Brauche schnell Hilfe...
Also hab da ne frage bin 18 jahre alt und will nun mein eigenes auto verscihern nun haben sich meine großeltern bereiterklärt die kosten zu übernehmen... nun die große frage wenn sie das auto als IHR ganz normalen zweitwagen anmelden (nur leute über 23..oder so) und ich dann damit fahre.... wenn dann ein unfall passieren sollte und man sagt das ich nur kurz in die werkstatt bin oder so (halt nur kurz mit dem wagen gefahren) erlischt dann sofort der versicherun gsschutz???
hat jemand vielleicht eine alternative versicherung für nen toyota celica T20 (zu2. 5013 zu3: 301)???
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von S-XT
Lächerlich!Wenn man es so dick hat schmerzt das doch garnicht,da lässt der Erziehungseffekt zu wünschen übrig!
So ist es, aber das ist nicht das Problem.
Der Staat privilegiert durch solche Gesetze Straftäter.
Juristisch gesehen ein echter Hammer.
Zitat:
Original geschrieben von Chrippler
bei mir steht in den Versicherungsbedingungen unter Obliegenheiten (2b):
"wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht"Die Versicherungen verzichten in der Regel bei niedrigen Schäden auf Regress.
Unberechtigte Fahrer im Sinne dieses Absatzes sind Personen, die das Fahrzeug gegen den Willen des Halters bzw. Versicherungsnehmers fahren. z.B. Wenn der Sohnemann die Autoschlüssel aus der Schublade nimmt und ne Spritztour macht.
Von Leistungsfreiheit wegen der Verletzung des vereinbarten Fahrerkreises hab auch ich noch nichts gehört.