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Brauche hilfe

Themenstarteram 29. November 2019 um 7:50

Hallo. Hab frage. Ich hab mein altes Opel vectra Bj. 1999 verkauft. Der Käufer hat Probefahrt gemacht und war zufrieden. Ich hab Käufer gesagt das das Auto kein TÜV hat und hat Rost. Der Käufer hat gesagt dass das kein Problem ist und kann selbst alles reparieren. Im Kaufvertrag steht auch dass das Auto gekauft wie gesehen, hat kein TÜV, das Auto hat Rost. Jetzt will der Käufer das Auto zurück geben, weil da mehr Rost als er gedacht hat und hat schon bei seinem Anwalt gemeldet.

Frage: Muss ich das Auto zurück nehmen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 13:45:07 Uhr:

--> nachdem ich Schweißen 1. erst lernen müsste und 2. (als Laternenparker mit Wohnung im 3. OG) keinen dafür geeigneten Arbeitsplatz habe, betrachte ich das - zu dem jetzt 22 Monate nach Kauf aktuellen HU-Termin - als "Totalschaden" ohne den Rest des Autos auch nur auf potentielle Mängel hin durchzuchecken ...

fahr doch in die nächste Do-it-yourself Werkstatt und drücke einem der Helfer dort einen Fuffi in die Hand. Ist viel nachhaltiger und günstiger als das nächste Billigauto mit Mängeln zu schießen.

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Da würde ich mir keine Sorgen machen. Bei einem so alten Auto und zudem noch deiner Angabe im Kaufvertrag, dass Rost vorhanden ist (wie viel genau kannst du als Laie eh nicht sagen), sehe ich da kein Problem. Man kann bei einem rostigen Auto ohne TÜV nicht erwarten, dass er problemlos wieder die nächste HU bestehen würde oder dass keine Durchrostungen vorhanden sind.

Warte erst mal ab, ob wirklich was von seinem Anwalt kommt. Erst dann musst du handeln.

Themenstarteram 29. November 2019 um 8:46

Der Käufer hat geschrieben dass er da ausser Rost noch was gefunden hat was repariert sein soll bevor er TÜV machen kann.

Aber okay danke für die Antwort dann muss ich abwarten.

am 29. November 2019 um 9:30

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 09:46:05 Uhr:

Der Käufer hat geschrieben dass er da ausser Rost noch was gefunden hat was repariert sein soll bevor er TÜV machen kann.

Aber okay danke für die Antwort dann muss ich abwarten.

Das ist doch sein Problem. Aber wie hat er die Probefahrt ohne TÜV gemacht?

Themenstarteram 29. November 2019 um 9:41

Das Auto war schon 3 Wochen ohne TÜV aber war noch angemeldet. Derekt an dem Tag wann das Auto abgeholt wurde hab ich es abgemeldet.

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 09:46:05 Uhr:

Der Käufer hat geschrieben dass er da ausser Rost noch was gefunden hat was repariert sein soll bevor er TÜV machen kann.

...

dann sind wohl die entscheidenden Fragen:

1. hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen?

2. wenn nein: ist das gefundene ein Mangel oder Verschleiß?

3. war der eventuelle Mangel Dir bekannt?

(oder für Dich als Laien im alltäglichen Gebrauch des Autos erkennbar?)

Zitat:

@Goify schrieb am 29. November 2019 um 09:41:20 Uhr:

... Man kann bei einem rostigen Auto ohne TÜV nicht erwarten, dass er problemlos wieder die nächste HU bestehen würde oder dass keine Durchrostungen vorhanden sind.

eher im Gegenteil:

WENN die HU kein ernsthaftes Problem darstellen würde, kann man erwarten, dass der Vorbesitzer diese selber macht um das Auto noch 2 Jahre zu fahren oder wenigstens 500 bis 1.000 Euro teurer zu verkaufen ;)

Themenstarteram 29. November 2019 um 11:12

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 10:56:37 Uhr:

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 09:46:05 Uhr:

Der Käufer hat geschrieben dass er da ausser Rost noch was gefunden hat was repariert sein soll bevor er TÜV machen kann.

...

dann sind wohl die entscheidenden Fragen:

1. hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen?

2. wenn nein: ist das gefundene ein Mangel oder Verschleiß?

