Brauche Hilfe bezüglich Kaufvertrag
Ist natürlich jetzt der Supergau eingetroffen. Hab ja mein Auto mit einem getauscht. Wir haben also zwei Kaufverträge gemacht und den gleichen Betrag reingeschrieben. Ich bin bis auf Kleinigkeiten zufrieden.
Mein Tauschpartner eher nicht. Auf der Heimfahrt ist die MKL angegangen. Der FOH sagt es wäre ein Klopfsensor...Kosten ca 150€. Dazu kommt das der Wagen plötzlich Öl verliert,der Mittelpot undicht wäre und der Linke Scheinwerfer sich nicht verstellen lässt. Zudem wär der Keilriemen uralt obwohl ich den vor 10tkm hab machen lassen.
Was kann da auf mich zukommen? Theoretisch dürften das ja nicht meine Sorgen sein,oder? Keiner von diesen Mängeln ist mir im Vorfeld aufgefallen. Und tropfendes Öl hätte ich auf weißem Steinboden bestimmt gesehen.
41 Antworten
na ich drück dir die daumen. vielleicht hat er auch nur beschlossen das er dir zuviel gezahlt hat und läßt es jetzt drauf ankommen.
also wegen 1000,- euro würd ich nicht zum anwalt gehen.
er hat bestimmt selbstbeteiligung bei der rechtschutz oder wie man das nennen mag und muß erstmal ( grübel hab die summe vergessen ) ca.250,- selber bezahlen.
die kann er nur wieder zurück bekommen, wenn er gewinnt und das sieht nunmal nicht gut für IHN aus.
hat er denn beweise, daß das wirklich defekt ist ? ich kann auch behaupten, daß ich dann beim foh war und alles defekt sei.
ihr habt bestimmt nicht mehr dss beste verhältnis zueinander, aber wenn er nervt würd ich sagen, wir fahren zusammen in die werkstatt, wo er den zahnriemen ect. bekommen hat und die sollen mal nachschauen, ob denn wirklich soviel defekt ist bzw. die würden höchst wahrscheinlich auch den riemen innerhalb der GEWÄHRLEISTUNG frist auch noch ordnungsgemäß wieder instand setzen müssen.
aber geld würde er von mir auch keins sehen.
cu frosti
Der Kauf von privat – günstiger, aber üblicherweise ohne Gewährleistung
Der private Verkäufer kann die Haftung für Mängel ausschließen. „Dies gilt
aber nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.“ Bemerkt der
Käufer solche Mängel im Nachhinein, kann er dem Verkäufer gegenüber trotz
des vereinbarten Gewährleistungsauschlusses Ansprüche geltend machen.
„Besteht die Möglichkeit, einen Fachmann zur Begutachtung des Fahrzeugs
mitzunehmen, ist dies sehr ratsam.“ Er könne eventuelle Mängel eher
erkennen und habe zudem einen Blick dafür, ob Reparaturen aufgrund eines
Unfallschadens vorgenommen worden sind. „Es empfiehlt sich auch sonst,
weitere Personen zum Gebrauchtwagenkauf mitzunehmen, um Zeugen für die bei
den Kaufverhandlungen lediglich mündlich abgegebenen Zusicherungen des
Käufers zu haben“, rät der Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kaufrecht .
ei sagen wir doch schon die ganze zeit 🙂
arglistige täuschung liegt nicht vor.
hast du denn eigentlich ne rechnung für den zahn- und keilriemen ?
wenn du den anwalt doch relativ gut kennst, kannst du ihn ja mal anfragen wie die chancen stehen.
daran würde ich mich mehr orientieren als was wir hier "vermuten".
denn wir werden die vor gericht weniger helfen können 😛
manche anwälte machen das eventuell auch kostenlos 😕
cu frosti
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Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Das ist doch alles Schmarrn.
Als privater Verkäufer hatte Tordi die Möglichkeit, die SMH auszuschließen. Das hat er getan - und zwar über den juristisch absolut wasserdichten Mustervertrag des ADAC.
Damit ist alles zur SMH gesagt.
