Brauche Winterreifen
dringend Winterreifen für meinen Cayenne und bekomme weder bei
Porsche noch sonst irgendwo welche, was soll ich machen?
Bietet hier irgend Jemand welche an?
Wo stellt man sich hier vor, habe nichts gefunden?
LG
Charleene
13 Antworten
Hallo herzlich willkommen erst einmal...
Es wäre hilfreich wenn Du angibst, für welches Modell /Baujahr Du Reifen / Räder suchst und in welcher Grösse und ob mit oder ohne RDK (Reifendruckkontrolle).
Grundsätzlich haben die Online- / Internethändler und Ebay (scheinbar) alles verfügbar.
GUte Fahrt mit dem 'Dicken' - das macht bei Schnee wirklich Laune!!!
Dankeschön!
Wo kann ich das denn nachgucken?
Steht bestimmt in den Papieren, oder?
Dabei komme ich mit diesen neuen Papieren immer noch nicht richtig zurecht!
Kann man das nicht irgendwie einfacher nachgucken?
Welche Größe es sein soll, keine Ahnung, ich müßte es erstmal sehen.
Erst letzte Woche gabs bei uns den ersten Schnee, gleich zweimal hab ich
mich festgefahren, so ein Ärger.
LG
Charleen
In den neuen Papieren steht das nicht mehr - die zugelassenen Größen stehen nur im COC - Dokument.
Aber im PZ wissen die das was drauf passt - und im Netz ist es zu finden mit Angabe des Baujahrs und der Motorisierung.
Besser festfahren als abfliegen ......
Wäre mir mit DEM Auto zu heiss mit Sommerschlappen...
Zumal wir Winterreifenpflicht haben und die Vollkasko sich für dieses fehlende Detail im Schadenfall brennend interessieren wird...Sollte der Wagen auch noch geleast sein wird es dann erst richtig spannend.
@TE: Die meisten online Reifenhändler bieten eine online Auswahl an. Da klickst Du dich einfach durch bis Du eingegen hast. Such Winterreifen, Hersteller: Porsche, Modell:Chayenne, Typ: GTS, Baukhar von - bis.....dann kommen automatisch auch die Angebote für das Auto und so hast Du auch die zugelassenen Reifengrößen...ansonsten PZ anfragen.
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Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Zumal wir Winterreifenpflicht haben und die Vollkasko sich für dieses fehlende Detail im Schadenfall brennend interessieren wird...Sollte der Wagen auch noch geleast sein wird es dann erst richtig spannend.
Was zu beweisen wäre..... Eigentlich alle guten Versicherungen schließen es aus, die Zahlungen einzuschränken oder gar zu verweigern, selbst bei grober Fahrlässigkeit. bei Interesse stelle ich gern ein entsprechendes Dokument der Gothaer zur Verfügung.
porsche.com/reifenfreigaben
Hier sollte man (frau) fündig werden. Baujahr und das exakte Modell sollten dabei bekannt sein.
Frag mal bei sports car unit nach - da habe ich auf Anraten des PZ auch meine her. Sitz in München. Versand kein Problem.
Gruß,
Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von Hordak88
Was zu beweisen wäre..... Eigentlich alle guten Versicherungen schließen es aus, die Zahlungen einzuschränken oder gar zu verweigern, selbst bei grober Fahrlässigkeit. bei Interesse stelle ich gern ein entsprechendes Dokument der Gothaer zur Verfügung.Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Zumal wir Winterreifenpflicht haben und die Vollkasko sich für dieses fehlende Detail im Schadenfall brennend interessieren wird...Sollte der Wagen auch noch geleast sein wird es dann erst richtig spannend.
Es heißt ja jetzt Winterreifenpflicht - der Staat schreibt also vor was für Reifen zu fahren sind. Es ist nicht mehr wie früher als es eine Fahrlässigkeit darstellte, wenn die Sommerpneus noch montiert waren - und auch da gab es schon in den letzten Jahren den Vorwurf der groben Fährlässigkeit und somit den Versuch des Leistungsentzugs. (ja ich weiß, jetzt kann der Versicherer sich auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr so einfach rausstehlen)
....der Wagen hat ja mit Sommerreifen keine Bertiebserlaubnis (meiner Meinung nach)....Früher (vor der Winterreifenpflicht) war das natürlich so, da gebe ich Dir recht.
(Im Haftpflichtbereich sieht es wieder anders aus. Da kann der Fahrer nur in Regress genommen werden - meine bis 10 tsd EUR - egal was für einen schyce er baut (besoffen und zugekockst nen Laster vond er A4 zu schubsen - Beispielsweise)
Sollte die Gothaer hier also eine spezielle Klausel haben wo diese Passus drin steht würde ich mich wundern - stell es also bitte mal rein
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
....der Wagen hat ja mit Sommerreifen keine Bertiebserlaubnis (meiner Meinung nach)....Früher (vor der Winterreifenpflicht) war das natürlich so, da gebe ich Dir recht.
Sorry, aber natürlich hat der Wagen auch mit SR im Winter noch seine Betriebserlaubnis. Und selbst wenn nicht, seit wann ist der Versicherungsschutz von einer gültigen BE abhängig?
