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Brauche Hilfe: muß ein angemeldetes KFZ fahrbereit sein?

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 8:22

Hallo!

Mal eine juristische Frage...

Jemand, nennen wir ihn chris124, besitzt ein angemeldetes, versichertes KFZ.

Dieses KFZ hat auch noch Tüv und AU, ist aber aufgrund eines Unfallschadens nicht fahrbereit (keine scharfen Kanten).

Darf chris das Auto auf der Straße vor seinem Haus parken (parken ist dort grundsätzlich erlaubt) oder ist es verboten, weil das Auto nicht fahrbereit ist?

Gibt es da ein entsprechendes Bundesrecht oder gilt Landesrecht und wo kann ich, ich meine natürlich er, das nachschlagen? ;)

Entsprechende Urteile wären auch interessant.

Nehmen wir desweiteren an, das ganze passiere im Saarland...

 

MfG, Chris.

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, darf das Auto so nicht im öffentlichen Verkehrsraum (sprich Straße) stehen. Steht es auf Privatgelände ist es eine andere "Baustelle".

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am 4. Juni 2012 um 8:29

Ja, das ist erlaubt.

Ohne aussagekräftiges Foto ist eine Antwort nicht möglich.

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 8:47

So, ich hoffe, daß das mit dem Bild klappt.

Die vordere Stoßstange inkl. Lampen kommt grade wieder dran, der Fleck unterm Auto ist nur Wasser :)

Kennzeichen sind dran.

 

MfG, Chris.

Soweit mir bekannt, darf das Auto so nicht im öffentlichen Verkehrsraum (sprich Straße) stehen. Steht es auf Privatgelände ist es eine andere "Baustelle".

am 4. Juni 2012 um 8:50

Wenn keine Gefahr vom Fzg. ausgeht... Ja.

Bitte auch an spielende Kinder (das sind diese kleinen neugierigen Menschen) denken. Da Du für alle entstehenden Schäden haftest, die bei einem Nichtunfallfahrzeug nicht entstanden währen. (Du bist in der Beweispflicht)

Edit: hab grerade das Bild gesehen... So würde ich ihn nicht länger Stehen lassen.

Das gehört nicht zum üblichen Parken.

Ich würde sagen, das übersteigt den normalen "Gemeingebrauch".

Kann man googlen. ;)

Themenstarteram 4. Juni 2012 um 12:06

Ja, auf googeln bin ich natürlich auch gekommen... :( Da erscheinen erstmal 376,273 Seiten zum Thema abgemeldetes Auto abschleppen, relativ gleich was man als Suchbegriffe eingibt *GRRRRR*

Mich würd mal interessieren, ob es dementsprechende eindeutige Gesetzestexte gibt oder ob es Auslegungssache ist.

 

MfG, Chris.

 

PS. Ich glaub ich stell den Eimer nachher mal ins i-bäh :)

Als eindeutiges Gesetz gibt es die Zulassungsverordnung, dort ist beschrieben wie das Fahrzeug ausgerüstet sein muß. Fehlen z.b. die Scheinwerfer ist es nicht vorschriftsgemäß.So wie der auf dem Bild aussieht könnte man schon eine Gefährung nicht ausschließen, aber das ist tatsächlich Auslegungssache.Steht der z.b. direkt vor einer Schule oder einem Kindergarten gelten andere Maßstäbe als wenn er in einem reinen Industriegebiet stehen würde. Sieh zu das du den Hobel schnell da wegbekommst.

am 4. Juni 2012 um 12:12

Das Fahrzeug ist so nicht mehr Fahrbereit und Verkehrssicher und darf somit nicht am oeffendlichen Verkehr teilnehmen. Dazu gehoert leider auch das Parken auf der oeffendlichen Strasse, Parkplatz usw usf. Einzige moeglichkeit ist auf einem Privatgrundstueck oder einer Werkstatt. ;)

 

Gruss 

am 4. Juni 2012 um 12:39

Zudem ist auch kein Kennzeichen zu sehen.

am 4. Juni 2012 um 12:57

... allein die Frage ist ein Witz und ich frage mich, welche Fahrschule die Lizenz zum führen eines Kfz ausgestellt hat??? Denn DA sollte man Antworten auf solche Fragen auch lernen!!!

So wie auf dem Foto, es wurde bereits geschrieben, darf der gar nicht auf der Straße stehen. Ob angemeldet oder nicht! Sei froh wenn du keine Anzeige bekommst und stell den ganz schnell auf Privatgrund!

Die Versicherung wird da auch streiken ... sollte etwas passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

... allein die Frage ist ein Witz und ich frage mich, welche Fahrschule die Lizenz zum führen eines Kfz ausgestellt hat??? Denn DA sollte man Antworten auf solche Fragen auch lernen!!!

Bitte ganz ruhig und sachlich bleiben.

Ich selbst kann mich nicht erinnern, in der Fahrschule behandelt zu haben, ob das Auto mit fehlendem linken oder rechten Scheinwerfer, oder erst mit fehlenden Kühlergrill und Fahrzeugemblem nichtmehr auf der Straße stehen darf. ;)

Gruß Martin

am 4. Juni 2012 um 14:31

Zu "meiner" Zeit, als ich meinen Führerschein gemacht habe, war das auch mal lebhaft diskutiert worden.

Wir, Schüler und Lehrer und der Prüfer vom TÜV kamen zu dem Ergebnis, das Fahrzeug ist versichert und versteuert, somit darf es im öffentlichen Raum für kurze Zeit geparkt, aber nicht zu Zeiten und bei Witterungen bewegt werden, die eine Fahrt mit Licht erforderlich machen, solange keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.

Wenn man immer wieder KFZ mit Händlerkennzeichen sieht, die eigentlich nur fahrbare Rohkarossen mit angeklebten Blinkern mit lose verdrahteten Leuchtenträgern von Bauwagen im Heck sind, die auf den Strassen zwischen den Werkstätten unterwegs sind, braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen.

am 4. Juni 2012 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

aber nicht zu Zeiten und bei Witterungen bewegt werden, die eine Fahrt mit Licht erforderlich machen, solange keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.

Ich fahr nur Tagsueber Fahrrad oder Auto. Warum muss ich dann eine Beleuchtung haben? ;) Eine Beleuchtung an Fahrzeugen ist Pflicht,egal zu welcher Tageszeit, sowie auch an PKW ein Kennzeichen vorn. Dazu kommt noch das ich an dem Fahrzeug so wie es jetzt da steht mindest 3 Stellen mit ,,scharfen Kanten`` zeigen kann die eine verletzungsgefahr nicht ausschliessen.

 

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