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Brauche ich den Winterreifen Aufkleber auf dem Armaturenbrett

Themenstarteram 26. Februar 2010 um 11:29

Hallo,

mein Passat Variant ist auf Winterrädern mit Geschwindigkeitsindex H (=210 km/h) ausgeliefert worden. Es klebt also auch ein entsprechender Warnaufkleber links des Lenkrads in Lichtschalter Nähe.

Da der Aufkleber nicht sonderlich hübsch aussieht, frage ich mich, ob ich den wirklich brauche. Gibt es gesetzliche Vorschriften die den Aufkleber zwingend vorschreiben? Im Schein eingetragen ist Vmax 203 km/h (Variant 140PS/TDI/DSG)

Danke!

sklev

Beste Antwort im Thema

So ein Thema gab´s vor 1-2 Jahren hier schon...

Bei wem von euch wurde denn jemals kontrolliert, ob er so einen Aufkleber hat ;)

Ich fahr ohne ... :eek:

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Hallo,

Habe das Thema mal ins Reifen Forum verschoben da eher ein allgemeines Reifenthema angesprochen wird;)

mfg Andy

MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von sh20061988

Zitat:

Original geschrieben von uialah

Hatte die Diskussion mal mit meinem :) als ich die WR gekauft hab.

Er drückte mir den 210er Aufkleber in die Hand und meinte: Den mußt Du reinkleben!!

Ich: Warum? Auto läuft 203, WR bis 210! Wo ist das Problem???

Er: Theoretisch richtig! Aaaber, da müssen noch 5% Sicherheit dazu und dann kommst auf ca. 213. Darum Aufkleber rein.

Hab´s dann braverweise gemacht. Werd nu aber doch mal kucken, wo der rechtliche Hintegrund dazu herkommt.

Gruß

 

Rechtlicher Hintergrund steht sage und schreibe 5 Beiträge vorher... ^^

Schon klar! Hab ich ja gelesen.

Aber woher kommt das mit den 5%??

Zitat:

Original geschrieben von uialah

Aber woher kommt das mit den 5%??

Um zur Verwirrung beizutragen, alles dies unten ist gültig, aber nicht immer ist eindeutig klar, was angewendet werden muss. Im Zweifelsfall lieber mit Plakette fahren.

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 auf Grundlage der Richtlinie 92/23/EWG

V + 1% * V + 6,5 km/h

203 km/h --> 211,5 km/h

Richtlinie 70/156/EWG

V + 5% * V

203 km/h --> 213 km/h

VdTÜV KFZ-Richtlinie 751

Der Fahrzeughersteller kann jedoch eine geringere Abweichung der Höchstgeschwindigkeit zur Auslegung der Bereifung zulassen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Rein rechtlich gesehen muß der Aufkleber rein wenn das Auto schneller läuft, logisch. Ich weigere mich aber strikt dagegen einen solchen Aufkleber auf ein edles Leder-Holz Amaturenbrett zu pinnen.

Hat der TÜV angemerkt, das der Aufkleber für die V-Winterreifen (also max. 240 km/h) fehlt. Hab ihn dann erklärt, dass ich das über das KI blockiert habe, d.h. der Wagen wird bei 240 km/h abgeregelt und die Warnung erscheint, man KANN also nicht schneller fahren. Reichte nicht als Begründung, da man dies auch wieder aufheben kann. Ich meinte dann, den Aufkleber kann man auch wieder abknibbeln...! :) Da hat er das Gespräch beendet un d es wurde nicht mehr erwähnt. Wenn mich die Rennleitung DESWEGEN anhält, dann sollen sie die paar EUR haben, der Aufkleber kommt nicht drauf...!

Gruß, Andreas

am 2. März 2010 um 23:32

Mir kommt so ein sch.... Aufkleber auch nicht ins Auto.

 

Die Mühle ist mit 235 eingetragen, die Winterräder sind 'V', also bis 240

und von einer 5%-Regel höre ich zum ersten Mal.

Wenn es so sein sollte ist mir das Schnurz.

 

Und wenn es hart auf hart käme aktiviere ich notfalls die Warnung in der

MFA (nervt aber auch schon mal wegen der großzügigen Tachovoreilung)

oder zahle eben die paar Euro.

 

Man kann alles auch übertreiben.

Hallo,

ich habe auch keinen Aufkleber, sondern die Höchstgeschwindigkeit über den Bordcomputer auf 210 km/h eingestellt. Kurz vor erreichen dieser Geschwindigkeit erscheint die vom Gesetzgeber geforderte "Warnmeldung im Sichtbereich" und das Fahrzeug regelt sich dann auf 210 km /h ein.