Zitat:
(Im Haftpflichtbereich sieht es wieder anders aus. Da kann der Fahrer nur in Regress genommen werden - meine bis 10 tsd EUR - egal was für einen schyce er baut (besoffen und zugekockst nen Laster vond er A4 zu schubsen - Beispielsweise)
Bei Vorsatz ist auch die Haftpflicht von der Leistung befreit - und das kann schneller passieren als man denkt. Ansonst kann nur bis zu 5.000,-€ Regress genommen werden. Bei der Kasko ist die Situation vom individuellen Vertragstext abhängig.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Bei Vorsatz ist auch die Haftpflicht von der Leistung befreit - und das kann schneller passieren als man denkt. Ansonst kann nur bis zu 5.000,-€ Regress genommen werden. Bei der Kasko ist die Situation vom individuellen Vertragstext abhängig.
Das ist meiner Kenntnis nach Quatsch - Wir haben eine Pflichtversicherung für Zulassungspflichtige Kfz und diese muss einen Geschädigten den Schaden ohne WENN und ABER erstatten. Wie das Innenverhältnis aussieht soll nicht das Problem des Geschädigten sein.
Ein großes Beispiel war der 3´er BMW, welcher unter Drogeneinfluss den Tanklaster die Wiehltalbrücke (A4) runter gehauen hat. Das hat den Haftpflichtversicherer des BMW einen 2 stelligen Millionenbetrag gekostet.
Bzgl. der BE: Tune einen Wagen mit einer Felge, welche nicht für das Kfz zugelassen ist und fahr ne Runde. Du machst nen Abflug und der Karren ist platt....da meinst Du, dass Deine Kasko-Versicherung hier nicht einen kausalen Zusammenhang aus nicht zugelassenen Bauteilen und dem Abflug konstruieren wird?
Das Gleiche sehe ich im Übrigen zurm Thema Winterreifenpflicht: Ich denke es wird sich schon ein Versicherungsgutachter finden, welcher dem Versicherer bestätigt. dass die Sommerbereifung bei diesem Wetter unangepasst war (und zudem gesetzlich verboten und auch hinrissig (meine Meinung)) und das dieser Tatbestand eine Zahlungsverweigerung aufgrund des kausalen Zusammenhangs mit Winterwetter schnell gegeben ist. Es schreibt doch jeder Hinz und Kunz jedes Jahr, dass Sommerreifen unter 8 Grad schlechter Bremseigenschaften haben....das lässt sich wohl auch belegen.
Wer da spart sollte in eine Rechtschutzversicherung invesiteren, welche Deckungsklagen bezahlt - kleiner Tipp: evtl. prüfen ob der Versicherer auch Deckungsklagen gegen den eigenen konzern zulässt oder nicht!😁
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Das ist meiner Kenntnis nach Quatsch - Wir haben eine Pflichtversicherung für Zulassungspflichtige Kfz und diese muss einen Geschädigten den Schaden ohne WENN und ABER erstatten. Wie das Innenverhältnis aussieht soll nicht das Problem des Geschädigten sein.
Der Gesetgeber sieht das aber anders. Nach
§ 103 VVGist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Das hat für den Geschädigten dann die unangenehme Konsequenz, sich direkt an den Unfallverursacher wenden zu müssen.
Zitat:
Bzgl. der BE: Tune einen Wagen mit einer Felge, welche nicht für das Kfz zugelassen ist und fahr ne Runde. Du machst nen Abflug und der Karren ist platt....da meinst Du, dass Deine Kasko-Versicherung hier nicht einen kausalen Zusammenhang aus nicht zugelassenen Bauteilen und dem Abflug konstruieren wird?
Natürlich ist es der Kasko freigestellt hier einen Zusammenhang zu konstruieren. Allerdings hat jeder Bürger die Möglichkeit auf dem Rechtsweg diesen Zusammenhang in Frage zu stellen. Letzlich wird die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Zusammenhang gegeben ist, von einem Gericht getroffen.
Zitat:
Das Gleiche sehe ich im Übrigen zurm Thema Winterreifenpflicht: Ich denke es wird sich schon ein Versicherungsgutachter finden, welcher dem Versicherer bestätigt, dass die Sommerbereifung bei diesem Wetter unangepasst war.
Die Verwendung von SR im Winter ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 40,-€ geahndet wird - daß ist in etwa vergleichbar mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 20km/h. Glaubst Du etwa auch, daß die Versicherung nicht zahlen muß, wenn Du 20km/h zu schnell fährst und dabei einen Unfall baust? Sorry, aber das kann doch nicht Dein Ernst sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Sorry, aber das kann doch nicht Dein Ernst sein.
Doch das ist mein Ernst!
Ich denke, dass wir hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden (was ja nicht schlimm ist)...es ist mir jetzt auch zu müßig das VVG komplett durchzugehen...es müsste so bei §115 bis 117 (oder so) zum Thema Direktanspruch der Geschädigten stehen....Hier gibt es auch den Hinweis auf die Sonderregelung bei der Kfz-Versicherungspflicht; da ich jetzt für dieses Jahr Feierabend machen werde.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch!
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Der Gesetgeber sieht das aber anders. Nach § 103 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Das hat für den Geschädigten dann die unangenehme Konsequenz, sich direkt an den Unfallverursacher wenden zu müssen.Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Das ist meiner Kenntnis nach Quatsch - Wir haben eine Pflichtversicherung für Zulassungspflichtige Kfz und diese muss einen Geschädigten den Schaden ohne WENN und ABER erstatten. Wie das Innenverhältnis aussieht soll nicht das Problem des Geschädigten sein.
Du interpretierst den §103 vollkommen falsch. Die Haftpflicht zahlt ganz im Sinne Ihres Namens den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall. Wenn sich aber hinterher gewisse Umstände ergeben steht es der Versicherung frei ihren Versicherungsnehmer zur Kasse zu bitten.