Der Käufer kann sich allenfalls auf dei Rechtsposition der arglistigen Täuschung verlegen. Dazu müsste er nachweisen, dass der Verkäufer einen wesentlichen Mangel, den er kannte oder kennen musste ,bewusst verschwiegen hat. Dann kann er den Vertrag anfechten.
Gruß Wolfgang
Sorry, aber wenn man nix davon versteht, sollte man lieber mal den Mund halten.
Zuerst: Diese Hinweise können keinesfalls die fachkundige Beratung eines Rechtsanwaltes ersetzen und stellen lediglich allgemeine Hinweise dar.
Es gibt ein Urteil des OLG Hamm aus diesem Jahr, dort wurde klar festgelegt, dass eine solche Klausel, (wenn sie in vorgedruckten Verträgen wie dem ADAC Kaufvertrag steht) für eine Vielzahl von Verträgen vorbereitet wurde, als Allgemeine Geschäftsbedingung gilt. Diese oben genannte Klausel beinhaltet einen VOLLSTÄNDIGEN Haftungsaussschluss. Allerding ist ein Haftungsausschluss für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln nicht gestattet. Da hier aber nicht differenziert wird, ist die Klausel VOLLSTÄNDIG unwirksam, da es bei AGB eine Auslegung solcher Klauseln nicht gibt. Also ist auch der Gewährleistungsausschluss hinfällig...
Da haben einige nach dem URTEIL schon VERDAMMT blöd aus der WÄsche geschaut...übrigens auch einige Anwälte..
Der Kaufvertrag ist also gerade NICHT wasserdicht, sondern ziemlich Scheisse. Die Klausel müsste nämlich noch in der Form erweitert werden, dass die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln davon unberührt bleibt und der Verkäufer für Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
Und nun allen viel Spaß mit den "wasserdichten" Kaufverträgen...ich freu mich schon drauf, wenn mir einer damit meinen nächsten Gebrauchtwagen verkauft.
P.S.: Arglist setzt Kenntnis des arglistig Täuschenden voraus...wie will der Gegner das denn beweisen??
Tordi, entspann´ Dich...selbst wenn der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, kann er Dir doch nicht beweisen, dass die Mängel bei Übergabe schon da waren. Und die arglistige Täuschung kann er auch nicht nachweisen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Zitat:
Der Kaufvertrag ist also gerade NICHT wasserdicht, sondern ziemlich Scheisse. Die Klausel müsste nämlich noch in der Form erweitert werden, dass die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln davon unberührt bleibt und der Verkäufer für Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
Da muss ich dir kurz wiedersprechen. Das steht auf der Rückseite des Kaufvertrages. Aber trotzdem vielen Dank.
Dann will ich nix gesagt haben-da brauchst Du dir dann überhaupt keine Gedanken machen.
Ist immer schwierig, Tipps zu geben, da man (wie hier) nie alle Details kennt. Und bekanntlich steckt ja dort der Teufel.
So, jetzt ist gut, halte uns doch einfach auf dem Laufenden.
Zitat:
Original geschrieben von stereo
Der Kaufvertrag ist also gerade NICHT wasserdicht, sondern ziemlich Scheisse.
Jo, leider schon wieder Schmarrn ...
Zitat:
Original geschrieben von stereo
Sorry, aber wenn man nix davon versteht, sollte man lieber mal den Mund halten.
Wo Du recht hast, hast Du recht ...
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von stereo
Stand doch letztens erst in der Bildzeitung!!
Na DAS ist ja nun wirklich kein Argument. Da werden die Zweifel an der Richtigkeit ja noch größer.
Viele Grüße
Marco
Zitat:
Original geschrieben von stereo
Stand doch letztens erst in der Bildzeitung!!
Na dann muss es ja stimmen 😁 😁 😁
Eben. Was da steht, stimmt immer. 😉 (ich hoffe es ist klar, dass das mit der BILD ein Witz war...ansonsten: ACHTUNG IRONIE!!!)
Also nochmal: ADAC-Kaufvertrag ist gut, wenn dies alles drinsteht. Ich hatte den nicht vor mir liegen, allerdings zwei andere im Handel käuflich zu erwerbende, in denen die Klausel falsch drinsteht. Von daher....lieber nachschauen.
Der Rest stimmt aber auf jeden Fall 😉
So long...