Brauche ich nach dem Verkauf noch mein Kennzeichen wieder?

Habe mit dem Käufer aus einer anderen Stadt vereinbart, dass der das Auto innerhalb einer Woche ummeldet und mir meine alten Kennzeichen zurücksendet.

Das Auto wurde inzwischen abgemeldet bzw. umgemeldet.

Frage: Brauche ich eigentlich noch die alten Kennzeichen? Da ich vor 1 Jahr in die andere Stadt umgezogen bin kann ich mit dem alten Kennzeichen sowieso nichts anfangen.

21 Antworten

...und wenn der neue Käufer einfach mit den Kennzeichen weiterfährt oder das Fahrzeug zusammen mit den Kennzeichen weiterverkauft z.B. sogar ins nichteuropäische Ausland... dann viel Spaß beim Hinterherlaufen.

Man darf auch einfach mal etwas mehr Vertrauen in sein Gegenüber haben und aufs Bauchgefühl hören.
Ich habe meinen letzten Wagen auch angemeldet übernommen (TÜV abgelaufen, somit keine Kurzzeitkennzeichen mehr möglich), den Wagen nach Hause gefahren, abgestellt und am nächsten Werktag abgemeldet. Dem Verkäufer habe ich Bilder seiner entwerteten Kennzeichen und der Abmeldebestätigung via Whatsapp geschickt und alles war gut.
Man kann auch aus allem eine Raketenwissenschaft machen.

Stürmische Grüße Arrgyle

Bei meinem letzten verkauften Auto meldete der Käufer (kein "letzte Preis"-Kandidat!) das Fahrzeug nicht wie besprochen am nächsten Werktag um.
Info an Versicherung und Zulassungsstelle mit Uhrzeit und Unterschrift von Käufer und Verkäufer ging natürlich noch am Tag des Verkaufs raus.
Das ganze hat sich über einige Wochen hingezogen. Die Zulassungsstelle hat sich mit dem Käufer auseinandergesetzt bis es dann zum Glück zur Ummeldung kam.

Probleme / Nachteile dadurch für mich: KFZ-Steuer und Versicherung wurden die Wochen bis zur Ummeldung weiter an mich berechnet, trotz der ausgefüllten Vordrucke. "Versicherung geht auf den Käufer über..."
SFR war für den neuen Wagen noch nicht frei. Zunächst wurde das neue Auto damit teuer abgerechnet, nach Ummeldung dann auf den besseren SFR umgestellt (und sogar rückwirkend passend berechnet).

Die Zulassungsstelle verwies auf den Zoll, die Versicherung verwies auf den Käufer "holen Sie sich doch von dem das Geld wieder".
Das waren bei einem Smart nur minimale Beträge, da lohnte dann kein Rechtsstreit.

So kann's also gehen... Fazit für mich: ich übergebe nur noch abgemeldet oder fahre mit zur Zulassungsstelle zur Ummeldung wenn es in der Nähe ist. Denn auf den Stress habe ich nicht nochmal Lust.

Dann hat Dich Deine Versicherung übers Ohr gehauen.
Sie hätte dem Käufer den entsprechenden Beitrag in Rechnung stellen müssen und auch können!
War das während der Corona Phase oder schon vorher passiert?

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Das ist in der Tat der größte Haken am angemeldet verkaufen. Der Versicherung gegenüber haftet man "gesamtschuldnerisch" mit dem Käufer zusammen, taucht der Käufer unter, bleiben die Kosten der Versicherung (bis zur wirksamen Kündigung) oft zuerst mal beim Verkäufer.

Grüße
Steini

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der neue Besitzer das Fahrzeug mit deinen alten Kennzeichen auf sich ummeldet. Das ist vermutlich nicht ganz nach Vereinbarung, schadet letztlich aber niemandem.

@Pauliese, vor Corona (2 Jahre her).

Die Versicherung war irgend eine billige Onlineversicherung. Da war kein Service durch einen Sachbearbeiter zu erwarten. Die hatten ihr Geld (vorausbezahlt bis Jahresende) und haben dann entsprechend nur den Zeitraum zwischen Ummeldung und Jahresende erstattet.
Das Lastschriftmandat hatte ich entzogen, wenn das ganze noch über den Jahreswechsel gegangen wäre, wäre es wohl spannend geworden.

Beim Staat (KFZ Steuer) sah das ähnlich aus. Der Smart kostete 20€ im Jahr, ein Monat mehr oder weniger Erstattung macht dann nichts aus wofür es sich lohnt hinterherzulaufen.

Immerhin meine Zulassungsstelle war sehr bemüht, kontaktierte die Behörden am Wohnort des Käufers und die forderten ihn zur Ummeldung auf. Was dann zum Glück nach ca. 6 Wochen wenn ich mich richtig erinnere auch passierte.

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