3. war der eventuelle Mangel Dir bekannt?

(oder für Dich als Laien im alltäglichen Gebrauch des Autos erkennbar?)

1. Ich habe keine Garantie gegeben.

2. Ich weiss nicht was er da gefunden hat.

3. mir wurde nichts bekannt außer Rost, weil mit dem Auto wurde bis ende gefahren und es war fahrbereit.

 

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:12:32 Uhr:

1. Ich habe keine Garantie gegeben.

die Frage war:

hast Du die vom Gesetz her vorgesehene Gewährleistung explizit AUSGESCHLOSSEN?!

(was Dir als Privatverkäufer - im Gegensatz zu einem Händler/gewerblichen Verkäufer - möglich ist, WENN Du willst und dies in den Vertrag aufnimmst)

Themenstarteram 29. November 2019 um 11:17

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 10:58:39 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 29. November 2019 um 09:41:20 Uhr:

... Man kann bei einem rostigen Auto ohne TÜV nicht erwarten, dass er problemlos wieder die nächste HU bestehen würde oder dass keine Durchrostungen vorhanden sind.

eher im Gegenteil:

WENN die HU kein ernsthaftes Problem darstellen würde, kann man erwarten, dass der Vorbesitzer diese selber macht um das Auto noch 2 Jahre zu fahren oder wenigstens 500 bis 1.000 Euro teurer zu verkaufen ;)

Ich wollte kein TÜV machen weil ich so wie so ein neues Auto kaufen wollte deswegen bis ende gefahren ohne Problem. Der Motor ist noch gut , Original nur 130000 gelaufen.

am 29. November 2019 um 11:22

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 10:58:39 Uhr:

Zitat:

@Goify schrieb am 29. November 2019 um 09:41:20 Uhr:

... Man kann bei einem rostigen Auto ohne TÜV nicht erwarten, dass er problemlos wieder die nächste HU bestehen würde oder dass keine Durchrostungen vorhanden sind.

eher im Gegenteil:

WENN die HU kein ernsthaftes Problem darstellen würde, kann man erwarten, dass der Vorbesitzer diese selber macht um das Auto noch 2 Jahre zu fahren oder wenigstens 500 bis 1.000 Euro teurer zu verkaufen ;)

Was für ein quatsch.

hi

mal so selbst wenn was von einem Anwalt kommt erstmal nix machen auch dem nicht schreiben höchstens wenn Ihr Mandant Geld usw. möchte dann solle er halt vor Gericht gehen und dann werde ich mich zu dem fall äußern . denn wenn man einem Anwalt was schreibt kann das ganz schnell falsch sein und man schadet sich selbst .

Weil ein Anwalt ist ja für seinen Mandanten und somit ja nicht Unabhängig.

Themenstarteram 29. November 2019 um 11:27

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 12:17:27 Uhr:

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:12:32 Uhr:

1. Ich habe keine Garantie gegeben.

die Frage war:

hast Du die vom Gesetz her vorgesehene Gewährleistung explizit AUSGESCHLOSSEN?!

(was Dir als Privatverkäufer - im Gegensatz zu einem Händler/gewerblichen Verkäufer - möglich ist, WENN Du willst und dies in den Vertrag aufnimmst)

Wegen Garantie haben wir nicht gesprochen und im Kaufvertrag hab ich auch wegen Garantie nicht geschrieben.

Themenstarteram 29. November 2019 um 11:28

Zitat:

@Wa.Ir schrieb am 29. November 2019 um 12:27:05 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. November 2019 um 12:17:27 Uhr:

 

die Frage war:

hast Du die vom Gesetz her vorgesehene Gewährleistung explizit AUSGESCHLOSSEN?!

(was Dir als Privatverkäufer - im Gegensatz zu einem Händler/gewerblichen Verkäufer - möglich ist, WENN Du willst und dies in den Vertrag aufnimmst)

Wegen Garantie haben wir nicht gesprochen und im Kaufvertrag hab ich auch wegen Garantie nicht geschrieben.

Das Auto wurde von Privat an Privat verkauft .Welche Mängel ich wusste hab ich alles ihr gesagt.

Wenn du nicht ausdrücklich die Gewährleistung schiftlich im Vertrag ausgeschlossen hast bist du gesetzlich gewährleistungspflichtig.

Darum geht es.

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