um 21:44:39 Uhr:
Die Blinker hatten ursprünklich keine Reflektoren. Die sind zur Karosserie hin offen. Reflektieren tut also die Karosseriefarbe (i.d.R. Schwarz). Ich hab da alles weiß gepinselt.
Ich habe da früher Aluklebeband benutzt und dies noch etwas poliert.
Heute würde ich dafür selbstklebende Spiegelfolie nehmen.
lustigerweise reflektiert der weiße Lack besser als Alufolie. Nach Spiegelfolie schaue ich mich mal um.