Brauche Hilfe bezüglich Kaufvertrag

Opel Vectra B

Ist natürlich jetzt der Supergau eingetroffen. Hab ja mein Auto mit einem getauscht. Wir haben also zwei Kaufverträge gemacht und den gleichen Betrag reingeschrieben. Ich bin bis auf Kleinigkeiten zufrieden.

Mein Tauschpartner eher nicht. Auf der Heimfahrt ist die MKL angegangen. Der FOH sagt es wäre ein Klopfsensor...Kosten ca 150€. Dazu kommt das der Wagen plötzlich Öl verliert,der Mittelpot undicht wäre und der Linke Scheinwerfer sich nicht verstellen lässt. Zudem wär der Keilriemen uralt obwohl ich den vor 10tkm hab machen lassen.

Was kann da auf mich zukommen? Theoretisch dürften das ja nicht meine Sorgen sein,oder? Keiner von diesen Mängeln ist mir im Vorfeld aufgefallen. Und tropfendes Öl hätte ich auf weißem Steinboden bestimmt gesehen.

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bone78


aber mit dem Vertrag bist du auf der sicheren Seite.

Das ist halt gerade nicht 100 %ig sicher...Der Trick ist, demjenigen nachzuweisen, dass die Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, die überraschend bzw, unangemessen benachteiligend ist-und damit unwirksam.

Das ist aber jetzt wirklich zu umfangreich...wie gesagt, wenn die Klausel im Vordruck steht und ein Anwalt kommt auf den Dreh...besteht dort zumindest ein Risiko.

Also es würde 2500€ kosten.Hab den ADAC Kaufvertrag wo drinsteht das Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass mein Auto, welches bei mir ohne Probleme lief(was er auch zugegeben hat nach der Probefahrt) plötzlich mit nem Schaden für 2500€ dasteht.

Ich glaube ich lass den i500 durchchecken. Wenn man will findet man immer was.

Zudem sind dies Alles Mängel die ich als Privatperson garnicht feststellen hätte können.Oder nehmt ihr den Motor auseinander bevor ihr den Wagen verkauft???

wenn dein neuer auch was hat, dann würd ich ihm das auch mitteilen und somit habt ihr beide eure problemchen 😉

kannst ja wieder zurück tauschen 😉

2500,- find ich für das ein wenig viel, oder ?

cu frosti

Alle Mängel bestreiten, auf die gewechselten Riemen und den Gewährleistungsausschluss verweisen...im Ernstfall muss er Dir sowieso beweisen, dass die MÄngel bei Gefahrübergang, also Übergabe des Fahrzeuges schon vorhanden waren. Also IMMER bestreiten...lass dich nie auf eine Aussage wie "könnte sein...etc." ein! Immer sagen, dass bei dir ALLES in Ordnung war.

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@stereo

du scheinst dich auszukennnen. Kann er darauf bestehen das ich die Reperatur bezahle? Der Wagen lief vorher tadelos und ich hab auch Zeugen das er ne Probefahrt gemacht hat und er auch selber alles ok fand.

Zurück tauschen is nicht weil ich schon viel Geld in den i500 gesteckt hab.

Nochmal zum Verständnis:

Gewährleistung ist nicht Garantie.
Garantie hast Du eh nicht gegeben.

Die gesetzliche Gewährleistung resultiert aus der Tatsache, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine mangelfreie Sache zu übergeben. Das bedeutet aber auch, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei sein muss. Ist sie es 1 Woche später nicht mehr---sein Problem, denn er muss beweisen, dass die Mängel bei Übergabe vorhanden waren.

Die oft zitierte Beweislastumkehr gilt dabei nur zwischen Unternehmer und Verbraucher-die bist aber kein Unternehmer. deshalb bleibt die Beweislast für die behaupteten Mängel auf seiner Seite-er muss Dir das Vorhandensein BEI ÜBERGABE beweisen (nicht Du, dass die Mängel nicht da waren-das müsste aber der Unternehmer in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf an einen Verbraucher - Beweislastumkehr)

Das aber nur allgemein--ist keine Rechtsberatung, bei rechtlichen Problemen immer einen Rechtsanwalt aufsuchen 😉

Ich sehe, wenn überhaupt, nur das oben angesprochene Problem. Aber das ist nicht sooo bekannt. Wenn du noch die entsprechenden Zeugen hast-perfekt. Lehn´ Dich zurück und freu´ Dich über den I500.

Man kann doch als Privater Verkäufer nie sicher sein ein Mängelfreies Autozu verkaufen.

Eben, deshalb gibt es auch nur für den Privatverkauf die Möglichkeit, die oben beschriebene Sachmängelhaftung (gesetzliche GEwährleistung) auszuschliessen. Der Händler kann das nicht.

Grüße Stereo

Wie gesagt, die Sache ist zwar ärgerlich, aber eher für ihn.

