Brauche Hilfe: muß ein angemeldetes KFZ fahrbereit sein?
Hallo!
Mal eine juristische Frage...
Jemand, nennen wir ihn chris124, besitzt ein angemeldetes, versichertes KFZ.
Dieses KFZ hat auch noch Tüv und AU, ist aber aufgrund eines Unfallschadens nicht fahrbereit (keine scharfen Kanten).
Darf chris das Auto auf der Straße vor seinem Haus parken (parken ist dort grundsätzlich erlaubt) oder ist es verboten, weil das Auto nicht fahrbereit ist?
Gibt es da ein entsprechendes Bundesrecht oder gilt Landesrecht und wo kann ich, ich meine natürlich er, das nachschlagen? 😉
Entsprechende Urteile wären auch interessant.
Nehmen wir desweiteren an, das ganze passiere im Saarland...
MfG, Chris.
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, darf das Auto so nicht im öffentlichen Verkehrsraum (sprich Straße) stehen. Steht es auf Privatgelände ist es eine andere "Baustelle".
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Du kannst auch mit abgelaufener HU parken, solange das Fahrzeug angemeldet ist.
Das kann aber teuer werden.
so wie es da steht würde ich auf Nein tippen 😁
ohne Lampen, ohne Stoßstange und Nummernschild , kleiner Scherz oder was ? 😛😛
Gruß
odi
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Wie wärs mal mit - erst lesen, DANN antworten...
sorry 🙂, wenn alles wieder dran ist steht dem Parken natürlich nichts im Weg 🙂
Gruß
odi
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Hi...
warum fragste nich jemanden, der sich damit auskennt und ernstfalls die STVO durchsetzen muss?
Die Pozilei...
Nehmen wir doch mal nen Ernstfall an. Auto steht mit Motorschaden an der Straße geparkt. Der Bock ist auch schon ziemlich durchgegammelt, hat aber eine gültige Zulassung. Der Besitzer kommt auf die Idee, die noch verwendbaren Teile der Rostlaube zu verkaufen und montiert nun alles stückchenweise ab, um es zu Geld zu machen.
Ich würde sagen, das ist ein öffentliches Ärgernis! Und ich vermute, dass die Rennleitung das auch so sehen wird, wenn dein Auto nicht in einer absehbaren Zeit wieder instand gesetzt wird. Dann musst du es aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen.
Gruß
Jürgen