Brauche hilfe
Hallo. Hab frage. Ich hab mein altes Opel vectra Bj. 1999 verkauft. Der Käufer hat Probefahrt gemacht und war zufrieden. Ich hab Käufer gesagt das das Auto kein TÜV hat und hat Rost. Der Käufer hat gesagt dass das kein Problem ist und kann selbst alles reparieren. Im Kaufvertrag steht auch dass das Auto gekauft wie gesehen, hat kein TÜV, das Auto hat Rost. Jetzt will der Käufer das Auto zurück geben, weil da mehr Rost als er gedacht hat und hat schon bei seinem Anwalt gemeldet.
Frage: Muss ich das Auto zurück nehmen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 13:45:07 Uhr:
--> nachdem ich Schweißen 1. erst lernen müsste und 2. (als Laternenparker mit Wohnung im 3. OG) keinen dafür geeigneten Arbeitsplatz habe, betrachte ich das - zu dem jetzt 22 Monate nach Kauf aktuellen HU-Termin - als "Totalschaden" ohne den Rest des Autos auch nur auf potentielle Mängel hin durchzuchecken ...
fahr doch in die nächste Do-it-yourself Werkstatt und drücke einem der Helfer dort einen Fuffi in die Hand. Ist viel nachhaltiger und günstiger als das nächste Billigauto mit Mängeln zu schießen.
46 Antworten
Zitat:
@porks schrieb am 29. November 2019 um 12:23:56 Uhr:
hi
mal so selbst wenn was von einem Anwalt kommt erstmal nix machen auch dem nicht schreiben höchstens wenn Ihr Mandant Geld usw. möchte dann solle er halt vor Gericht gehen und dann werde ich mich zu dem fall äußern . denn wenn man einem Anwalt was schreibt kann das ganz schnell falsch sein und man schadet sich selbst .Weil ein Anwalt ist ja für seinen Mandanten und somit ja nicht Unabhängig.
Ich hab schon mit meinem Anwalt gesprochen und er hat zu mir gesagt das der Käufer keine 14- tägiges Wiederrufs- und Rückgaberecht hat, weil das von Privat zu Privat verkauft wurde.
Zitat:
@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:27:05 Uhr:
Wegen Garantie haben wir nicht gesprochen und im Kaufvertrag hab ich auch wegen Garantie nicht geschrieben.
musst Du auch nicht ...
guckst Du
BGB § 437Zitat:
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
als Privatverkäufer HÄTTEST Du allerdings die Möglichkeit gehabt, diese Gewährleistung auszuschließen
dies MÜSSTE allerdings im Vertrag geschrieben sein 😉
Von einem Laien wird man auch nicht eine korrekte Formulierung erwarten.
Wenn ein Privater, unbedarfter Verkäufer verkauft eine alte Schüssel wie gesehen, ohne TÜV, mit Rost. Jeder Richter wird aus als Ausschluß der Gewährleistung ansehen
@ TE: Du hast selbst geschrieben der Käufer hätte weitere Mängel gefunden. Das kann ein Fall für die Gewährleistung werden und hat mit 14 Tage Rückgaberecht überhaupt nichts zu tun. Rede mit deinem Anwalt und redet nicht wieder aneinander vorbei. 😮
Zitat:
@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:33:18 Uhr:
Ich hab schon mit meinem Anwalt gesprochen und er hat zu mir gesagt das der Käufer keine 14- tägiges Wiederrufs- und Rückgaberecht hat, weil das von Privat zu Privat verkauft wurde.
dann such Dir einen besseren Anwalt:
1. "Widerrufs- und Rückgaberecht" ist hier irrelevant - relevant ist die Sachmängelhaftung
2. "weil das von Privat zu Privat verkauft wurde" ist Bullshit - "weil nicht per Fernabsatz verkauft wurde" wäre die korrekte Begründung
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 12:37:13 Uhr:
Von einem Laien wird man auch nicht eine korrekte Formulierung erwarten.Wenn ein Privater, unbedarfter Verkäufer verkauft eine alte Schüssel wie gesehen, ohne TÜV, mit Rost. Jeder Richter wird aus als Ausschluß der Gewährleistung ansehen
Das bedeutet das ich die Gewährleistungsgarantie ausgeschlossen hab (keine Garantie gegeben).
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 12:37:13 Uhr:
Von einem Laien wird man auch nicht eine korrekte Formulierung erwarten.Wenn ein Privater, unbedarfter Verkäufer verkauft eine alte Schüssel wie gesehen, ohne TÜV, mit Rost. Jeder Richter wird aus als Ausschluß der Gewährleistung ansehen
Darf der TE dich in Regress nehmen, wenns in die Hose geht? 🙄
Zitat:
@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:40:49 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 12:37:13 Uhr:
Von einem Laien wird man auch nicht eine korrekte Formulierung erwarten.Wenn ein Privater, unbedarfter Verkäufer verkauft eine alte Schüssel wie gesehen, ohne TÜV, mit Rost. Jeder Richter wird aus als Ausschluß der Gewährleistung ansehen
Das bedeutet das ich die Gewährleistungsgarantie ausgeschlossen hab (keine Garantie gegeben).
