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Brauche schnell Hilfe...

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 18:34

Also hab da ne frage bin 18 jahre alt und will nun mein eigenes auto verscihern nun haben sich meine großeltern bereiterklärt die kosten zu übernehmen... nun die große frage wenn sie das auto als IHR ganz normalen zweitwagen anmelden (nur leute über 23..oder so) und ich dann damit fahre.... wenn dann ein unfall passieren sollte und man sagt das ich nur kurz in die werkstatt bin oder so (halt nur kurz mit dem wagen gefahren) erlischt dann sofort der versicherun gsschutz???

hat jemand vielleicht eine alternative versicherung für nen toyota celica T20 (zu2. 5013 zu3: 301)???

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16 Antworten

Die Hilfe wird rund 1.000 Mal am Tag gebraucht.

=> FAQ Versicherungen anklicken und dort Fahranfänger und Versicherungen aussuchen.

Die Angaben im Versicherungsverttrag sollten immer korrekt sein.

doch kein bi-turbo a6? :-)

die folgen sind mindestens eine nachforderung in höhe einer jahresprämie.

bei vk oder tk kann die versicherung natürlich auch gerne mal ganz aussteigen.

zum thema: "wollte nur kurz in der werkstatt"

diese ausrede haben die versicherer garantiert noch nie gehört.

p.s. wenn du jeden tag von md nach he musst, da gibt es eine astreine zugverbindung.

Der Versicherungsschutz erlischt nicht, aber es gibt eine saftige Nachzahlung und eventuell eine Vertragsstrafe (abhängig von den AGB).

Was die Zweitwagenregelung betrifft, so bieten viele Versicherungen spezielle Tarife für Fahranfänger an.

Bei meiner Schwester gab es bei der Allianz folgende Regelung (ist aber schon ein paar Jahre her):

Erstfahrzeug war auf meinen Vater versichert.

Zweitfahrzeug auf meine Schwester - die mit 18 Jahren mit 85% einsteigen konnte, dann aber 3 Jahre bei 85% blieb und erst danach mit den Prozenten runterging. Im Schadensfall blieb der Vertrag meines Vaters unberührt.

Das war damals nicht unbedingt eine ganz preiswerte Sache, aber besser als mit 240% einzusteigen.

Ähnliche Regelungen bieten auch andere Versicherungen an, frag einfach bei der Versicherung deiner Großeltern an.

Sehr gut ist, wenn sie dort auch noch andere Versicherungen zu laufen haben - das erhöht die "Kooperationsbereitschaft" der VErsicherer.

Grüße

Nachtrag: Hab erst jetzt gelesen, was es für ein Auto sein soll - na dann Mahlzeit !!!!

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 19:27

aber die haftpflicht bleibt immer bestehen oder kann sich die versicherung auch ganz weigern???

bezahlt wird der schaden von der hp immer.

es gibt aber möglichkeiten das sich der versicherer hinterher das geld von dir zurückholt.

ob dies bei solch einem fall passieren kann? frag doch mal beim versicherer nach!

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 19:33

mach ich mal... werd jetzt erstmal bei der versicherung im internet gucxken (alian**)

am 23. Januar 2007 um 19:43

Hi,

wie madcruiser schon richtig sagte:

Wahre Angaben im Vertrag machen und fertig. Lügen amortisieren sich in wenigen Fällen - erst recht nicht solche plumpen *gg*

Anderer Tipp wäre, sich einfach ein Auto zu kaufen, welches man sich auch leisten kann. Aber das ist nur ne Ansichtssache ;)

Dann muss man nämlich auch nicht mit solchen tollen Tricks "sparen/geizen" *kopfschüttel*

Grüße

Schreddi

Die Versicherung kann sich in der HP maximal 5000€/Schaden zurückholen und nicht alles.

am 23. Januar 2007 um 19:51

Hi,

aber ganz gewiss nicht wenn ein andrer Fahrer drin saß.......

Diese Grenze wird bei Trunkenheit, Fahrerflucht und Co. angewandt; sprich den groben Verstößen (Obliegenheitsverletzung).

Bin im übrigen mittlerweile zu dem Schluss gelangt, dass dies hier wohl eh nur ein Fake ist, wenn man sich die anderen Threads anschaut.

Grüße

Schreddi

bei mir steht in den Versicherungsbedingungen unter Obliegenheiten (2b):

"wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht"

 

Die Versicherungen verzichten in der Regel bei niedrigen Schäden auf Regress.

Verliert Euch doch nicht in unnötigen Aussagen.

Faktisch regelt das Pflichtversicherungsgesetz Betrugsabsichten und Straftaten.

Selbst Daniel Kübelböck hat nur 5.000 EUR bezahlt.

Und der ist ohne FS gefahren und hat somit eine Straftat begangen. Schwachsinnig - aber eben eine gesetzliche Regelung zu Lasten der Versicherungen und damit für deren Kunden.

In der Kaskoversicherung schlagen solchen Falschangaben natürlich voll durch.

Ein schwacher Trost - aber immerhin.

am 23. Januar 2007 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

Bin im übrigen mittlerweile zu dem Schluss gelangt, dass dies hier wohl eh nur ein Fake ist, wenn man sich die anderen Threads anschaut.

Grüße

Schreddi

Da muß ich Dir recht geben, da stimmt hinten und vorne etwas nicht.

buba

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Verliert Euch doch nicht in unnötigen Aussagen.

Faktisch regelt das Pflichtversicherungsgesetz Betrugsabsichten und Straftaten.

Selbst Daniel Kübelböck hat nur 5.000 EUR bezahlt.

Lächerlich!Wenn man es so dick hat schmerzt das doch garnicht,da lässt der Erziehungseffekt zu wünschen übrig!

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