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Brauche rechtlichen Rat (sorry für etwas OT).

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 21:42

Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "automatik",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

Patrick

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

Was meint Ihr?

Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "dementi",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

Patrick

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

Was meint Ihr?Hallo, Leute!

 

Ich habe im November vergangenen Jahres einen Artikel bei eBay ersteigert (Warnblinkschalter für den Kangoo meines Schwiegervaters, der weiter weg im Ausland lebt).

Der Kauf, sowie Abwicklung waren gut, somit hat sich das Ganze schnell erledigt und das Teil konnte ich ins Ausland versenden....

 

Heute bekomme ich einen folgenden Brief von einer Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr "dementi",

wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der Fa. XXXX, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unsere Mandantin betreibt ein Unternehmen, das mit dem Handel von Kfz- Zubehörteilen befasst ist. Der - inzwischen gekündigte - Auszubildende XXXX hat bei unserer Mandantin wiederholt Kfz- Zubehörteile gestohlen, die dann von dessen Lebensgefährten XXXX unter dem Verkäufer- Namen "XXXX" über den Online- Marktplatz Ebay zum Verkauf angeboten wurden. Wir bringen in diesem Zusammenhang informativ zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Atkz. XXX geführt wird.

Aufgrund der von der Fa. Ebay Int. AG gegenüber den Kriminalbehörden erteilten Auskünfte steht fest, dass Sie über den Online- Marktplatz Ebay folgende Waren vom Verkäufer "XXXX" erworben haben, die zuvor bei unerer Mandantin gestohlen worden sind:

2x Impulsgeber Renault Clio, Megane, Twingo, Rapid, Laguna, R19.

In rechtlicher Hinsicht teilen wir mit, dass Sie nicht Eigentümer der vorstehenden Waren werden konnten, da diese Waren bei unserer Mandantin gestohlen wurden, mithin diese Waren bei unserer Mandantin abhanden gekommen sind im Sinne des §935 BGB. Gemäß §935 BGB ist aber der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen vom Nichtberechtigten ausgeschlossen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass unsere Mandantin auch zum jetztigen Zeitpunkt noch Eigentümerin der vorstehenden Waren ist. als Eigentümerin steht unserer Mandantin ein Anspruch auf Herausgabe der an Sie veräußerten Waren zu.

Namens und in Vollmacht haben wir Sie aufzufordern, die vorstehenden Waren spätestens bis zum 20.07.2007 (eingehend) an unsere Mandantin herauszugeben.

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, so werden wir den Herausgabeanspruch unserer Mandantin ohne weitere Aufforderung gerichtlich geltend machen.

Alternativ wäre unsere Mandantin bereit, die von Ihnen erworbenen Waren an Sie zu dem bei unserer Mandantin gültigen Verkaufspreis zu veräußern, sofern die Zahlung bis zum nachgenannten Termin erfolgen würde, zu den bei unseren Mandantin geltenden Großhandelskonditionen. Für die von Ihnen erworbenen Waren gelten - unter Anwendung der Großhandelskonditionen - folgende Verkaufspreise:

22,55€/Stück

Für die vorstehenden Waren wäre mithin von Ihnen ein Entgelt in Höhe von 45,10 € an unsere Mandantin zu leisten.

An das Angebot, die vorstehenden Waren zum vorgenannten Entgelt an Sie zu veräußern, hält sich unserer Mandantin gebunden bis zum 20.07.2007.

Sollten Sie mit dem Alternativvorschlag unserer Mandantin einverstanden sein, so wäre der vorgenannte Betrag spätestens bis zum 20.07.2007 von Ihnen auf unser Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt.

 

So. Nun... was an der Sache jedoch merkwürdig ist, dass hier der falsche Artikel angeführt wurde!!! Warum? Ich habe dort angerufen (lt. Internet gibt es sowohl diese Kanzlei, als auch diese Fa.) und dort wurde mir gesagt, dass sie diese Artikelauskunft von Ebay erhalten haben und dass da möglicherweise ein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich per e-mail an den Ebay Verkäufer gewendet und er hat mir auch ganz schnell beantwortet:

 

Hallo,

Wie sie sich vorstellen können, bin ich selbst ebenso in diesem Rechtsstreit verwickelt.

Es tut mir aufrichtig Leid, das sich die Firma XXXX an die nichts ahnenden Käufer wendet, die mit der Sache nichts zu tun haben (immerhin haben sie ihren Beitrag des Teiles ja bereits bezahlt).

Ich bin natürlich gewillt ihnen den Betrag, den sie nun zu zahlen zu haben, zurück zu Überweisen, in der Hoffnung dass man diese Angelegenheit ohne eine Anzeige beilegen kann.

Jedoch muss ich vorneweg auch mitteilen, das sie natürlich nicht die einigste Person sind, die mich nun mit diesem Fall kontaktiert, daher kann ich nicht Versprechen, das ich allen Personen gleichzeitig direkt 100% zurückzahlen kann.

Mit freundlichen Grüssen

 

So, dann habe ich ihm eine Frist gesetzt, er solle an mich vorläufig 50 Euro bis zum 15.07.2007 überweisen. Vorläufig, weil ich ja noch nicht genau weiß, ob der richtige Artikel mehr oder weniger Wert sein soll, als der, der angegeben wurde.

 

Dann habe ich folgende Antwort von ihm erhalten:

Hallo,

Ich danke ihnen für die kurze Frist, selbstverständlich kann ich verstehen, das sie auch an eine Frist gebunden sind.

Natürlich bräuchte ich dann auch ihre Bankverbindung, jedoch könnte der Betrag frühestens am 16 verbucht werden, da der 15 ein Sonntag ist.

In dem Brief der Kanzlei steht kein genauer Betrag?

Mit freundlichen Grüssen

 

So, nun habe ich ihm geantwortet, dass es eben der falsche Artikel sei..

 

Er hat auch geantwortet:

Okey, dann melden sie sich morgen bitte nochmals mit richtigem Betrag und Kontodaten.

MFG

 

 

Was soll ich nun am besten tun? Zum Anwalt rennen ist wegen 45 Euro wirklich nicht nötig, denke ich...

Sollte ich morgen die Kanzlei anrufen und dort um eine Fristverlängerung bitten, damit der Verkäufer an mich den Betrag rechtzeitig überweist? Und natürlich auch noch erfahren, wieviel genau überwiesen werden soll?

Steckt da vielleicht eine neue Masche??? Wie kann ich wissen, dass:

1. die Sache durch die Überweisung des Betrages erledigt sei

2. die Typen (alle) mich nicht verarschen

3. ich ruhig meine Kontodaten verraten kann?

 

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30 Antworten

Auszug aus den Nutzungsbedingungen:

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

...

Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden.

Da wir (das Forum und die User) keine Rechtsberatung betreiben dürfen (!), schließe ich den Beitrag an dieser Stelle...

Gruß Tom

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