Nicht 100% , aber joa schon. Eine erste Beratung beim Anwalt oder Verbraucherzentrale kostet oft nur 10 Euro. Würde mich dort erkundigen falls irgendwas vom Anwalt kommt. Was hat das Fahrzeug gekostet? Ich denke mal bei dem Streitwert wird kein Anwalt die Sache annehmen. Also wäre ich gelassen.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 12:37:13 Uhr:
Von einem Laien wird man auch nicht eine korrekte Formulierung erwarten.Wenn ein Privater, unbedarfter Verkäufer verkauft eine alte Schüssel wie gesehen, ohne TÜV, mit Rost. Jeder Richter wird aus als Ausschluß der Gewährleistung ansehen
Das wird dadurch unterstrichen, dass der Wagen alt und so garnicht mehr zulassngsfähig ist.
Den Rost kann dem TE so oder so nicht aufs Auge drücken, bei dem anderen Mangel ist ja garnicht klar um was es sich handelt. Von daher würde ich mir keine Sorgen machen, da kommt ganz bestimmt nichts mehr nach, als ob der Käufer wegen so einem Auto vor Gericht zieht...
Was verleitet Dich zu Deiner Aussage?
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 29. November 2019 um 12:22:54 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 10:58:39 Uhr:
eher im Gegenteil:
WENN die HU kein ernsthaftes Problem darstellen würde, kann man erwarten, dass der Vorbesitzer diese selber macht um das Auto noch 2 Jahre zu fahren oder wenigstens 500 bis 1.000 Euro teurer zu verkaufen 😉
Was für ein quatsch.
Mag sein, dass Du nicht genau wusstest, was alles für Mängel am Fahrzeug sind.
Aber schon der Spruch "zu Ende gefahren" lässt für mich persönlich darauf schließen, dass Du den TÜV bewusst runter gefahren bist, weil Du wusstest, dass da noch Einiges an Kosten kommt.
Wenn die Gewährleistung per Kaufvertrag nicht ausgeschlossen wurde, dann bist auch Du als Privatpersin haftbar.
ist doch ganz einfach: einfach nichts machen. Da kommen blöde Sprüche und vielleicht sogar ein Anwaltsschreiben, aber um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen müsste der Käufer klagen. Bei dem niedrigen Streitwert muss er erst einmal einen Anwalt finden, der ihn dabei unterstützt. Oder eine Deckungszusage seiner RS-Versicherung bekommen. Beides ist nicht wahrscheinlich. Dann muss er Gerichtskosten vorstrecken bei ungewissem Ausgang. Das wird ganz schlichtweg nicht passieren.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 29. November 2019 um 13:31:20 Uhr:
...Aber schon der Spruch "zu Ende gefahren" lässt für mich persönlich darauf schließen, dass Du den TÜV bewusst runter gefahren bist, weil Du wusstest, dass da noch Einiges an Kosten kommt.
...
naja, ich habe z.B. derzeit einen Mazda 626 (Jan 2018 für 600 Euro gekauft), bei dem ich 3 teilweise großflächigere Durchrostungen gefunden habe
--> nachdem ich Schweißen 1. erst lernen müsste und 2. (als Laternenparker mit Wohnung im 3. OG) keinen dafür geeigneten Arbeitsplatz habe, betrachte ich das - zu dem jetzt 22 Monate nach Kauf aktuellen HU-Termin - als "Totalschaden" ohne den Rest des Autos auch nur auf potentielle Mängel hin durchzuchecken ...
wobei es irgendwie schade um den Wagen ist, da sich das Auto immer noch sehr gut fährt!
Frage an den Threadersteller:
Hast du als Kaufvertrag einen aus dem Internet genommen oder selbst was formuliert?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 13:45:07 Uhr:
--> nachdem ich Schweißen 1. erst lernen müsste und 2. (als Laternenparker mit Wohnung im 3. OG) keinen dafür geeigneten Arbeitsplatz habe, betrachte ich das - zu dem jetzt 22 Monate nach Kauf aktuellen HU-Termin - als "Totalschaden" ohne den Rest des Autos auch nur auf potentielle Mängel hin durchzuchecken ...
fahr doch in die nächste Do-it-yourself Werkstatt und drücke einem der Helfer dort einen Fuffi in die Hand. Ist viel nachhaltiger und günstiger als das nächste Billigauto mit Mängeln zu schießen.