Naja es ist halt auch immer doof. Ich finds ja seöber doof das ihm das passiert ist. Aber ich kann ja nichts dafür.

@all

manchmal bin ich echt froh das es MT gibt.Danke für die Hilfe bis jetz.

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Der Trick ist, demjenigen nachzuweisen, dass die Klausel eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, die überraschend bzw, unangemessen benachteiligend ist-und damit unwirksam.

Das verstehe ich nicht, so rein rechtlich meine ich. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist doch Standard beim Privatverkauf. Wie soll denn sowas als überraschend und unangemessen benachteiligend ausgelegt werden können? Im anderen Kaufvertrag, den i500 betreffend stand die KLausel ja schliesslich auch drin.

Wie bereits gesagt: Tordi ist kein Kfz-Sachverständiger und hat das Auto nach bestem Wissen so verkauft, wie es ist. Und da der Käufer nach der Probefahrt einverstanden war, gibt es wohl keinen Grund anzunehmen, dass das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe schon all diese Mängel aufgewiesen hat. das ist zwar schade für den tauschpartner aber eben auch sein Pech. Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, sehe ich zu, dass ich im Rahmen der Probefahrt bei der Dekra vorbeischaue. Da bin ich vor solchen Überraschung halbwegs sicher.

Viele Grüße

Marco

Zitat:

Original geschrieben von stereo


Nochmal zum Verständnis:

Gewährleistung ist nicht Garantie.
Garantie hast Du eh nicht gegeben.

Die gesetzliche Gewährleistung resultiert aus der Tatsache, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine mangelfreie Sache zu übergeben. Das bedeutet aber auch, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei sein muss. Ist sie es 1 Woche später nicht mehr---sein Problem, denn er muss beweisen, dass die Mängel bei Übergabe vorhanden waren.

Die oft zitierte Beweislastumkehr gilt dabei nur zwischen Unternehmer und Verbraucher-die bist aber kein Unternehmer. deshalb bleibt die Beweislast für die behaupteten Mängel auf seiner Seite-er muss Dir das Vorhandensein BEI ÜBERGABE beweisen (nicht Du, dass die Mängel nicht da waren-das müsste aber der Unternehmer in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf an einen Verbraucher - Beweislastumkehr)

 

Das ist doch alles Schmarrn.

Als privater Verkäufer hatte Tordi die Möglichkeit, die SMH auszuschließen. Das hat er getan - und zwar über den juristisch absolut wasserdichten Mustervertrag des ADAC.

Damit ist alles zur SMH gesagt.

Der Käufer kann sich allenfalls auf dei Rechtsposition der arglistigen Täuschung verlegen. Dazu müsste er nachweisen, dass der Verkäufer einen wesentlichen Mangel, den er kannte oder kennen musste ,bewusst verschwiegen hat. Dann kann er den Vertrag anfechten.

Gruß Wolfgang

wie isn nun eigentlich der akt. stand tordi?

Zitat:

Original geschrieben von Nimm6


Das ist doch alles Schmarrn.

er schreibt doch, daß tordi kein unternehmer ist und tordi hat auch geschrieben, daß "wie gesehen-so gekauft" oder wie man dazu sagen will.

garantie oder gewährleistung gibts beides nicht, da privat verkauf, daher uninteressant wie die unterschiede sind, die aber eigentlich auch bekannt sind.

er wäre auf der sicheren seite, aber ich kann ihn gut verstehen, da gibts sowas wie gewissensbisse, weil er ihm leid tut ect.

daher entweder um dein gewissen und dein geldbeutel zu erleichtern, steck ihm das geld in den bobbes oder zieh´s durch.

problematisch kann es werden, wenn er weiß wo du wohnst oder dein wagen steht 😉
daher würde ich, so wie es tordi wohl auch versucht, es auf die vernünftige art zu klären, was aber höchst unwahrscheinlich möglich ist.

sorry tordi, da is nicht viel spielraum für dich.

naja, jede autokauf story kann auch mal seine negativen seiten haben 🙁
rechtschutz hast du ?

cu frosti

Du könntest deinem Tauschpartner doch schonmal das Angebot machen, das du dich um den Zahnriemen und Keilriemen kümmerst! Wenn du die beiden Dinge erst vor kurzer Zeit hast machen lassen, kannst du doch der Werkstatt dafür die Hölle heiß machen. Oder gehts nich? Das wären schonmal 2 Mängel weniger!

Also er will konkret 1000€ haben und er hat gesagt er geht zum Anwalt.Und ich werde sicher nicht für was aufkommen wofür ich nicht aufkommen muss. Ist halt leider so. Naja wir sind rechtschutz versichert und ein sehr guter Freund hat eine gute Kanzlei. Was soll ich noch sagen..... Ich hab nichts falsch gemacht uns hoffe das ich auch nicht dafür aufkommen muss.

Vielen,vielen Dank für die Hilfe.

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