Wo finde ich denn drn Gesetzestext dazu? Mir geht es dafu. Ob so ein hässlicher roter Aufkleber vorgeschrieben ist oder hier auch einer in schwarz-weiß reichen würde.

Paragraph 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Mich hat beim Mercedes W203 der Prüfer vom TÜV Nord angesichts des fehlenden Aufklebers von sich aus gefragt, ob ich denn stattdessen die Geschwindigkeitswarnung im KI aktivierte habe. Hab dann ganz schnell genickt...

Zitat:

@Kallimatik2000 schrieb am 3. März 2010 um 08:32:33 Uhr:

ich habe auch keinen Aufkleber, sondern die Höchstgeschwindigkeit über den Bordcomputer auf 210 km/h eingestellt. Kurz vor erreichen dieser Geschwindigkeit erscheint die vom Gesetzgeber geforderte "Warnmeldung im Sichtbereich" und das Fahrzeug regelt sich dann auf 210 km /h ein.

Ich habe mich damals auch informiert und laut diverser Aussagen reicht die Warnung im KI aus. Habe ich beim aktuellen Golf Sportsvan auch so eingestellt. Mal ehrlich, ich habe nicht mal eine BAB in der Nähe und habe H Reifen drauf, die bis 210km/h zugelassen sind. Rein theoretisch KÖNNTE das Fahrzeug 212 km/h laufen. Ob es das in der Realität auch würde, steht noch auf einem anderen Papier ;)

Mein TÜV Prüfer damals war übrigens der Meinung, "im Sichtbereich" wäre auch an der A- oder B-Säule, wenn man den Aufkleber nur beim einsteigen sieht. Somit hatte ich den schon lange nicht mehr am Armaturenbrett kleben und auch nie Probleme deswegen.

Würde denn auch eine schwarz weis form reichen?

Der § 36 (5) sagt folgendes aus:

Zitat

Abs. 5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und

2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Also „Schild“ oder „Aufkleber“ oder eine „Anzeige“ RECHTZEITIG VOR ERREICHEN DER ZUL.HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT DER REIFEN

sind gefordert.

 

Damit reicht ( für mein Verständnis) auch eine temporäre, nicht ständig sichtbare Warnung in der MFA, die eben „rechtzeitig“ angezeigt/ eingeblendet wird. (Da haben die Hersteller ihre Hausaufgaben mal gemacht)

Ebenso ist kein Layout (Farbe/Schriftart/Form o.ä.) der Aufkleber oder Schilder angegeben, damit sollte auch schwarz/weiß oder ein anderes Layout ausreichend sein, wenn die „Sinnhaftigkeit damit“ deutlich wird..übertrieben gesagt reicht auch ein „Post-It“.

Viele Reifenhersteller haben ja schon seit Jahren ihre Firmenfarben in den dort verwendeten Aufklebern verwendet.

Und „By the way“ meine MFA Warnung hab ich im Winterreifenbetrieb auf 180km/h eingestellt obwohl die Reifen 210km/h erlauben würden und der Tiguan mit 198km/h angegeben ist. Ich denke eben, die 180 Sachen sollten im Winter der Jahreszeit angemessen und maximal ausreichend sein und es spätestens dann vernünftig ist, den Fuß etwas zu lupfen.

Meist bin ich sowieso entspannt und weit unter den 180km/h unterwegs.

A
B
C
+2

Zitat:

[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz] x 0,01 + 6,5 = Sicherheitsaufschlag

Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:

210 x 0,01 + 6,5 = 8,6

Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln.

Diese Toleranz wird im Zweifelsfall vom Speedindex abgezogen. Wenn ich also einen Winterreifen H mit 210km/h habe, werden diese 8,6km/h abgezogen, dann gelten nur noch 201km/h. Ohne Bepper sollte das Fahrzeug also knapp darunter bei der im Schein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen, ansonsten muß der Kleber im Cockpit angebracht werden.

...über dessen Sinn man teilweise streiten kann.

Bei einem BMW M5 E60 mit Y-Reifen, bräuchte man also einen 300 km/h-Aufkleber :D

Ja klar…..man ist ja doch das eine oder andere mal bei Tempo 300km/h durch die Suche in den Streamingdiensten abgelenkt. Da ist es dann schon hilfreich, wenn ich beim hochblicken auf den Aufkleber schauen und denke

„ Ahja…..nicht schneller als 300km/h…..ich hatte es fast schon vergessen das ich WR fahre“ :D

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